Fahrschule
Dengler GmbH
Greding
(vormals: Berching)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.419,00 |
71.497,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
114,00 |
319,00 |
| II.
Sachanlagen |
56.305,00 |
71.178,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
111.279,39 |
97.509,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
107.739,73 |
87.788,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.539,66 |
9.720,95 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
115.853,98 |
89.643,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
283.552,37 |
258.649,56 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
115.208,14 |
70.166,35 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
26.210,43 |
45.041,79 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
115.853,98 |
89.643,55 |
| B.
Rückstellungen |
5.100,00 |
5.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
278.452,37 |
253.449,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
283.552,37 |
258.649,56 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Fahrschule Dengler GmbH
für das Geschäftsjahr 2011 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt, ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbHG zu beachten. Für die
Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Nach den im § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 1 HGB
angewendet, dabei wurden die
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB berücksichtigt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Anschaffungskosten umfassen neben den
Aufwendungen für den Erwerb auch die
Anschaffungsnebenkosten; Anschaffungspreisminderungen
wurden abgesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,-- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer werden 15 Jahre festgelegt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
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|
EUR
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Verbindlichkeiten
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144.856,20 Euro
|
(Vorjahr 125.209,99
Euro)
|
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt EUR 41.310,91 (Vorjahr:
EUR 39.085,38).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 229.264,20
(Vorjahr: EUR 168.816,88).
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Frau Eva Dengler
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Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2011 (Euro
26.210,43) auf neue Rechnung vorzutragen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Greding, 23.06.2012
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2012 festgestellt.
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