Sparkasse Barnim
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Susan, geb. Borreck Borreck-Ratzel seit 29.1.2024 | Vorstandsmitglied |
Volkmar Grätsch seit 2.2.2018 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse BarnimEberswaldeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss 20230. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Sparkasse Barnim wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. I. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Bildung einer Einzelwertberichtigung ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag 31.12.2023 durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden. WertpapiereBei Wertpapieren in Girosammelverwahrung wurden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten. Bei der Bewertung von Wertpapieren wird der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt. Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert. Bei im Bestand gehaltenen Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Bei Anteilen an Immobilienfonds, die dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. BeteiligungenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagevermögenEntgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wurde. Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen soweit möglich degressiv, ansonsten linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem FördG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt. Aufgrund der - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikel 67 Abs. 4 EGHGB -allein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibung und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwands liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um etwa 0,7 % über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. RückstellungenRückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz zum 31.12.2023 abgezinst, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,82 %. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen VerpflichtungenSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) - " zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Barnim Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg (nachfolgend ZVK genannt). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag, bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten, ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,1 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. bis zum 31.12. 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 15.314 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 571 EUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 35.435 TEUR. Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 1,56 Jahren mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,02 % abgezinst. Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Bei Restlaufzeiten zwischen 2 und 10 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 0,95 % und 1,55 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes zum Ende der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt. Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im Zinsergebnis und im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen. Für die unwiderrufliche Verpflichtung, neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der SparkassenFinanzgruppe zu leisten, wurden im Jahr 2023 Rückstellungen gebildet. Die im Geschäftsjahr erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.189 TEUR (Barwert) ausgewiesen. Außerdem wurden im Jahr 2023 Rückstellungen aufgrund der Übernahme einer unwiderruflichen Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstands des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 16. November 2021 gebildet und erforderliche Anpassungen im laufenden Ergebnis des Geschäftsjahres erfasst. Die Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 490 TEUR (Barwert) ausgewiesen. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen. Fonds für allgemeine BankrisikenEs besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Strukturierte FinanzinstrumenteDie strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (Anleihen mit Kündigungsrechten und Darlehen mit optionalen Tilgungsrechten) wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet. Derivative Finanzinstrumente / Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des BankbuchesDerivative Finanzinstrumente (Swaps, im Rahmen von Testgeschäften) wurden zur Absicherung von Geschäften im Jahr 2022 abgeschlossen und in 2023 zurückgegeben. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31.12.2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. II. Erläuterungen zur Jahresbilanz.Aktivseite:Posten 3: Forderungen an KreditinstituteIn diesem Posten sind enthalten:
Posten 4: Forderungen an Kunden
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereIn diesem Posten sind enthalten: Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden ausschließlich nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Nicht auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben wurden Wertpapiere mit
Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund der bestehenden Marktlage und des veränderten Zinsniveaus (Zinsanstieg) ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen. Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereIn diesem Posten sind enthalten: Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden ausschließlich nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Nicht auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben wurden Wertpapiere mit Buchwert 5.628 TEUR, der zum Jahresende einen Zeitwert von 5.575 TEUR aufwies. Die Analyse und Bewertung der Fondsberichterstattung, einschließlich Bridge Letter, führte zu dem Ergebnis, dass es sich um keine dauernde Wertminderung handelt. Die Investmentvermögen unterlagen zum Bilanzstichtag abweichend von §11 Absatz 2 Satz 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen je Fondsbedingungen gesonderten Rücknahmebedingungen, die sich auf eine Rücknahmefrist von 24 Monaten beliefen. Insofern ist die Sparkasse in der Möglichkeit einer täglichen Rückgabe zum Bilanzstichtag beschränkt. Daneben bestehen die gesetzlichen Rückgabebeschränkungen gemäß § 255 Abs. 3 und 4 KAGB i. V. m. § 346 Abs. 1 KAGB bei den Immobilien-Sondervermögen. Posten 7: Beteiligungen
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Posten 12: SachanlagenDie für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke
Posten 15: Aktive latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden, insbesondere aus den Vorsorgereserven sowie der Bewertung von Kundenforderungen und Wertpapieren. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,1 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Anlagenspiegel
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich. Passivseite: Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDer Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 7: RückstellungenDer bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 3.695 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 3.721 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 26 TEUR. Unter Berücksichtigung bereits erfolgter Thesaurierungen nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB sind keine weiteren Beträge ausschüttungsgesperrt. Posten 9: Nachrangige VerbindlichkeitenFür nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen in Höhe von 208 TEUR angefallen. Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Die Bedingungen der Nachrangigkeit nach CRR werden bei Mitteln i.v.H. 20.071 TEUR, von denen 16.948 TEUR als Ergänzungskapital berücksichtigt werden, erfüllt. Die (sonstigen) Mittelaufnahmen von insgesamt 20.071 TEUR, die in allen Einzelfällen 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, sind im Durchschnitt mit 1,26 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen 5, 6, 7, 8 und 10 Jahren. Posten 11: Fonds für allgemeine BankrisikenVon dem Fonds für allgemeine Bankrisiken entfallen 87 TEUR auf den Sonderposten gemäß § 340e Abs. 4 HGB. Passiva unter dem Strich:1. EventualverbindlichkeitenDie Eventualverbindlichkeiten unterliegen organisatorisch geregelten Kreditvotierungs-, entscheidungs- und -überwachungsprozessen. Die Genehmigung der Kreditvergabe und die Kreditüberwachung sind an die Höhe des einzelnen Risikos gekoppelt. In Abhängigkeit von Volumen und Bonität der Kreditnehmer sind entsprechende Kreditkompetenzen definiert, sodass Kreditentscheidungen risikoabhängig immer auf adäquater Ebene getroffen werden. Die zugunsten der Kreditnehmer eingegangenen Verpflichtungen aus Eventualverbindlichkeiten gegenüber Dritten sind nicht zu passivieren, da die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten durch die Kreditnehmer aller Voraussicht nach erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestanden Abnahmeverpflichtungen von Wertpapieren (Zeichnungszusagen) in Höhe von 8.211 TEUR. Am Bilanzstichtag bestehende, nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen belaufen sich auf jährlich auf 419 TEUR. Die Miet-, Pacht- und Leasingverträge haben eine Laufzeit von 3 Monaten bis 10 Jahren. Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, die drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne von § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 1.189 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Der Jahresbeitrag wurde in 2023 in Höhe von 1.189 TEUR als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung erbracht. Für einen Betrag in Höhe von 1.189 TEUR wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/ Posten: Rückstellungen wird verwiesen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 490 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. RestlaufzeitengliederungDie gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):
Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 36.630 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten. III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungPosten 2: ZinsaufwendungenBei einzelnen Geschäftsvorfällen kommt es aufgrund der Auswirkungen aus der Niedrigzinsphase noch dazu, dass die Sparkasse für Weiterleitungsmittel anderer KI eine Vergütung (positive Zinsen) erhält. Diese positiven Zinsen in Höhe von 15 TEUR wurden im GuV-Posten 2 mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, durch offene Absetzung in einer zusätzlichen Vorspalte verrechnet. Posten 5: ProvisionserträgeDie wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Leasingverträge Fondsanteile). Posten 25: JahresüberschussDer einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB und § 268 Abs. 8 HGB unterliegende Gesamtbetrag in Höhe von 26 TEUR resultiert aus dem aktuellen Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren anstelle eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 02.09.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. IV. Sonstige AngabenDen Organen der Sparkasse gehören an: Verwaltungsrat:
MitgliederDr. Manfred Hübler Geschäftsführer der MHW Baubetreuung GmbH, Bernau bei Berlin Marek Prötzig Abteilungsleiter Kreditrisikomanagement der Sparkasse Barnim, Niederfinow Thomas Strese selbstständiger Kfz-Sachverständiger, Bernau bei Berlin Thomas Oguntke Mitarbeiter der Sparkasse Barnim, Personalratsvorsitzender, Lichterfelde Kim Stattaus Wirtschaftsingenieur, Bernau bei Berlin Wilhelm Westerkamp Bürgermeister Schorfheide, Schorfheide Martin Ehlers Fahrlehrer, Schorfheide Friedrich Schöne Mitarbeiter Sparkasse Barnim, Joachimsthal Frank Weber Mitarbeiter Sparkasse Barnim, Oderberg Susanne Michels Mitarbeiterin Sparkasse Barnim, Schorfheide Guido Didlof bis 27.09.2023 Feuerwehrbeamter, Bernau bei Berlin Marcel Donsch ab 27.09.2023 Straßenbahnfahrer, Panketal Annett Klingsporn Freiberufliche Ingenieurin, Marienwerder Stellvertretende Mitglieder:Ronny Püschel Immobilienmakler, Hohenfinow Nicole Hagedorn ab 01.01.2023 Leiterin Teilmarkt Süd Sparkasse Barnim, Wandlitz Oda Formazin Architektin, Ahrensfelde Vorstand:Vorsitzender
Mitglieder
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 69 TEUR. An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 291 TEUR gezahlt Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 3.695 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite in Höhe von 79 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden Kredite in Höhe von 706 TEUR gewährt. Mitarbeiter / -innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
Eberswalde, den 16.07.2024 Der Vorstand Volkman Grätsch Susan Borreck-Rätzel Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Barnim hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Barnim besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Barnim definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien ect., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 64.403 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 269. Der Gewinn vor Steuern beträgt 9.944 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 6.709 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Barnim hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Eberswalde, den 16.07.2024 Der Vorstand Volkmar Grätsch Susan Borreck-Ratzel Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Barnim Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Barnim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Barnim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Forderungen an Kunden 2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Risiko für den Jahresabschluss b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung der Forderungen an Kundena) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume. b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft. c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten. 2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapierea) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. den von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte. c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten. Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BbgSpkG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Kathrin Reichl.
Berlin, 18. Juli 2024 Sparkassenverband
für die Sparkassen in den Ländern
Kathrin Reichl, Wirtschaftsprüferin Lagebericht Jahresabschluss 2023der Sparkasse Barnim1. Grundlagen der GeschäftstätigkeitDie Sparkasse Barnim mit Sitz in Eberswalde ist als Anstalt des öffentlichen Rechts ein selbstständiges Wirtschaftsunternehmen in Trägerschaft des Landkreises Barnim. Das Geschäftsgebiet ist das Gebiet des Trägers. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Sie ist Mitglied im Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) und über dessen SparkassenTeilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse ist beim Amtsgericht Frankfurt/Oder unter der Nummer A 1433 im Handelsregister eingetragen. Als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen verfolgt die Sparkasse das Ziel, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse den Wettbewerb zu stärken und die angemessene sowie ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft -insbesondere den Mittelstand, und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen in der Fläche sicherzustellen. Aufgrund der gesetzlichen Regelung des Regionalprinzips beschränkt sich die Tätigkeit der Sparkasse Barnim im Wesentlichen auf das Gebiet des Landkreises Barnim. Die wesentlichen Komponenten der Geschäftsaktivitäten aus bilanzieller Sicht stellen das Kundeneinlagengeschäft, das Kundenkreditgeschäft und das Sonstige Kreditgeschäft dar. Zusätzlich gilt die Ausrichtung auf erhöhte Erträge aus dem Verbund- und Dienstleistungsgeschäft als wesentliches Standbein. Unser strategischer Ansatz ist die lebensbegleitende und ganzheitliche Beratung mit dem Sparkassen-Finanzkonzept, dies steht bei den überwiegenden Kundengesprächen klar im Vordergrund. Damit gewährleistet die Sparkasse Barnim ihre Funktion als Universalfinanzinstitut. Nähe zum Kunden durch mitarbeiterbesetzte Geschäftsstellen sowie SB-Standorte der Bargeld-Agenturmodelle ist für uns Herzenssache. In zwei Teilmärkten innerhalb des Geschäftsgebietes werden in fünf Beratungscentren alle unsere Produkte und Dienstleistungen vorgehalten und unseren Kunden somit kompetent und verlässlich zur Verfügung gestellt. Die Individualkundenberatung wird ausschließlich in den Beratungscentren durchgeführt. In den weiteren Geschäftsstellen wird eine abgestufte Produktpalette angeboten. Mit dem öffentlichen Engagement mittels Spenden und Sponsoring wird die KulturWissenschaft- Bildungs- und Sportlandschaft des Landkreises unterstützt und gefördert. Dies ist geschäftspolitisch und dem öffentlichen Auftrag folgend dauerhaft festgeschrieben. Im Mittelpunkt stehen dabei eigenständige Stiftungen. Diese Nutzenstiftung der Sparkasse Barnim konzentriert sich auf die wichtigen Zukunftsfelder des Landkreises Barnim in den Bereichen Bildung / Ausbildung / Wissenschaft, Jugendarbeit im Sportbereich und Kultur. Im Jahr 2023 wurden für Sponsoringmaßnahmen insgesamt 209 TEUR eingesetzt. Darüber hinaus wurden 55 Spenden im Wert von 237 TEUR für gemeinnützige Zwecke ausgegeben. 2. WirtschaftsberichtDie im Vorjahreslagebericht getroffenen Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung und die getätigten Prognosen haben sich im Wesentlichen bestätigt. Sich ergebene Abweichungen sind auf Prognoserisiken zurückzuführen und ggf. einzeln erläutert. 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023 1Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der starke Anstieg der Inflation hat in den vergangenen zwei Jahren fast überall auf der Welt zu einer restriktiveren Geldpolitik geführt 2. Die US-Notenbank hat im März 2022 die Zinswende eingeläutet und in mehreren Schritten bis Juli 2023 die Fed Funds Rate auf 5,25 bis 5,50 Prozent erhöht 3. Mit zeitlichem Verzug hat die Europäische Zentralbank im Juli 2022 ebenfalls die Zinswende eingeleitet und die Zinsen in zehn Schritten bis September 2023 um insgesamt 450 Basispunkte erhöht 4 . Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte. Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht eintritt, keimte die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.
