ELEVA Capital S.A.S., Zweigniederlassung Frankfurt
Selbe AdresseVermittlung von Krediten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Isabelle Anne Marguerite Saadjian seit 15.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Daniel Kreisel seit 30.10.2025 | Prokura |
Christoph Ludwig seit 17.9.2025 | Prokura |
Marion Reuter seit 9.5.2025 | Prokura |
Sonia Wentzel seit 9.5.2025 | Prokura |
Mario Lambrecht seit 9.5.2025 | Prokura |
Stefan Muth seit 9.5.2025 | Prokura |
Dominik Burkhardt seit 9.5.2025 | Prokura |
Gesine Stepczynski seit 9.5.2025 | Prokura |
HyungJee Lee seit 9.5.2025 | Prokura |
Jean-Baptiste Chambaud seit 9.5.2025 | Prokura |
Claire Kulka seit 9.5.2025 | Prokura |
Christiane Gursch seit 9.5.2025 | Prokura |
Saso Engel seit 9.5.2025 | Prokura |
Jörg Hessenmüller seit 10.5.2024 | Vorstandsmitglied |
Johann Nicolo Salsano seit 13.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Alexander Götz Engel seit 7.7.2023 | Vorstandsmitglied |
Caroline Eber-Ittel seit 28.5.2021 | Vorstandsmitglied |
Yvonne Sandra Grünert seit 15.4.2021 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Standard Chartered Bank AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Rechnungslegung Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen Hinweis: Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt. Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung gemäß § 325 HGB verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. der diesbezüglich erteilte Vermerk bestimmt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Standard Chartered Bank AG Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Standard Chartered Bank AG, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Standard Chartered Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften haben wir im Lagebericht Kapitel 5 "Hinweis zur Anwendung der EU-Taxonomie - Ungeprüft" nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Vorhandensein und periodengerechte Abgrenzung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Die Standard Chartered Bank AG wickelt den EUR Zahlungsverkehr der gesamten Standard Chartered Gruppe in Europa ab. Dies ist aktuell die Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft und daraus resultierende Provisionserträge stellen einen bedeutenden Teil der Gesamterträge der Standard Chartered Bank AG dar. Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere im Hinblick auf das Vorhandensein und eine zeitlich nicht richtige Abgrenzung dieser Provisionserträge. Vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells der Standard Chartered Bank AG und der Bedeutung des Zahlungsverkehrs für die Ertragslage, haben wir das Vorhandensein und die periodengerechte Abgrenzung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert. Prüferisches Vorgehen Wir haben uns mit den Prozessen und dem internen Kontrollsystem in Bezug auf die Sicherstellung des Vorhandenseins, der Ermittlung der Höhe sowie der zeitlichen Abgrenzung der Provisionserträge des Zahlungsverkehrsgeschäfts befasst. Wir haben die in den Prozessen implementierten Kontrollen zur Sicherstellung der richtigen Erfassung der vertraglich vereinbarten Konditionen der Provisionserträge beurteilt. Das Vorhandensein und die betragsmäßige Erfassung der Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft haben wir insbesondere dadurch nachvollzogen, dass wir stichprobenweise die herangezogenen Gebührensätze mit den jeweiligen vertraglichen Grundlagen / Konditionentableaus und dem Kundenauftrag abgeglichen und nachvollzogen haben sowie uns von der periodengerechten Abgrenzung überzeugt haben. Wir haben in Stichproben nachvollzogen, ob die Provisionserträge entsprechend dem Kundenauftrag mit dem richtigen Betrag und in der richtigen Periode abgebildet wurden. Im Weiteren haben wir das Hauptbuchjournal im Dezember auf im Vergleich zum Jahresdurchschnitt betragsmäßig auffällige Buchungen sowie ungewöhnliche Häufungen von Buchungen bei der Provisionsvereinnahmung durchgesehen, um Auffälligkeiten in Bezug auf das Vorhandensein und die Periodenabgrenzung zu erkennen. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben Hinsichtlich der Bilanzierung von Provisionserträgen aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang unter Abschnitt "A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Provisionserträge" sowie Abschnitt "Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung - Provisionsergebnis" Sonstige Informationen Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Bericht des Aufsichtsrats und das Kapitel 5. "Hinweis zur Anwendung der EU-Taxonomie - Ungeprüft" des Lageberichts der Gesellschaft, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 31 7 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 12 Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Standard Chartered Bank AG, Frankfurt am Main, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln nach § 89 Abs. 1 WpHG sowie Bericht des unabhängigen Prüfers über die jährliche Prüfungen gemäß Abschnitt V Nr. 11 Abs. 1 AGB/BBk. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Lukas Sierleja.
Eschborn/Frankfurt am Main, 15. Mai 2024 EY
GmbH & Co.KG
Lukas Sierleja, Wirtschaftsprüfer Sven Stapel, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023der Standard Chartered Bank AGAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Bilanz zum 31.12.2023 Gewinn- und Verlustrechnung 2023 ANHANGAllgemeine Angaben für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Standard Chartered Bank AG Die Standard Chartered Bank AG (nachfolgend die Gesellschaft oder SCB AG) mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 108109 eingetragen. Die Geschäftsanschrift lautet Standard Chartered Bank AG, Taunusanlage 16, 60325 Frankfurt am Main. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der RechKredV gegliedert. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in TEUR (tausend Euro) angegeben. Aufgrund von Rundungen ist es in Einzelfällen möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht exakt zur angegebenen Summe addieren. Es kann in den Summen und Prozentangaben durch Rundungen zu geringfügigen Abweichungen kommen. Das Mutterunternehmen (Alleinaktionärin) der SCB AG ist die Standard Chartered Bank, eine durch Royal Charter in England gegründete Gesellschaft mit Referenznummer ZC18 und Sitz in 1 Basinghall Avenue, London, EC2V 5DD - Großbritannien. Die Standard Chartered Bank ist über die Standard Chartered Holdings Limited, London/United Kingdom in den IFRS Konzernabschluss der Standard Chartered PLC, London/United Kingdom, einbezogen. Die SCB AG wird in den übergeordneten Konzernabschluss der Standard Chartered Bank als Tochterunternehmen mit einbezogen. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft wird entsprechend auf der Website der Muttergesellschaft unter https://www.sc.com/en/investors/financial-results veröffentlicht. A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte entsprechend den Vorgaben für Institute nach §§ 340ff. HGB. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB). Der Ansatz von Vermögensgegenständen, Schulden, Aufwendungen und Erträge ist nach den Vorschriften der §§ 246ff. HGB, 252ff. HGB erfolgt. Dabei werden die besonderen Regelungen für Kreditinstitute (§§ 340ff. HGB) berücksichtigt. Barreserve Die Bestände der Barreserve werden zum Nennwert bilanziert. Forderungen Forderungen an Kreditinstitute bzw. an Kunden sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Gebildete Wertberichtigungen werden davon abgesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind zum Nennwert bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag oder Anschaffungskosten werden als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und planmäßig zeitanteilig aufgelöst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Unterschiedsbeträge zwischen Aufnahme- und Rückzahlungsbetrag sind als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und wurden planmäßig aufgelöst. Risikovorsorge Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle erkennbaren Bonitäts- und Länderrisiken und für latente Ausfallrisiken. Für Bonitätsrisiken werden nach vorsichtigen Maßstäben Vorsorgen in Höhe des erwarteten Ausfalls gebildet. Länderrisiken sind im Rahmen dieser Berechnungen abgedeckt. Die Höhe der Risikovorsorge für das latente Kreditrisiko (Pauschalwertberichtigung) im Kreditgeschäft wird auf Basis einer parameterbasierten Expected Loss-Berechnung bestimmt. Demnach wird der Verlust auf Basis der Parameter Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlusthöhe (LGD) und dem erwarteten Kreditbetrag bei Ausfall (EAD) ermittelt. Die Abbildung der Risikovorsorge für das bilanzunwirksame Geschäft (Garantien und Kreditzusagen) erfolgt als Rückstellung im Kreditgeschäft. Die Bank folgt bei der Ermittlung der handelsrechtlichen Pauschalwertberichtigungen dem IDW RS BFA 7 und bildet eine Pauschalwertberichtigung in Höhe der erwarteten Kreditverluste innerhalb von zwölf Monaten beziehungsweise im Falle eines signifikant erhöhten Ausfallrisikos in Höhe des erwarteten Verlusts für die gesamte Restlaufzeit. Für diejenigen finanziellen Vermögenswerte, die als ausgefallen klassifiziert sind, bildet die Bank eine Wertberichtigung in Höhe der erwarteten Kreditverluste auf Basis der erwarteten erzielbaren Zahlungsströme des Vermögenswerts. Zur Berücksichtigung akuter Adressenausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet, wenn es wahrscheinlich ist, dass nicht alle Zins- und Tilgungsleistungen vertragskonform erbracht werden können. Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs Bilanzielle und außerbilanzielle zinsbezogene Finanzinstrumente des Bankbuchs werden nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 einer verlustfreien Bewertung unterzogen. Soweit aus den in ihrer Gesamtheit bewerteten Geschäften des Zinsbuchs ein Verpflichtungsüberschuss droht, wird eine Rückstellung für drohende Verluste aus dem Zinsbankbuch gebildet. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Barwerten unter Einbeziehung von Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten. Zum Bilanzstichtag liegt ein Verpflichtungsüberschuss nicht vor, damit ist die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich. Handelsbestand Finanzinstrumente des Handelsbestands (einschließlich positiver und negativer Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten) sind zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten (§ 340e Abs. 3 HGB). Zusätzlich zu dem Risikoabschlag im Rahmen der Zeitwertbewertung besteht eine faktische Ausschüttungssperre bezüglich der Nettoerträge des Handelsbestands, in dem gem. § 340e Abs. 4 HGB in jedem Jahr ein bestimmter Anteil der Nettoerträge des Handelsbestands dem Fonds für allgemeine Bankrisiken zuzuführen ist. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis (§ 255 Abs. 4 HGB). Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis direkt beobachten lässt, ist der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Betrag, zu dem ein Finanzinstrument im Rahmen einer Transaktion zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern zum Abschlussstichtag ausgetauscht werden könnte, ohne dass es sich um einen Zwangsverkauf oder eine Notabwicklung handelt. Sofern verfügbar, basiert der beizulegende Zeitwert auf beobachtbaren Börsenpreisen oder wird aus beobachtbaren Preisen oder Parametern abgeleitet. Die Verfügbarkeit beobachtbarer Daten variiert je nach Produkt und Markt und kann sich im Zeitablauf ändern. Sind keine beobachtbaren Börsenkurse oder Informationen vorhanden, wird der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmodellen, die für das jeweilige Instrument angemessen sind, ermittelt. Wenn der beizulegende Zeitwert mithilfe von Modellen ermittelt oder aus beobachtbaren Preisen oder Parametern abgeleitet wird, sind in erheblichem Umfang Einschätzungen erforderlich. Diese sind mit Unsicherheiten verbunden und können Änderungen unterliegen, so dass die tatsächlichen Ergebnisse und Werte von diesen Einschätzungen abweichen können. Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizuliegenden Zeitwert sind Wertanpassungen für Glattstellungskosten, Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken und Finanzierungskosten für unbesicherte Handelsderivate zu beachten. Um etwaig verbliebenen Realisierungsrisiken von Gewinnen Rechnung zu tragen, wird das aus der Marktbewertung resultierende Ergebnis um einen Risikoabschlag reduziert, der als Abzugsposten des Handelsbestands auf der Aktivseite berücksichtigt wird. Die Berechnung des Risikoabschlags erfolgt auf der Grundlage des Value-at-Risk- Abschlags, dem eine Haltedauer von zehn Tagen und ein Konfidenzniveau von 99 % zugrunde liegen. Der Betrag, der in einem Geschäftsjahr gesondert dem Fonds für allgemeine Bankrisiken zuzuführen ist (§ 340e Abs. 4 HGB), entspricht mindestens 10 % der Nettoerträge des Handelsbestands (nach Vornahme des Risikoabschlags) und darf nicht höher sein als der gesamte Nettoertrag des Handelsbestands des Geschäftsjahres. Die Zuführung erfolgt, bis der Sonderposten eine Höhe von 50 % des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands nach Risikoabschlag erreicht. Der Sonderposten darf nur aufgelöst werden, um einen Nettoaufwand des Handelsbestands auszugleichen oder wenn er die 50 %-Grenze überschreitet. Finanzinstrumente des Handelsbestands werden separat auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz als Handelsbestand ausgewiesen. Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte Sachanlagen sowie immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Für die Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden die von der Finanzverwaltung zu Verfügung gestellten Abschreibungstabellen als Hilfsmittel verwendet. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von maximal Euro 800 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Latente Steuern Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen der Bilanzposten sowie steuerlichen Verlustvorträgen ermittelt. Die nach Verrechnung verbliebenen aktiven latenten Steuern werden entsprechend dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten Entsprechend § 250 HGB werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, um eine periodengerechte Gewinnermittlung zu gewährleisten und werden planmäßig über die Laufzeit vereinnahmt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wird der Erfüllungsbetrag ggf. zuzüglich abgegrenzter Zinsen ausgewiesen. Rückstellungen Rückstellungen für Steuern und sonstige Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit ihrem Barwert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind gemäß versicherungsmathematischen Annahmen angesetzt. Pensionsrückstellungen werden nach der Methode der laufenden Einmalprämien unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatzes ermittelt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, es sei denn, die für den Pensionsplan angenommene Restlaufzeit ist kürzer. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen für die deutschen Pläne zum 31. Dezember 2023 basiert auf den Sterbetafeln Heubeck 2018G. Diese Sterbetafeln berücksichtigen die Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und des Statistischen Bundesamtes. Andere Rückstellungen, bei denen es sich entweder um Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten oder für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (ohne Handelsaktivitäten) handelt, werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sofern die Restlaufzeit der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten länger als ein Jahr ist, erfolgt eine Abzinsung der Rückstellung. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung folgt den in den §§ 256a und 340h HGB vorgegebenen Grundsätzen. Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB werden nicht gebildet. Vermögensgegenstände und Schulden werden mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Die Kurse für Währungen, die hierüber nicht abgedeckt sind, wurden mit Hilfe des vom Bankenverband im Internet zur Verfügung gestellten Währungsrechner ermittelt. Erträge und Aufwendungen in Fremdwährung werden im Transaktionszeitpunkt mit den Kursen zum Transaktionszeitpunkt in Euro umgerechnet. Die Abgrenzung der Positionen in Fremdwährung, die in den Anwendungsbereich der besonderen Deckung nach § 340h HGB einbezogen werden, folgt dem Steuerkreis, welcher der internen Risikosteuerung zu Grunde liegt. Als besonders gedeckt bilanziert werden gegenläufige Fremdwährungspositionen innerhalb des Anwendungsbereichs nur, soweit sie sich betragsmäßig entsprechen. Soweit Währungsgeschäfte als besonders gedeckt bilanziert werden, werden unrealisierte Währungsgewinne für Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden immer vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt (d.h. unabhängig davon, ob besondere Deckung vorliegt oder nicht). Das Wechselkursrisiko im Handelsbuch wird innerhalb der Marktrisikolimite verwaltet, die vom Vorstand genehmigt wurden. Die Überwachung erfolgt täglich im aggregierten Marktrisikobericht der SCB AG. Negativzinsen Negative Zinsen für aktivische Finanzinstrumente werden in den Zinserträgen und positive Zinsen für passivische Finanzinstrumente werden in den Zinsaufwendungen jeweils als Abzugsposten ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Eventualverbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert bzw. in Höhe der zu Grunde liegenden Verbindlichkeit unter Abzug von Einzelrisikorückstellungen angesetzt. Unwiderrufliche Kreditzusagen wurden zum Nennwert angesetzt. Nettoertrag des Handelsbestands Aus dem Nettoertrag des Handelsbestands wurde im Berichtsjahr ein Betrag in Höhe von TEUR 6.735 (Vj. TEUR 3.533) dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340e Abs. 4 HGB zugeführt. Vereinnahmung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen Die Erfassung von Zinserträgen aus Finanzdienstleistungen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Leistungen erbracht worden sind. Provisionserträge Im Provisionsergebnis werden Erträge und Aufwendungen ausgewiesen, die aus bankgeschäftlichen Dienstleistungen im weiteren Sinne resultieren. Die Provisionsaufwendungen und Provisionserträge werden unsaldiert ausgewiesen. Eine Verrechnung von Provisionsaufwendungen mit Provisionserträgen erfolgt ausschließlich für durchlaufende Posten. Erläuterungen der Bilanz und der GuV Angaben zur Bilanz: (1) Barreserve
Die Barreserve besteht aus dem Guthaben bei Zentralnotenbanken. Die Bewegungen der Barreserven sind dem allgemeinen Geschäftsverlauf zurückzuführen. (2) Forderungen gegenüber Kreditinstituten
Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten bestehen hauptsächlich aus Tagesgeldanlagen in Höhe von EUR 7.300,0 Mio. (Vj. EUR 6.900,0 Mio.) bei der deutschen Bundesbank. (3) Forderungen an Kunden
Die Forderungen an Kunden setzen sich im Wesentlichen aus Firmenkrediten und Krediten im Zusammenhang mit Handelsfinanzierungen (z.B. Import-Export-Finanzierungen) zusammen. Der Anstieg der Forderungen an Kunden ist auf den Ausbau des Firmenkreditgeschäfts zurückzuführen. (4) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Im Jahr 2023 hat die SCB AG zu Liquiditätszwecken in Anleihen der öffentlichen Hand investiert. Diese werden als Liquiditätsreserven klassifiziert. (5) Handelsbestand
Die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente des Handelsbestands mithilfe anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden, werden im Abschnitt A - Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt. Der Posten der Handelsaktiva betrug zum Jahresende EUR 3.961,1 Mio. (Vj. EUR 5.193,9 Mio.). Die Handelsaktiva setzen sich zusammen aus den positiven Marktwerten von Derivaten (hauptsächlich Zins- und FX Derivate) und Reverse-Repo Geschäften und dem Risikoabschlag. Der Posten der Handelspassiva betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 3.059,3 Mio. (Vj. EUR 4.168,8 Mio.) und bestand im Wesentlichen aus den negativen Marktwerten gehaltener Derivate (hauptsächlich Zins- und FX Derivate). Der Rückgang des Handelsbestands ist auf die Änderungen der Fremdwährungskurse, insbesondere der EUR/USD, sowie dem Volumenrückgang zurückzuführen und betrifft hauptsächlich die FX Derivate der Handelsaktiva und -passiva. (6) Derivative Finanzinstrumente Derivative Geschäfte-Handelsbestand
Derivative Bankbuchgeschäfte
Die Bank berücksichtigt sämtliche Bankbuchderivate im Rahmen der BFA 3- oder BFA 4-Rechnung. Soweit sich im Rahmen der BFA 3-Rechnung eine Unterdeckung in Bezug zur Gesamtheit mit einbezogenen zinsbehafteten Positionen ergibt, wird dies über eine Drohverlustrückstellung abgebildet, die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird. Dies war zum Berichtsstichtag nicht der Fall. In Bezug zur BFA 4-Rechnung werden Kassakursdifferenzen aus zur Absicherung genutzten Devisentermingeschäften innerhalb derselben Währung verrechnet und ein verbleibender positiver bzw. negativer Saldo und der sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Derivative Geschäfte - Kontrahentengliederung - Handelsbestand
Derivative Geschäfte - Fristengliederung - Handelsbestand
(7) Entwicklung der Sachanlagen
Abschreibungen des Geschäftsjahres
(8) Sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen auf Rückgewähr von geleisteten Barsicherheiten, Forderungen aus nicht abgewickelten Geschäften, Forderungen gegenüber SCB Gesellschaften sowie Forderungen aus Transfer Pricing. Der Anstieg der Forderungen aus nicht abgewickelten Transaktionen ist auf den Anstieg der Back-to-Back-Asset-Backed-Securities zurückzuführen, die im Jahr 2024 abgewickelt wurden. (9) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten besteht im Wesentlichen aus Vorauszahlungen an Dienstleister und Mietvorauszahlungen. (10) Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung ergibt sich ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern. Das Wahlrecht, den Aktivüberhang an latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen. Der Überhang aktiver latenter Steuern resultiert im Wesentlichen aus Buchwertdifferenzen bei den Rückstellungen für Pensionen. Die Verlustvorträge für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind zum 31.12.2023 vollständig ausgeschöpft. (11) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die SCB AG weist zum Stichtag im Wesentlichen täglich fällige Verbindlichkeiten aus Einlagen von anderen Kreditinstituten aus. Der Rückgang ist auf den Ausgleich von konzerninternen Positionen vor dem Jahresende sowie niedrigere Bilanzen der Kontokorrentkonten von Partnerbanken zurückzuführen. (12) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Der Großteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden resultiert aus Termineinlagen von Firmenkunden. (13) Andere verbriefte Verbindlichkeiten
Bei den verbrieften Verbindlichkeiten handelt es sich um nicht-öffentliche Emissionen aus einem von der SCB AG begebenen Commercial Paper Programm mit einem Volumen von insgesamt EUR 5,0 Mrd. Das gesamte Volumen der emittierten Commercial Papers hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 328 Mio. erhöht. (14) Sonstige Verbindlichkeiten
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Verpflichtungen zur Rückgewähr von erhaltenen Barsicherheiten und Intragroup Positionen. Die Verbindlichkeiten gegenüber SCB Gesellschaften sind aufgrund nicht ausgeglichener Intragroup Positionen angestiegen. Unter Sonstige ist insbesondere- der Devisenausgleichsposten für Derivate des Bankbuchs ausgewiesen. (15) Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Bei dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um nicht amortisierte Gebühren im wachsenden Trade Finance Geschäft. (16) Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind aufgrund des positiven Jahresergebnis angestiegen. Verlustvorträge aus Vorjahren sind im Geschäftsjahr vollständig aufgebraucht worden. Für die Verlustvorträge waren keine aktiven latenten Steuern gebildet worden. Aus diesem Umstand erklärt sich die unterproportionale Erhöhung des Steueraufwands im Vergleich zur Erhöhung des Gewinns. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Bonuszahlungen, Urlaubsgeld, und andere Personalkosten sowie Rückstellungen für Beratungskosten und IT-Infrastruktur-Projektkosten. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Bonusrückstellungen zurückzuführen. Der Rückgang der Rückstellungen im Kreditgeschäft ist auf die Auflösung von im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gegenüber Kunden aus dem Energiesektor zurückzuführen, da diese Posten weitgehend aufgelöst und zusätzliche Garantien gewährt wurden. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen erfolgte unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G auf der Basis folgender versicherungsmathematischer Parameter:
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beziehen sich hauptsächlich auf leistungsorientierte Pensionspläne, die pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst werden. Diese ergeben sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Dieser Zinssatz beträgt 1,83 Prozent (Vj. 2,20 Prozent).
