Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 709
Vorher
MURITZ-MARINA GMBH
Eingetragen
31.1.1991
Branche
Reparatur und Instandhaltung von zivilen Schiffen, Booten und YachtenBoots- und YachtbauBau von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen für zivile Zwecke, ohne Boots- und Yachtbau
Gegenstand
Betrieb eines Yachthafens Service-Leistungen einschließlich Instandsetzung Vertrieb und Reparatur von Bootsmotoren und -ausrüstung Betrieb einer Schlosserei Bau und Vertrieb von Metallkonstruktionen Vertrieb von Freizeitartikeln Unterhaltung von gastronomischen Betrieben Unterhaltung öffentlicher Parkplätze und anlagen

Historie

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Management

NameRolle
Andre Knippenberg
seit 18.11.2010
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Müritz Marina GmbH

Waren (Müritz)

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva
  Euro GeschäftsjahrEuro VorjahrEuro
A. Anlagevermögen   459.130,14 482.954,14
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   1,00 1,00
II. Sachanlagen   458.106,56 481.930,56
III. Finanzanlagen   1.022,58 1.022,58
B. Umlaufvermögen   77.929,11 83.818,67
I. Vorräte   73.093,20 76.199,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   4.818,80 7.614,50
III Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   17,11 4,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten   4.775,33 6.768,76
Summe    541.834,58 573.541,57
Passiva
  GeschäftsjahrEuro VorjahrEuro
A. Eigenkapital 76.207,92 50.895,76
I. Gezeichnetes Kapital 26.075,89 26.075,89
II. Gewinnvortrag 24.819,87 7.346,53
III Jahresüberschuss/-fehlbetrag 25.312,16 17.473,34
B. Sonderposten mit Rücklageanteil   8.423,00 12.647,00
C. Rückstellungen 20.686,00 3.500,00
D. Verbindlichkeiten 436.517,66 506.498,81
Summe    541.834,58 573.541,57

Anhang

A.        Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1)             Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt. Das Wahlrecht, die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) bereits für dieses Geschäftsjahr anzuwenden, wurde so ausgeübt, dass die neuen Regelungen bereits in vollem Umfang übernommen wurden.

 Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2)         In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3)         Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4)         Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5)         Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6)         Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7)         Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B.        Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.         Bilanzierungsmethoden

1)         Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2)         Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3)          Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4)         Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5)         Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II.        Bewertungsmethoden

1)         Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2)         Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3)         Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4)         Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5)         Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6)        Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

7)         Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8)         Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9)         Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10)       Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11)       Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C.        Angaben zu Bilanzposten

I.         Sonderposten mit Rücklageanteil

Die Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 4 Fördergebietsgesetz haben sich wie folgt entwickelt:

Wert 01.01.2010                  T€           8,4

Zuführung                                             0,0

Auflösung                                            -4,2

Wert 31.12.2010                  T€            4,2

Im Erstjahr der Anwendung des BilMoG besteht das Wahlrecht, die Sonderposten mit Rücklageanteil in der Handelsbilanz beizubehalten. Hiervon wurde Gebrauch gemacht.

II.        Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen  125.435,92 €.

Es bestehen folgende Sicherheiten für 1.207.985,- €:

-    Grundschulden an betrieblichen und privaten Grundstücken

-    Sicherheitsübereignung

-    Forderungsabtretung

-    Bürgschaften

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern aus Darlehen und Zinsen betragen 218.413,49 € und sind in dem Bilanzposten sonstige Verbindlichkeiten enthalten.

III.      Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D.        Angaben zu G.u.V.-Posten

Angaben zu speziellen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht erforderlich.

E.        Sonstige Angaben

1)         Geschäftsführungsorgane

Einzelvertretungsberechtigte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2010 Dipl.-Ing. Hans-Joachim Nierste und Ing. Norbert Biegel.

2)         Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2010 in Höhe von € 12.140,47 dem Gewinnvortragskonto zu zurechnen.

Waren, 26.10.2011

Müritz-Marina GmbH

gez. H.-J. Nierste                                                                              gez. N. Biegel                 

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte zum 12.11.2011.      

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