2 M.M. Warburg & Co Bank:
Kapitalmarktperspektiven, pdf: Januar 2024, S. 30
3
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/419455/umfrage/leitzins-der-zentralbank-der-usa/
Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %. Im unterjährigen Jahresverlauf war vor allem das Schlussquartal schwach. Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin nicht an wie eine Rezession. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die sich bereits 2022 abzeichnende Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den Immobilienmarkt veranlasste die Sparkasse, ihr Entwicklungsziel für das Immobilienkreditgeschäft im Jahr 2023 deutlich zu reduzieren. Die Sparkasse hat das für 2023 gesetzte Ziel jedoch deutlich übererfüllt und somit - entgegen der allgemeinen tendenziellen Entwicklung im Immobilienkreditgeschäft - ein mit dem Vorjahr vergleichbares Ergebnis erzielt. Die Sparkasse investiert in gut diversifizierte Immobilienfonds, die Immobilien verschiedener Nutzungsarten enthalten. Diese Fonds haben sich auch unter den für einzelne Teilbereiche des Immobilienmarktes ungünstiger werdenden Rahmenbedingungen im Berichtsjahr 2023 stabil entwickelt. Aufgrund der temporären Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist im Berichtsjahr 2023 eine leichte Zunahme der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. So betrug die Arbeitslosenquote im Landkreis Barnim jahresdurchschnittlich 5,5 % (Vorjahr: 5,0 %). Während der Niederbarnim (Berliner Umland) eine nachhaltig geringere Arbeitslosenquote (2023: 3,8 %, Vorjahr: 3,5 %) aufweist, ist der Oberbarnim, einschließlich der Stadt Eberswalde, durch einen höheren Anteil an Arbeitslosen (2023: 8,6 %, Vorjahr: 7,9 %) geprägt. Ursächlich für die deutlich geringere Arbeitslosenzahl im Niederbarnim ist der unmittelbare Einfluss des Berliner Arbeitsmarktes. Das Kaufkraftpotenzial der Einwohner des Landkreises Barnim liegt nachhaltig leicht über dem Durchschnittswert für das Land Brandenburg, das hier die Spitzenposition unter den neuen Bundesländern einnimmt 5 . Der Landkreis Barnim kann seit Jahren deutliche Zuwanderungsgewinne verbuchen, an denen vorrangig die unmittelbar an die Hauptstadt angrenzenden Gemeinden mit unterschiedlicher Intensität partizipieren. Nachhaltig höhere Bevölkerungszuwächse sind in der Stadt Bernau sowie in den Gemeinden Wandlitz, Ahrensfelde und Panketal zu verzeichnen. Eine nachhaltig geringere Bevölkerungszunahme ist auch in der Kreisstadt Eberswalde, den Städten Biesenthal und Werneuchen sowie in der Gemeinde Schorfheide festzustellen. In den anderen Regionen des Landkreises nehmen die Bevölkerungszahlen leicht zu, stagnieren bzw. entwickeln sich tendenziell rückläufig.
5 GfK Kaufkraft je Einwohner nach
Bundesländern 2024 | Statista
2.2 GeschäftsverlaufNachfolgende Ausführungen geben einen Überblick zum Geschäftsverlauf sowie zur Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren auf Basis der Struktur des Bilanzformblattes der Sparkasse.
2.2.1 BilanzsummeDie Bilanzsumme ist von 2.584,7 Mio. EUR auf 2.542,0 Mio. EUR zurückgegangen. Grund für den Rückgang der Bilanzsumme ist die Fälligkeit eines GLRG-Geschäftes über 50,0 Mio. EUR. 2.2.2 Aktivgeschäft2.2.2.1 Forderungen an KreditinstituteDer Jahresendbestand der Forderungen an Kreditinstitute reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 481,7 Mio. EUR auf 443,0 Mio. EUR. Der Rückgang der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf den Rückgang der Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen. Gründe sind hier in der Veränderung freier liquider Mittel zu suchen. Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven und kurzfristigen Geldanlagen zusammen. Es bestehen Schuldscheindarlehen in Höhe von 51,2 Mio. EUR (im Vorjahr 50,0 Mio. EUR) an deutsche Kreditinstitute. 2.2.2.2 Forderungen an KundenTrotz der Zinsentwicklung im Jahr 2023 erhöhten sich die Forderungen an Kunden von 1.369,6 Mio. EUR um 8,9 % auf 1.491,7 Mio. EUR. Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich über alle Bereiche, insbesondere im Bereich der Immobilienkredite, gewerblichen Kredite und öffentlichen Haushalte. Bei den Fördermitteldarlehen ergab sich ein leichter Rückgang. Das geplante Wachstum im Kundenkreditgeschäft konnte um 16,6 Mio. EUR nicht erreicht werden. Insbesondere wurden die Planzahlen im Bereich der Immobilienkredite und Fördermitteldarlehen nicht erreicht. Gründe sind in der zurückgegangenen Kreditnachfrage aufgrund der Zinsentwicklung zu finden. Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue Kredite in Höhe von insgesamt 270,6 Mio. EUR zugesagt (Vorjahr 298,1 Mio. EUR). Die Darlehenszusagen im Bereich der privaten Immobilienkredite sanken im Gesamtjahr um 2,0 % auf 111,7 Mio. EUR. Die Darlehenszusagen im Bereich der gewerblichen Kredite sanken im Gesamtjahr um 15,9 % auf 152,6 Mio. EUR. 2.2.2.3 Wertpapiereigengeschäft / Sonstiges KreditgeschäftZum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren gegenüber dem Vorjahr um -23,7 % auf 402,1 Mio. EUR. Für den Rückgang war insbesondere die Abnahme von verzinslichen Wertpapieren in Höhe von 125,2 Mio. EUR aufgrund von Fälligkeiten maßgeblich. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden um 17,3 Mio. EUR aufgebaut. Ursächlich war hier die Zuteilung von Immobilienfondsanteilen. Gegenüber der Planung von 1.101,8 Mio. EUR liegt eine Abweichung über 14,4 Mio. EUR vor, welche hauptsächlich aus der Nichtwiederanlage von fällig werdenden Wertpapieren resultierte. Das EZB Pfanddepot bei der Deutschen Bundesbank wies zum Jahresende einen nominalen Wertpapierbestand in Höhe von 135,9 Mio. EUR auf. Der Bestand an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (TLTRO III) der EZB betrug zum Jahresende 2023 50,0 Mio. EUR. Zum Jahresende 2023 ist ein Gesamtbestand an Immobilienfonds in Höhe von 139,2 Mio. EUR zu verzeichnen. Darüber hinaus bestehen noch verbindliche Zusagen in Höhe von 8,2 Mio. EUR. 2.2.2.4 Übrige AktivpostenIm Geschäftsjahr 2023 stieg das Volumen der Beteiligungen um 0,1 Mio. EUR auf 3,3 Mio. EUR. Die Sachanlagen sanken auf 6,4 Mio. EUR (im Vorjahr: 7,0 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2023 wurden in der Sparkasse Barnim insgesamt 633,5 TEUR für Investitionen im Anlagevermögen aufgewandt. Wesentlicher Schwerpunkt bei den Investitionen im Geschäftsjahr 2023 bildeten Maßnahmen im Bereich "IT-Hardware". Im Rahmen eines notwendigen Austausches wurden insgesamt 14 Stück endvalidierte Geldausgabeautomaten durch moderne und dem Stand der Technik entsprechende Kundenselbstbedienungsgeräte ersetzt. Darüber hinaus fanden an drei Standorten der Sparkasse Barnim Ersatzinvestitionen in neue Überfall- und Einbruchmeldeanlagen statt. Notwendig wurden diese Maßnahmen um einen einheitlichen und den VdS-Richtlinien entsprechenden Sicherheitsstandard im Institut aufrecht erhalten zu können. Ein weiterer Schwerpunkt in 2023 lag im Bereich Gebäudeausstattung und Gerätetechnik (BGA). So wurden zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeitenden im Beratungscenter Michaelisstraße u.a. diverse Außenverschattungssysteme installiert. Ebenfalls dem Bereich Gebäudeausstattung und Gerätetechnik zu zuordnen sind die Ersatzinvestitionen in neue Büromöbelausstattungen sowie die grundlegende Erneuerung der Medientechnik im Verwaltungsratsraum Villa, Eisenbahnstraße 3. 