ASEB GmbH
61mBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Winter seit 11.9.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Winter GmbHHomburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2
und 3 HGB.
Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
des HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses
wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Für Zwecke der Veröffentlichung des
Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger wurden
die möglichen größenabhängigen
Erleichterungen - teilweise - in Anspruch genommen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
beibehalten.
Die bisherigen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis
10 Jahren bewertet.
Die in 2023 angeschafften immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und im Anschaffungsjahr vollständig
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bei der Ermittlung der Abschreibungen kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungen
werden unter Bezug auf die branchenüblichen
Nutzungsdauern errechnet. Bei Neuzugängen erfolgte die
Abschreibung pro-rata-temporis.
Für Werkzeuge wurde ein Festwert gemäß
§ 240 Abs. 3 HGB gebildet.
Selbständig nutzungsfähige
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro wurden
bis zum 31.12.2022 zu Sammelposten zusammengefasst und
gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Im
Kalenderjahr 2023 wurde der Grundsatz der Einzelbewertung
(§284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) angewandt und selbständig
nutzungsfähige Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 250
Euro bis 800 Euro sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde ein
Festwert gemäß § 240 Abs. 3 HGB gebildet.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken
bewertet. Der Ausweis erfolgt zum Nominalwert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände gehen
grundsätzlich mit dem Nominalwert in die Bilanz ein.
Die Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit den
Nominalwerten angesetzt.
Die den Rechnungsabgrenzungen zugrunde liegenden
Aufwendungen sind zeitanteilig abgegrenzt.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Nennbetrag.
Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die den Rechnungsabgrenzungen zugrunde liegenden
Erträge sind zeitanteilig abgegrenzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen
354.453,91 Euro (Vorjahr 323.240,71 Euro).
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind
antizipative Posten aus Umsatzsteuer 2023 mit 2.023,10
Euro, aus Körperschaftsteuer mit 15.717,00 Euro und
aus Solidaritätszuschlag mit 865 Euro enthalten.
Ferner ist eine Stadtwerke-Überzahlung von 24.405,14
Euro enthalten.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von
2.016.872,28 Euro enthalten.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen 666.812,62 Euro (Vorjahr 554.194,22
Euro).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen 788.123,88 Euro (Vorjahr 478.352,54
Euro).
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden
antizipative Posten aus Berufsgenossenschaft 2023 mit
1.723,42 Euro ausgewiesen.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Winter GmbH, durch den
Geschäftsführer
Herrn Ralf Winter, Industriemeister, 66459 Kirkel.
Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird in
Anspruch genommen.
Zum Abschlussstichtag belief sich die Forderung an Herrn
Ralf Winter auf 354.453,91 Euro. Die Verzinsung erfolgte
mit 1 %. Es erfolgten Verrechnungen in Höhe von
31.213,20 Euro zu Lasten der Gesellschaft.
Bezüglich der Ergebnisverwendung wird auf die
Schutzklausel des § 325 Abs. 1 in Verbindung mit
§ 326 HGB hingewiesen.
Zur Sicherung von Ansprüchen der Kreditinstitute
wurden Gesamtgrundschulden auf den Grundbesitz am Sitz der
Gesellschaft eingetragen. Des Weiteren wurde ein
Bankguthaben, Wertpapiere, Sachen und Ansprüche
verpfändet sowie diverse Anlagegüter
sicherungsübereignet.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 24,25
Arbeitnehmer beschäftigt.
66424 Homburg, den 11. November 2024 gez. Ralf Winter, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. November 2024 |
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