Logemann
Bohrtechnik GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
228.935,00 |
272.456,00 |
| I.
Sachanlagen |
228.935,00 |
272.456,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
273.066,14 |
112.090,51 |
| I.
Vorräte |
8.165,00 |
2.230,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.959,23 |
19.828,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
245.941,91 |
90.031,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.248,23 |
5.777,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
509.249,37 |
390.323,77 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
299.720,39 |
137.251,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
274.155,80 |
111.687,22 |
| B.
Rückstellungen |
68.220,30 |
36.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
141.308,68 |
216.971,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
509.249,37 |
390.323,77 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach den für kleine
Kapitalgesellschaften i. S. § 267 Abs. 1 HGB geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt worden. Zusatzangaben werden nur
gemacht, soweit sie für kleine
Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht
an anderer Stelle gemacht werden
können.
Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben
bestehen, die alternativ im Anhang oder in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu machen sind,
erfolgt die Angabe in der Bilanz oder in der
Gewinn- und Verlustrechnung.
Die größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276 S.
2 und 288 Abs. 1 HGB finden Anwendung.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind gem. § 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB unverändert fortgeführt worden.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009, des
GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer um
planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich -
soweit abnutzbare Wirtschaftsgüter vorliegen -
planmäßiger
Abschreibungen angesetzt.
Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern nach
§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB wird im
Rahmen des Wahlrechtes verzichtet.
Aktivierte Vermögensgegenstände,
für die die Ausschüttungssperre nach §
268 Abs. 8 HGB gilt, liegen nicht vor.
Von der Bewertungsfreiheit für
geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
bis Euro 800,00 wurde Gebrauch gemacht.
Bei Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere
zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennwert
angesetzt.
Vorräte, Waren und teilfertige Arbeiten
wurden nach Angaben der
Geschäftsführung zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Börsen- oder Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB
aktiviert. In die Herstellungskosten wurden die
Einzelkosten, angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten
und des Werteverzehrs des Anlagevermögens,
soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten bewertet. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen,
deren Ansatz aktivisch als Abschreibung bei den
jeweiligen Forderungspositionen erfolgt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
allgemeinen Vorschriften gebildet.
Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden künftige Preis-
und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten
der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze
der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der
Deutschen Bundesbank gem.
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden. Bei
Rückstellungen von untergeordneter
Bedeutung wurde auf die Berücksichtigung
von Preis- und Kostensteigerungen sowie die
Abzinsung gemäß dem Grundsatz der Wesentlichkeit
verzichtet.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Wenn Verbindlichkeiten in
Fremdwährung bestehen, deren Restlaufzeit nicht mehr
als ein Jahr beträgt, werden diese mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten
werden mit ihrem Umrechnungskurs bei
Rechnungsstellung oder dem
höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Verluste aus schwebenden Geschäften waren
nicht zu erwarten.
Aufwendungen für innerhalb von drei
Monaten nachzuholende Instandhaltungen und
Aufwendungen für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen waren zum Jahresschluss nicht
zu erwarten.
Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB liegen nicht vor.
C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen des
Jahresabschlusses
Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr betrug zum Bilanzstichtag 9.232,84 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 132.075,84
Euro.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführer war in 2020 Herr
Thomas Logemann. Weitere Organe waren
nicht bestellt.
Vorschüsse, Kredite und Darlehen an den
Geschäftsführerbestanden nicht.
Oldenburg, den 30.07.2021
Die Geschäftsführung
gez. Thomas Logemann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2021 festgestellt.
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