2.2.3 Passivgeschäft2.2.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDer Jahresendbestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sank im Vergleich zum Vorjahr von 247,7 Mio. EUR auf 198,0 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden deutlich abgebaut, da die Sparkasse ein GLRG-Geschäft in Höhe von 50,0 Mio. EUR zurückgeführt hat. 2.2.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sanken auf 2.081,4 Mio. EUR (im Vorjahr 2.099,8 Mio. EUR). Für Prognose und Planungszwecke wird das Kundeneinlagengeschäft auf Basis von Durchschnittsbeständen geplant. Das erreichte Volumen im Kundeneinlagengeschäft (2.181,5 Mio. EUR) weicht gegenüber der ursprünglichen Planung um 36,0 Mio. EUR negativ ab. Im Bereich der variablen Spareinlagen ist eine Planabweichung von 19,5 Mio. EUR zu verzeichnen, die insbesondere auf Umschichtungen im festverzinslichen Bereich und Verbundbereich zurückzuführen sind. Die im Vorjahr geäußerten Erwartungen zur Bestandsentwicklung der Kundeneinlagen konnte nicht realisiert werden. 2.2.4 DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 bezogen auf das daraus resultierte Provisionsergebnis folgende Schwerpunkte ergeben. 2.2.4.1 ZahlungsverkehrDas Ergebnis aus dem Giroverkehr erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Mio. EUR auf 11,2 Mio. EUR. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Einführung des GiroBonusSystems. 2.2.4.2 Vermittlung von WertpapierenDas Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Geschäft mit Investmentanteilen bei der DekaBank. Der Wertpapierbestand insgesamt nahm gegenüber dem Vorjahr um 58 Mio. EUR zu und erreichte einen Wert von 233,3 Mio. EUR. 2.2.4.3 ImmobilienvermittlungEntgegen des allgemeinen Trends konnte wir im Immobilienvertrieb im Vergleich zum Vorjahr deutlich wachsen. Insgesamt konnten 44 Objekte mit einem Kaufpreisvolumen von 12,5 Mio. EUR vermarktet werden, was ein Zuwachs von ca. 83 % im Vergleich zum Vorjahr ausmacht (Stückzahl). Schwerpunkt bilden Bestandsimmobilien im Bereich EFH/ZFH. Festzustellen verbleibt, dass sich die Kaufpreise im Durchschnitt um ca. 20 % weiter reduziert haben. Steigende Energiekosten führten zu einer verstärkten Nachfrage nach Immobilien, die moderne Energiestandards sowie auch Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. 2.2.4.4 Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Bereich Bausparen arbeitet die Sparkasse Barnim mit dem Verbundpartner LBS Ost im Gemeinschaftsgeschäft zusammen. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 813 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 52 TEUR und einem Volumen von insgesamt 42,4 Mio. EUR abgeschlossen, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von ca. 14,9 % bedeutet. Im Bereich Versicherung kooperiert die Sparkasse Barnim mit den Verbundpartnern der Feuersozietät, der Öffentlichen Leben, der ÖRAG-Rechtsschutz und der Unionkrankenversicherung. An Leben-/Rentenversicherungen konnten 766 Verträge mit einer Versicherungssumme von 12,0 Mio. EUR vermittelt werden, was ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 15 % bedeutet. An Sachversicherungen konnten 1.722 Verträge mit einer Versicherungssumme von 0,53 Mio. EUR vermittelt werden, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von ca. 9,5 % bedeutet. 2.2.5 Bedeutsame finanzielle LeistungsindikatorenDie Sparkasse wird maßgeblich über ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren gesteuert. Die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2023 anhand der Betriebsvergleichssystematik wie folgt dar:
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellen sich zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr positiv dar mit Ausnahme des Verwaltungsaufwandes. Der Verwaltungsaufwand konnte auch in Bezug auf den Strategiewert von 34,0 Mio. EUR nicht begrenzt werden. Gründe liegen im Bereich des Personalaufwandes in vermehrten Neueinstellungen und Steigerungen beim Abschluss der Tarifverhandlungen gegenüber den Planannahmen. Negative Abweichungen im Bereich des Sachaufwandes resultieren aus höheren Kartenaufwendungen und in höheren Aus- und Fortbildungskosten, sowie Reisekosten. 2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.3.1 VermögenslageDie bedeutendsten Vermögenspositionen auf der Aktivseite stellen die Forderungen an Kreditinstitute mit 17,4 % (im Vorjahr: 18,6 %), die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit 21,3 % (im Vorjahr: 25,1 %) und die Forderungen an Kunden mit 58,7 % (im Vorjahr: 53,0 %) dar. Der Rückgang der Wertpapiere ist mit der Nichtwiederanlage der Fälligkeiten zu begründen. Im Gegenzug konnten die Forderungen an Kunden durch einen guten Absatz ausgebaut werden. Auf der Passivseite sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit 82,7 % (im Vorjahr: 81,7 % zzgl. nachrangige Verbindlichkeiten) der größte Posten. Zweitgrößter Posten der Passivseite sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 7,8 % (im Vorjahr: 9,6 %). Nach der Bestätigung des Jahresabschlusses 2023 wird die Sicherheitsrücklage um 3,2 Mio. EUR auf 117,2 Mio. EUR aufgestockt werden. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken stieg um 15,0 Mio. EUR auf 100,8 Mio. EUR. Der Plan von 15,5 Mio. EUR konnte übertroffen werden. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 16,0 % (im Vorjahr: 16,3 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 12,9 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag, Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer, Netto-Eigenmittelempfehlung sowie Systemrisikopuffer für den Wohnimmobiliensektor). Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte. Der für 2023 prognostizierte Wert für die Gesamtkapitalquote in Höhe von 15,8 % konnte übertroffen werden. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 8,7 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 vom 16.02.2024 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Umsetzung unserer Geschäftsstrategie vorhanden. 2.3.2 FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 161,0 % bis 618,9 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 193,7 %. Die strukturelle Liquiditätsquote gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 129,2 % bis 136,7 %. Die NSFR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 132,6 %. Die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % wurde stets eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die Sparkasse hat in 2023 ein GLRG-Geschäft in Höhe von 50,0 Mio. EUR zurückgeführt. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet. 2.3.3 ErtragslageFür die Analyse der Ertragslage im Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen Erfolgskomponenten stellen sich wie folgt dar:
* nach Berücksichtigung Vorsorgereserven
nach § 340 g HGB
Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Der Erwartungswert von 41,2 Mio. EUR wurde um 6,5 Mio. EUR überschritten. Er erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 % auf 47,7 Mio. EUR. Die Erhöhung des Zinsüberschusses ging auf die allgemein verbesserte Zinsentwicklung zurück. Demgegenüber entspricht der Provisionsüberschuss dem im Vorjahr geplanten Niveau. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge im Bereich der Girogebühren um 5,0 % über dem Vorjahreswert. Des Weiteren ist der Personalaufwand entsprechend der Planung leicht gestiegen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere infolge der Belastung aus mehr Neueinstellungen als geplant und der Tariferhöhung gegenüber dem Jahr 2022 um 7,7 % auf 20,9 Mio. EUR. Der Sachaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund stetig wachsenden IT-Aufwands und einem mit einmalig hohen Kosten verbundenen auf das Jahr 2023 beschränkten Projektes um 11,9 % auf 14,1 Mio. EUR. Der Sachaufwand liegt mit 0,3 Mio. EUR aufgrund erhöhter Kartenaufwendungen und höherer Aus- und Fortbildungskosten über dem Planungsansatz von 13,8 Mio. EUR. Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 1,1 % (Vorjahr 0,8 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,9 % wurde übertroffen. Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestanden in Höhe von -2,8 Mio. EUR (Vorjahr -9,0 Mio. EUR). Während sich aus dem Kreditgeschäft ein negatives Bewertungsergebnis ergab, das über dem Vorjahreswert lag, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen positiv dar und übertraf deutlich den Vorjahreswert. Der Grund lag hier im Rückgang der langfristigen Zinsen und der hohen Abschreibungen im Vorjahr. Das neutrale Ergebnis setzt sich aus den neutralen Erträgen in Höhe von 1,3 Mio. EUR (im Vorjahr: 1,6 Mio. EUR) und den neutralen Aufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (im Vorjahr: 2,2 Mio. EUR) zusammen. Bei den neutralen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Vorfälligkeitsentgelte und Auflösungen von Rückstellungen für S-Prämiensparen flexibel. Die neutralen Aufwendungen sind maßgeblich durch die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, Zustiftungen und Spenden geprägt. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde deutlich um 15,0 Mio. EUR aufgestockt. Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 3,2 Mio. EUR auf 6,7 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf die Entwicklungen des operativen Ergebnisses. Der Jahresüberschuss von 3,2 Mio. EUR liegt auf Vorjahresniveau (3,2 Mio. EUR). Es konnte wegen eines sehr guten Betriebsergebnisses vor Bewertung die geplante Stärkung des Kapitals und der Reserven realisiert werden. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktzinsniveaus ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen wurden übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt der Vorstand die Ertragslage als günstig. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,1 %. 2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als erfreulich. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir unser Vorjahresergebnis übertreffen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind nur leicht gesunken und das Kundenkreditgeschäft wurde weiter ausgebaut, so dass eine deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich war. Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse als gut ein. 3. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtDie folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Eine Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krisen außerhalb und innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 3.1 Prognosebericht3.1.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024 6Eine "technische Rezession" könnte auf Deutschland doch noch zukommen, wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate aufweisen sollte. Im Januar wurde die Wirtschaftstätigkeit jedenfalls bereits durch einige externe Einflüsse gebremst. Witterung und Streiks legten den Verkehr mehrere Tage lahm, wobei die Ausfälle im Güterverkehr für das Wachstum noch bedeutsamer sind als die im Personenverkehr. Dazu kommen auf der weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer und der dadurch verlängerten Transportwege um Afrika herum. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnen wir damit, dass die derzeit noch wirkenden negativen Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Entwicklung zunehmend weniger beeinträchtigen, so dass im Jahresverlauf eine allmähliche konjunkturelle Erholung einsetzen wird. Auf dieser Grundlage gehen wir von einem Anhalten der insgesamt günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Land Brandenburg sowie den Landkreis Barnim aus. Den Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung entsprechend erwarten wir, dass die derzeit bestehenden negativen Rahmenbedingungen die Immobilienmärkte und die Bauwirtschaft zumindest auch noch im Geschäftsjahr 2024 belasten werden. Das Immobilienkreditgeschäft der Sparkasse hat sich auch unter diesen Umständen bisher positiv entwickelt. Wir rechnen daher mit einer Fortsetzung dieser Entwicklung. Wir gehen bis einschließlich 2026 davon aus, dass die EZB die eingeleitete Geldpolitik nicht mit weiteren deutlichen Leitzinsanhebungen fortsetzten wird, die Leitzinsen ggf. bereits im späteren Jahresverlauf 2024 wieder moderat sinken. Die Geldmarktzinsen werden dieser Entwicklung folgen, während die Kapitalmarktzinsen und Zinsen für langfristige Kredite auf hohem Niveau verbleiben. 3.1.2 GeschäftsentwicklungDie von uns im Jahr 2024 erwartete Geschäftsentwicklung wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen auf Basis von Jahresdurchschnittsbeständen dargestellt.
