Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 3666
Vorher
Parken in Trier GmbH - PiT -
Eingetragen
1.2.1996
Branche
Betrieb von Parkhäusern und ParkplätzenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Anmietung, der Bau und der Betrieb von Parkeinrichtungen sowie die Verwaltung damit in Verbindung stehender Immobilien der Gesellschafter.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Walther
seit 27.5.2024
Prokura
Elmar Kandels
seit 1.8.2023
Geschäftsführer
Arndt Müller
seit 10.9.2018
Prokura
Thomas Speckter
seit 10.9.2018
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
60.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SWT Parken GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.157.451,00 977.933,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.149,00 16.941,00
II. Sachanlagen 1.144.302,00 960.992,50
B. Umlaufvermögen 2.014.827,41 1.643.533,58
I. Vorräte 47.820,04 63.587,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.950.996,57 1.560.043,91
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.010,80 19.902,60
Summe Aktiva 3.172.278,41 2.621.467,08

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.308.229,58 1.272.420,14
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile 30.677,51 30.677,51
II. Kapitalrücklage 351.747,68 351.747,68
III. Jahresüberschuss 925.804,39 889.994,95
B. Rückstellungen 891.589,32 801.535,89
C. Verbindlichkeiten 972.459,51 547.511,05
Summe Passiva 3.172.278,41 2.621.467,08

Anhang

DER SWT PARKEN GMBH, TRIER FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2023

Allgemeine Angaben

Die SWT Parken GmbH hat ihren Sitz in Trier und ist unter der Nummer HRB 3666 im Handelsregister des Amtsgericht Wittlich eingetragen. Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, soweit darüber hinaus gehend nach der EigAnVO-RLP sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es wurden die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des HGB eingehalten.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB unter Berücksichtigung der "Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen", die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Die Form der Darstellung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern zugrunde. Im Zugangsjahr ist die Abschreibung pro rata temporis ermittelt worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von 250 € bis 1.000 € wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend jeweils 20 % p. a. im Zugangsjahr und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Alle risikobehafteten Posten sind durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Bestand an liquiden Mitteln wird zu Nominalwerten angesetzt.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages, d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen, angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zu Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Da die Tiefgaragen und Parkhäuser nicht im Eigentum der SWT Parken GmbH stehen, sind sie, mit Ausnahme von acht Plätzen in der Tiefgarage Walramsneustraße, nicht im Anlagevermögen ausgewiesen. Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

Forderungen

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen überwiegend gegen die Betriebsführerin SWT-AöR, aus der Konzernfinanzierung in Höhe von 1.694 T€ und gegen die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH für diverse weiterberechnete Leistungen. Beide Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Alle anderen zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen haben ebenfalls eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Bilanzposition 01.01.2023 Einstellungen Entnahmen Umbuchungen 31.12.2023
Gezeichnetes Kapital 30.677,51 0,00 0,00 0,00 30.677,51
Kapitalrücklage 351.747,68 0,00 0,00 0,00 351.747,68
Jahresüberschuss 889.994,95 925.804,39 889.994,95 0,00 925.804,39
Gesamt 1.272.420,14 925.804,39 889.994,95 0,00 1.308.229,58

Rückstellungen

Bilanzposition 01.01.2023 Verbrauch Auflösungen Zuführungen 31.12.2023
Steuerrückstellungen 199.876,40 199.876,40 0,00 227.344,70 227.344,70
Sonstige Rückstellungen 601.659,49 293.548,32 2.707,87 358.841,33 664.244,63
Gesamt 801.535,89 493.424,72 2.707,87 586.186,03 891.589,33

Die Steuerrückstellungen betreffen mit 15 T€ die Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag des Geschäftsjahres und mit 212 T€ die Gewerbesteuer für das Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Instandhaltung der Tiefgarage Konstantin in Höhe von 237 T€, für die Tiefgarage Basilika in Höhe von 103 T€ und für das Parkhaus Hauptmarkt in Höhe von 267 T€. Darüberhinaus ist eine Rückstellung für die zu zahlenden Nebenkosten 2023 der angepachteten Parkhäuser Tiefgarage Frauenstraße, Walramsneustraße und für das City-Parkhaus (40 T€), für das Honorar für die Jahresabschlussprüfung (11 T€) und für noch nicht berechnete Wasserbezüge (7 T€) enthalten.

Verbindlichkeiten

Gesamt Restlaufzeit davon davon
  31.12.2023 bis 1 Jahr über 1 Jahr mehr als 5 Jahre besichert
Bilanzposition (31.12.2022)
  € 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 41,25 41,25 0,00 0,00 0,00
(46,75) (46,75) (0,00) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 193.156,27 193.156,27 0,00 0,00 0,00
(176.041,83) (176.041,83) (0,00) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 122.032,18 122.032,18 0,00 0,00 0,00
(239.987,27) (239.987,27) (0,00) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Trier 349,40 349,40 0,00 0,00 0,00
(716,60) (716,60) (0,00) (0,00) (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 656.880,41 656.880,41 0,00 0,00 0,00
  (130.718,60) (130.718,60) (0,00) (0,00) (0,00)
Gesamt 972.459,51 972.459,51 0,00 0,00 0,00
(547.511,05) (547.511,05) (0,00) (0,00) (0,00)

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH in Höhe von 61 T€ aus Strom- und Wasserlieferungen sowie 6 T€ aus interner Leistungsverrechnung und 3 T€ für die technische Betriebsführung enthalten. Gegenüber der SWT-AöR sind 48 T€, gegenüber der SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH in Höhe von 4 T€ und gegenüber der SWT trilan GmbH 1 T€ aus interner Leistungsverrechnung enthalten.