Der Erfüllungsbetrag gem. § 253 HGB mit siebenjährigen Durchschnittszins beträgt TEUR 17.478 (Vj. TEUR 16.337). Gemäß § 253 Abs.6 HGB liegt der ausschüttungsgesperrte Betrag bei TEUR 185. (17) Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals
Die Position umfasst das von der Muttergesellschaft in die SCB AG als Additional Tier 1 (AT1) Kapital eingebrachte Kapital in Höhe von EUR 250,0 Mio. (18) Fremdwährung Der Jahresabschluss enthält außerhalb des Handelsbestands, auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände im Gegenwert von EUR 399,2 Mio. (Vj. EUR 403,1 Mio.) und Schulden im Gegenwert von EUR 1.398,3 Mio. (Vj. EUR 1.255,9 Mio.). Die vorgenannten Fremdwährungsbestände der Bilanz sind überwiegend durch Fremdwährungssicherungsgeschäfte gegen das Währungskursrisiko abgesichert, so dass die genannten Beträge nicht mit offenen Fremdwährungspositionen gleichzusetzen sind. Zudem sind innerhalb der Handelsaktiva Marktwerte von Derivaten mit Fremdwährungsbezug in Höhe von EUR 2.976,0 Mio (Vj. EUR 3.570,3 Mio.) und innerhalb der Handelspassiva Marktwerte von Derivaten mit Fremdwährungsbezug in Höhe von EUR 3.050,8 Mio. (Vj. EUR 3.391,6 Mio.) enthalten. Diesen Marktwerten liegen Währungsnominale zugrunde, die signifikant höher sind als die Marktwerte selbst, diesbezüglich wird auf Angabe (6) Derivative Finanzinstrumente (Tabelle zu den Volumina) verwiesen. (19) Eigenkapital
In Q1 2023 wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 114,0 Mio. beschlossen und durchgeführt. Darüber hinaus sind keine weiteren Beschlüsse oder Kapitalzuführungen beschlossen worden. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 7.751 auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung: (20) Zinsergebnis
Da im Geschäftsjahr 2023 das Zinsumfeld sich ins positive gewendet hat und stark angestiegen ist, ist im Zinsergebnis ein starkes Wachstum zu verzeichnen. Es sind dadurch keine Negativzinsen angefallen. Die Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften beinhalten Zinserträge aus Overnight-Placements (TEUR 240.506), Zinserträge aus Corporate Term Loans (TEUR 39.132), Zinserträge aus der Amortisation von Upfront Fees bei der Kreditvergabe (TEUR 5.136), Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 3.862) und sonstige Zinserträge (TEUR 8.201). Die Zinsaufwendungen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften beinhalten Zinsaufwendungen aus Kundeneinlagen und anderen Kredit- und Geldmarktgeschäften (TEUR 152.692), Zinsaufwendungen aus Commercial Papers (TEUR 30.322), Zinsaufwendungen aus der im Geschäftsjahr 2021 begebenen AT1-Anleihe an die Muttergesellschaft (TEUR 17.791), Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 15.189) und sonstige Zinsaufwendungen (TEUR 15.498). (21) Provisionsergebnis
Der Anstieg der Provisionserträge resultiert im Wesentlichen aus den Provisionserträgen aus dem Zahlungsverkehr und Transfer Pricing Erträgen mit verbundenen Unternehmen. Der Anstieg der Provisionsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus den Transfer Pricing Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen sowie aus Aufwendungen für Intragroup Garantien. (22) Nettoertrag des Handelsbestands
Der positive Saldo resultiert im Wesentlichen aus den Erträgen aus dem Handel im Zusammenhang mit Devisen und zinsbezogenen Derivaten sowie festverzinslichen Instrumenten. Der Posten der festverzinslichen Instrumente im Vorjahr wurde unter Sonstiges dargestellt. Da allerdings im Geschäftsjahr das Zinsumfeld sich positiv entwickelt hat und das Handelsvolumen gestiegen ist, werden die festverzinslichen Instrumente separat ausgewiesen. Von dem Nettoertrag des Handelsbestandes in Höhe von TEUR 61.036 entfallen TEUR 9.937 (Vj. TEUR 15.933) auf Transfer Pricing Erträge bei derivativen Geschäften mit verbundenen Unternehmen. (23) Sonstige betriebliche Erträge
Der größte Posten der sonstigen betrieblichen Erträge besteht aus Transfer Pricing Erträgen von der Konzerngesellschaft als Ausgleich für Dienstleistungen in globalen Funktionen i.H.v. EUR 7,2 Mio. (Vj. EUR 0,0 Mio.) und für Kundenbetreuung (Origination Support und Account Management Dienstleistungen) i.H.v. EUR 2,5 Mio. (Vj. EUR 16,6 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Erträge waren aufgrund der Erträge aus Währungsumrechnungsergebnissen (EUR 0,0 Mio., Vj. EUR 14,8 Mio.), der Rückerstattung der Bankenabgabe (EUR 0,0 Mio., Vj. EUR 8,7 Mio.) sowie der höheren Transfer Pricing Erträge von der Konzerngesellschaft für Kundenbetreuung im Vorjahr wesentlich höher ausgefallen. Im Geschäftsjahr wurden die Währungsumrechnungsergebnisse aufgrund von Verlusten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. (24) Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Die Personalaufwendungen sind aufgrund neuer Mitarbeitereinstellungen gestiegen. Dies ist teilweise auf die im November 2023 neu eröffnete Zweigstelle in Polen zurückzuführen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Kostenumlagen mit Konzerngesellschaften (EUR 18,5 Mio.), Beratungs- & Prüfungskosten (EUR 11,6 Mio.), Projektkosten (EUR 9,6 Mio.), Outsourcingkosten (EUR 9,3 Mio.), IT-Kosten (EUR 9,0 Mio.), Bankenabgabe (EUR 6,8 Mio.) und Reisekosten (EUR 2,1 Mio.). Der Anstieg der anderen Verwaltungsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Outsourcingkosten sowie gestiegenen IT-Kosten. (25)Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus operativen Verlusten, die sich auf das Handelsfinanzierungsgeschäft beziehen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr aufgrund von Währungsumrechnungsergebnissen (EUR 1,5 Mio.) höher ausgefallen. (26) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
Die Zuführungen im Vorjahr erfolgten aufgrund der Herabstufung der Bonität von Kunden, insbesondere aus dem Energiesektor. Im Geschäftsjahr erfolgte keine wesentliche Herabstufung von Bonitäten, was zu dem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr führte. (27) Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft.
Der Anstieg der Auflösung Erträge aus Zuschreibungen im Geschäftsjahr ist auf die Auflösung der im Vorjahr gebildeten Pauschalwertberichtigungen gegenüber Kunden aus dem Energiesektor zurückzuführen, da diese Positionen größtenteils aufgelöst und zusätzliche Garantien gestellt wurden. (28) Steuern vom Einkommen und sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern enthalten nicht abzugsfähige Vorsteuern i.H.v. EUR 5,2 Mio. (Vj. EUR 5,1 Mio.). Sonstige Erläuterungen Außerbilanzielle Transaktionen:
Unter dem Bilanzstrich weist die SCB AG Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen aus. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen wird aufgrund von Erfahrungswerten als gering eingeschätzt. Das Risiko von Verlusten aus der Inanspruchnahme von Eventualverbindlichkeiten wird durch die bestehenden Rückgriffsmöglichkeiten auf den jeweiligen Auftraggeber reduziert. Das Risiko beruht damit im Wesentlichen auf dem Kreditrisiko des Auftraggebers. Liegen stichhaltige Gründe für eine Inanspruchnahme vor und wird von einem drohenden Verlust ausgegangen, bildet die SCB AG spezifische Rückstellungen auf Einzelgeschäftsebene. Für latente Risiken wird eine pauschalierte Vorsorge gebildet. Unwiderrufliche Kreditzusagen werden von den Auftraggebern unregelmäßig abgerufen. Unwiderrufliche Kreditzusagen werden bei der Überwachung des Kreditrisikos berücksichtigt. Liegen stichhaltige Gründe für eine Inanspruchnahme vor und wird von einem drohenden Verlust ausgegangen, bildet die SCB AG spezifische Rückstellungen auf Einzelgeschäftsebene. Für latente Risiken wird eine pauschalierte Vorsorge gebildet. Sonstige Verpflichtungen: Die sonstigen Verpflichtungen beinhalten künftige Mietzahlungen aus langfristigen Mietverträgen in einer Gesamthöhe von TEUR 21.357 für die Büroräume in Frankfurt, Paris, Stockholm und Warschau. Der Anstieg der künftigen Mietzahlungen ist auf die Verlängerung des Mietvertrags für das Pariser Büro zurückzuführen, der eine Laufzeit bis 2034 vorweist. Auf das Kraftfahrzeugleasing entfallen sonstige Verpflichtungen in Höhe von TEUR 493. B. Sonstige Angaben Der Aufsichtsrat 2023 gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft die folgenden Mitglieder an:
Im Berichtszeitraum wurden Bezüge lediglich an die externen Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlt. Die gruppeninternen Mitglieder des Aufsichtsrats haben auf Bezüge für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats verzichtet. Der Vorstand Als Vorstand der Gesellschaft fungierten in 2023:
Organbezüge Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesamtbezüge des Vorstands auf EUR 2,4 Mio (Vj. EUR 2,3 Mio.). Mandate in Aufsichtsräten und anderen Gremien Die gesetzlichen Vertreter und andere Mitarbeiter der SCB AG hatten keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften, die nach § 340a Abs. 4 HGB aufzuführen wären. Prüferhonorar Das Prüfungshonorar für das Geschäftsjahr beläuft sich auf TEUR 1.124 und unterteilt sich in die Abschlussprüfungsleistungen i.H.v. TEUR 898 (Vj. TEUR 1.054) sowie den anderen Bestätigungsleistungen TEUR 226 (Vj. TEUR 93). Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Am 25. März 2024 hat der Aufsichtsrat Herrn Jörg Hessenmüller als neues Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 06. Mai 2024 bestellt. Darüberhinaus haben keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag stattgefunden. Arbeitnehmer Die Anzahl der Mitarbeiter (Kopfzahl) beträgt zum 31. Dezember 2023 373, die Vollzeitäquivalente 367. Die Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt beträgt im Geschäftsjahr 330.
Mitteilungen nach § 20 AktG Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die der Gesellschaft nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG mitgeteilt worden sind. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine Mitteilungen erhalten. Alleiniger Anteilseigner seit dem 1. September 2017 ist unverändert die Standard Chartered Bank mit Sitz in 1 Basinghall Avenue, London, EC2V 5DD - Großbritannien. Geschäfte mit nahestehenden Personen Die Bank erklärt, dass alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen unter marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Country by Country Reporting Gemäß den Anforderungen aus de EUR Richtlinie 2013/36/EU Art. 89 zur länderspezifischen Berichterstattung, der Country-by-Country Reporting, das mit § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG in das deutsche Recht übernommen worden ist, hat die Bank ein Country-by-Country Reporting zu erstellen. Die SCB AG legt in diesem Country-by-Country Reporting die gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KWG nachfolgend aufgelisteten Angaben zum 31. Dezember 2023 offen:
Der Bericht umfasst die Angaben für die in den Jahresabschluss einbezogenen Niederlassungen der Bank. Die im Bericht erhaltenen Zahlenangaben sind auf unkonsolidierter Basis ermittelt. Der Netto-Umsatz ergibt sich als Summe der Zins-, Provisions- und Handelsergebnisses sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen. Die Anzahl der Mitarbeiter entspricht zum 31. Dezember 2023. Als Steuern sind die Ertragssteuern der Niederlassung ausgewiesen. Die Niederlassungen erhielten im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen. Im November des Geschäftsjahres wurde eine Zweigniederlassung in Warschau eröffnet.
Weitere Offenlegungspflichten nach § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite berechnet sich als Quotient aus dem Nettogewinn und der Bilanzsumme. Entsprechend dieser Definition betrug die Kapitalrendite zum 31. Dezember 2023 0.53%. Die interne Steuerung wird anhand IFRS vorgenommen.
Frankfurt am Main, den 13.05.2024 Nicolo Salsano, Vorsitzender des Vorstands Michael Hellbeck, Mitglied des Vorstands Caroline Eber-Ittel, Mitglied des Vorstands Alexander Engel, Mitglied des Vorstands Jörg Hessenmüller, Mitglied Vorstands Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Contents 1 Grundlegende Informationen über die Standard Chartered Bank AG 1.1 Geschäftsmodell und Strategie 1.2 Financial Markets 1.3 Transaction Banking 1.4 Kreditgeschäft 1.5 Treasury Markets 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.2 Geschäftsentwicklung 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3 Prognose- und Chancenbericht 3.1 Ausblick 2024 3.2 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der SCB AG 4 Risikobericht 4.1 Organisation des Risikomanagements 4.2 Risikokultur 4.3 Risikostrategie 4.4 Risikodefinition 4.5 Risikoappetit 4.6 Risikolimite im Kalenderjahr 2023 4.7 Risikosituation zum Stichtag 4.8 Frühwarnindikatoren 4.9 Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) 5. Hinweis zur Anwendung der EU-Taxonomie - ungeprüft 6. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 Abs. 3 S. 3 AktG 1 Grundlegende Informationen über die Standard Chartered Bank AG 1.1 Geschäftsmodell und Strategie Geschäftsmodell Die Standard Chartered Bank AG ("SCB AG") wurde 2017 als deutsche Aktiengesellschaft gegründet und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 108109 eingetragen. Sie nahm ihre Geschäftstätigkeit am 18. März 2019 auf, nachdem sie am 14. Dezember 2018 ihre Banklizenz von der Europäischen Zentralbank erhalten hatte. Als sogenanntes "weniger bedeutendes Institut" unterliegt die SCB AG der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") und der Deutschen Bundesbank. Die SCB AG hat ihren Hauptsitz in Frankfurt, Deutschland, sowie Niederlassungen in Paris, Frankreich, in Stockholm, Schweden, und in Warschau, Polen. Der Hauptsitz in Frankfurt mit ihren Niederlassungen in Paris und Stockholm sind darauf ausgerichtet die internationalen Bankbedürfnisse von multinationalen Kunden ("MNCs") und institutionellen Kunden von Financial Institutions ("Fl") in Kontinentaleuropa durch die Erbringung von Bankdienstleistungen mittels des sogenannten "passporting" 1 zur Verfügung zu stellen. Frankfurt ist die Buchungsstelle und fungiert als europäisches Clearingzentrum für die Bank als Teil des globalen Cash-Clearing-Angebots, während Paris und Stockholm Vertriebs- und Marketingaktivitäten durchführen. Die Zweigniederlassung in Polen wurde im Herbst 2023 mit Eintragung im Handelsregister in Warschau am 11. September 2023 und Aufnahme der Geschäftstätigkeit 1. November 2023 errichtet (im Folgenden "Niederlassung Polen"). Die Niederlassung Polen übt keine lizenzpflichtigen Tätigkeiten aus, sondern konzentriert sich auf die Bereitstellung konzerninterner Unterstützungsfunktionen für die SCB AG und spielt somit eine wichtige Rolle bei der Entwicklung unserer kontinentaleuropäischen Tätigkeiten und der Hebung von operativen Effizienzen in unserer Bank. Die SCB AG wird von Standard and Poor's mit einem Rating von A+ versehen, von Moody's A1 und von Fitch A+, alle mit stabilem Ausblick. Die SCB AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Standard Chartered Bank, einem regulierten Finanzdienstleistungsunternehmen und indirektem Tochterunternehmen der Standard Chartered PLC ("SCPLC" oder "die Gruppe") mit Hauptsitz in England. SCPLC ist eine internationale Bankengruppe mit Hauptsitz in London, die weltweit ca. 85.000 Mitarbeiter beschäftigt, in 52 Märkten vertreten ist und sich zum Ziel gesetzt hat, Handel und Wohlstand durch Vielfalt zu fördern. Seit über 170 Jahren nutzt die Gruppe die Stärke ihres Netzwerks, um Menschen und Unternehmen zu unterstützen, die in Asien, Afrika und dem Nahen Osten sowie in Europa und Amerika Handel treiben, tätig sind oder investieren. Die Gruppe unterscheidet zwei breite Geschäftsbereiche, zum einen das Corporate, Commercial and Institutional Banking ("CCIB"), und zum anderen das Consumer, Private and Business Banking ("CPBB"). Im Bereich CCIB ist die Betreuung von Großunternehmen, Regierungen, Banken und Investoren gebündelt. Im Bereich CPBB werden Dienstleistungen erbracht für kleine bis mittelgroße Unternehmen und Privatpersonen, vom Massenmarkt bis hin zu wohlhabenden und sehr vermögenden Kunden, sowie Ventures, die alternative und innovative Geschäftsmodelle im Finanzdienstleistungsbereich entwickeln. Die Stammaktien von SCPLC sind an der Londoner Börse und der Börse von Hongkong notiert, die indischen Hinterlegungsscheine ("IDRs") an der Bombay Stock Exchange und der National Stock Exchange of India. Kein einzelner Aktionär hält 20% oder mehr der Aktien/Stimmrechte der SCPLC. Temasek Holdings (Private) Limited hält einen Anteil von 16% an SCPLC und ist der größte Aktionär von SCPLC. Die Kernwerte des Unternehmens sind kontinuierliche Verbesserung ("never settle"), Zusammenarbeit ("be better together") und Integrität ("do the right thing"), die das Markenversprechen "Here for good" untermauern. Diese Grundsätze fördern eine Kultur des Vertrauens und der Zusammenarbeit, die für das Erreichen unserer strategischen Ziele und Verpflichtungen von entscheidender Bedeutung sind. Per Ende 2023 umfasst das vielfältige Team der SCB AG 373 Mitarbeiter (367 Vollzeitäquivalente) aus mehr als 50 verschiedenen Nationen, was das starke Engagement für Vielfalt unterstreicht. Die SCB AG konzentriert sich auf das CCIB-Geschäft. Hierin sind wiederum die Bereiche Client Coverage, Financial Markets und Transaction Banking gebündelt. Die SCB AG fungiert auch als europäisches Clearinghaus für die Gruppe im Rahmen des globalen Bargeld-Clearings. Das CCIB-Geschäft besteht somit aus folgenden wesentlichen Bestandteilen:
