GATO
Solarenergiesysteme GmbH
Reutlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
19.778,50 |
24.002,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.778,50 |
24.002,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
48.946,71 |
54.451,56 |
| I.
Vorräte |
13.656,18 |
14.232,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.749,70 |
37.323,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
540,83 |
2.896,20 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.253,92 |
1.218,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
70.979,13 |
92.172,28 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.140,94 |
44.982,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.250,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
18.750,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
19.982,37 |
13.295,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
408,57 |
6.686,80 |
| B.
Rückstellungen |
9.370,00 |
10.510,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.468,19 |
36.679,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.468,19 |
36.679,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
70.979,13 |
92.172,28 |
Anhang
Allgemeine Angaben
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff HGB
aufge-stellt.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt. Umstellungseffekte
ergaben sich nicht, weshalb eine
BilMoG-Eröffnungsbilanz nicht aufzustellen war.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Angaben zu Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsab-grenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworden wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach der
Vorschrift des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögens-gegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verlust, die bis zum Abschlussstichtag ent-standen sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung be-rücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstell-ungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Ab-schreibungen war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend zunächst
de-gressiv und später linear vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zu der linearen
Ab-schreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten von über 105 EUR bis 410 EUR
wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten von über 410 EUR bis 1.000 EUR
mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von
mindestens 5 Jahren und länger, wurden in einem
jahresbezogenen Sammelposten zusammen gefasst. Dieser
Sammel-posten wurde über 5 Jahre mit jeweils 20 %
abgeschrieben.
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein ent-sprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- bzw.
Marktpreis am Abschlussstich-tag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- bzw. Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennwert
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berück-sichtigt. Das
allgemeine Ausfallrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung angemessen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
an-gesetzt.
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Ver-pflichtungen.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB
abgezinst. Die Diskontierung erfolgte mit einem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergang-enen 7
Geschäftsjahre, unter Berücksichtigung der
Restlaufzeit der jeweiligen Verpflichtung
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Sonstige Angaben
1.
Gesellschafter
Zum Bilanzstichtag waren an der Gesellschaft
bei einem Stammkapital
von
€ 25.000,00
davon nicht eingeforderte, ausstehende Einlagen
€ 6.250,00
beteiligt:
Otto Reusch, Metzinger Str. 58/1, 72766
Reutlingen
€ 25.000,00
2.
Geschäftsführung
Geschäftsführer war zum
Bilanzstichtag
Rolf Keppler, Kaufmann, Im Straengel 33, 72766
Reutlingen
3.
Ergebnisvortrag
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag vor, den
Jahresüberschuss von
€ 408,57
auf neue Rechnung vorzutragen.
Damit ergibt sich ein Gewinnvortrag von
€ 20.390,94
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.525,12 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 10.790,93 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2012
festgestellt.
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