Kontenkompensation

Die SWT Parken GmbH nimmt am Zentralen Dispositionsservice der Sparkasse Trier teil. Täglich wird der Saldo von sämtlichen Konten der teilnehmenden Gesellschaften auf das Hauptkonto der
SWT-AöR umgebucht. Dadurch ist eine systematische Bearbeitung der Finanzdisposition und der Liquiditätsplanung gewährleistet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus dem Gesamtpachtvertrag mit der Stadt Trier und den dazugehörigen Nachträgen sind für fünf Parkhäuser bis zum 31.12.2025 jährlich 2.873 T€ Pacht zu zahlen. Gemäß Unterpachtvertrag vom 04.01.2018 sind für die Tiefgarage Europahalle jährlich 38 T€ (incl. Nebenkostenvorauszahlung) zu zahlen. Der Pachtzins für die Tiefgarage Frauenstraße beträgt jährlich 103 T€, war bis zum 31.01.2023 in der Festpachtzeit und verlängert sich automatisch um ein Jahr. Für die Tiefgarage Walramsneustraße beträgt der jährliche Pachtzins 38 T€ bis zum 31.01.2023. Auch hier verlängert sich nach Ablauf der Festpachtzeit die Laufzeit um ein Jahr. Gemäß Mietvertrag vom Februar 2002 und Ergänzungsmietvertrag vom 14.02.2007 sind jährlich 32 T€ (incl. Mietnebenkostenvorauszahlung) bis zum 30.04.2023 für die Anmietung der Büroräume im City-Parkhaus zu zahlen. Für das Tiefgarage Plaza Carree sind jährlich 462 T€ (zzgl. einer umsatzabhängigen Pacht, falls der Jahresumsatz mit dem Pachtobjekt 650 T€ übersteigt) bis zum 31.05.2033 zuzahlen. Vorgenannte Beträge sind wertgesichert und werden den Lebenshaltungskosten angepasst.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres auswirken würden, sind bis heute nicht eingetreten.

Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Herr Michael Schröder, Wuppertal, hat zum 09.12.2022 sein Amt als Geschäftsführer der Gesellschaft niedergelegt. Zum 24.03.2023 wurde Herr Elmar Kandels, Trier zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die Geschäftsführer haben einen Anstellungsvertrag bei der SWT-AöR und erhalten von der SWT Parken GmbH keine Vergütung.

Durch Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 09.02.2006 wurde der Aufsichtsrat der
SWT Parken GmbH aufgelöst. Ab diesem Zeitpunkt werden die Aufgaben durch den Aufsichtsrat der SWT Stadtwerke Trier GmbH wahrgenommen, dem die folgenden Damen und Herren angehören:

Leibe Wolfram - Oberbürgermeister der Stadt Trier (Vorsitzender)

Albrecht Thomas - Oberstaatsanwalt i. R.

Falk Birgit - Abteilungsdirektorin i. R.

Franzen Roland - Personalratsvorsitzender i. R. (Arbeitnehmervertreter)

Frisch Michael  - Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz

Johann Jörg - Ing. (Umwelttechnik), Sachverständiger

Kretzer Thorsten - Angestellter

Lehnart Rainer - Studiendirektor i. R.

Lichter Michael - Polizeibeamter

Lüders Christian - Personalratsvorsitzender (Arbeitnehmervertreter)

Meier Katharina - Kaufm. Angestellte (Arbeitnehmervertreterin)

Melchisedech Matthias - Gärtnermeister (ab 17.03.2023)

Pötters Heinz - Gruppenleiter Abt. Verkehrs-, Fahr- und Dienstplanung (Arbeitnehmervertreter)

Dr. Reinermann-Matatko Anja - Dipl. Geographin, Inhaberin Beratungsbüro (stellv. Vorsitzende)

Schleimer Andreas - Sozialmanger/Vorstand, Sachbearbeiter

Schmitz Hans-Alwin - Elektromeister i. R.

Schneider Tobias - Event- und Marketingagentur, selbstständig

Schwickerath Jürgen - Gruppenleiter (Arbeitnehmervertreter)

Teuber Sven - Landtagsabgeordneter, Studienrat

Tossing Ralf - Technischer Angestellter Kommunikationstechnik (Arbeitnehmervertreter)

Wincher Dagmar - Kaufm. Angestellte (Arbeitnehmervertreterin)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten von der SWT Parken GmbH, Trier keine Bezüge für diese Tätigkeit.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 926 T€ an die Gesellschafterin auszuschütten.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiter werden in der SWT-AöR geführt und im Rahmen des Betriebsführungsvertrages an die SWT Parken GmbH weiterbelastet.

Anteilsbesitz und Konzernbeziehungen

Die SWT Stadtwerke Trier GmbH, Trier, ist alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft.

Die SWT Parken GmbH, Trier, wird als verbundenes Unternehmen in den Konzernabschluss der SWT-AöR, Trier, einbezogen.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Auf die Angaben des Honorars des Abschlussprüfers wird verzichtet, da es in die Angaben im Konzernabschluss der SWT-AöR einbezogen wird.

 

Trier, 03. Mai 2024

gez. Elmar Kandels

Geschäftsführung

Bestätigungsvermerk

Der zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss wurde nach § 326 HGB verkürzt. Dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht hat der unabhängige Abschlussprüfer folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SWT Parken GmbH, Trier

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SWT Parken GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden- geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWT Parken GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Köln, 21. Mai 2024

gez. Stefan Mackenrodt, Wirtschaftsprüfer

gez. Michael Koch, Wirtschaftsprüfer

BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.06.2024

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