Obige kundennahe Bereiche der SCB AG werden durch umfangreiche interne Funktionen unterstützt, die eine nahtlose und umfassende Betreuung unserer Kunden gewährleisten. Zu diesen Funktionen gehören die Bereiche Risk, Finance und Treasury, Operations, Human Resources, Legal, Conduct, Financial Crime and Compliance ("CFCC"), Technology & Innovation, Supply Chain und Property. Weiterhin unterstützt die Abteilung Corporate Affairs, Brand & Marketing ("CABM") alle Aspekte der internen sowie externen Kommunikation. Die Innenrevision unterstützt als unabhängige Funktion den Aufsichtsrat und die Geschäftsleitung. Weitere Unterstützung wird auch seitens der Gruppe und externen Dienstleistern im Rahmen unserer Auslagerungsstrategie erbracht. Die SCB AG beauftragt Dritte mit einer Reihe von Dienstleistungen, um ihr Geschäft effektiv zu betreiben und die Strategien der SCB AG zu erfüllen. Diese Dienstleistungen von Dritten werden als "Outsourcing" klassifiziert und in Übereinstimmung mit §25b KWG, den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" ("MaRisk") AT 9 und anderen relevanten aufsichtsrechtlichen Anforderungen gesteuert. Strategie Der Kern der Strategie der SCB AG liegt in der Entwicklung und erfolgreichen Implementierung eines nachhaltigen und langfristigen Geschäfts zum Wohl unserer Kunden und anderen Stakeholdern. Dazu gehört die Nutzung von Wachstumschancen durch den Aufbau dauerhafter Kundenbeziehungen. Eine weitere Schlüsselkomponente unserer Strategie ist die Verbesserung der Netzwerkintegration, insbesondere in den Märkten der Gruppe in Asien, Afrika, dem Nahen Osten ("AAME") und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die SCB AG verfolgt eine fokussierte Kunden- und Produktstrategie, die aufbauend auf einer europäischen Anbahnung und Mandatierung innerhalb des Netzwerks der Gruppe unterstützt wird. Neben unseren Kunden mit Hauptsitz in Europa betreuen wir auch europäische Tochtergesellschaften oder Niederlassungen von Kundengruppen aus den Märkten der SCB-Gruppe, die als "Inbound- Kunden" eingestuft werden. Unsere globale Präsenz erleichtert multilaterale Verbindungen zwischen Kunden, Investoren, Lieferanten, Käufern und Verkäufern und ermöglicht Kapitalbewegungen, Risikomanagement, Investitionen und die Entwicklung maßgeschneiderter Finanzierungslösungen. Wir arbeiten zunehmend mit anderen Regionen zusammen und bieten unseren Kunden Bankdienstleistungen für ihre Netzwerke von Käufern, Lieferanten, Kunden und Dienstleistern an. Zu unseren strategischen 2024 Prioritäten gehören:
Im Jahr 2023 hat die SCB AG trotz schwieriger makroökonomischer Rahmenbedingungen und geopolitischer Unsicherheiten eine deutliche Verbesserung des Jahresüberschusses erbracht und dabei wichtige Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Strategie erzielen können. Für das Jahr 2024 sind keine wesentlichen Veränderungen in der Strategie der SCB AG vorgesehen. Wir werden weiterhin bestrebt sein, das dynamische Finanzumfeld mitzugestalten, indem wir unser Produktportfolio erweitern, neue Kundensegmente und Sektoren erschließen und uns auf bestimmte Märkte konzentrieren. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass wir weiterhin wettbewerbsfähig bleiben und in der Lage sind, die sich wandelnden Bedürfnisse unserer Kunden zu erfüllen. Wir planen, auch zukünftig in die langfristige Entwicklung der europäischen Geschäftsaktivitäten der SCB AG zu investieren. 1.2 Financial Markets Financial Markets ("FM") bietet kontinentaleuropäischen Kunden eine Reihe von Risikomanagement-, Finanzierungs- und Anlagelösungen in den Bereichen Origination, Finanzierung, Syndizierung, Strukturierung, Vertrieb, Handel und Research in Schwellenländern und G10-Ländern. Zu den Kunden gehören institutionelle Anleger, Banken, Unternehmen, der öffentliche Sektor und Entwicklungsorganisationen. 1.2.1 Sales Der FM-Vertrieb ist verantwortlich für die Akquisition von Kunden in Kontinentaleuropa, die Vermarktung von FM- Produkten, die Annahme von Aufträgen und die Ausführung von Geschäften. FM-Sales ist in vier Kundensegmente unterteilt:
1.2.2 Trading FM-Trading ist verantwortlich für die Bereitstellung von Liquidität über genehmigte Produkte. Dies gilt für interne und externe Kunden, und für das Engagement auf dem Interbanken-Markt. FM-Trading überwacht und steuert das Marktrisiko der Bank in Übereinstimmung mit ihren Händlermandaten und den Marktrisikolimiten der Bank. Der Handel der SCB AG ist aufgeteilt in Back-to-Back Geschäfte und lokales Risikomanagement. Bei Back-to-Back-Geschäften bei der SCB AG wird die Preisfestsetzung für den Handel von zugelassenen Händlern der SCB Gruppe als sogenannte AG Pricing Traders ("AGPT") durchgeführt. Das resultierende Marktrisiko in den Büchern der SCB AG wird so abgesichert. Lokales Risikomanagement bei der SCB AG berücksichtigt alle übrigen FM- Handelsrisiken. 1.2.3 Produkte 1.2.3.1 Macro • Devisen ("FX") Internen und externen Kunden werden über Sprach- und elektronische Kanäle Preise für eine breite Palette von Devisengeschäften geboten. Darunter, Kassa- und Termingeschäfte, nicht lieferbare Termingeschäfte ("NDFs"), Swaps und Option. Das Marktrisiko der Großteil der Geschäfte wird durch Back-to-Back-Geschäfte abgesichert. • Rates SCB AG bietet das gesamte Spektrum an Zinsprodukten, einschließlich Zins- und Währungsswaps, sowie Optionen in G10- und EM-Währungen. Das Marktrisiko ist bei allen Zinsprodukten durch Back-to-Back-Geschäfte abgesichert. • Rohstoffe ("Commodities") Den Kunden werden Lösungen für alle Anlageklassen angeboten um den Absicherungs-, Kostensenkungs- und Investitionsbedarf zu decken. Diese Klassen umfassen: Basismetalle, Edelmetalle, Energie und Landwirtschaft. Das Marktrisiko wird bei allen Produkten durch Back-to-Back-Geschäfte abgesichert. Die SCB AG ist bestrebt, ihren Kunden Zugang zum gesamten Spektrum globaler Währungen über alle Laufzeiten hinweg zu bieten. Potenzielle Beschränkungen aufgrund von Geschäfts- und Risikomanagementerwägungen werden im Rahmen des Genehmigungsprozesses für neue Produkte definiert und im aggregierten Produktinventar der SCB AG dokumentiert. 1.2.3.2 Global Credit Markets (Public Side) • Kredit Im Bereich Global Credit Markets ("GCM") - Public Side werden folgende Produkte angeboten:
Hinzu kommt der Vertrieb von Produkten im Rahmen des NCW-Programms ("Notes, Certificates, Warrants"). Das gesamte Marktrisiko ist durch Back-to-Back-Geschäfte abgesichert. • Geldmarkt/Repo Es werden eine Reihe von Geldmarktprodukten angeboten, die auf die Liquiditätsprofile der Kunden abgestimmt sind. Diese reichen von besicherten Finanzierungen auf den Repo-Märkten bis hin zu Termingeldstrukturen. 1.2.3.3 Global Credit Markets (Private Side) • Debt Capital Markets ("DCM") Das DCM-Team initiiert, führt aus und berät Kunden zu Kapitalmarktprodukten. DCM arbeitet eng mit dem Bond-Syndicate-Team zusammen, um die Preise für diese Schuldtitel festzulegen und sie an Anleger in verschiedenen Regionen zu vertreiben. Die Einkünfte aus dem DCM-Geschäft sind rein transaktionsbasiert. Die SCB AG übernimmt keine Underwriting- oder Marktrisikopositionen und nutzt das Back-to-Back- Buchungsmodell für alle transaktionsbezogenen Underwriting-Anfragen. • Loan Syndications Das Team für Kreditsyndizierung konzentriert sich in erster Linie auf die Strukturierung, Durchführung und Verteilung von Kapitalbeschaffungen in Form von Brückenfinanzierungen und syndizierten Krediten für Kunden der Bank. Dies beinhaltet die Einbeziehung von Marktpreisen, zeitlichen und strukturellen Überlegungen, die Ermittlung der Investorennachfrage und die Empfehlung einer Syndizierungsstrategie. Das Kreditsyndizierungs-Team der SCB AG syndiziert und vertreibt Kredite auf dem Primär- oder Sekundärmarkt an Investoren in Kontinentaleuropa. Loan Syndicate ist die Schnittstelle zum Kreditmarkt für alle Kreditprodukte. Loan Syndicate entwickelt und verwaltet Vertriebskanäle zu Bank- und Nicht-Bank- Investoren zusammen mit dem FM-Vertriebsteam, um den Liquiditätspool für Kreditprodukte zu erweitern. Das Kreditsyndikat besitzt und verwaltet den Kreditbestand innerhalb von Global Credit Markets weltweit. • Project & Export Finance ("PEF") PEF besteht aus den Bereichen Projektfinanzierung und strukturierte Exportfinanzierung. • Projektfinanzierung ("PF") PF bietet Beratungsdienste und Finanzierungslösungen für Zweckgesellschaften an bei denen SCB AG in erster Linie auf die Cashflows und Erträge der Zweckgesellschaft als Hauptquelle für die Rückzahlung und auf seine Vermögenswerte als Sicherheit für das Darlehen setzt. Projektfinanzierungen können entweder durch einzelne Transaktionen oder auch durch eine Kombination von Exportkreditagenturen ("EKA"), multilateralen Entwicklungsbanken ("MEB"), Entwicklungsagenturen, politischen Banken ("MLAs") oder Garantien von Muttergesellschaften/Sponsoren unterstützt werden. Die primäre Rückzahlungsquelle sind die Einnahmen, die durch die Projektanlage(n) erzielt werden. Das PF-Team ist verantwortlich für die Anbahnung, Vermarktung und Bereitstellung von PF-Transaktionen für Kunden in Kontinentaleuropa und anderen Ländern. • Strukturierte Exportfinanzierung ("SEF") Das SEF-Geschäft bietet Beratung und arrangiert/stellt Finanzierungen (einschließlich finanzierter/nicht finanzierter Risikobeteiligungen) bereit, die von Exportkreditagenturen ("EKAs") und/oder multilateralen/ Entwicklungsagenturen/politischen Banken ("MLAs") unterstützt werden und/oder mit diesen verbunden sind, zusammenfassend als "Agentur" bezeichnet. Das SEF-Team arbeitet mit bestimmten EKAs (aus OECD-Ländern, dem Nahen Osten und Asien) und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen ("DFI") zusammen, um die Deckung für Transaktionen zu strukturieren, die von Kreditnehmern/Exporteuren/Auftragnehmern stammen, die auf die Märkte der SCB (einschließlich Kunden in Zentral- und Osteuropa) oder in Ländern ohne Präsenz abzielen. Dies wird durch die von den EKAs angebotenen Programmen erreicht, bei denen die EKAs Kreditgarantien, Versicherungen und Darlehen zur Unterstützung der Kunden der SCB anbieten. Die EKA/DFI-gedeckten Kredite haben in der Regel eine langfristige Laufzeit und decken den Kapitalbedarf des Kunden. Die EKA-Deckung deckt in der Regel 95% bis 100% des Kreditrisikos/ausstehenden Betrages ("Exposure") ab, wobei ein minimales (5%) bis gar kein Restrisiko durch das Unternehmen oder die Zweckgesellschaft übernommen wird. In Bezug auf das Geschäft der SCB AG gibt es zwei Arten von Kreditnehmern, aufgeteilt in Kontinentaleuropa ansässige Kunden und solche, die in ausgewählten Non-Presence Countries "NPC" 2 ansässig sind. 1.2.4 Financing & Securities Services ("FSS") Die Abteilung Financing & Securities betreut bestehende Kundenbeziehungen in Kontinentaleuropa im Zusammenhang mit Wertpapierleihgeschäft sowie der Wertpapierverwahrung. 1.3 Transaction Banking Der Geschäftsbereich Transaction Banking ("TB") bietet Produkte für Betriebskapital, Strukturierung, Zahlungsverkehr, Inkasso und Liquiditätsprodukte. Das TB-Geschäft lässt sich in Cash Management (Zahlungsverkehr für Firmenkunden, Banken und Nichtbanken sowie den öffentlichen Sektor), Correspondent Banking (Zahlungsverkehrsgeschäft für Banken und Broker-Dealer-Kunden) und Trade Finance für Firmen- und Bankkunden unterteilen. Zu den wichtigsten strategischen Schwerpunktbereichen für das Bargeldgeschäft gehören die Bereitstellung von Zahlungen und Abbuchungen über unsere Zahlungsplattform. Um OPAC ("operational deposits") und Verbindlichkeiten zu steigern, nutzt TB-Cash das Netzwerk der SCB-Gruppe, um das Inbound-Geschäft auszubauen und Cross-Selling-Möglichkeiten für bestehende Bankkunden zu identifizieren. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Faktor für das Geschäft, da die Kunden zunehmend nach bequemeren Dienstleistungen verlangen. Zu diesem Zweck investiert TB-Cash weiterhin in bestehende und neue Systemkapazitäten und sucht nach Möglichkeiten für Partnerschaften, um die Bedürfnisse unserer Kunden nach Effizienz und Transparenz zu erfüllen. Im TB-Trade Business liegt der strategische Schwerpunkt weiterhin auf dem Dokumentengeschäft sowie auf dem Kontokorrentgeschäft für EU-Kunden (Forderungsfinanzierung, Lieferantenfinanzierung und Vertriebsmöglichkeiten). Das Dokumentengeschäft umfasst folgende Produkte: Dokumenteninkassogeschäft, Akkreditive und Garantien, welches der größte Umsatzträger für TB-Trade ist. Die Strategie ist es, diesen Marktanteil für bestimmte Kunden und Sektoren zu erhalten, aber auch auszubauen sowie die Nutzung der Handelsfazilitäten zu erhöhen. Der Ausbau des Open-Account-Geschäfts (Finanzierungsgeschäft von Rechnungen, Lieferantenfinanzierungsgeschäft, Debitorendienstleistungsgeschäft) bleibt ein weiterer strategischer Schwerpunkt, indem wir uns auf eingehende Geschäfte in wichtigen Handelskorridoren konzentrieren, die in Regionen wie Korea, der Türkei und den USA noch nicht ausreichend erschlossen sind, sowie auf Sektoren wie: Auto, Technology, Media and Telecommunications ("TMT"), Gesundheitswesen und Pharma. Darüber hinaus nutzen wir unsere Vertriebskapazitäten, um Kreditlinien und risikogewichtete Aktiva (RWAs) zu verwalten und die Renditen der Aktiva zu verbessern. Die SCB AG ist Voll- und Direktmitglied wichtiger europäischer Zahlungssysteme (EZB TARGET2, EBA EURO1, EBA STEP1 und - für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften - EBA STEP2 sowie EBA RT1 für eingehende SCT Inst). Darüber hinaus ist die SCB AG über den SCPLC (SWIFT) an entsprechende globale Infrastrukturen angeschlossen. Die von TB angebotenen Dienstleistungen und Lösungen beinhalten Cash Management, Korrespondenzbankgeschäft sowie Handelsfinanzierungen. 1.3.1 Cash Management 1.3.1.1 Kontodienstleistungen (Lokal- und Fremdwährung): Die SCB AG bietet Kontodienstleistungen an, die Girokonten und Sparkonten (Current Accounts Savings Accounts - "CASA") umfassen, die unsere Firmen- und FI-Kunden für ihre operativen Tätigkeiten (d.h. Zahlungen, Inkasso und Liquiditätsmanagement sowie Handelsfinanzierung) nutzen. Die SCB AG bietet auch Bankkonten und Treuhanddienstleistungen für Firmen- und FI-Kunden an, die in der Regel außerhalb ihrer eigenen Betriebskonten für den jeweiligen Zweck eingerichtet werden. Darüber hinaus bietet die SCB AG Online-Informations- und Reportingdienste im Zusammenhang mit der Führung dieser Konten an. 1.3.1.2 Elektronischer Zahlungsverkehr & Inkassodienstleistungen: Die SCB AG bietet ihren Kunden eine Reihe von elektronischen Zahlungs- und Inkassoprodukten an, die den Transfer von Geldern von Kundenkonten an Kundenbegünstigte unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften erleichtern. In diesem Zusammenhang bietet die SCB AG verschiedene elektronische Schnittstellen und Online-Informationen über den jeweiligen Bearbeitungsstand an. 1.3.1.3 Produkte für das Liquiditätsmanagement: Die angebotenen Liquiditätsmanagementprodukte dienen dazu, die Transparenz über die Liquiditätssituation der Kunden zu erhöhen. Darüber hinaus dienen diese Produkte der Verbesserung der Kontrolle und des Zugangs zu Liquidität bei gleichzeitiger Risikominderung, Optimierung der Zinserträge und Senkung der Kosten für Überziehungen. 1.3.2 Korrespondenzbankgeschäft Zu den von der SCB AG angebotenen Korrespondenzbankdienstleistungen gehören:
Die SCB AG und ihre europäischen Niederlassungen bieten ihren EWR-Korrespondenzkunden Euro-Clearing- und Euro-Bargeldbriefdienste an. Das Angebot umfasst Betrugsmeldungen und -überwachung sowie andere Informationsdienste. Darüber hinaus vermittelt die SCB AG Bargeld- und Handelstransaktionen, die in anderen Unternehmen / Niederlassungen der Gruppe gebucht werden. Eine weitere Gruppe von Kunden der SCB AG sind Banken in verschiedenen Regionen der Welt, die Euro-Zahlungen tätigen und empfangen. Im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts nimmt die SCB AG Einlagen von Banken und verbundenen Unternehmen entgegen, nicht aber von Privatkunden. 1.3.3 Handelsfinanzierung Die SCB AG bietet ihren Firmen- und Fl-Kunden kurzfristige Kredite, Akkreditive, Garantien sowie Import- und Exportfinanzierungen, Forderungsfinanzierungen und Lieferantenfinanzierungen an. Diese Produkte ermöglichen den Außenhandel, Investitionen und Dienstleistungen der Kunden in lokalen Märkten und Drittländern. Die folgenden Produkte werden in der SCB AG unter Trade Finance angeboten:
Die SCB AG ist in der Lage, das Kreditrisiko der oben genannten Produkte über Risikobeteiligungen, Kreditgarantien oder andere Kreditschutz- oder Risikominderungsmechanismen abzudecken. 1.4 Kreditgeschäft Unser Kreditportfolio umfasst sowohl Konsortialkredite als auch bilaterale Kredite, die jeweils durch spezifische Kreditvereinbarungen geregelt sind. Die Client Coverage Teams betreuen die Kundenbeziehungen, bewerten die langfristige Tragfähigkeit und verwalten das Kreditgeschäft effektiv. Dies umfasst die Bewertung der Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer und das Management der mit der Kreditvergabe verbundenen Risiken, die für die finanzielle Stabilität und Rentabilität von entscheidender Bedeutung sind. Die Global Account Manager ("GAMs") sind für die Verwaltung von Kundenbeziehungen und die Akquisition von Kunden zuständig und arbeiten mit den Teams von TB-Sales und FM- Sales zusammen. Im Jahr 2023 bot unser Kreditbereich verschiedene Produkte wie Laufzeitdarlehen, revolvierende Laufzeitdarlehen und Überbrückungsdarlehen an, die sowohl als bilaterale als auch als Konsortialdarlehen erhältlich waren, einschließlich ESG-gebundener Varianten. 1.5 Treasury Markets Die Hauptaufgabe von Treasury Markets ("TM") ist das Management des Zinsänderungsrisikos der Bank, die Refinanzierung sowie die Steuerung der Liquidität der SCB AG im Sinne einer ersten Verteidigungslinie ("first line of defence"). Damit wird sichergestellt, dass die SCB AG ausreichend refinanziert ist und somit ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Es handelt sich dabei um eine rein interne und nicht um eine kundenorientierte Tätigkeit. Das TM-Team ist für die folgenden Bereiche zuständig:
