Agrargenossenschaft Retzin eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Sellahn seit 19.5.2023 | Vorsitzender des Vorstands |
Henrikus Jacobus Josephus Huijbers seit 10.7.2014 | Vorsitzender des Vorstands |
Norbert Milatz seit 10.3.2005 | Vorstandsmitglied |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Agrargenossenschaft Retzin eGEigenbeteiligung | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Retziner Rinder GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% | |
| 24.90% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Agrargenossenschaft Retzin eGKlein GottschowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bestandteile Jahresabschluss 1. Bilanz 2. Anhang 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
2. AnhangA. Allgemeine Angaben Die Agrargenossenschaft Retzin eG mit Sitz in Groß Pankow (Prignitz) OT Klein Gottschow ist registriert beim Amtsgericht in Neuruppin und eingetragen unter der Registernummer GnR 78 NP. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde. Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Auf Bauten und bewegliche Anlagegegenstände wurden planmäßige lineare Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungspreis zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR) wurden jahrgangsweise in Sammelposten eingestellt, die über fünf Jahre abgeschrieben werden. Bei der Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurde sich an den von der Finanzverwaltung herausgegebenen Abschreibungstabellen orientiert. Die Bewertung der Tiere erfolgte grundsätzlich in Gruppen mit Standardherstellungskosten. Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bewertet. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Zukaufbestände) wurden mit den Anschaffungskosten bewertet; selbst hergestellte Futtermittel wurden mit Herstellungskosten angesetzt. Das Feldinventar wurde mit Standardherstellungskosten bewertet. Fertige Erzeugnisse wurden mit Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden, soweit sie aus Lieferungen und Leistungen entstanden sind, unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt. Unter den Geschäftsguthaben wurden die auf die gezeichneten Geschäftsanteile geleisteten Einzahlungen ausgewiesen. Der Sonderposten für Zuwendungen für erhaltene Investitionszuschüsse gebildet und entsprechend der Empfehlung des Institutes der Wirtschaftsprüfer, Stellungnahme HFA 1/1984, über die Laufzeit der bezuschussten Vermögensgegenstände ratierlich aufgelöst und vereinnahmt. Die sonstigen Rückstellungen entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind nur für wesentliche Posten gebildet worden. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses nach § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt. C. Erläuterungen zur Bilanz Von den Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr:
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine antizipativen Beträge größeren Umfangs enthalten. Die Ergebnisrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
Vermerk der Ergebnisrücklage nach § 73 Abs. 3 GenG und der Beträge, die aus dieser Ergebnisrücklage an ausgeschiedene Mitglieder auszuzahlen sind: 11.616,18 EUR Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit:
Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt 2.667.481,01 EUR eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Von den Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. D. Sonstige Angaben Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz anzugebende oder unter dem Bilanzstrich anzugebende finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 3,0 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Genoverband e.V. Geschäftsstelle Schwerin Wismarsche Straße 302 19055 Schwerin Vorstand Henrikus Jacobus Josephus Huijbers - Vorsitzender Robert Sellahn Norbert Milatz Aufsichtsrat Karla Milatz - Vorsitzende Dietmar Sellahn - stellv. Vorsitzender Siegfried Woltmann Andreas Nürnberg
Groß Pankow (Prignitz), 17. 12. 2024 Agrargenossenschaft Retzin eG Der Vorstand: Huijbers Sellahn Milatz Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 48 GenG in der Generalversammlung am festgestellt und die Ergebnisverwendung wie vorgeschlagen beschlossen. |
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