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft über alle Bereiche hinweg. Für das Sonstige Kreditgeschäft planen wir mit sinkenden Beständen in 2024, insbesondere gehen wir hier von einem Abbau der Tages- und Termingelder und der Nicht-Wiederanlage von Fälligkeiten im Bereich der verzinslichen Wertpapiere und Schuldscheindarlehen aus. Im Bereich der Immobilienfonds erwarten wir die Zuteilung der schon getroffenen Zusagen. Für das Jahr 2024 sind folgende größere Investitionen geplant: Investitionen im Rahmen von energetischen Sanierungen und Erneuerungen (Carport für E-mobilisierte Dienstwagen und Fahrradstellplätze); Erneuerung von Hardware (Druck-/Kopier-/ Scantechnik). Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung rechnen wir für 2024 mit einem leichten Rückgang der Kundeneinlagen. Bei der Bilanzsumme planen wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit-, Eigen- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Rückgang. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 aufgrund der Prognose der Immobilienmärkte von nur leicht höheren Vermittlungen von. Den Herausforderungen aus der Digitalisierung des Bankgeschäfts begegnen wir mit Konzepten der Sparkassen-Finanzgruppe, mit denen das Institut die Kunden langfristig an das Haus binden will. Die Beratung vor Ort in den Geschäftsstellen hat darüber hinaus weiter einen hohen Stellenwert. 3.1.3 VermögenslageFür das Eigenkapital (Sicherheitsrücklage und Fonds für allgemeine Bankrisiken) erwarten wir für das Jahr 2024 eine deutliche Steigerung um 8,9 %. Hauptursache hierfür ist die erwartete positive Entwicklung der Ertragslage. Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Jahr 2024 eine Steigerung auf rd. 16,3 %. Wir rechnen mit steigenden Risikopositionsbeträgen. Daneben gehen wir aber auch aufgrund der insgesamt positiven Ertragslage von einer gegenüber dem Vorjahr erhöhten Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken aus. Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 9,7 % prognostiziert. 3.1.4 FinanzlageAuf Basis der Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die NSFR von jeweils 100,0 % eingehalten werden können. 3.1.5 ErtragslageIn der nachfolgenden Tabelle ist die geplante Entwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund des erhöhten Zinsniveaus insbesondere aufgrund von erhöhten Konditionsbeiträgen aus dem Kundengeschäft mit einen um 2,0 Mio. EUR erhöhten Zinsüberschuss. Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem Anstieg um 1,5 Mio. EUR aus, wofür insbesondere die erhöhten Erträge aus dem Girobonusprojekt verantwortlich sind. Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand leicht steigen. Die tendenziell steigenden Personalkosten in Höhe von 21,7 Mio. EUR wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement in Grenzen halten. Druck entsteht hier aufgrund der Tarifanpassungen in 2023, der Übernahme und Neueinstellung von Auszubildenen, sowie der generellen Notwendigkeit von Neueinstellungen, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Die Sachkosten werden durch verschiedene Optimierungsmaßnahmen in Grenzen gehalten. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein leicht steigendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,2 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von 2.464,9 Mio. EUR. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir - nach den hohen Zuführungen zu den Risikovorsorgemaßnahmen im Vorjahr -aufgrund einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt positiveres Bewertungsergebnis. Im sonstigen Kreditgeschäft wird aufgrund der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzip für Wertpapieren im Anlagevermögen nach den Kursverlusten im Jahr 2022 für das Jahr 2024 aufgrund des sogenannten Pull-to-Par-Effekts erneut mit einem positiven Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft gerechnet. Für 2024 erwarten wir eine Eigenkapitalrentabilität von 13,3 %. Bei der CIR erwarten wir für 2024 einen leicht geringeren Wert. Das neutrale Ergebnis soll sich nach den Planungen im Jahr 2024 um 1,5 Mio. EUR verringern. Der Grund liegt hier hauptsächlich in erhöhten Beiträgen zum Stützungsfonds der Sparkassen-Finanzgruppe. Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. 3.1.6 Bedeutsamste finanzielle und nicht-finanzielle LeistungsindikatorenDie geplante Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2024 folgendermaßen dar:
Für den Zinsüberschuss erwarten wir aufgrund der allgemeinen Zinslage einen leichten Anstieg. Im ordentlichen Ertrag gehen wir von einem moderaten Zuwachs aufgrund der Umsetzung des GiroBonus-Projektes aus. Der Verwaltungsaufwand ist geprägt von Anstiegen im Personalaufwand aufgrund von geplanten Neueinstellungen und den Tariferhöhungen. Für das Betriebsergebnis vor Bewertung erwarten wir aufgrund der positiven Entwicklungen (siehe 3.1.5 Ertragslage) einen Anstieg um 10,1 % gegenüber dem Vorjahr auf 30,5 Mio. EUR. Insgesamt erwarten wir weiter eine leichte Verbesserung der Cost-Income-Ratio gegenüber dem Berichtsjahr aufgrund des steigenden Ertragsniveaus. Auch die Eigenkapitalrendite wird sich weiterhin aufgrund des jährlichen Zuwachses des Eigenkapitals um die Höhe des Bilanzgewinns verbessern. Auf der Grundlage der Nachhaltigkeitsgrundsätze und der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" sowie aus den Analysen zur Betroffenheit der Sparkasse von Nachhaltigkeitsrisken (Nachhaltigkeitsinventur, Nachhaltigkeitsanalyse) wurden konkrete strategische Nachhaltigkeitsziele abgeleitet. Für die als bedeutsame nichtfinanzielle Leistungsindikatoren gewerteten Nachhaltigkeitsziele erwarten wir folgende Entwicklung: Die Sparkasse Barnim hat als Ziel im Jahr 2024 bei einer jährlichen externen Bewertung des Nachhaltigkeitsmanagements die Zielnote 2,0 zu erreichen. Die Sparkasse plant ihren CO 2 -Ausstoss jährlich um 5 % zu mindern (Basis 2021). Im Kreditgeschäft erfolgt die Etablierung der Transformationsbegleitung. Die Sparkasse setzt auf nachhaltige Personalentwicklung unter anderem durch eine Quote für Auszubildende und BA-Studenten von mind. 6 %. Die Sparkasse gewährleistet Chancengleichheit und Diversität. Dazu entwickelt sie ein Talent- und Führungsprogramm auf und arbeitet an einer angemessenen Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen (mind. 40 %). Um in der Region Nutzen zu stiften hat sie langfristig ein Dotationsziel von 10 Mio. EUR für die Sparkassenstiftungen. 3.1.7 Gesamtaussage zum PrognoseberichtSofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 ist beeinflusst durch die Wettbewerbssituation und durch die Entwicklung der Zins- und Immobilienmärkte. Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß den Planungen für das Jahr 2024 sichergestellt werden. Bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. 3.2 ChancenberichtDas wichtigste Ziel der Sparkasse Barnim ist die nachhaltige Existenzsicherung (Going-concern-Ansatz), um ihrer regionalen Verantwortung gerecht zu werden. Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung mit Finanzdienstleistungen wird auch in Zukunft gewährleistet und begründet die Chance, aus einer weiter gestärkten Kundenbindung den Vertriebserfolg zu steigern indem zusätzliche Ertragspotenziale im Verbund- und Dienstleistungsgeschäft erschlossen werden. Weiterhin könnten sich Chancen für die Ertragslage aus einem stärkeren Wachstum der Wirtschaft und einem Anstieg der regionalen Bautätigkeit ergeben, indem eine daraus resultierende kreditfinanzierte Investitions- bzw. Bautätigkeit zu einer positiven Geschäftsentwicklung beiträgt. Chancen sehen wir im Aufbau eines Beratungskonzeptes zur Transformationsfinanzierung, um zusätzliche vertriebliche Absatzchancen im Kundenkreditgeschäft zu erschließen. Sollte es gemeinsam mit unseren Verbundpartnern gelingen, Nachhaltigkeitsaspekte auch mehr in der Anlageberatung zu platzieren, ergeben sich auch hier Chancen. Unabhängig von positiven externen Einflüssen könnten auch interne Projekte und Maßnahmen eine stärkere positive Wirkung entfalten. Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. Die Sparkasse verfolgt die konsequente Umsetzung des Sparkassenfinanzkonzeptes, welches in seinen unterschiedlichen Ausprägungen auf die jeweiligen Kundengruppen bezogen Potenziale für einerseits ausreichende Ertragschancen und andererseits eine hohe Kundenbindung und -zufriedenheit nach unserer Ansicht bieten kann. 3.3 Risikobericht3.3.1 Risikomanagementsystem und RisikotragfähigkeitUnter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar: Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ und quantitativ über Sensitivitätsanalysen berücksichtigt. Zudem werden im Rahmen der Risikoinventur quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Im Bereich der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgte eine Prüfung der relevanten Nachhaltigkeitsfaktoren. Mittels Sensitivitätsanalysen wurde ein Pauschalbetrag in der ökonomischen Risikotragfähigkeit durch Abzug vom Deckungspotential berücksichtigt und in der normativen Perspektive durch Einbindung in die Kapitalplanung. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 349,2 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 240,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spread und innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft risikomindernde Diversifikationseffekte. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Es erfolgte zeitnah eine Limitumverteilung vom Refinanzierungskostenrisiko und Operationellen Risiko zum Immobilienrisiko, um dort den festgelegten Risikoappetit gemäß der aktuell verabschiedeten Risikostrategie abzubilden. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenarioanalysen und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen das Risikodeckungspotential ausreichend ist. Der Stresstest einer Immobilienkrise aufgrund eines Zinsanstieges zeigte deutliche Auswirkungen im Marktpreisrisiko. Maßnahmen mussten nicht ergriffen werden. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung mit einem Zinsanstieg betrachtet. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Die Sparkasse hat im Jahr 2023 ihren NPP Swap abgeschlossen und arbeitet derzeit an einem Konzept zum Einsatz in der Zinsbuchsteuerung. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Gesamtbanksteuerung, insbesondere der Abteilung Controlling wahrgenommen. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 3.3.2 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung als integrierte Rechnung mit getrennter Darstellung von Kunden- und Eigengeschäft. 3.3.2.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Geschäft mit gewerblichen Kunden und das Privatkundenkreditgeschäft.
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 47,3 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an gewerbliche Kunden vergeben, 45,3 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkt bildet mit 19,8 % die Ausleihungen an die Branche Grundstücks- und Wohnungswesen. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 34,4 % des Gesamtkreditvolumens (ohne Kommunalkredite) entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen über 1 Mio. EUR, 15,7 % des Gesamtkreditvolumens (ohne Kommunalkredite) entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen über 5 Mio. EUR. Die Risikostrategie mit der Teilstrategie für das Adressenausfallrisiko ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 0,7 % des Gesamtkreditvolumens. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten. Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund weniger großer Einzelfälle. 3.3.2.2 Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Adressenrisiken aus Immobilienfonds werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Sonstigen Kreditgeschäftes erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Sonstige Kreditgeschäft umfasst zum Bilanzstichtag ein Volumen von 984,6 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Forderungen an Kreditinstitute (443,0 Mio. EUR, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (402,1 Mio. EUR), Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (139,5 Mio. EUR). Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investment Grades. Zum Berichtstichtag hält die Sparkasse einen Immobilienfonds im Non-Investmentgrade-Bereich. Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen von Papieren mit ausländischen Emittentenrisiken nach Anrechnung von Immobilienfondsanteilen betrug am 31. Dezember 2023 211,8 Mio. EUR. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen 99,8 % auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen. 3.3.3 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie (Kapitel 3.1) abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten). Marktpreisrisiken aus den Investmentfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Im Bereich der Immobilienrisikomessung wird der Delta-Normal-Ansatz genutzt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen. 3.3.3.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Sonstiges Kreditgeschäft sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellten Risikolimite. Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurde in 2023 der NPP Swap abgeschlossen und in 2024 wird ein Steuerungskonzept für die Zinsbuchsteuerung erarbeitet. Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Es bestehen keine Risikokonzentrationen. Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu sinkenden Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. 3.3.3.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Es bestehen keine Konzentrationen in den Spreadklassen. 3.3.3.3 ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (z. B. Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (z. B. Immobilienfonds). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen oder fremdgenutzten Immobilien. Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es wurde festgelegt, dass der Risikoappetit des Vorstandes bei 35 Mio. EUR liegt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen in den Land-Nutzungsarten-Kombinationen Deutschland/Büro und Deutschland Logistik. Es erfolgt derzeit kein weiterer Aufbau (außer Zuteilung offener Zusagen) im Bereich des Immobilienfondsbestandes. 3.3.4 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse, welche derzeit noch den Zinsmischungsverhältnissen entsprechen, berücksichtigt. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Als Steuerungsgröße wird das Risikomaß eines Überlebenshorizont verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Basisszenario der Überlebenshorizont mindestens 3 Monate und/oder im kombinierten Stressszenario mindestens einen Monat betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellenwert nicht unterschreiten. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über den definierten Grenzen von 120 % bzw. 110 %. Eine Tages-/Termingeldaufnahme ist bis 25 Mio. EUR gestattet. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt im Basisszenario über 5 Jahre. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 3.3.5 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen. Aktive - qualitative - Maßnahmen zur Steuerung und Vermeidung operationeller Risiken stellen sich für die Sparkasse Barnim wie folgt dar:
Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die operationellen Risiken stellen sich aktuell und zukünftig als tragbar dar. 3.3.6 Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. Gesamtrisikolimitanpassungen ergaben sich zum 30.09.2023 aufgrund von Parameteranpassungen im Bereich Marktpreisrisiko. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 77,7 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Aufgrund der Geschäftspolitik der Sparkasse sowie des implementierten Risikomanagementsystems, welches ständig weiterentwickelt wird, sind bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar. Die geplanten geschäftlichen Aktivitäten führen aus Sicht des Vorstandes zu keiner Änderung der bestehenden stabilen Risikolage, so dass die Risikotragfähigkeit auch im kommenden Geschäftsjahr gegeben ist.