2 Wirtschaftsbericht 2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 wird die wirtschaftliche Landschaft der EU maßgeblich von externen und internen Herausforderungen geprägt, darunter der anhaltende Russland-Ukraine-Konflikt, die damit verbundene Energiekrise und Unterbrechungen von Lieferketten, Inflationsdruck und die Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie. Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (International Monetary Fund - "IMF") befindet sich die EU in einer Phase der wirtschaftlichen Abschwächung, wobei erwartete Wachstumsraten aufgrund einer strafferen Geldpolitik und hoher Energiekosten nach unten korrigiert wurden. In 2023 war die Inflation in der EU auf den niedrigsten Stand seit zwei Jahren auf 6.3% gesunken. Dieser Rückgang der Inflationsraten ist eine positive Entwicklung für Verbraucher und wird auf niedrigere Preise für Lebensmittel, Industriegüter und Dienstleistungen zurückgeführt. Der starke Rückgang der Energiepreise wurde von einer breit angelegten und schneller als erwarteten Mäßigung des Preisdrucks gefolgt. Da das Energieangebot die Nachfrage weiterhin übersteigt, liegen die Spot- und Zukunftsmärkte für Öl und insbesondere Gas nun deutlich unter den Annahmen der Herbstprognosen 2023. Insgesamt setzt sich der stetige Abwärtstrend der zugrunde liegenden Inflation fort. Die Kreditbedingungen sind nach wie vor angespannt, aber die Märkte erwarten nun, dass der Lockerungszyklus früher beginnt. Laut der Studie der Europäischen Kommission "European Economic Forecast Winter February 2024" wuchs die Wirtschaft in der Europäischen Union mit einem Bruttoinlandsprodukt ("BIP") im Jahr 2023 deutlich langsamer. Der Verlust der Wachstumsdynamik im Jahr 2023 wurde durch das Fehlen spezifischer Wachstumstreiber und anderen Faktoren, wie einer abgeschwächten Verbrauchernachfrage nach den COVID Stützungsinitiativen, verstärkt. Die Kaufkraft wurde durch die erhöhte Inflation, gestiegene Lagerbestände im Einzelhandel, einen Rückgang der Exporte und eine insgesamt schwache Nachfrage sowie hohe Energiekosten eingeschränkt. Die Europäische Zentralbank hat ihre Leitzinsen zuletzt im September um 25 Basispunkte auf 4,50% und damit auf einen historischen Höchststand angehoben, was sich dämpfend sowohl auf den Finanzsektor als auch auf die EU-Wirtschaft im Allgemeinen auswirkt. Laut dem Weltwirtschaftsausblick des IWF vom April 2024 hat sich die Weltwirtschaft trotz erheblicher Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Wiederherstellung der Preisstabilität als erstaunlich widerstandsfähig erwiesen. Das BIP- Wachstum der Weltwirtschaft lag bei 3,2 %, wobei die fortgeschrittenen Volkswirtschaften um 1,6 % und die Schwellen- und Entwicklungsländer um 4,3 % wuchsen. Die globale Inflation hingegen lag 2023 bei 6,8 %. Geopolitische Unsicherheiten und die Auswirkungen der hohen Inflation, insbesondere auf die Finanzierungskosten der Unternehmen, gaben jedoch weiterhin Anlass zur Sorge. Die Entwicklung der Auslandsnachfrage, die Inflationstendenzen und die Auswirkungen steigender Zinssätze auf die Unternehmen seien entscheidende Faktoren, die die künftige wirtschaftliche Erholung in Europa bestimmen würden. Steigende Handelsverzerrungen und geoökonomische Fragmentierung dürften weiterhin das Niveau des globalen Handels belasten. Länder haben etwa 3.200 neue Handelsbeschränkungen im Jahr 2022 und etwa 3.000 im Jahr 2023 eingeführt, gegenüber etwa 1.100 im Jahr 2019, laut Daten der Global Trade Alert. 2.2 Geschäftsentwicklung Die Geschäftsentwicklung der SCB AG im Jahr 2023 war sehr zufriedenstellend und zeichnet sich durch eine gestärkte Kapitalbasis und ein deutliches Ertragswachstum aus. Dieses Wachstum wird trotz makroökonomischer und geopolitischer Herausforderungen durch das Zinsumfeld, aber auch durch verstärkte Volumeneffekte unserer multinationalen Unternehmen und Finanzinstitute getragen. Die SCB AG leistet damit ihren Beitrag zum globalen Erfolg der SCB Gruppe, denn sie erwirtschaftete rund 8% der weltweiten CCIB-Einnahmen. Während wir unsere in Abschnitt 1.1 beschriebenen strategischen Säulen weiter umsetzen, gehören zu den wichtigsten Herausforderungen die makroökonomische und geopolitische Ungewissheit, d.h. die Konjunkturabschwächung in China und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen im Westen. Der potenzielle Ausgang und die Auswirkungen verschiedener Wahlen im Jahr 2024, einschließlich der Wahlen in Großbritannien, den USA und dem Europäischen Parlament, und schließlich der starke Wettbewerb um Verbindlichkeiten und der Margendruck. Die SCB AG ist weiterhin bestrebt, potenzielle Risiken (wie in Abschnitt 3 dieses Berichts beschrieben) in unseren Engagements frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf proaktiv angemessene Risikomanagementmaßnahmen im Rahmen unserer Governance-Risikoforen umzusetzen. Trotz erheblicher Herausforderungen im operativen Umfeld erzielen wir durch die Umsetzung unserer Strategie ein Wachstum unserer Kundenbasis und unserer Erträge. Angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen, sowohl in der EU als auch weltweit, sind wir zuversichtlich, dass unsere Strategie gut geeignet ist, um unsere Kunden erfolgreich zu unterstützen und unsere Ziele zu erreichen. Wir verfolgen einen langfristigen Geschäftsansatz und sind als Unternehmen sehr umfassenden ethischen Werten verpflichtet. Unser Geschäftsmodell und unsere Strategie sind darauf ausgerichtet, die Chancen zu nutzen, die sich aus den nachhaltigen Beziehungen zu den Kunden in unseren Märkten ergeben. Die Stärkung dieser Beziehungen bedeutet, dass wir unsere materiellen und immateriellen Ressourcen nachhaltig und verantwortungsvoll einsetzen, um Gewinne und Renditen zu erzielen. 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Jahr 2023 erzielte die SCB AG einen Gewinn von EUR 70,0 Mio. (Vj. EUR 9,1 Mio.), was zum Teil auf das positive Zinsumfeld zurückzuführen ist, aber auch auf ein höheres Provisionsergebnis, da das Neugeschäft insbesondere im Transaktionsbanking-Bargeldgeschäft zugenommen hat. Vermögens und Finanzlage Die Bilanzsumme belief sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 13.216,1 Mio. (Vj. EUR 13.195,3 Mio.). Die Bilanzsumme hat sich nur geringfügig verändert, da es 2023 zu gegenläufigen Effekten kam. Während die Forderungen und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital (Kapitalrücklage und Bilanzgewinn) sich im Rahmen des Geschäftswachstums erhöhten, wurden diese durch geringere Positionen im Handelsbestand auf der Aktiv- und Passivseite aufgrund geringerer Handelsvolumina und Wechselkursveränderungen zum Bilanzstichtag ausgeglichen. Darüber hinaus hält die SCB AG außerbilanzielle Geschäfte, insbesondere Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie unwiderrufliche Kreditzusagen, in Höhe von EUR 8.161,8 Mio. (Vj. EUR 6.888,1 Mio.). Diese sind hauptsächlich auf revolvierende Kreditfazilitäten zurückzuführen und sind mit dem Wachstum der SCB AG ebenfalls gestiegen. Die Position Kassenbestand und Zentralbankguthaben betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 34,5 Mio. (Vj. EUR 22,0 Mio.) und bestand vollständig aus der Bareinlage bei der Deutschen Bundesbank. Der Anstieg der Position ist auf den allgemeinen Geschäftsverlauf zurückzuführen. Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 7.454,8 Mio. (Vj. EUR 7.040,9 Mio.) erhöht und bestehen hauptsächlich aus Tagesgeldanlagen in Höhe von EUR 7.300,0 Mio. (Vj EUR 6.900,0 Mio) bei der deutschen Bundesbank. Die Forderungen an Kunden beliefen sich auf EUR 1.123,4 Mio. (Vj. EUR 432,1 Mio.) und haben einen starken Anstieg zu verzeichnen, der auf den Ausbau des Firmenkreditgeschäfts zurückzuführen ist. Die Forderungen an Kunden beinhalten im Wesentlichen somit Firmenkundenkredite und Kredite im Zusammenhang mit Handelsfinanzierungen. Im Jahr 2023 hat die SCB AG erstmalig zu Liquiditätszwecken in Anleihen der öffentlichen Hand investiert. Diese werden als Liquiditätsreserve klassifiziert und beliefen sich auf EUR 1,0 Mio. (Vj. EUR 0,0 Mio.). Die Handelsaktiva betrugen zum Jahresende EUR 3.961,1 Mio. (Vj. EUR 5.193,9 Mio.) und beinhalten im Wesentlichen die positiven Marktwerte von Derivaten i.H.v. EUR 3.011,4 Mio. (hauptsächlich FX und Zins Derivate) und Reverse-Repo-Geschäften i.H.v. EUR 944,9 Mio. Die Handelspassiva i.H.v. EUR 3.059,3 Mio. setzen sich hauptsächlich aus Derivaten zusammen. Deren negative Marktwerte beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 3.051,9 Mio. (Vj. EUR 4.160,8 Mio.). Der Rückgang des Handelsbestands ist auf die Änderungen der Fremdwährungskurse, insbesondere der EUR/USD, sowie dem Volumenrückgang zurückzuführen und betrifft hauptsächlich die FX Derivate der Handelsaktiva und -passiva. Der Posten Sonstige Vermögensgegenstände (EUR 639,9 Mio., Vj. EUR 504,0 Mio.) beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus der Rückgewähr von geleisteten Barsicherheiten (EUR 425,3 Mio., Vj. EUR 413,2 Mio.), Forderungen aus nicht abgewickelten Geschäften (EUR 114,7 Mio., Vj. EUR 6,1 Mio.), Forderungen aus Transfer Pricing (EUR 50,4 Mio., Vj. EUR 36,2 Mio.) sowie gegenüber Gesellschaften innerhalb der SCB-Gruppe (EUR 14,1 Mio., Vj. EUR 12,4 Mio.). Der Anstieg der Forderungen aus nicht abgewickelten Transaktionen ist auf den Anstieg der Back-to-Back-Asset-Backed-Securities zurückzuführen, die im Jahr 2024 abgewickelt wurden. Die Sonstigen Verbindlichkeiten (EUR 667,2 Mio., Vj. EUR 666,1 Mio.) resultieren im Wesentlichen aus Verpflichtungen zur Rückgewähr von erhaltenen Barsicherheiten (EUR 360,2 Mio., Vj. EUR 467,6 Mio.) sowie aus Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften innerhalb der SCB-Gruppe (EUR 215,0 Mio., Vj. EUR 68,7 Mio.). Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften innerhalb der SCB-Gruppe ist auf noch nicht ausgeglichene gruppeninterne Positionen zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (EUR 2.523,6 Mio., Vj. EUR 3.409,4 Mio.) enthalten konzernfremde Banken (EUR 2.240,7 Mio., Vj. EUR 2.599,0 Mio.) sowie Einlagen von Instituten innerhalb der SCB-Gruppe (EUR 282,9 Mio., Vj. EUR 810,4 Mio.). Der starke Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Instituten innerhalb der SCB-Gruppe ist dem Ausgleich von konzerninternen Positionen vor dem Jahresende zurückzuführen. Der Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (EUR 4.764,1 Mio., Vj. EUR 3.289,9 Mio.) besteht zum Großteil aus Termineinlagen von Firmenkunden. Der Anstieg ist auf die Vereinnahmung von Termineinlagen von Firmenkunden zurückzuführen. Bei den verbrieften Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 1.118,2 Mio. (Vj. EUR 790,5 Mio.) handelt es sich um Emissionen aus einem Commercial Paper Programm, das von der SCB AG ausgegeben wurde. Diese begebenen Geldmarktemissionen (maximale Laufzeit < 364 Tage) sind nicht börsennotiert und werden über ein Dealer Panel im Rahmen von Private Placements an institutionelle Kunden begeben. Das gesamte Volumen hat sich zum Vorjahr um EUR 327,7 Mio. erhöht. Die Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals umfassen eine im Geschäftsjahr 2021 begebene AT1-Anleihe i.H.v. EUR 250,0 Mio. Diese Anleihe wird von der Muttergesellschaft gehalten. Die Rückstellungen betrugen zum 31. Dezember 2023 EUR 75,4 Mio. (Vj. EUR 55,2 Mio.) und beinhalten im Wesentlichen Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Beratungskosten, IT-Infrastruktur-Projektkosten, Gehälter, Bonuszahlungen und Personalkosten. Der Anstieg der Rückstellungen ist auf das Geschäftswachstum und der zusätzlichen Mitarbeitereinstellung zurückzuführen. Das Eigenkapital der SCB AG belief sich am 31. Dezember 2023 auf EUR 731,7 Mio. (Vj. EUR 547,7 Mio.) und bestand aus CET1-Kapital, in Form von gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklagen sowie einem Bilanzgewinn. In Q1 2023 wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 114,0 Mio. beschlossen und durchgeführt. Darüber hinaus sind keine weiteren Beschlüsse oder Kapitalzuführungen beschlossen worden. Ertragslage Das Zinsergebnis i.H.v. TEUR 66,9 Mio. (Vj. TEUR -7.1 Mio.) und ist aufgrund der positiven Zinsentwicklung stark angestiegen. Die Zinserträge beliefen sich auf EUR 298,4 Mio. (Vj. EUR 12.2 Mio.) und bestehen im Wesentlichen aus Zinserträgen aus Tagesgeldanlagen (EUR 240,5 Mio., Vj. EUR 21,7 Mio.), Zinserträgen aus Corporate Term Loans (EUR 39,1 Mio., Vj. EUR 3,8 Mio.), Zinserträge aus der Amortisation von Upfront Fees bei der Kreditvergabe (EUR 5,1 Mio., Vj. EUR 2,9 Mio.), Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 3,9 Mio., Vj. EUR 1,4 Mio.), Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen (TEUR 1.551, Vj. TEUR 83) sowie sonstigen Zinserträgen (EUR 8,2 Mio., Vj. EUR 2,4 Mio.). Der Hauptgrund für den Anstieg der Zinserträge ist die positive Entwicklung des Zinsumfelds sowie die Tagesgeldanlagen, die von EUR 6.900,0 Mio. Auf EUR 7.300,0 Mio. gestiegen sind. Die Zinsaufwendungen i.H.v. EUR 231,5 Mio. (Vj. EUR 19,3 Mio.) beinhalten Zinsaufwendungen aus Kundeneinlagen und anderen Kredit- und Geldmarktgeschäften (EUR 152,7 Mio., Vj. EUR 22,5 Mio.), Zinsaufwendungen aus Commercial Papers (EUR 30,3 Mio., Vj. EUR 2,0 Mio.), Zinsaufwendungen aus der im Geschäftsjahr 2021 begebenen AT1-Anleihe an die Muttergesellschaft (EUR 17,8 Mio., Vj. EUR 9,3 Mio.), Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 15,2 Mio., Vj. EUR 2,0 Mio.) und sonstige Zinsaufwendungen (EUR 15,5 Mio., Vj. EUR 2,1 Mio.). Der Hauptgrund für den Anstieg der Zinsaufwendungen sind die gestiegenen Zinssätze sowie der Anstieg der Gesamteinlagen von EUR 6.699,2 Mio. auf EUR 7.287,7 Mio. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Provisionsergebnis EUR 116,6 Mio. (Vj. EUR 100,5 Mio.). Die Provisionserträge beliefen sich auf EUR 180,4 Mio. (Vj. EUR100,5 Mio.) und beinhalten Transfer Pricing Erträge (EUR 76,1 Mio., Vj. EUR 46,8 Mio.), Transaction Banking Erträge (EUR 72,8 Mio., Vj. EUR 67,2 Mio.), Underwriting Kommissionen (EUR 15,8 Mio., Vj. EUR 8,4 Mio.), Lending Kommissionen (EUR 8,7 Mio., Vj. EUR 7,3 Mio.), Trade Finance Kommissionen (EUR 5,3 Mio., Vj. EUR 4,1 Mio.) und sonstige Kommissionen (TEUR 1.596, Vj. TEUR265). Der Anstieg der Provisionserträge resultiert im Wesentlichen aus Provisionserträgen aus dem Zahlungsverkehr und Transfer Pricing Erträgen mit verbundenen Unternehmen. Die Provisionsaufwendungen i.H.v. EUR 63,8 Mio. (Vj. EUR 33,6 Mio.) beinhalten Intragroup Garantie Fees (EUR 33,3 Mio., Vj. EUR 21,8 Mio.), Transfer Pricing Fees (EUR 27,3 Mio., Vj. EUR 7,6 Mio.) und sonstige Provisionsaufwendungen (EUR 3,2 Mio., Vj. EUR 4,2 Mio.). Der Anstieg der Provisionsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus den Transfer Pricing Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen sowie aus Aufwendungen für Intragroup Garantien. Das Handelsergebnis des Geschäftsjahres 2023 (EUR 61,0 Mio., Vj. EUR 31,8 Mio.) umfasst Erträge aus dem Handel mit festverzinslichen Instrumenten (EUR 30,1 Mio., Vj. EUR1,8 Mio.), Derivaten im Zusammenhang mit Devisen und zinsbezogenen Derivaten (EUR 29,1 Mio., Vj. EUR 28,8 Mio.) sowie sonstige Ergebnisbestandteile (EUR 1,8 Mio., Vj. EUR 4,7 Mio.). Der Anstieg des Handelsergebnisses ist im Wesentlichen auf die positive Zinsentwicklung im Geschäftsjahr zurückzuführen und wird im Ertrag aus dem Handel mit festverzinslichen Instrumenten widergespiegelt. Die sonstigen betrieblichen Erträge (EUR 11,1 Mio., Vj. EUR 41,8 Mio.) bestehen hauptsächlich aus Transfer Pricing Erträgen von der Konzerngesellschaft als Ausgleich für Dienstleistungen in globalen Funktionen i.H.v. EUR 7,2 Mio. (Vj. EUR 0,0 Mio.) und für Kundenbetreuung (Origination Support und Account Management Dienstleistungen) i.H.v. EUR 2,4 Mio. (Vj. EUR 16,6 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Erträge waren aufgrund der Erträge aus Währungsumrechnungsergebnissen (EUR 14,8 Mio.), der Rückerstattung der Bankenabgabe (EUR 8,7 Mio.) sowie der höheren Transfer Pricing Erträgen im Vorjahr wesentlich höher ausgefallen. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (EUR 170,0 Mio., Vj. 139,8 Mio.) beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendungen (EUR 92,9 Mio., Vj. EUR 71.6 Mio.), Kostenverrechnungen mit Konzerngesellschaften (EUR 36,9 Mio., Vj. EUR 18,3 Mio.), Beratungs- und Prüfungskosten (EUR 11,6 Mio, Vj. EUR 18,7 Mio.), IT & Kommunikationskosten (EUR 7,7 Mio., Vj. EUR 4,9 Mio.), Bankenabgabe (EUR 6,8 Mio., Vj. EUR 6,7 Mio.) und Reisekosten (EUR 2,1 Mio., Vj. EUR 2,1 Mio.). Die Personalaufwendungen sind aufgrund neuer Mitarbeitereinstellungen gestiegen. Die gestiegenen Kostenumlagen mit Konzerngesellschaften sind der hauptsächliche Grund für den Anstieg der anderen Verwaltungsaufwendungen. Die Steuern (EUR 17,1 Mio., Vj. EUR 11,6 Mio.) enthalten nicht abzugsfähige Vorsteuern i.H.v. EUR 5,2 Mio. (Vj. EUR 5,1 Mio.). Kapitalstruktur Kapitalstruktur der SCB AG zum 31. Dezember 2023:
Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Das regulatorische Kapital eines Instituts setzt sich gemäß CRD IV aus den folgenden Komponenten zusammen:
Die Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel von SCB AG im Jahr 2023 ist nachstehend dargestellt:
* Vorläufige Angaben basierend auf dem
Jahresabschluss 2023.
