Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 2961
Eingetragen
6.6.1989
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von PrüfmaschinenReparatur und Instandhaltung von Maschinen
Gegenstand
Ausführung von Dreh-, Fräs- und Maschinenbauarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Winter
seit 11.9.2003
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Winter GmbH

Homburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

2.779.194,66

1.716.333,01

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

26,00

26,00

II. Sachanlagen

2.778.168,66

1.715.307,01

III. Finanzanlagen

1.000,00

1.000,00

B. Umlaufvermögen

782.561,35

1.456.484,62

I. Vorräte

84.772,46

166.741,14

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

667.026,60

625.023,75

III. Wertpapiere

28.086,92

32.003,87

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.675,37

632.715,86

C. Rechnungsabgrenzungsposten

38.386,12

27.496,25

Summe Aktiva

3.600.142,13

3.200.313,88



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

1.990.807,38

2.042.436,87

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag

1.965.242,79

2.016.872,28

B. Rückstellungen

151.117,00

120.924,00

C. Verbindlichkeiten

1.454.936,50

1.032.546,76

D. Rechnungsabgrenzungsposten

3.281,25

4.406,25

Summe Passiva

3.600.142,13

3.200.313,88

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Von den größenabhängigen Erleichterungen des HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Für Zwecke der Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger wurden die möglichen größenabhängigen Erleichterungen - teilweise - in Anspruch genommen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Die bisherigen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren bewertet.

Die in 2023 angeschafften immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bei der Ermittlung der Abschreibungen kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungen werden unter Bezug auf die branchenüblichen Nutzungsdauern errechnet. Bei Neuzugängen erfolgte die Abschreibung pro-rata-temporis.

Für Werkzeuge wurde ein Festwert gemäß § 240 Abs. 3 HGB gebildet.

Selbständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro wurden bis zum 31.12.2022 zu Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Im Kalenderjahr 2023 wurde der Grundsatz der Einzelbewertung (§284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) angewandt und selbständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 250 Euro bis 800 Euro sofort abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde ein Festwert gemäß § 240 Abs. 3 HGB gebildet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken bewertet. Der Ausweis erfolgt zum Nominalwert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände gehen grundsätzlich mit dem Nominalwert in die Bilanz ein.

Die Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit den Nominalwerten angesetzt.

Die den Rechnungsabgrenzungen zugrunde liegenden Aufwendungen sind zeitanteilig abgegrenzt.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Nennbetrag.

Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die den Rechnungsabgrenzungen zugrunde liegenden Erträge sind zeitanteilig abgegrenzt.

III. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 354.453,91 Euro (Vorjahr 323.240,71 Euro).

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Posten aus Umsatzsteuer 2023 mit 2.023,10 Euro, aus Körperschaftsteuer mit 15.717,00 Euro und aus Solidaritätszuschlag mit 865 Euro enthalten. Ferner ist eine Stadtwerke-Überzahlung von 24.405,14 Euro enthalten.

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 2.016.872,28 Euro enthalten.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 666.812,62 Euro (Vorjahr 554.194,22 Euro).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 788.123,88 Euro (Vorjahr 478.352,54 Euro).

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden antizipative Posten aus Berufsgenossenschaft 2023 mit 1.723,42 Euro ausgewiesen.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Winter GmbH, durch den Geschäftsführer

Herrn Ralf Winter, Industriemeister, 66459 Kirkel.

Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen.

Zum Abschlussstichtag belief sich die Forderung an Herrn Ralf Winter auf 354.453,91 Euro. Die Verzinsung erfolgte mit 1 %. Es erfolgten Verrechnungen in Höhe von 31.213,20 Euro zu Lasten der Gesellschaft.

Bezüglich der Ergebnisverwendung wird auf die Schutzklausel des § 325 Abs. 1 in Verbindung mit § 326 HGB hingewiesen.

Zur Sicherung von Ansprüchen der Kreditinstitute wurden Gesamtgrundschulden auf den Grundbesitz am Sitz der Gesellschaft eingetragen. Des Weiteren wurde ein Bankguthaben, Wertpapiere, Sachen und Ansprüche verpfändet sowie diverse Anlagegüter sicherungsübereignet.

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 24,25 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

66424 Homburg, den 11. November 2024

gez. Ralf Winter, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. November 2024

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