Eberswalde, den 16.07.2024 Sparkasse Barnim Der Vorstand Volkmar Grätsch Susan Borreck-Ratzel Sparkasse BarnimDer Verwaltungsrat02.09.2024 Beschlussvorlage an den Verwaltungsrat
Billigung des Lageberichtes zum Jahresabschluss 2023 der Sparkasse BarnimDer Lagebericht zum Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Barnim wird gebilligt.
Der Verwaltungsrat Daniel Kurth, Vorsitzender des Verwaltungsrates Prof. Dr. Alfred Schultz, Mitglied des Verwaltungsrates Beschlussvorlage an den Verwaltungsrat
Feststellung des Jahresabschlusses 2023der Sparkasse BarnimDer mit Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Sparkasse Barnim mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.541.996.160,55 EUR wird mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 3.199.473,22 EUR festgestellt.
Der Verwaltungsrat Daniel Kurth, Vorsitzender des Verwaltungsrates Prof. Dr. Alfred Schultz, Mitglied des Verwaltungsrates Beschlussvorlage an den Verwaltungsrat
Gewinnverwendung zum Jahresabschluss 2023Der Verwaltungsrat beschließt, dass der Jahresüberschuss 2023 der Sparkasse Barnim in Höhe von 3.199.473,22 EUR (Bilanzgewinn) der Sicherheitsrücklage zugeführt wird.
Der Verwaltungsrat Daniel Kurth, Vorsitzender des Verwaltungsrates Prof. Dr. Alfred Schultz, Mitglied des Verwaltungsrates Beschlussvorlage an den Verwaltungsrat
Bericht des VerwaltungsratesGröße, Zusammensetzung und Struktur des Verwaltungsrates ergeben sich aus dem Brandenburgischen Sparkassengesetz sowie der Satzung der Sparkasse Barnim. Die Größe des Verwaltungsrates, bestehend aus fünfzehn Mitgliedern, ist für die Sparkasse Barnim angemessen und sachgerecht. Die vom Verwaltungsrat eingerichteten Ausschüsse sind ausreichend und sachgerecht, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und die Arbeit des Verwaltungsrates effizient zu gestalten. Die Aufgaben der eingerichteten Ausschüsse sind hinreichend konkretisiert. Der Informationsprozess aus den Ausschüssen in den Gesamt-Verwaltungsrat ist angemessen und sachgerecht. Der Verwaltungsrat verfügt als Gesamtgremium über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Wahrnehmung seiner Aufgaben. Der Verwaltungsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben erfüllt. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates verfügt auch einzeln über die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil, bereitet sich angemessen auf diese vor und nimmt seine Aufgaben in den Ausschüssen des Verwaltungsrates angemessen wahr. Die Größe der Geschäftsleitung, die aus zwei Personen besteht, ergibt sich aus der Satzung der Sparkasse Barnim und ist für die Sparkasse angemessen und sachgerecht. Die Struktur und Zusammensetzung der Geschäftsleitung ergibt sich aus den KWGrechtlichen Vorgaben zur Funktionstrennung. Die Aufgaben sind innerhalb des Vorstandes entsprechend den Anforderungen der MaRisk an die Funktionstrennung sinnvoll verteilt. Der Vorstand als Gesamtgremium ist fachlich geeignet und verfügt über ausreichend Erfahrung, um die Sparkasse Barnim zu leiten. Auch die einzelnen Mitglieder des Vorstandes sind einzeln fachlich geeignet und verfügen über ausreichend Erfahrung für die zugewiesenen Aufgaben. Bezüglich der Leistungsbewertung des Gesamtvorstandes wird auf den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2023 der Sparkasse Barnim verwiesen. Der Vorstand hat seine Aufgaben hinreichend wahrgenommen, um den öffentlichen Auftrag der Sparkasse Barnim zu erfüllen. Der Vorstand hat seine Aufgaben hinreichend wahrgenommen, um die in der Geschäftsstrategie der Sparkasse Barnim festgelegten Ziele zu erreichen. Der Vorstand der Sparkasse Barnim hat den Verwaltungsrat laufend und aktuell über die Liquidität, die Rentabilität, die Risikolage, die Marktsituation und die Geschäftsentwicklung der Sparkasse Barnim informiert. Der Verwaltungsrat hat die ihm obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Tätigkeit des Vorstandes überwacht sowie die unter seine Zuständigkeit fallenden Beschlüsse gefasst. Im Berichtszeitraum hat der Verwaltungsrat sieben Beratungen durchgeführt. Die Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes hat die Jahresabschlussprüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Dem Jahresabschluss der Sparkasse Barnim und dem Lagebericht hat die Prüfungsstelle einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Nach Einschätzung der Prüfungsstelle entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse Barnim. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Sparkasse Barnim und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Verwaltungsrat hat den Lagebericht des Vorstandes für das Jahr 2023 gebilligt, den Bericht der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes zur Kenntnis genommen und daraufhin den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt. Dem Vorstand wurde Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden dem Träger zur Kenntnisnahme vorgelegt und die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Rechnungsjahr 2023 vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Barnim für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.
Der Verwaltungsrat Daniel Kurth, Vorsitzender des Verwaltungsrates Prof. Dr. Alfred Schultz, Mitglied des Verwaltungsrates |
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