Im Geschäftsjahr bestanden Eigenmittel der SCB AG ausschließlich aus dem Kernkapital. Unter anderen Abzügen sind der Fehlbetrag aus dem Wertberichtigungsvergleich sowie Prudential Filters ausgewiesen. Gemäß CRD IV werden die Mindestanforderungen an das harte Kernkapital, das Kernkapital und and die Eigenmittel (Säule 1-Eigenmittelanforderungen) ergänzt durch:
Die risikoorientierten Kapitalanforderungen werden in Form von Kapitalquoten ausgedrückt, wobei das regulatorische Kapital ins Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva gesetzt wird. Für die Berechnung der harten Kernkapitalquote wird das harte Kernkapital zu den risikogewichteten Aktiva ins Verhältnis gesetzt. Für die Berechnung der Kernkapitalquote wird das Kernkapital zu den risikogewichteten Aktiva ins Verhältnis gesetzt. Für die Berechnung der Gesamtkapitalquote wird das Gesamtkapital zu den risikogewichteten Aktiva ins Verhältnis gesetzt. Die risikogewichteten Aktiva (RWA) in Höhe von EUR 1.972 Millionen setzen sich hauptsächlich aus dem Kreditrisiko (EUR 1.216 Millionen), Marktrisiko (EUR 356 Millionen) und dem operationellen Risiko (EUR 272 Millionen) zusammen. Die Entwicklung von Kapitalanforderungen in Form von Kapitalquoten sowie die dazugehörigen Anforderungen sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst:
Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Mit der Aufnahme der regulären Geschäftstätigkeit im Jahr 2019 hat die SCB AG, unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit, die folgenden wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren definiert wobei sich die Definitionen sowie die Normierungen von harter Kernkapitalquote, Leverage Ratio sowie Liquidity Coverage Ratio den regulatorischen Vorgaben entsprechen:
Derzeit hat SCB AG keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren quantifiziert. Die nachfolgende Tabelle fasst Ist- und Prognosewerte für die oben genannten Indikatoren tabellarisch zusammen:
Die prognostizierten Werte der Harten Kernkapitalquote beruhten auf dem geplanten Wechsel der Kreditrisikomodelle vom A-IRB auf den F-IRB-Ansatz und dem damit verbundenen Anstieg der RWA, der weiterhin aufgrund ausstehender aufsichtsrechtlicher Entscheidungen noch nicht erfolgt ist. Die höheren RWA hätten auch negativ auf den Income RoRWA gewirkt. Darüber hinaus liegen die realisierten Erträge, insbesondere durch das positive Zinsumfeld, höher als die konservativere Planung aus dem Vorjahr, was sich positiv auf die Indikatoren Income RoRWA, RoTE und CIR auswirkte. 3 Prognose- und Chancenbericht 3.1 Ausblick 2024 Es ist zu erwarten, dass die Aussichten für die Weltwirtschaft im Jahr 2024 weiterhin durch Wechselwirkungen aus moderatem Wachstum, geldpolitischen und Inflations-bedingten Herausforderungen sowie geopolitischen Unsicherheiten geprägt sein werden. Für die Weltwirtschaft wird eine Verlangsamung prognostiziert, die im Wesentlichen auf eine straffe Geldpolitik, restriktive Kreditbedingungen und einen gedämpften globalen Handel und Investitionen zurückgeführt werden kann. Darüber hinaus haben geopolitische Spannungen und Konflikte, insbesondere im Nahen Osten, die Risiken für die Entwicklung der Weltwirtschaft weiter erhöht. Die EU-Wirtschaft ist somit schwächer als erwartet in das Jahr 2024 gestartet, jedoch scheinen die Bedingungen für eine allmähliche Beschleunigung der wirtschaftlichen Aktivität in diesem Jahr noch gegeben zu sein. Da die Inflation nachlässt, sollten das reale Lohnwachstum und eine widerstandsfähige Beschäftigung eine Erholung des Konsums unterstützen. Trotz sinkender Gewinnmargen dürfte die Investitionstätigkeit von einer allmählichen Lockerung der Kreditbedingungen und der weiteren Umsetzung des Aufbau- und Resilienzfonds (RRF) profitieren. In der EU sind die wirtschaftlichen Aussichten ebenfalls weiterhin sehr vielschichtig und komplex. Laut der Europäischen Wirtschaftsprognose Winter 2024 steht der Wirtschaftsraum vor mehreren makroökonomischen Herausforderungen, darunter hohe Inflationsraten, Sicherheit der Energieversorgung, und die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung nach den Pandemie-bezogenen Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur. Die Maßnahmen der EZB zur Bekämpfung von Inflation durch Zinserhöhungen sind weiterhin ein kritischer Faktor, da sie sich unmittelbar auf Kreditkonditionen und Verbraucherausgaben auswirken. Darüber hinaus könnten die Bemühungen der EU um eine digitale und umweltfreundliche Transformation im Rahmen des European Green Deal sowohl kurzfristige Kosten als auch langfristige wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen und die wirtschaftliche Entwicklung der Region insgesamt beeinflussen. Geopolitisch befindet sich die EU nach wie vor in einer prekären Lage, was vor allem eine Neubewertung ihrer Energiestrategie und Sicherheitspolitik erforderlich macht. Darüber hinaus wird die interne politische Dynamik innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und die Beziehungen zu globalen Akteuren wie den USA und China eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und geopolitischen Landschaft der EU spielen. Politische Herausforderungen, insbesondere die Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024, können die künftige Integration und die "grüne Agenda" der EU beeinflussen. Die EU strebt an, dass Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird, aber politische Widerstände könnten diese Bemühungen erschweren. Die Unsicherheit und die Abwärtsrisiken für die globale Wirtschaft haben in den letzten Monaten zugenommen. Die Energiemärkte scheinen am anfälligsten zu sein, da erneute Unterbrechungen der Energieversorgung möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf Energiepreise, die weltweite Produktion und das allgemeine Preisniveau haben könnten. Auch die wirtschaftlichen Entwicklungen bei den wichtigsten Handelspartnern der EU, insbesondere in China, bergen Risiken. Was die Binnenwirtschaft betrifft, so könnte die Fortführung der geldpolitischen Straffung die Wirtschaftstätigkeit länger und in größerem Umfang belasten als in bisherigen Prognosen erwarten lassen. Im Folgenden ist ein Ausblick auf die wichtigsten Märkte, in denen wir tätig sind, wiedergegeben, der auf der Europäischen Wirtschaftsprognose Winter 2024 der Europäischen Kommission aufbaut: 3.1.1 Deutschland Die deutsche Wirtschaft war während des gesamten Jahres 2023 mit Gegenwind konfrontiert. Die Industrieproduktion ist in der zweiten Jahreshälfte weiter zurückgegangen, der Kaufkraftverlust aufgrund der hohen Inflation hat sich negativ auf den privaten Konsum ausgewirkt, und darüber hinaus ist das Exportvolumen aufgrund der schwächeren Wirtschaftslage bei den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands zurückgegangen. Infolgedessen wurde die Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigt und das BIP fiel auf 0,3% im Jahr 2023. Der Kaufkraftverlust aufgrund der hohen Inflation und die Verschärfung der Finanzierungsbedingungen belasten den Konsum und die Investitionen. Darüber hinaus hat sich die Auslandsnachfrage ungünstiger entwickelt als ursprünglich angenommen, was zu einer Verschlechterung der Handelsaussichten geführt hat. In Zukunft dürfte die Inlandsnachfrage jedoch dank eines erwarteten Reallohnanstiegs wieder anziehen. Außerdem haben sich die Marktfinanzierungsbedingungen moderat gelockert, und eine weitere Lockerung wird durch den Bankkreditkanal erwartet. Zudem dürften die Realeinkommen von einem robusten Arbeitsmarkt und steigenden Reallöhnen profitieren, die den privaten Konsum über den Prognosehorizont hinweg unterstützen sollen. Zusammen mit einer sich erholenden ausländischen Nachfrage wird insgesamt erwartet, dass das BIP im Jahr 2024 um 0,3% wächst. Die jährliche HICP-Inflation hat im vergangenen Jahr stetig von ihrem Höchststand von 11,6% im Oktober 2022 auf 6,0% im gesamten Jahr 2023 und auf 3,1% im Januar 2024 abgenommen. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf den Rückgang der Großhandelsenergiepreise und die Einführung von Energieunterstützungsmaßnahmen zurückzuführen, die im November 2023 eingestellt wurden. Es wird prognostiziert, dass die HVPI3 -Inflation 2024 2,8% erreichen wird. 3.1.2 Frankreich Die Wirtschaftstätigkeit wuchs 2023 nur mäßig, mit einem BIP-Wachstum von 0,9% im Jahr 2023, angetrieben durch starkes Wachstum im zweiten Quartal. Dies liegt marginal unter der Herbstprognose 2023. Hohe Inflation und straffere Finanzbedingungen belasteten das Wachstum im Laufe des Jahres trotz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen und eines sehr günstigen Arbeitsmarktes, begleitet von dynamischen Löhnen, die die Kaufkraft der Haushalte bewahrten. Während die Nettoexporte positiv zum Wachstum beitrugen, wurden diese hauptsächlich durch einen Rückgang der Importe von Gütern angetrieben, da das Wachstum der inländischen Nachfrage begrenzt war. Im Jahr 2024 wird ein mäßiges jährliches BIP-Wachstum von 0,9% erwartet, eine Abwärtsrevision um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zur Herbstprognose. Die Revision ist hauptsächlich auf einen niedrigeren Übertrag aus einem schwächer als erwarteten zweiten Halbjahr 2023 zurückzuführen. Es wird erwartet, dass die wirtschaftliche Aktivität in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 an Fahrt gewinnt. Der private Verbrauch soll das BIP-Wachstum vor dem Hintergrund einer schnell sinkenden Inflation antreiben. Es wird erwartet, dass die Investitionen bis zur zweiten Jahreshälfte aufgrund noch restriktiver Finanzierungsbedingungen gedämpft bleiben, sich dann aber zu erholen beginnen. Es wird erwartet, dass die wirtschaftliche Aktivität weiterhin durch den privaten Konsum angetrieben wird, da die inflationären Drucke nachlassen und die Sparquote der Haushalte allmählich auf ihren historischen Durchschnitt zurückgeht. Es wird projiziert, dass die Investitionen von Haushalten und Unternehmen schrittweise wieder zunehmen. Nachdem sie im ersten Quartal 2023 einen Höchststand von 7,0% erreicht hatte, sank die Inflation auf 5,7% im Jahr 2023 und soll 2024 2,8% erreichen, wobei der Abwärtstrend bei der Inflation über den Prognosehorizont hinweg anhalten soll. 3.1.3 Schweden Die schwedische Wirtschaft schrumpfte im Jahr 2023 hauptsächlich aufgrund geringerer privater Konsumausgaben und Wohnungsbau um 0,1%. Verschärfte finanzielle Bedingungen und hohe Energiepreise beeinträchtigen die schwedische Wirtschaft, insbesondere die privaten Haushalte und den Bausektor, was auf eine hohe Verschuldung und überbewertete Hauspreise zurückzuführen ist. Eine Abkühlung auf dem Arbeitsmarkt dürfte die Binnennachfrage bremsen. Ein starker Rückgang der Wohninvestitionen trug ebenfalls zur Kontraktion der inländischen Nachfrage bei. Exporte, insbesondere von Dienstleistungen, stützten die Wirtschaft und spiegelten starke Wettbewerbsfähigkeit wider. Das Wirtschaftswachstum wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 träge bleiben und in der zweiten Jahreshälfte anziehen. Dies wird hauptsächlich durch eine angenommene Bodenbildung des Haushaltskonsums getrieben, da die Kombination aus fallender Inflation und niedrigeren Zinssätzen die Kaufkraft der Haushalte unterstützt. Insgesamt wird erwartet, dass das reale BIP-Wachstum 2024 einen Wert von 0,2% erreicht, nach oben korrigiert von der Herbstprognose. Fallende Zinssätze sollten die Investitionen fördern. Die Stärke des Aufschwungs in der Wirtschaft wird jedoch durch den schwachen Wohnungsbau und die allmähliche Anpassung der Haushaltsbilanzen und Ausgaben an die Veränderungen der finanziellen Bedingungen begrenzt sein. Die Inflation fiel 2023 schnell, da Basiseffekte und die Lockerung von Versorgungsengpässen den verzögerten Durchschlag des schwächeren effektiven Wechselkurses überwogen. Die Energiepreise für Haushalte und Unternehmen sollen im ersten Teil des Jahres 2024 stark sinken, was niedrigere globale Energiepreise, Veränderungen bei der Energiebesteuerung und geringere Anforderungen an die Beimischung von Biokraftstoffen in Benzin und Diesel widerspiegelt. Inländischer Lohn- und Preisdruck soll über den Prognosehorizont hinweg eingedämmt bleiben. Die Inflation wird für 2024 auf 1,7% prognostiziert, weitgehend unverändert vom Herbst 2023. 3.1.4 Polen
3 HVPI (Harmonisierter Verbraucherpreisindex)
Die polnische Wirtschaft wuchs 2023 um 0,2%. Nettoexporte trugen positiv zum Wachstum bei, da die Importe stärker fielen als die Exporte. Investitionen beschleunigten sich im Zuge des Höhepunkts der EU-Finanzierung aus dem Zeitraum 2014 bis 2020. Der private Konsum ging zurück und die Veränderung der Lagerbestände hatte einen negativen Beitrag zum Wachstum. Das Wirtschaftswachstum soll sich in 2024 auf 2,7% erhöhen. Es wird erwartet, dass der private Konsum der Hauptwachstumstreiber sein wird, unterstützt durch steigende Reallöhne, zusätzliche staatliche Sozialunterstützung und nachlassenden Inflationsdruck. Auch der öffentliche Konsum soll aufgrund neuer zusätzlicher fiskalischer Unterstützungsmaßnahmen robust zum Wachstum beitragen. Es wird erwartet, dass der private Verbrauch der wesentliche Treiber des Wachstums sein wird, unterstützt durch steigende Reallöhne, zusätzliche öffentliche Sozialleistungen und eine nachlassende Inflation. Nettoexporte und Lagerbestände werden den Projektionen zufolge im Jahr 2024 einen weitgehend neutralen Beitrag leisten. Diese Erwartungen sind mit mehreren Risiken behaftet, u. a. einer hartnäckigeren Inflation bei einer Lockerung der Geldpolitik, einem langsameren Anlaufen der von der EU finanzierten Investitionen aus dem neuen Programmplanungszeitraum und Verzögerungen bei der Umsetzung der Konjunktur- und Resilienz Pläne. Die Inflation erreichte Anfang 2023 ihren Höhepunkt und ließ in der zweiten Jahreshälfte schnell nach, was auf eine Verlangsamung der Preise für Rohstoffe und Lebensmittel zurückzuführen ist. Die Inflation gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) erreichte 2023 10,9% und soll sich über den Prognosezeitraum mäßigen. Die Annahme niedrigerer Preise für Energie-Rohstoffe soll die Inflation im Verlauf von 2024 weiter eindämmen. Es wird projiziert, dass die HVPI-Inflation 2024 bei 5,2% liegen wird. Diese Projektion geht davon aus, dass die Maßnahmen zur Unterstützung des Energiesektors und der Null- Mehrwertsteuersatz für einige Lebensmittel Ende 2023 auslaufen, was sich 2024 auf die Energie- und Lebensmittelpreise auswirken wird. Das starke Lohnwachstum wird den Preisdruck im Dienstleistungssektor während des gesamten Prognosehorizonts hochhalten. Zu den Risiken und Aussichten für den Finanzsektor gehören:
Banken und Finanzinstitute werden in diesem komplexen Umfeld weiterhin vorsichtig agieren müssen, indem sie fiskal- und geldpolitische Veränderungen, Inflationstrends und die allgemeine geopolitische Lage beobachten und nach Möglichkeit antizipativ handeln. Darüber hinaus gibt es einen deutlichen Schub in Richtung Green Finance und digitale Transformation, wobei bank-regulatorische Vorschriften den Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und die Integration von ESG-Kriterien im Bankgeschäft legen. Technologischer Fortschritt und Digitalisierung prägen die industrielle und gesellschaftliche Transformation, während geopolitische Spannungen, Handelsdynamik und ein dynamischer Arbeitsmarkt die Komplexität der makroökonomischen Lage erhöhen. 3.2 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der SCB AG Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit im März 2019 hat sich die SCB AG als stabile Plattform in der EU etabliert, insbesondere nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 1. Januar 2021. Als wichtiger Teil der Wachstumsstrategie der SCB Group wird die SCB AG intensiv genutzt, um profitable und nachhaltige Ertragsströme zu generieren. Das Hauptaugenmerk der Standard Chartered Gruppe in Europa liegt weiterhin auf dem Wachstum des CCIB- Geschäfts, für das eine globale Strategie definiert wurde. Diese Strategie wird durch die in Abschnitt 1.1. beschriebene CCIB-Strategie 2024 der SCB AG umgesetzt und konzentriert sich weiterhin auf den Ausbau unserer Präsenz in den europäischen Schlüsselmärkten. Wir nutzen unsere umfassende globale Präsenz und eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen im FM- und TB-Geschäft. Die SCB AG will ein nachhaltiges, langfristiges Geschäft aufbauen, indem sie die Wachstumschancen in Europa nutzt und intensive, langfristige Kundenbeziehungen pflegt und ausbaut. Ein integraler Bestandteil unserer Strategie ist die Verbesserung der Konnektivität durch einen speziellen europäischen Origination Support im gesamten Netzwerk der Gruppe und die Sicherstellung der regelmäßigen Verfügbarkeit von Informationen und Erkenntnissen in Europa. Um unser Wachstum zu unterstützen, planen wir im Einklang mit unserer Strategie, unsere Refinanzierungsaktivitäten zu steigern und gleichzeitig unsere Finanzierungsquellen zu diversifizieren. Wir werden unser Produktangebot weiter diversifizieren (einschließlich ESG-Produktangebote), unseren Marktanteil in der Region Europa ausbauen, die Marktpräsenz der Gruppe nutzen, die Präsenz der SCB AG in der Region stärken und den Wettbewerbsvorteil der SCB AG ausbauen. Insgesamt deuten diese Initiativen auf einen robusten Kurs für die Geschäftsentwicklung der SCB AG und ein profitables Wachstum auf kurze, mittlere und lange Sicht hin. Die SCB AG ist weiterhin gut positioniert, um unsere Kontinental-Europäischen Kunden mit Geschäftsinteressen und - aktivitäten in unseren Basismärkten, insbesondere in wichtigen Volkswirtschaften in Asien und anderen Schwellenländern, zu bedienen, wobei die wachsende Präsenz der Gruppe eine entscheidende Rolle bei der Nutzung von Wachstumschancen außerhalb Europas spielt. Da sich die Wachstumschancen über Europa hinaus ausweiten, wird die globale Präsenz der SCB bei der Betreuung unserer Kunden immer wichtiger und erfordert eine enge Zusammenarbeit und das Engagement der Kollegen in allen Teams. Im Einklang mit dem Geschäftswachstum und den zunehmenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind wir bestrebt, unseren qualifizierten Mitarbeiterstamm gezielt zu erweitern. 4 Risikobericht 4.1 Organisation des Risikomanagements Die Gesamtverantwortung für Aktivitäten und Prozesse des Risikomanagements liegt beim Gesamtvorstand (Management Board; "MB") der SCB AG. Mit dem Ziel einer starken Governance hat der Vorstand der Bank eine Reihe von Komitees gebildet, die die gegenwärtigen und zukünftigen Risiken der Bank erfassen, steuern und überwachen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 bestehen folgende SCB AG Risikoausschüsse:
Das Gesamtbankrisikokomitee ("Executive Risk Committee"; "ERC") ist für die Aufrechterhaltung eines soliden Systems interner Kontrollen und des Risikomanagements, sowie für die Überwachung der finanziellen Risiken (Kreditrisiko, Handelsrisiko, Modellrisiko und ESG-Risiko) verantwortlich. Unterhalb des ERC gibt es das Kreditrisikokomitee ("Credit Risk Committee"; "CRC") zur Überwachung kreditrisikobezogener Angelegenheiten und zur einstimmigen Beschlussfassung von Großkrediten durch die im Komitee teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 das "Credit Issues Committee" ("CIC") unterhalb des ERC eingerichtet. Das CIC trägt dazu bei, das Portfolio der SCB AG detaillierter zu überwachen und die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Im Jahr 2023 hat sich das Komitee für nichtfinanzielle Risiken ("Non-Financial Risk Committee"; "NFRC") von einem Unterausschuss des ERC zu einem unabhängigen Ausschuss mit direkter Berichtsverantwortung an den Vorstand entwickelt. Das NFRC sorgt für die Überwachung der nichtfinanziellen Risiken (Operationelle und technologische Risiken, Compliance-Risiko, Finanzkriminalitätsrisiko, Informations- und Cybersicherheitsrisiko und Auslagerungsrisiko). Neben dem ERC und NFRC gibt es zudem unterhalb des MB noch ein Komitee für die Bilanzsteuerung ("Asset & Liability Committee", "ALCO"), welches durch die Finanz- und Bilanzsteuerungsabteilung der SCB AG gesteuert wird. Alle Risikokomitees (d.h. ERC, CRC, CIC und das NFRC) werden durch das Risikoressort der Bank gesteuert. Alle fünf o.g. Komitees tagen in regelmäßigen Abständen und stellen so sicher, dass die vorausschauende Gesamtbank- und Bilanzsteuerung der SCB AG zu jeder Zeit gewährleistet wird. Durch die regelmäßig durchgeführten "Committee Effectiveness Reviews" wird zudem sichergestellt, dass die Governance Strukturen der SCB AG angemessen sind und Verbesserungen stetig implementiert und verfeinert werden können. Zudem werden bei Bedarf zusätzliche und themenbezogene Arbeitsgruppen gebildet und ggf. ad-hoc Komitee Sitzungen einberufen. Des Weiteren können dringende Beschlüsse bei Bedarf auch im Umlaufverfahren eingeholt werden. Das Risikoressort der SCB AG orientiert sich an den gegenwärtigen und zukünftigen lokalen regulatorischen Vorschriften und den Vorgaben der SCB-Gruppe. Der Chief Risk Officer ("CRO") als Vorstandsmitglied leitet das Risikomanagement und ist verantwortlich für das Risikocontrolling der SCB AG. Der CRO leitet drei Abteilungen:
Der SCB AG Risikovorstand unterbreitet dem MB und Aufsichtsrat ("Supervisory Board" - "SB") einen vierteljährlichen risikoartenübergreifenden Gesamtbankrisikobericht ("GBRB", bzw. "Quarterly Aggregated Risk Report" oder abgekürzt "QARR"). Das SB der SCB AG hat einen Prüfungsausschuss ("Audit Committee"; "AC") eingerichtet, welcher ebenfalls Adressat des GBRB ist. Der GBRB wurde im Jahr 2023 grundlegend überarbeitet, um ihn noch aussagekräftiger zu machen. Inhaltlich berichtet der GBRB zu allen wesentlichen Risiken gemäß Risikoinventur und MaRisk. Zudem informiert er auch über für die SCB AG wichtige ad-hoc und Sonderthemen sowie über die regelmäßig durchgeführten Risikotragfähigkeitsberechnungen und Stresstests in der Normativen und Ökonomischen Perspektive (gemäß dem "Internal Capital Adequacy Assessment Process", bzw. "ICAAP"). Der GBRB ist eng mit den anderen risikoartenspezifischen (Risiko-)Berichten und -komitees der SCB AG verzahnt und wird in regelmäßigen Abständen - mindestens aber vierteljährlich - dem ERC, dem MB sowie dem SB und dem Audit Committee (AC) des SB vorgestellt. Analog zu den regulatorischen Vorschriften dient der GRBR dazu, die gegenwärtige und zukünftige Gesamt- Risikosituation der Bank abzubilden und alle Entscheidungsträger umfassend in ihrer Arbeit in Bezug auf die Gesamtbanksteuerung zu unterstützen. Dazu erfasst der GBRB alle wichtigen Risikoinformationen, arbeitet Zusammenhänge zwischen den Einzelthemen heraus und dient als maßgebliche Grundlage für die Gesamtbank(risiko)steuerung der SCB AG. 4.2 Risikokultur Der Vorstand verwendet einen "Top-Down-Ansatz" für die Festlegung der Risikokultur durch das Rahmenwerk zum Risikomanagement ("Enterprise Risk Management Framework"; "ERMF"), risikoartspezifische Rahmenwerke ("Risk Type Frameworks"; "RTFs") und Risikoappetit. Dies wird durch organisatorische Leitlinien und die von ihm eingerichteten Risikoausschüsse kaskadiert. Der Vorstand ist bestrebt, eine proaktive und transparente "Risikokultur" aufrechtzuerhalten und kontinuierlich zu stärken, in der sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank ihrer Verantwortung in Bezug auf das Risikomanagement und den Risikoappetit der SCB AG bewusst sind. Die Richtlinien werden in die Entscheidungsprozesse eingebettet. Die Risikokultur der SCB AG ist darauf ausgerichtet, Folgendes zu erreichen:
Die Risikokultur der SCB AG umfasst auch die folgenden Eckpunkte:
Zudem nehmen alle neuen SCB AG-Mitarbeiter an einer umfangreichen Compliance-Einführungsschulung teil, die eine Zusammenfassung der wichtigsten Compliance-Themen, -Richtlinien, -Vorschriften und -Verfahren bietet und die Standards klar darlegt, die von SCB AG-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer täglichen Aktivitäten erwartet werden. Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen eine Reihe von digitalen Lernprogrammen absolvieren, in denen die wichtigsten Richtlinien, Vorschriften und Verfahren des SCB AG dargelegt sind. Diese müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Eintritt in die SCB AG abgeschlossen werden. Neue Programme und Auffrischungskurse werden während der gesamten Dauer der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten. Dabei handelt es sich sich zum einen um verpflichtende Kurse, welche die kontinuierliche Einhaltung neuer oder bestehender Richtlinien und Verfahren sicherstellen sowie freiwillige Kurse, die der Entwicklung und Erweiterung des Fachwissens der Mitarbeiter dienen. Die Einhaltung der Risikokultur der SCB AG durch die Mitarbeiter wird ebenfalls im Rahmen der jährlichen ERMF- Wirksamkeitsprüfung bewertet. Sollten im Rahmen der ERMF-Wirksamkeitsprüfung Mängel festgestellt werden, werden entsprechende Verbesserungsmaßnahmen definiert. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter der SCB AG den Verhaltenskodex bestätigen, der die Mindeststandards für das Verhalten festlegt und die Prinzipien definiert, die von den Mitarbeitern der SCB AG bei der Ausübung des Tagesgeschäfts der Bank erwartet werden. 4.3 Risikostrategie Die Risikostrategie wird mindestens jährlich auf der Grundlage der Geschäftsstrategie und der Unternehmensplanung überprüft und aktualisiert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die zweite Verteidigungslinie ("2nd Line of Defence") ein größeres Risikobewusstsein erlangt, das im Einklang mit dem Geschäftsmodell sowie den strategischen Initiativen und Projekten steht. Des Weiteren wird sichergestellt, dass die Geschäftsstrategie unter Berücksichtigung des Risikoappetits umgesetzt wird. Die Risikostrategie der SCB AG enthält Aussagen zum Risikoappetit ("Risk Appetite Statement"; "RAS") und Metriken zum Risikoappetit für alle wesentlichen Risikoarten. Das Rahmenwerk zum Risikomanagement ("Enterprise Risk Management Framework"; "ERMF") der SCB AG hat die verschiedenen Hauptrisikoarten definiert, die die SCB AG zusammen mit den verantwortlichen Risikoartenverantwortlichen ("Risk Framework Ownern"; "RFOs") überwacht und steuert. Das ERMF wurde im Jahr 2023 grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Im Rahmen der Überprüfung des Risikoappetits ("RA") bewerten die RFOs der SCB AG die Metriken und Schwellenwerte für ihre jeweiligen Risikoarten und schlagen dem Vorstand die notwendigen Überarbeitungen zur Prüfung vor, einschließlich einer Begründung für die Änderungen. Die Risikoappetitmetriken der SCB AG berücksichtigen die mit dem jeweiligen Risikoarten und seinen Unterrisikoarten verbundenen inhärenten Risiken, die Wirksamkeit der Kontrollen und das Restrisiko oder ergebnisorientierte Metriken. Mit Hinblick auf die Banksteuerung sollten die Risikoappetitmetriken zukunftsorientiert sein und die Abwärtsvolatilität durch Kalibrierung der Schwellenwerte unter Stressszenarien berücksichtigen. Das ERC bewertet die Risikoappetitmetriken und -Schwellenwerte der SCB AG für alle Risikoarten und gibt Empfehlungen an den Vorstand der SCB AG ab. Vor der Genehmigung der Risikostrategie sollte das ERC bestätigen, dass diese mit den Risikoappetiten (RAS) der SCB AG übereinstimmt. Die anhaltende Inflation, erhöhten Energiekosten sowie die geopolitischen Spannungen (Ukraine-Russland, USA- China, Naher Osten) stellen eine Herausforderung für die Wachstumspläne der SCB AG dar und erhöhen den Druck auf ein bereits volatiles Zinsumfeld, das durch die Straffung der Geldpolitik der Zentralbanken aller großen Volkswirtschaften wie der FED, der EZB oder der BoE noch verstärkt wird. Obwohl die SCB AG nur ein minimales direktes Engagement in Russland und der Ukraine hat, sind zudem indirekte Auswirkungen (zweiter Ordnung) zu beobachten, und die SCB AG hat einen gewissen Anstieg des Frühwarn-/Early-Alert-Engagements im Kreditbuch festgestellt. Infolgedessen muss die SCB AG das Kreditrisiko durch kontinuierliche Überprüfungen genau steuern, um Kunden und Sektoren zu identifizieren, die in erheblichem Maße mit Inflation und geopolitischen Spannungen verbunden oder davon abhängig sind. Die wichtigsten makroökonomischen Risiken, die die SCB AG gemäß Ihrer aktuellen Risikostrategie sieht, sind:
Insgesamt haben die oben beschriebenen und heute vorherrschenden makroökonomischen Trends einen (wenn auch nicht signifikanten) Einfluss auf die finanzielle Leistung der SCB AG. Die SCB AG wird die mittel- bis langfristigen Auswirkungen dieser Trends (z.B. das Risiko einer weiteren Rezession in der Eurozone), die das Potenzial haben, die finanzielle Gesamtleistung und die Wachstumsbestrebungen der SCB AG zu beeinträchtigen, weiterhin beobachten. Dies wird auch mit Hinblick auf die regelmäßig durchgeführten lokalen Stresstests gewährleistet. Gemäß ihrer zum Stichtag 31. Dezember 2023 gültigen Risikostrategie, ist die SCB AG bestrebt, eine Bank mit guter Governance und starken Kontrollen zu sein, mit einem klar definierten und transparenten Geschäftsmodell. Der Vorstand der SCB AG wird die notwendige Sorgfalt bei der Steuerung der Aktivitäten der SCB AG sicherstellen. Die SCB AG hat Richtlinien, Standards und interne Kontrollen eingeführt, um dieses Ziel zu erreichen. Im Rahmen von internen und externen Prüfungen wurde die schriftliche fixierte Ordnung überprüft, bewertet und es wurden weitere Verbesserungsvorschläge unterbreitet, die kontinuierlich abgearbeitet und umgesetzt werden. Die SCB AG hat im Jahr 2023 weitere Kontrollen im Rahmen der verschiedenen Risikomanagementprozesse eingeführt und in der schriftlich fixierten Ordnung aufgenommen. Gemäß der Geschäftsstrategie vom November 2023 verfolgt die SCB AG strategische Schlüsselinitiativen, die darauf abzielen:
Die Risikofunktion der SCB AG unterstützt diese Geschäftsstrategie, fügt jedoch die folgenden Risikoerwägungen und -begrenzungen zu dieser Strategie hinzu:
Zur Unterstützung der Risikostrategie und Verstärkung der Risikomanagementfunktion hat die SCB AG im Jahr 2023 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, bzw. den Rekrutierungsprozess gestartet, so dass im Jahr 2024 weitere Einstellungen vorgenommen werden können. 4.4 Risikodefinition Entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfasst die SCB AG ihre Risiken im Rahmen einer regelmäßig durchgeführten Risikoinventur. Der Vorstand der SCB AG genehmigt jährlich das Risikoinventar auf Basis der Risikoinventur sowie etwaige Anpassungen, die durch das ERC veranlasst werden können. Das aktualisierte Risikoinventar wurde am 27. November 2023 vom Vorstand genehmigt. Das Risikoinventar der SCB AG mit seinen Hauptrisikoarten, bzw. integrierten Risikoarten und das Ergebnis der Wesentlichkeitsprüfung sind im Prozessstandard Risikoinventar festgelegt. Der Prozess der Risikoinventur wird von der Risikokontrollfunktion der SCB AG geleitet und koordiniert. Im Einklang mit den MaRisk-Anforderungen werden quantitative Schwellenwerte und qualitative Kriterien mit Schwellenwerten für die Wesentlichkeitsbeurteilung der Risikoarten und Risikounterarten der SCB AG verwendet. Gemäß der Risikoinventur wurden zum 31. Dezember 2023 die folgenden Risiken als wesentlich für die SCB AG angesehen:
Im Rahmen des ICAAP ermittelt die SCB AG den Risikokapitalbedarf für den Adressausfallrisiken, Marktpreisrisiken (einschließlich Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch) und operationellen Risiken (einschließlich wesentlicher nicht finanzieller Risiken). Dabei werden auch die Konzentrationsrisiken und Modellrisiken berücksichtigt. Das Geschäftsrisiko wird insbesondere über die Kapitalplanung im Rahmen des adversen Planungsszenarios gemäß AT 4.1 MaRisk berücksichtigt. 4.5 Risikoappetit Der Risikoappetit stellt die maximale Höhe des Risikos dar, das die SCB AG bereit ist einzugehen. Die Grenzen werden unter Berücksichtigung der Wachstumspläne und strategischen Initiativen der SCB AG festgelegt. Der Risikoappetit der SCB AG steht im Einklang mit den Grundsätzen des Risikomanagements gemäß MaRisk und anderer lokalen Regularien für das Risikomanagement, die unseren Gesamtansatz für das Risikomanagement und unsere Risikokultur bestimmen. Wir halten uns an die höchstmöglichen ethischen Standards, die von Investoren, Regulatoren, der Öffentlichkeit und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefordert werden, und stellen durch unser Handeln ein faires Ergebnis für unsere Kunden und das effektive Funktionieren der Finanzmärkte sicher. Gleichzeitig erfüllen wir die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie die Erwartungen der Aufsichtsbehörden. Um dies zu gewährleisten, legen wir unseren Risikoappetit so fest, dass wir gemäß unseren strategischen Überlegungen nachhaltig wachsen können, Ertragsschocks vermeiden und unser Reputationsrisiko so steuern, dass das Vertrauen unserer Investoren und aller internen und externen Stakeholder auf einem hohen Niveau gehalten und möglichst noch weiter verbessert wird. Im Folgenden wird auf die einzelnen Risiken und deren Beiträge zum Risikoappetit ("Risk Appetite Statement"; "RAS") der Bank zum Stichtag 31. Dezember 2023 eingegangen:
4 IRB = Internal Ratings-Based
Der Vorstand der SCB AG ist für die Genehmigung des RAS und des Risikoappetits der SCB AG auf der Grundlage der Empfehlung des ERC der SCB AG verantwortlich. Das RAS und der Risikoappetit wird vom Vorstand der SCB AG regelmäßig nach Genehmigung der jährlichen Erneuerung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie des Rahmenwerks zum Risikomanagement ("Enterprise Risk Management Framework"; "ERMF") überprüft. Eine Überprüfung kann auch durch eine wesentliche Änderung der Umstände ausgelöst werden, die sich aus dem internen oder externen Umfeld ergeben. Die SCB AG verfügt über ein Rahmenwerk für den Risikoappetit ("SCB AG Risk Appetite Policy" und "SCB AG Risk Appetite Standard"), das den Prozess der Festlegung, Aktualisierung, Überwachung, Eskalation und Berichtserstattung des Risikoappetits definiert. Ein Risikoappetit wird für alle wesentlichen Risiken festgelegt. Das RAS und die Risikoappetitmetriken und -schwellen der SCB AG wurden zwischen September und November 2023 im Rahmen der jährlichen Überprüfung überprüft und aktualisiert. Der Prozess wurde von der Abteilung ERM & Risk Governance der SCB AG geleitet. Der Risikoappetit wurde mit dem aktualisierten Risikoinventar, der Geschäfts- und Risikostrategie, dem Unternehmensplan und anderen relevanten Erkenntnissen der für den Risikoartenverantwortlichen abgeglichen. Die aktualisierten Risikoappetitmetriken und -schwellen sowie das RAS wurden am 27. November 2023 vom Vorstand genehmigt. Im Berichtsjahr wurden Risikoappetitmetriken und -schwellen für das Auslagerungsrisiko und für das ESG-Risiko eingeführt. Die Risikoappetitmetriken und -schwellen werden von den Risikofunktionen verfolgt und der Status wird dem ERC regelmäßig vorgelegt. Das ERC erhält monatlich eine Übersicht über alle Risikoappetitmetriken. Der Vorstand wird vierteljährlich im Rahmen des vierteljährlichen risikoartenübergreifenden Gesamtbankrisikoberichts oder ad hoc bei Verstößen gegen den Risikoappetit über den Status des Risikoappetits informiert. 4.6 Risikolimite im Kalenderjahr 2023 Die SCB AG steuert die aus den MaRisk abgeleiteten wesentlichen Risiken: Kreditrisiko, Marktpreisrisiko, Operationelles Risiko, Liquiditätsrisiko, Compliance-Risiko, Modellrisiko, Finanzkriminalitätsrisiko und Informations- und Cybersicherheitsrisiko. Darüber hinaus werden ESG- und Auslagerungsrisiken integriert im Rahmen aller wesentlichen Risiken überwacht und gesteuert. Der Risikoappetit für alle wesentlichen Risiken gemäß MaRisk und interner Risikoinventur wird im ERC sowie im ALCO überprüft und die Methodik aufgrund von regelmäßig stattfinden Reviews stetig angepasst und verbessert, um neue risikosteuerungsrelevante Gegebenheiten angemessen in der Gesamtbankrisikosteuerung zu adressieren. Zum 31. Dezember 2023 können Überschreitungen von Limiten in den folgenden Bereichen festgestellt werden:
4.7 Risikosituation zum Stichtag Die SCB AG dokumentiert ihre Grundsätze zum Risikomanagement, die Kategorisierung der Risikoarten sowie die Risikokultur der SCB AG im Enterprise Risk Management Framework. Darüber hinaus werden die Risikoarten im Risikoinventar dokumentiert, wo die Risikoarten auf ihre Wesentlichkeit hin bewertet werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 hat sich folgende Risikosituation der SCB AG für die materiellen Risiken ergeben:
Die SCB AG verwendet VaR und Stress Loss Trigger ("SLT") als Messgrößen für den Risikoappetit ("RA"), um den Risikoappetit für Marktpreisrisiken in der SCB AG festzulegen. Der Value at Risk ("VaR") für das Marktpreisrisiko wird mit einem Konfidenzintervall von 97,5 % und einer Haltedauer von einem Geschäftstag auf der Grundlage der historischen Simulation der letzten 260 Geschäftstage berechnet, während der Stress Loss anhand einer Reihe von vordefinierten Marktrisikoszenarien berechnet wird, die sowohl Mehrfach- als auch Einzelrisikofaktorverschiebungen umfassen. Darüber hinaus wurden für die relevanten Geschäftsbereiche auf Marktrisikosensitivität basierende Limits für das Wechselkurs- und Zinsrisiko eingeführt, wie z.B. die "Net Open Position" für offene Fremdwährungspositionen, die auf Währungsebene saldiert werden, oder "PV01", welches die Barwertänderungen aufgrund von Verschiebungen der Zinskurve um einen Basispunkt darstellt. Die Limite und Engagements werden in USD überwacht und in diesem Zusammenhang wurde der Limit Betrag und die Engagements Ende Dezember 2023 mit dem USD/EUR Wechselkurs von 0,9049774 in EUR umgerechnet, der gegenüber Ende Dezember 2022 an Wert gewonnen hat. Übersicht über die Marktpreisrisikowerte zum Stichtag 31. Dezember 2023:
Als eine Kategorie des Marktpreisrisikos spielt das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch eine wichtige Rolle. Das Risiko wird von der SCB AG regelmäßig im Rahmen der Risikotragfähigkeit gemessen und limitiert. Für das Geschäftsjahr 2023 hat die SCB AG ein Kapitalbedarflimit in der ökonomischen Perspektive in Höhe von EUR 45 Mio. definiert. Während dieses Zeitraums wurde der Kapitalbedarf für Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch deutlich unterschritten (Q1: EUR 17 Mio. / Q2: EUR 8 Mio. / Q3: EUR 28 Mio. / Q4: EUR 26 Mio.). Zum Stichtag des 31. Dezembers 2023 betrug der größte Zinsänderungsschock, der durch aufsichtsrechtliche Anforderungen vorgeschrieben wird, EUR 24,9 Mio. und reflektiert 2,48% des vorhandenen Tier 1 Kapitals. Dies liegt deutlich unterhalb der internen Schwelle von 10% sowie der regulatorischen Schwelle des Frühwarnindikators von 15%. In Bezug auf das Kontrahentenrisiko lag die Kennzahl für die potenzielle künftige Exposure ("Potential Future Exposure"; "PFE") Ende Dezember 2023 bei EUR 3,2 Mrd. und verringerte sich damit um EUR 0,1 Mrd. gegenüber Ende Dezember 2022. • Operationelle und technologische Risiken: Der Bruttoverlust für das operationelle Risiko betrug zum Stichtag 31.12.2023 rund TEUR 1.983 im Jahr 2023 gemäß der Schadensfalldatenerfassung im internen Risikosystem für operationelle Risiken "M7". Dieser Verlust wurde hauptsächlich durch Verluste in den Bereichen Finanzmarkt (TEUR 227) und Transaction Banking (TEUR 1.687) verursacht. Während die Verluste im Bereich Finanzmarkt transaktionsbezogen sind, sind die Verluste im Bereich Transaction Banking den transaktions- und technologiebezogenen Risiken zuzuordnen. Die Gesamtaufteilung des Bruttoverlustes nach wesentlichen Unterrisikoarten stellt sich wie folgt dar:
• Treasury Risiko: Im gesamten Kalenderjahr 2023 war eine ausreichende Liquiditätsversorgung der SCB AG gewährleistet. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug die Liquidity Coverage Ratio ("LCR") 199,6% und die Net Stable Funding Ratio ("NSFR") 223,5%. Der im Rahmen des Überlebenshorizonts ("Survival Horizon") nach 60 Tagen ermittelte Liquiditätsüberschuss betrug EUR 1,5 Mrd. Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung prognostiziert die SCB AG zum Stichtag 31. Dezember 2023 folgende Kennzahlen aus den Vorgaben der relevanten Unternehmens- und Finanzierungspläne. LCR & NSFR:
• Compliance Risiko: Im Rahmen der Risikoinventur wurde das Compliance-Risiko bzw. die Ausprägungen des Compliance-Risikos (Conflict of Interest, Regulatory Conduct, Market Conduct und Non-Financial Regulatory Reporting) weiterhin als wesenliches Risiko eingeschätzt. Alle wesentlichen Ausprägungen des Compliance-Risikos werden durch die Überwachung des Risikoappetits durch das ERC überwacht. Im Jahr 2022 wurde eine Prüfung nach § 44 KWG durch die Deutsche Bundesbank durchgeführt, die diverse Feststellungen unterschiedlicher Schweregrade getroffen hat. Alle bei der MaRisk-Sonderprüfung festgestellten Schwachstellen wurden als behoben gemeldet. Die Nachschauprüfung durch den unabhängigen externen Prüfer hat im Herbst 2023 begonnen, das Ergebnis steht noch aus. Die Ausprägungen des Compliance-Risikos werden in der ökonomischen Perspektive im Rahmen von Szenarien in der Berechnung des operationalen Risikos berücksichtigt. • Finanzkriminalitätsrisiko: Das Finanzkriminalitätsrisiko wurde in Q4 2023 aufgrund des hohen Risikos von potenziellen aufsichtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu einem wesentlichen Risiko eskaliert. Zum 31. Dezember 2023 wurde keine der Risikoappetitkennzahlen verletzt. Für das Finanzkriminalitätsrisiko wurde ein spezifisches Szenario innerhalb der Kapitalberechnung für das operationelle Risiko in der ökonomischen Perspektive erstellt. • Informations- und Cybersicherheitsrisiko: Das Informations- und Cybersicherheitsrisiko wurde in Q4 2023 aufgrund des hohen potenziellen Risikos von Cyberangriffen zu einem wesentlichen Risiko eskaliert. Zum 31. Dezember 2023 wurde keine der Risikoappetitkennzahlen verletzt. Das Informations- und Cybersicherheitsrisiko wird in erster Linie durch die Landschaft der Informations- und Cybersicherheitsbedrohungen bestimmt. Zu den Faktoren gehören die Merkmale der von der Organisation für die Implementierung gewählten Betriebsmodelle, aufkommende Technologien wie künstliche Intelligenz und Quantencomputing sowie marktspezifische technische Bedrohungen, die Verbreitung von Cyber-Vorschriften in der Region wie die Verordnung über die digitale operative Resilienz im Finanzsektor ("Digital Operational Resilience Act"; "DORA") und Network and Information Security Richtlinie ("NIS2") sowie Kundenpraktiken und -erwartungen und die Gewährleistung und Zusammenarbeit mit Dritten. Das Informations- und Cybersicherheitsrisiko wird innerhalb der Kapitalberechnung für das operationelle Risiko in der ökonomischen Perspektive quantifiziert. • Modellrisiko: Obwohl das Modellrisiko im Jahr 2023 unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle quantifiziert wurde, wurde das Risiko aufgrund des aktuellen Antrags auf Verwendung interner Modelle für die RWA-Kapitalberechnung im Rahmen des Foundation-IRB-Ansatzes als eine wesentliche Risikoart eingestuft. Anfang 2022 hat die Bundesbank die IRB-Modelle geprüft und hierbei einige Feststellungen getroffen. Infolgedessen wurde sowohl das PD-Modell (Modell zur Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit) für Banken als auch das PD-Modell für Großunternehmen neu entwickelt. Das PD-Modell für Großunternehmen wurde von der Geschäftsleitung der Bank genehmigt und das PD-Modell für Banken wird derzeit intern validiert. SCB AG hat die Dokumentation der neuen Modelle der Bundesbank als Nachweis zur Behebung der Prüfungsfeststellungen vorgelegt. Eine finale Beurteilung diesbezüglich steht noch aus. Das Modellrisiko wird im ICAAP berücksichtigt, sowohl in der normativen als auch in der ökonomischen Perspektive. In der normativen Perspektive wird ein Modellrisikopuffer hinzugefügt, indem der Mittelwert zwischen den nach dem Standardansatz und dem Foundation-IRB-Ansatz ermittelten risikogewichteten Aktiva (RWA) berechnet wird. In Q3 2023 wurde ein neuer Ansatz zur Quantifizierung des Modellrisikos eingeführt. Somit wird das Modellrisiko nicht mehr als Puffer, sondern als eine eigenständige Risikoart betrachtet und daher auch im Stressszenario berücksichtigt. Die Quantifizierung des Modellrisikos ist eine Darstellung der Unsicherheit, die sich aus der Verwendung der Modelle ergibt, wobei die Validierungsergebnisse berücksichtigt werden. Für Q4 2023 wurde das Modellrisiko auf EUR 8,5 Mio. quantifiziert. • ESG-Risiko: Um die Nachhaltigkeitsbestrebungen der SCB AG zu unterstützen und die lokalen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Erwartungen zu erfüllen, hat die SCB AG das ESG-Risiko-Rahmenwerk ("ESG Risk Type Framework", "ESG RTF") eingeführt in dem das ESG-Risiko als integriertes Risiko berücksichtigt wird. Das ESG-Risiko wird für alle Risikoarten im Rahmen der Risikoinventur bewertet. Das ESG-Risiko wurde in Q4 2023 als wesentliches Level 2-Risiko eingestuft, indem das Klimarisiko innerhalb des Kreditrisikos und das Governance-Risiko innerhalb des Finanzkriminalitätsrisikos als wesentliche Risikoarten identifiziert wurden. Die SCB AG verfügt derzeit über eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (ESRA) und eine Klimarisikoprüfung (CRA) als Teil des Kreditrisikoprüfungsprozesses. Es wurde ein Risikoappetit festgelegt, um das Gesamtportfolio auf der Grundlage der ESRA- und CRA-Ergebnisse zu steuern. Zum 31. Dezember 2023 wurde keine der Risikoappetitkennzahlen verletzt. Die SCB AG bewertet das Klimarisiko für ihre Kunden mithilfe des Fragebogens zum Klimarisiko ("Climate Risk Questionnaire"; "CRQ"). Auf der Grundlage dieses Fragebogens werden die Brutto-Transitionsrisiken und die Glaubwürdigkeit der Transitionspläne der betreffenden Firmenkunden bewertet, woraufhin jedem Kunden ein entsprechendes BRAG-Risiko-Rating ("Black"- sehr schlecht, "Red" - schlecht, "Amber" - akzeptabel und "Green"- gut) zugewiesen wird. Für Q4 2023 hat sich nur eine rote ("Red") Risikobewertung ergeben. Außerdem werden ESG-Merkmale in die lokale Produktprogramm-Governance ("Local Product Programme Governance"; "LPPG") integriert. Dabei werden alle Produkte auf Nachhaltigkeits- und Reputationsrisiken geprüft. Die SCB AG hat auch klimarisikobezogene Stresstests für das Handelsrisiko eingeführt. Diese Zahlen werden regelmäßig überprüft und dem ERC vorgelegt. Im Jahr 2024 plant die Bank, ihre ESG-bezogene Dokumentation und Prozesse weiter zu verbessern, z. B. durch die Erstellung eines ESG-Risikoberichts und die Einführung von ESG-Risiken im Rahmen von Stresstests für den ICAAP im Einklang mit der siebten MaRisk-Novelle. Das Finanzkriminalitätsrisiko deckt die Governance-Aspekte ab und die Quantifizierung erfolgt durch die Analyse des Finanzkrimalitäts-Compliance-Szenarios. • Auslagerungsrisiko: Auslagerungsrisiken bzw. Third-Party-Risks entstehen durch die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen. Die Geschäftsbereiche der SCB AG beziehen eine Vielzahl von Dienstleistungen von Unternehmen der SCB-Gruppe, um bestehende Infrastruktur und Kompetenzzentren zu nutzen und Skaleneffekte zu erzielen. In diesem Zusammenhang bestehen Konzentrationsrisiken hinsichtlich der Auslagerungsunternehmen einhergehend mit den Regionen der Leistungserbringung, die im Wesentlichen in Großbritannien und Indien erfolgt. Vereinbarungen mit externen Auslagerungsunternehmen bestehen insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler (aufsichts-) rechtlicher Anforderungen. Die auslagernden Fachbereiche sind für die regelmäßige Bewertung der mit der spezifischen Auslagerung verbundenen Risiken sowie die kontinuierliche Überwachung der Leistungserbringung durch die Auslagerungsunternehmen verantwortlich. Im Jahr 2023 erfolgte die Leistungserbringung im Wesentlichen vertragsgerecht, so dass sich durch Auslagerungen keine erheblich negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der SCB AG ergaben. Die SCB AG verfügt über ein zentrales Auslagerungsmanagement, das für die Implementierung der Aufbau- und Ablauforganisation für das Auslagerungsmanagement zuständig ist, die auslagernden Fachbereiche bei der Wahrnehmung der auslagerungsspezifischen Anforderungen unterstützt sowie übergreifend über Auslagerungen und Auslagerungsrisiken an die Geschäftsleitung berichtet. Ergänzend hierzu berät die bereichsübergreifende Outsourcing Advisory Group zur Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Auslagerungen. Das Auslagerungsrisiko wird innerhalb der Kapitalberechnung für das operationelle Risiko in der ökonomischen Perspektive quantifiziert. 4.8 Frühwarnindikatoren Die SCB AG verfügt über ein System von Frühwarnindikatoren in Einklang mit den einschlägigen regulatorischen Bestimmungen. Das Rahmenwerk wurde im Jahr 2023 weiter überarbeitet und es wurden in diesem Zusammenhang weitere Haupt- und Unterkategorien aufgenommen. Im Berichtsjahr wurden Frühwarnindikatoren für das Auslagerungsrisiko und für das ESG-Risiko eingeführt. Die Frühwarnindikatoren der SCB AG wurden zwischen September und November 2023 im Rahmen der jährlichen Überprüfung überprüft und aktualisiert. Der Prozess wurde von der Abteilung ERM & Risk Governance der SCB AG geleitet. Die Frühwarnindikatoren wurden mit dem aktualisierten Risikoinventar, der Geschäfts- und Risikostrategie, dem Unternehmensplan, der Strategie für den Risikoappetit der SCB AG ("SCB AG Risk Appetite Standard") und anderen relevanten Erkenntnissen der für den Risikoartenverantwortlichen abgeglichen. Die aktualisierten Frühwarnindikatoren wurden am 22. November 2023 vom ERC genehmigt. Im Allgemeinen soll der Prozess der Frühwarnindikatoren die SCB AG in die Lage versetzen, rechtzeitig Maßnahmen zum Portfoliomanagement einzuleiten, bevor sich Risiken materialisieren, die die Angemessenheit der Kapital-, Liquiditäts- und Risikomanagementprozesse der SCB AG beeinträchtigen könnten. Aus diesem Grund werden die Frühwarnindikatoren von den Risikofunktionen verfolgt und dem ERC regelmäßig vorgelegt. Das ERC erhält monatlich eine Übersicht über alle Frühwarnindikatoren und kann auf dieser Basis entscheiden, ob übergreifende Maßnahmen wie Kapitalerhöhungen oder Reduzierung des geplanten Geschäftsumfangs, die mehrere Risikoarten betreffen, eingeleitet werden sollen. Mögliche Maßnahmen können auch die Reallokation von Kapital und Liquidität zwischen verschiedenen Aktivitäten, z.B. zwischen Kreditgeschäft und Handel, strengere interne Auflagen oder die Rekrutierung von zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sein. Solche allgemeinen Portfoliomaßnahmen können vom CRO- und ERM & Risk Governance-Team der SCB AG dem ERC zusammen mit dem monatlichen Informationspaket zu den Frühwarnindikatoren oder auf ad-hoc-Basis vorgeschlagen werden. Auf der Grundlage der Frühwarnindikatoren können auch risikoartenspezifische Maßnahmen ausgelöst werden. 4.9 Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) Der Prozess zur Sicherstellung der angemessenen Abdeckung der Risiken mit Kapital ("ICAAP") der SCB AG besteht aus den folgenden etablierten Komponenten, die sicherstellen, dass die SCB AG ausreichend Kapital zur Deckung der Risiken vorhält, denen die Bank auf kontinuierlicher Basis und im Rahmen ihres Geschäftsmodels und Risikoprofils ausgesetzt ist. Diese umfassen im Wesentlichen die Identifikation und Bewertung des Risikos, des Risikoappetits, der Kapitalplanung, der auf Gesamtbankebene durchgeführten Stresstests und inversen Stresstests sowie der damit verbundenen Risikotragfähigkeitsbeurteilung. Im Rahmen des regelmäßigen ICAAP unterscheidet die Bank zwischen einer Normativen und einer Ökonomischen (internen) Perspektive. Die Normative Perspektive bezieht sich auf den Prozess, in dessen Rahmen in einer Mehrjahresbetrachtung die Fähigkeit beurteilt wird, die laufende Einhaltung aller kapitalbezogenen gesetzlichen Verpflichtungen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen abzusichern, sowohl unter einem Basisszenario als auch adversen Szenarien. Die Ökonomische Perspektive bezieht sich auf den internen Prozess zur Sicherstellung der Kapital Adäquanz unter Verwendung von internen Risikobewertungsmodellen und der internen Definition des Kapitalangebots für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes. Dabei wird eine Risikotragfähigkeitsquote definiert, die den Quotienten zwischen Kapitalangebot und Kapitalnachfrage darstellt. Die Risikotragfähigkeitsquote darf nicht unter dem internen Limit liegen, das regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Beide Perspektiven sowie der zusätzlich regelmäßig durchgeführte inverse Stresstest haben zum Ziel, die dauerhafte Fortführung der Unternehmenstätigkeit der SCB AG auch im Stressfall abzusichern und dienen zudem dazu, die Gesamtbankrisikosteuerung der SCB AG stetig zu verbessern. Die SCB AG führt in diesem Zusammenhang regelmäßig und anlassbezogen (aber mindestens vierteljährlich) risikoartenübergreifende Stresstests und Sensitivitätsanalysen für das Währungsrisiko EUR/USD durch, um den internen und externen Anforderungen zu genügen. Interne Stresstests basieren auf intern entwickelten Modellen und werden in verschiedenen Risikomanagementprozessen sowohl risikoartenspezifisch als auch risikoartenübergreifend verwendet. Sie sind damit ein integraler Bestandteil des Risikomanagement-Rahmenwerks der SCB AG. Das risikoartenübergreifende Stresstest Rahmenwerk unterstützt eine Reihe von Gesamtbanksteuerungsprozessen wie den strategischen Planungsprozess, den ICAAP-Prozess, das Rahmenwerk zur Setzung von Risikoappetit, sowie die Kapitalallokation auf die Geschäftsbereiche. Auch im Rahmen der Kapitalplanung werden Stresstestergebnisse berücksichtigt, um die Umsetzbarkeit des Kapitalplans der SCB AG bei geplanten, bzw. ungünstigen Marktgegebenheiten zu bewerten und einen klaren Zusammenhang zwischen Risikotoleranz, Geschäftsstrategie, Kapitalplanung und dem Risikomanagement der SCB AG aufzuzeigen. Die regelmäßig durchgeführten internen Stresstests dienen zudem dazu, die Entscheidungsfindung und Notfallplanung der SCB AG zu erleichtern, das Verständnis des Risikoprofils der Bank zu verbessern, den Risikoappetit sowie die Kapital- und Liquiditätsplanung zu fixieren und bei Bedarf die Bankenaufsicht zu informieren. Unternehmensweite Stresstest-Szenarien sollen darüber hinaus das Risikoprofil des Geschäftsmodells der SCB AG widerspiegeln und dazu dienen, neu entstehende Risiken und Schwachstellen zu identifizieren und zu bewerten, einschließlich der Anfälligkeit für Veränderungen der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen. Auf Basis der durch die Stresstests gewonnen Erkenntnisse versucht die Bank stetig, die eigenen Prozesse, Methoden und Governance-Strukturen zu verbessern. Der Vorstand der SCB AG obliegt die Verantwortung für die unternehmensweiten Stresstests. Der CRO und der CFO sind für die Einbettung der wichtigsten Anforderungen dieser Richtlinie in die relevanten Prozesse und Verfahren verantwortlich. Die primäre Aufsicht über die Stresstests wird vom ERC wahrgenommen. Die lokal etablierte Stresstest Arbeitsgruppe ("Stress Test Working Group"; "STWG") überprüft die Stresstestszenarien und die Stresstestergebnisse vor der ERC-Sitzung. Im Rahmen des ICAAP wird jährlich ein inverser Stresstest durchgeführt, der Auswirkungen identifiziert, die zu einer Verletzung der Kapitalanforderungen der SCB AG, Illiquidität oder anderen Situationen wie dem Entzug der Geschäftslizenz führen könnten. Die SCB AG befindet sich in einer komfortablen Kapitalsituation und die Unterschreitung der regulatorischen Mindestanforderungen wird als sehr unwahrscheinlich angesehen. Darüber hinaus hat die SCB AG die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um das Eintreten des inversen Szenarios zu verhindern. Die SCB AG führt im Rahmen des ICAAP regelmäßige (mindestens vierteljährliche) Risikotragfähigkeitsberechnungen durch. Die SCB AG plant wesentliche Kreditrisikomodelle auf den F-IRB 5 Ansatz umzustellen, was zu einem Anstieg der RWA führt. Vorbereitend erfolgten dazu bereits in den Jahren 2022 und 2023 mehrere Kapitalerhöhungen. Bisher ist die Umstellung aufgrund ausstehender aufsichtsrechtlicher Entscheidungen noch nicht erfolgt, spiegelt sich jedoch in der der nachfolgend dargestellten Kapitalplanung wider. Die Prognose reflektiert ebenfalls die oben dargestellte Entscheidung der BaFin zur Reduzierung der SREP-Kapitalanforderungen. Die Bank erwartet durch die hierdurch geschaffene Kapazität mehr Geschäft generieren zu können. Die höheren RWA führen zu einer Reduktion der Kapitalquoten, wobei insbesondere der aus den Modellumstellungen resultierende RWA-Anstieg der Haupttreiber des sinkenden Income RoRWA ist. Die prognostizierten Kennzahlen liegen komfortabel oberhalb der regulatorischen und internen Schwellen. Die im Rahmen des ICAAP prognostizierte Kapitalentwicklung unterstellt ein organisches Wachstum des Eigenkapitals der SCB AG ohne weitere bereits geplante Kapitalerhöhungen. Die Auszahlung einer Dividende an die Anteilseigner ist während des Planungszeitraums nicht vorgesehen; etwaige Gewinne verbleiben in der SCB AG, um die Kapitalstruktur zu stärken und das Geschäftswachstum zu unterstützen.
5 F-IRB = Foundation Internal Ratings-based
Approach
Die folgenden Darstellungen zeigen die Ergebnisse der Risikotragfähigkeit gemäß ICAAP in der Normativen und in der Ökonomischen Perspektive. Alle Stresstest-Berechnungen berücksichtigen sowohl sämtliche quantitativen als auch qualitativen Aspekte, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Stresstest-Berechnungen bekannt waren. Die globalen makroökonomischen Entwicklungen für die Stresstest-Berechnung waren im Szenario "Anhaltende Inflation und starker US Dollar" definiert. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 ergab sich das nachfolgende Bild in der Normativen Perspektive jeweils im Basis- und Stressszenario: Kapitalplanung in der normativen Perspektive im Basisszenario:
Kapitalplanung in der normativen Perspektive im adversen Szenario:
Im Rahmen des ICAAP und der Risikotragfähigkeitsberechnung zum Stichtag 31. Dezember 2023 wurden alle regulatorischen und intern festgelegten Kapitalquoten in der normativen Perspektive eingehalten. Für die Jahre 20242026 werden derzeit keine weiteren Kapitalmaßnahmen angenommen. Ökonomische (interne) Perspektive (Basis- und Stressszenario):
Kernaussagen:
5. Hinweis zur Anwendung der EU-Taxonomie - ungeprüft Die EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852; "EU-Taxonomie") ist ein Klassifizierungssystem, das die Kriterien festlegt, nach denen bestimmt wird, welche Wirtschaftstätigkeiten als umweltverträglich im Sinne der EU-Taxonomie einzustufen sind. Dieses System soll von Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie fallen, ab dem 1. Januar 2022 schrittweise angewendet werden. Infolge der Änderungen der Richtlinie 2013/34/EU ("Bilanzrichtlinie") durch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie (EU) 2022/2464; "CSRD") wird die SCB AG in den Anwendungsbereich von Artikel 8 Absatz 1 der EU-Taxonomie aufgenommen und wird ab dem Zeitpunkt der Anwendung der neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die SCB AG, d.h. im Jahr 2026 für das Geschäftsjahr 2025, verpflichtet sein, die entsprechenden Angaben in ihre nichtfinanzielle Berichterstattung aufzunehmen. Die Vorbereitungen für die erfolgreiche Umsetzung der EU-Taxonomie und der technischen Bewertungskriterien, insbesondere der Produkt- und Aktivitätsklassifizierungskriterien sowie der damit verbundenen Berichterstattung, sind im Gange, um die Berichterstattung der erforderlichen Leistungsindikatoren und Kennzahlen innerhalb des oben genannten Zeitrahmens sicherzustellen. Die SCB AG beobachtet weiterhin die regulatorischen Entwicklungen auf EU- und lokaler Ebene - insbesondere warten wir auf die Veröffentlichung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen der CSRD in deutsches Recht sowie auf weitere regulatorische Vorgaben zur Umsetzung der europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung. 6. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 Abs. 3 S. 3 AktG Der Vorstand der Gesellschaft erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde bzw. bezogen auf Nachteile im Zusammenhang mit getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen ein Ausgleich erfolgt ist.
