GfF
Beteiligung GmbH
Mühlheim am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.190,89 |
4.236,41 |
| I.
Finanzanlagen |
5.190,89 |
4.236,41 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.205,96 |
25.245,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
205,96 |
245,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.396,85 |
29.481,73 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.938,06 |
27.112,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.938,06 |
2.112,60 |
| B.
Rückstellungen |
1.293,29 |
1.311,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.165,50 |
1.057,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.396,85 |
29.481,73 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der GfF Beteiligung GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Gemäß
§ 264 Abs. 2 HGB vermittelt der
vorliegende Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Umstände, die dem entgegenstehen, waren
zum Aufstellungszeitpunkt nicht bekannt.
Veränderungen und Abweichungen
hinsichtlich der Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung, der Vergleichbarkeit und der
angewendeten Bewertungs- bzw. Bilanzierungsmethoden haben
sich nicht ergeben, soweit sich nicht aus der erstmaligen
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
etwas Anderes ergeben hat.
B. Angaben zu den angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB).
Auf die Posten der vorliegenden Bilanz wurden
folgende Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethoden
angewendet:
Anlagevermögen
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren Teilwert bewertet. Gründe für eine
Wertaufholung bei Finanzanlagen haben sich im
Geschäftsjahr nicht ergeben.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihrem Nominalwert bewertet worden.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung entsprechend der
handelsrechtlichen Vorschriften zum
Erfüllungsbetrag gebildet und in den gesetzlich
vorgesehenen Fällen abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Zum
01.01.2010 hat sich aus dem Übergang zur
Bewertungsmethodik des BilMoG kein Unterschiedsbetrag
ergeben.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen (Erfüllungsbetrag)
passiviert.
C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz
Anlagevermögen
Der Beteiligungsansatz wurde entsprechend der
Veränderung innerhalb der Bilanz der GfF Gesellschaft
für Fertigungstechnik GmbH & Co. KG
spiegelbildlich gebucht. Dieses Buchungsverhalten
verstößt nicht gegen das
Anschaffungskostenprinzip, da es sich bei der Position um
einen entnahmefähigen Anspruch handelt.
Eigenkapital
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung des Ergebnisverwendungsvorschlags der
Geschäftsleitung aufgestellt, so dass in der Bilanz
die gesonderte Angabe des Gewinnvortrags nicht vorzunehmen
war.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im gesamten
Geschäftsjahr von Herrn Wolfgang Röhl, Kaufmann,
wahrgenommen.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Befreiung ist im
Handelsregister eingetragen.
E. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung der Gesellschaft
schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:
| • |
Der Jahresüberschuss des
laufenden Jahres wird mit dem Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr zusammengefasst.
|
| • |
Der sich ergebende Bilanzgewinn
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
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63165 Mühlheim am Main, den 20.12.2011
(Wolfgang Röhl)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011 festgestellt.
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