VendoMaster Süddeutschland GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benjamin Michael Heidecker seit 4.6.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Benjamin Michael Heidecker | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HMS24 GmbHKönigsbach-Stein (vormals: Pforzheim)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeines Der Jahresabschluss der HMS24 GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267a Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 I S.4, 267, 274a, 276, 288 I HGB Gebrauch gemacht. Darüber hinaus macht die Gesellschaft von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst. Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden in voller Höhe abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die flüssigen Mittel sind mit Nominalwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung laufende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurde § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet. Bei Deckung durch Termingeschäfte war darüber hinaus der Terminkurs maßgebend. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung. Erläuterungen zur Bilanz Saldierungen von Aktiv- und Passivposten sowie von Aufwendungen mit Erträgen und Lasten mit Rechten wurden nicht durchgeführt Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 262.531,02 EUR (Vorjahr:429.382,23 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). In den Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind i. H. von 0,00 EUR durch Grundpfandrechte gesichert. Der unter der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten gesichert. Für die Verbindlichkeiten bestehen im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Aufgrund der Befreiungsvorschriften des § 288 Abs. 1 HGB wird auf die Angaben zu latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB verzichtet. Sonstige Der Abschluss enthält eine außergewöhnlich hohe Abschreibung auf Ware. Ware musste vernichtet werden weil das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten war. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 6. Geschäftsführung Geschäftsführer/Vorsitzender, Ort: Benjamin Heidecker, Pforzheim Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist erfolgt. Haftungsverhältnisse § 251 HGB Eventualverbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB lagen auskunftsgemäß am Bilanzstichtag keine vor. sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Unterschrift:
Königsbach-Stein, den 30.04.2025 gez. Benjamin Heidecker
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