Frankfurt am Main, 13.05.2024 Nicolo Salsano, Vorsitzender des Vorstands Michael Hellbeck, Mitglied des Vorstands Caroline Eber-Ittel, Mitglied des Vorstands Alexander Engel, Mitglied des Vorstands Jörg Hessemüller, Mitglied des Vorstands Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Wir, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. BERICHT DES AUFSICHTSRATSder Standard Chartered Bank AG (die "Gesellschaft")Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand überwacht und diesen bei der Führung der Geschäfte der Gesellschaft beraten. Überblick Der Vorstand hat den Aufsichtsrat über die Geschäftstätigkeit sowie die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Gesellschaft informiert. Der Aufsichtsrat legte dabei Schwerpunkte auf die operative Strategie der Gesellschaft, gewisse Personalangelegenheiten sowohl des Aufsichtsrats als auch des Vorstands, die regulatorische Lage und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen, die an die Gesellschaft gestellt werden, sowie die regelmäßige und periodische Berichterstattung über Audit- und Risikothemen. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat Sitzungen in Form von Präsenzsitzungen und auch per Video- und/oder Telefonkonferenz am 16. Januar, 6. März, 30. März, 24. Mai, 6. Juli, 28. September und am 7. Dezember abgehalten. Weitere Umlaufbeschlüsse wurden am 4. Januar, 12. Januar, 13. Februar, 22. Februar, 3. März, 6. März, 27. März, 28. März, 30. Mai, 19. Juni, 18. Juli, 19. Juli, 20. Juli, 6. September, 23. Oktober, 6. November, 8. November und 17. November gefasst. Mit Ausnahme eines Mitglieds des Aufsichtsrats, das für die Sitzung am 6. März entschuldigt war und drei Mitgliedern, welche für die Sitzung am 28. September entschuldigt waren, waren an den vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 getroffenen Entscheidungen alle Mitglieder des Aufsichtsrats beteiligt. Vom Aufsichtsrat behandelte Themen Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand fortlaufend über die Lage der Gesellschaft unterrichtet. Im Jahr 2023 waren die zentral vom Aufsichtsrat behandelten Themen die Weiterentwicklung der Gesellschaft als eine gut etablierte Bank im deutschen Markt und dem Markt der Europäischen Union sowie weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Zentrale Themen waren die Unternehmensstrategie, die Möglichkeiten für eine Steigerung der Leistung und des Wachstums, eine strategische Initiative einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Übertragung von Personal von der Standard Chartered Bank (Vereinigtes Königreich) auf die Gesellschaft ("Rebalance Europe"), Gründung einer Niederlassung in Polen, die indes keine Aktivitäten durchführen wird, die einer Lizenz bedürfen, sowie Personalangelegenheiten. Weitere Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen waren der Fortschritt von Verbesserungsmaßnahmen auf der Grundlage verschiedener Prüfungen und die Vorbereitung künftiger Prüfungen, insbesondere der MaRisk- Prüfungen ("Mindestanforderungen an das Risikomanagement", wie sie in der deutschen Bankenaufsicht ("Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin") festgelegt und auf Banken anzuwenden sind). Der Aufsichtsrat erörterte und prüfte die vierteljährlichen und jährlichen internen Revisionsberichte und die vierteljährlichen aggregierten Risikoberichte und beschloss im Hinblick auf Letzteren, dass die bereitgestellten Informationen ausreichend waren. Am 12. Januar 2023 beurteilte der Aufsichtsrat die Eignung des Herrn Gerhard Hofmann als Mitglied des Aufsichtsrats und schlug ihn der Hauptversammlung zur Wahl vor, nachdem weder die BaFin noch die Bundesbank insoweit Bedenken oder Einwände geäußert hatten. In seiner Sitzung am 16. Januar 2023 hat der Aufsichtsrat sich insbesondere auf die Leistung und Vergütung der Vorstandsmitglieder auf der Grundlage der Ergebnisse einer internen Überprüfung fokussiert und bestellte Frau Molly Duffy zum Mitglied des Prüfungsausschusses. Am 13. Februar 2023 und 3. März 2023 hat der Aufsichtsrat in Form von Umlaufbeschlüssen eine weitergehende Beauftragung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) als dem gewählten Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2022 zur Durchführung zusätzlicher Prüfungen zu den von der BaFin nach § 30 KWG festgelegten Schwerpunktbereichen beschlossen. Am 13. Februar 2023 beschloss der Aufsichtsrat im Wege eines Umlaufbeschlusses die finale Beurteilung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022. Nachdem Herr Gerhard Hofmann durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 9. Februar 2023 mit Wirkung zum 16. Februar 2023 zum Aufsichtsratsmitglied gewählt worden war, bestellte der Aufsichtsrat Herrn Hofmann im Umlaufverfahren zum Mitglied des Prüfungsausschusses. In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 6. März 2023 befasste sich der Aufsichtsrat mit etwaigen Problemen im Zusammenhang mit einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Unter Bezugnahme auf einen Beschluss vom 5. Dezember 2022 stimmte der Aufsichtsrat per Umlaufbeschluss am 27. März 2023 einer zusätzlichen Kapitalzuführung zugunsten der Gesellschaft zu. Am selben Tag beschloss der Aufsichtsrat schriftlich die Eignung von Herrn Johann Nicolo Salsano als neues Mitglied und Vorsitzender (CEO) des Vorstands sowie dessen Bestellung und den Abschluss eines Dienstvertrags unter aufschiebender Bedingung. Am selben sowie am darauffolgenden Tag fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse über die Zusammensetzung des Vorstands der Gesellschaft. Die Sitzung am 30. März 2023 betraf verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung. Auf operativer Ebene legte der Vorstand mehrere Berichte und Updates vor, einschließlich zu allen unternehmensrelevanten Themen, dem Geschäftsgang, dem Budget und der Planung, den jährlichen Bericht der internen Revision, den vierteljährlichen aggregierten Risikobericht, Updates zu Audits und Abhilfemaßnahmen, zu Informations- und Cybersicherheit, einen Bericht zu Interessenkonflikten und Risikomanagement sowie Updates zum laufenden Dialog mit der BaFin und der Bundesbank sowie den Auswirkungen der jüngsten Bankenturbulenzen (Silicon Valley Bank und andere US-Banken sowie Credit Suisse) auf das Unternehmen und die Risikosituation in Bezug auf andere US-Regionalbanken. Der Aufsichtsrat befasste sich in dieser Sitzung unter anderem ferner mit Strategie- und Personalthemen, insbesondere der sog. Rebalancing Europe Initiative. Die Sitzung am 24. Mai 2023 umfasste die Ziele und Vorgaben des Vorstands für 2023 sowie mehrere Managementberichte, darunter den Bericht über die Rentabilität des Unternehmens, ein Update der Leistung seit Jahresbeginn, über den Geschäftsverlauf, das Budget und die Planung, die Zweigniederlassung in Polen, die Risikobereitschaft, die Updates zu Prüfungen und Verbesserungsmaßnahmen, die MaRisk- Prüfungsvorbereitung, zu Informations- und Cybersicherheit und eine proaktive sog. BAIT-Analyse (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) und zu Verbesserungsmaßnahmen, über den laufenden Dialog mit der BaFin und der Bundesbank, den vierteljährlichen internen Revisionsbericht und den vierteljährlichen aggregierten Risikobericht, den Financial Crime Compliance-Bericht und den Bericht über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Darüber hinaus berichtete EY über die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Abhängigkeitsberichts und über den Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2022. Die vorgenannten Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat per Umlaufbeschluss vom 30. Mai 2023 beschlossen und, soweit gesetzlich erforderlich, festgestellt. Gegen den Lagebericht, den Prüfungsbericht und den Abhängigkeitsbericht wurden keine Einwendungen erhoben. Am selben Tag beschloss der Aufsichtsrat den schriftlichen Bericht an die ordentliche Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat erörterte eine Darstellung in Bezug auf die Vergütung der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft. Auf der Grundlage dieser Prüfung und unter Berücksichtigung des zwischenzeitlichen Inflationsdrucks und der Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmensführung beschloss der Aufsichtsrat über die Erhöhung der Vergütung und stimmte der Vorbereitung eines entsprechenden Beschlussvorschlags an die ordentliche Hauptversammlung zu. Ferner stellte der Aufsichtsratsvorsitzende weitere Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung vor, denen anschließend alle Mitglieder des Aufsichtsrats zustimmten. Am 19. Juni 2023 bestellte der Aufsichtsrat per Umlaufbeschluss Herrn Alexander Engel mit Wirkung zum 1. Juli 2023 für eine dreijährige Amtszeit zum Mitglied des Vorstands und beauftragte den Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Abschluss des zuvor beschlossenen Dienstvertrags dieses designierten Vorstandsmitglieds. Im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzung vom 6. Juli 2023 standen strategische Themen. Der Aufsichtsrat erörterte unter anderem die zukünftige Landschaft der EU-Banken nach dem Brexit, die Wachstumsstrategie der Gesellschaft, eine Planung zur Kapital-, Liquiditäts- und Finanzleistungsoptimierung, die nachhaltige Finanzstrategie der Gruppe und der Gesellschaft, die interne Aufstellung der Gesellschaft und die damit verbundenen Rahmenbedingungen der Governance sowie die Ziele und Vorgaben für den Vorstand für das Jahr 2023. Herr Michael Hellbeck wurde erneut zum Mitglied des Vorstands bestellt. Der Aufsichtsrat nahm zudem einen Zwischenbericht zur Risikobereitschaft zur Kenntnis. Am 18. Juli 2023 fasste der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren einen Beschluss über die Bestellung von Herrn Johann Nicolo Salsano zum neuen Mitglied und Vorsitzenden (CEO) des Vorstands mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 sowie der Erfüllung der diesbezüglichen aufschiebenden Bedingungen. Am 19. und 20. Juli sowie am 6. September 2023 beschloss der Aufsichtsrat per Umlaufverfahren weitere Angelegenheiten betreffend den Vorstand der Gesellschaft. In der Sitzung vom 28. September 2023 fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse, die verschiedene personelle und organisatorische Aspekte betrafen. Dazu gehörten der Prozess der Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit, die Überprüfung des Diversitäts- und Inklusionsstandards des Organs, des Vergütungssystems und der Vorgaben für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des Vergütungsansatzes und Änderungen des Geschäftsverteilungsplans und der Vertretungsregelungen der Geschäftsordnung des Vorstands und des jährlichen Berichts zur Überprüfung der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses. Die vorgenannte Sitzung umfasste außerdem mehrere Managementberichte und Updates, darunter zu allen unternehmensrelevanten Themen, zum Geschäftsverlauf, zum Budget und zur Planung, zur zukünftigen Organisationsstruktur des Unternehmens und zu der sog. Rebalancing Europe Initiative, einer sog. People-Session zur Personalstrategie, zur jährlichen Überprüfung der Vergütungssysteme, zur polnischen Niederlassung, zum Plan zur Kapital-, Liquiditäts- und Finanzleistungsoptimierung, zur Informations- und Cybersicherheit, zu einem Zwischenbericht zu der Risikobereitschaft und damit zusammenhängenden Kennzahlen, Updates zu Prüfungen und Verbesserungsmaßnahmen, zu einer proaktiven BAIT-Analyse und Verbesserungsmaßnahmen, zum laufenden Dialog mit der BaFin und der Bundesbank, zum vierteljährlichen aggregierten Risikobericht und zum vierteljährlichen internen Prüfungsbericht. Am 6. November 2023 nahm der Aufsichtsrat den Zeitplan, den Prozess und die Vorgehensweise für die jährliche Jahresabschlussprüfung des Unternehmens schriftlich zur Kenntnis. Am 8. November 2023 wurde ein weiterer Umlaufbeschluss zur Erweiterung der Büroflächen der Pariser Niederlassung einschließlich eines entsprechenden Budgets für Büroumbauten und der Erneuerung der entsprechenden Mietvertragsverpflichtung gefasst. Darüber hinaus beauftragte der Aufsichtsrat per Umlaufbeschluss vom 17. November 2023 EY als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023. In der Sitzung vom 7. Dezember 2023 befasste sich der Aufsichtsrat mit der jährlichen Überprüfung der Unternehmensstrategien mit Schwerpunkt auf weiteren Vertiefungs- und Angleichungsmaßnahmen. Der Aufsichtsrat stimmte den seitens des Vorstands vorgelegten fortgeschriebenen Business-, Risiko-, IT- und Outsourcing- Strategien zu. Er beschloss das Budget und die Planung, sowie auf der Grundlage eines Evaluationsberichts Maßnahmen, die die Effektivität von Vorstand und Aufsichtsrat verbessern sollen. Die Sitzung umfasste des Weiteren mehrere Berichte und Updates, einschließlich zum Geschäftsgang, zur Leistung seit Jahresbeginn, zu den erzielten Fortschritten im Hinblick auf die in der Geschäftsstrategie dargelegten strategischen Prioritäten und die wichtigsten Schwerpunktbereiche in den nächsten 24 Monaten, zu zukünftigen Organisationsstrukturen des Unternehmens und der Rebalancing Europe Initiative, einer Personal-Session zur Personalstrategie, zu der Niederlassung Polen, zur Risikoinventur und zur Risikobereitschaft, zu Informations- und Cybersicherheit, zu einem Zwischenupdate der Risikobereitschaftserklärung und -kennzahlen, Updates zu Audits und Abhilfemaßnahmen, zu einer proaktiven BAIT-Analyse und Abhilfemaßnahmen, zum laufenden Dialog mit der BaFin und der Bundesbank, dem vierteljährlichen aggregierten Risikobericht sowie dem vierteljährlichen internen Prüfungsbericht und dem internen Prüfungsplan 2024. Der Aufsichtsrat stellte die Ergebnisse der jährlichen Würdigung der Vorstandsmitglieder fest und diskutierte die Nachfolgeplanung für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Bezüglich der Ausgestaltung der Governance beschloss der Aufsichtsrat, dass er nach erfolgter Prüfung seinen Beschluss, derzeit neben dem Prüfungsausschuss keine weiteren Ausschüsse des Aufsichtsrats zu bilden, vorerst bestätigt, und nahm das Ergebnis der Beurteilung der Angemessenheit des Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte und Maßnahmen des Aufsichtsrats zur Kenntnis. Prüfung des Jahresabschlusses Durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Juni 2023 wurde EY zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 bestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Beschlussvorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 durch den Prüfungsausschuss und den Aufsichtsrat fanden am 29. Mai 2024 statt. An den Verhandlungen am 29. Mai 2024 nahmen Vertreter des Abschlussprüfers persönlich teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung, beantworteten Fragen und gaben weitere Auskünfte. Umstände, die die Befangenheit des Abschlussprüfers besorgen lassen, lagen nicht vor. Der Aufsichtsrat billigte das Ergebnis der Abschlussprüfung in seiner Sitzung am 29. Mai 2024. Gegen die vom Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat in deren Sitzungen und im Umlaufverfahren aufgestellten Prüfungen des vom Vorstand vorbereiteten Jahresabschlusses, Lageberichts und Beschlussvorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns wurden keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Gesellschaft gebilligt und festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Beschlussvorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und schließt sich diesem an. der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Beauftragung von EY als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 vor und bereitete die Beauftragung vor sowie anschließende Ergänzungsauftragsschreiben. Darüber hinaus nahm der Prüfungsausschuss den Beschluss des Vorstands über die Beauftragung von EY mit der Durchführung der jährlichen Prüfung der Berichtspflichten und Verhaltensregeln der Gesellschaft gemäß § 89 WpHG sowie weiterer Prüfungen, die als vorab vom Prüfungsausschuss genehmigte Prüfungsleistungen im Einklang mit der Richtlinie zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers des Unternehmens, gelten, zur Kenntnis. Der Prüfungsausschuss nahm außerdem den internen Revisionsplan 2024 zur Kenntnis. Der Prüfungsausschuss genehmigte auch die Aktualisierungen der Richtlinie zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Abschlussprüfer-Unabhängigkeitsstandards und genehmigte damit bestimmte Prüfungsleistungen vorab. Personalia - Aufsichtsrat Die außerordentlichen Hauptversammlungen am 1. Dezember 2022 und 23. Januar 2023 beschlossen, den Aufsichtsrat auf sechs und sieben Mitglieder zu erweitern und die Satzung entsprechend zu ändern. Die außerordentlichen Hauptversammlungen am 22. Dezember 2022 und 9. Februar 2023 wählten Molly Duffy Gerhard Hofmann zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Amtszeit von Molly Duffy hat am 1. Januar 2023 begonnen, und die Amtszeit von Gerhard Hofmann hat am 16. Februar 2023 begonnen. Anschließend bestellte der Aufsichtsrat am 16. Januar 2023 sowohl Frau Duffy als auch Herrn Hofmann in den Prüfungsausschuss, bzw. am 22. Februar 2023 für die gesamte Dauer ihrer Amtszeit als Mitglieder des Aufsichtsrats in den Prüfungsausschuss. Personalia - Vorstand Am 19. Juni 2023 wurde Herr Alexander Götze Engel mit Wirkung zum 1. Juli 2023 zum neuen Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt. Am 6. Juli 2023 beschloss der Aufsichtsrat die Wiederbestellung von Herrn Michael Hellbeck zum Vorstandmitglied. Vor dem Hintergrund des Ausscheidens von Herrn Heinz Guido Hilger aus dem Vorstand hat der Aufsichtsrat, per Umlaufbeschluss vom 27. März und 18. Juli 2023 die Bestellung von Herrn Johann Nicolo Salsano zum neuen Mitglied und Vorsitzenden (CEO) des Vorstandes mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 beschlossen und Herr Michael Hellbeck zum kommissarischen Vorsitzenden des Vorstands ernannt.
Frankfurt, 29. Mai 2024 Der Aufsichtsrat Torry Berntsen, Vorsitzender Prüfung und Bestätigung des Abhängigkeitsberichts Für das Geschäftsjahr 2023 legte der Vorstand einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) vor, der ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft wurde. Für den Abhängigkeitsbericht wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind." In der Sitzung am 29. Mai 2024 haben sich der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat ebenfalls mit dem Abhängigkeitsbericht befasst und diesen geprüft. An beiden Sitzungen nahmen ebenfalls Vertreter des Abschlussprüfers in Person an den Beratungen des Prüfungsausschusses und Aufsichtsrats über den Abhängigkeitsbericht teil. Die Vertreter des Abschlussprüfers berichteten über das Ergebnis ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht gebilligt. Nach seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts erhoben. Prüfungsausschuss Der Aufsichtsrat wurde durch seinen einzigen Ausschuss, den Prüfungsausschuss, effektiv unterstützt. Der Prüfungsausschuss besteht aus denselben Mitgliedern wie der Aufsichtsrat. Im Geschäftsjahr 2023 hielt der Prüfungsausschuss fünf Sitzungen jeweils in Präsenz oder per Video- und/oder Telefonkonferenz am 30. März, 24. Mai, 6. Juli, 28. September und 7. Dezember ab. Weitere schriftlich festzuhaltende Punkte wurden vermerkt oder Beschlüsse im Umlaufverfahren wurden gefasst am 14. Januar, 13. Februar, 3. März, 30. Mai, 6. September, 18. Oktober, 6. November und 17. November. Der Prüfungsausschuss unterstützte und bereitete die Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Er wurde vom Vorstand regelmäßig und periodisch über den Status, insbesondere zu Themen betreffend die Risikolage, interne und externe Revision und Compliance der Gesellschaft informiert. Der Prüfungsausschuss analysierte und erörterte insbesondere den jährlichen Bericht der internen Revision sowie jeden der vierteljährlichen Berichte der internen Revision einschließlich der vorgeschlagenen Maßnahmen und Pläne betreffend deren Umsetzung, sowie generell die Updates zu Audits und Abhilfemaßnahmen, einschließlich einer proaktiven BAIT-Analyse und Verbesserungsmaßnahmen. Status und Ergebnisse der Diskussionen und Gespräche zwischen dem Vorstand bzw. Aufsichtsrat und der BaFin und Bundesbank wurden im Prüfungsausschuss erörtert. Darüber hinaus würdigte der Prüfungsausschuss die vierteljährlichen aggregierten Risikoberichte, den Informations- und Cybersicherheitsbericht, den Compliance Bericht und den Financial Crime Compliance-Bericht. Der Prüfungsausschuss unterstützte den Aufsichtsrat regelmäßig bei Vorbewertungen zu den laufenden aufsichtsrechtlichen Prüfungen und zu den von der BaFin auf Basis von Managementberichten und deren anschließender Fortschreibung beschlossenen Abhilfemaßnahmen. Neben der regelmäßigen Berichterstattung über die interne Revision und Bewertungen der Risikolage lag ein Schwerpunkt der Geschäfte des Prüfungsausschusses auf der Vorbereitung der Beratungen des Aufsichtsrats und Genehmigung des Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr, des Lageberichts und des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2022. Der Prüfungsausschuss prüfte und erörterte auch die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf die Effektivität der internen Risikoüberwachung und Managementsysteme, der internen Kontrollsysteme und internen Revisionsfunktionen. Darüber hinaus wertete der Prüfungsausschuss den Revisionsbericht aus, diskutierte die Auswahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 vorab und bereitete diese vor. Darüber hinaus schlug |
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