Güterbeförderung im Straßenverkehr
Quadrator.de GmbHLiquidiert
63477 Maintal, DEUStammdaten
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Quadrator.de GmbHMaintalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010der Quadrator de. GmbH, Am Selzenborn 9, 63477 MaintalA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss 2010 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und dem Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Geschäftsjahr ist das Jahr 2010. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss wurde unter der Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 268-274a und §§276-278 HGB erstellt. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden " BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB war die Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 29. Mai 2009 nicht erforderlich. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich der planmäßigen Abschreibungen. Die Gebäude, die technischen Anlagen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear abgeschrieben. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 410 nicht übersteigen. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert angewandt. Es wurden lediglich Anpassungen durch BilMoG, vor allem im Bereich der Pensions- und sonstigen Rückstellungen vorgenommen. Diese Anpassungen wirkten sich mit insgesamt T€ 425 negativ auf das Ergebnis aus und wurden jeweils unter dem Zinsergebnis (netto: T€ 102) und außerordentlichem Ergebnis (netto: T€ 324) ausgewiesen. In 2010 gab es keine Fremdwährungsgeschäfte. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz gemäß der Veröffentlichungen der Bundesbank abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,15 % p.a. bewertet. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Marktzinssatz bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 %, Rentensteigerungen allgemein von jährlich 2,0%, für Beamtenzusagen von jährlich 3,0 % zugrunde gelegt und eine Fluktuation in Höhe von 4-5% p.a. unterstellt. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 5,15 % p.a. und auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Hinsichtlich des Anlagespiegels gemäß § 268 Abs. 2 HGB verweisen wir auf die Anlage zum Anhang. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter Forderungen gegenüber Gesellschafter sind unter sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen im Voraus gezahlte Versicherungen. Eigenkapital Das Stammkapital beläuft sich auf 100.000,00 € und ist voll eingezahlt. Rückstellungen für Pensionen Die Rückstellungen für Pensionen betragen 0,00 €. Sonstige Rückstellungen Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellung für nicht genommenen Urlaub und Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten. Verbindlichkeiten Die Laufzeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeiten-spiegel:
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Weitere Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung waren nicht erforderlich. E. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Die Angaben über die Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorgans gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB entfallen unter Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von dem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Michael Dietl durchgeführt. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen nachfolgende Rechte und/oder Pflichten: Sachverhalte: Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten Forderungen 0,00 EUR Verbindlichkeiten 7.702,37 EUR Die Forderung wurde unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten wurden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Jahresfehlbetrag von EUR 1.084,62 wird einschließlich des Verlustvortrages von EUR 114.229,22 auf neue Rechnung vorgetragen.
Frankfurt am Main, den 29.12.2011 Anlagespiegel
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 7.702,37 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 7.702,37 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.08.2011 festgestellt. |
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