Gleisner Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Rebmann seit 11.6.2025 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.40% | |
| 33.30% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gleisner Hygiene-Systeme Mittelfranken GmbHLauf a. d. PegnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gleisner Hygiene-Systeme Mittelfranken GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Wert 150 EUR aber nicht 1.000 EUR übersteigen, wurde im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Entsprechend dem in 2010 eingeführten Wahlrecht werden die beweglichen Gegenstände mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach BilMoG (§253 Abs. 1 Satz 2) mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt nach BilMoG (§ 253 Abs.1 Satz 2) mit dem Erfüllungsbetrag. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem der Bilanz beigefügten Anlagenspiegel. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinn-ermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Rückstellungen Bei der Bilanzerstellung sind die Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind entsprechend ihrer Restlaufzeiten in der Bilanz aufgeführt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen zum Bilanzstichtag 25.000,00 EUR. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen lagen nach Auskunft der Geschäftsleitung zum Bilanzstichtag nicht vor. Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen nicht an. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt. Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens, Finanz- und Ertragslage Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Rebmann geführt. Lauf, den 21. November 2011 Thomas Rebmann
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