Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 154743
Vorher
Brillant 1790. GmbHAlemory 55. Grundstücks GmbH
Eingetragen
10.12.2013
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie deren Verwaltung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
David Fischer
seit 11.2.2020
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Topelius LimitedCYP
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
VRB Vorratsgesellschaften GmbH
Germany
25.000 €
50.00%
Topelius Limited
Cyprus
25.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rust Oak Property GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A k t i v a
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 5.866.050,66 6.507.144,75
B. Umlaufvermögen
I. Andere Vorräte 656.036,87 496.793,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.885.996,62 2.688.745,21
III. Flüssige Mittel 218.195,65 276.990,82
5.760.229,14 3.462.529,63
11.626.279,80 9.969.674,38
P a s s i v a
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I.Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.258.041,44 2.100.204,10
III. Jahresüberschuss 1.146.073,47 157.837,34
3.429.114,91 2.283.041,44
B. Rückstellungen 0,00 12.732,00
C. Verbindlichkeiten 7.965.774,90 7.668.730,42
D. Rechnungsabgrenzungsposten 16.418,30 5.170,52
E. Passive latente Steuern 214.971,69 0,00
11.626.279,80 9.969.674,38

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Rust Oak Property GmbH, Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin- Charlottenburg unter der Nr. HRB 154743 B eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und den Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 5. Juli 2021.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 288 Abs.1 und 274a HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gemäß §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Der Grundsatz der Vorsicht sowie das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der Passivseite sowie Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um zeitanteilige planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die voraussichtliche Nutzungsdauer entspricht im Wesentlichen den von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Unter den unfertigen Leistungen werden sämtliche umlegbaren Betriebskosten ausgewiesen, die am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet sind. Auf Leerstände und eigengenutzte Räume entfallende Betriebskosten werden nicht erfasst.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennbetrag bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Nicht einbringliche Forderungen werden ausgebucht.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt.

Für Zahlungen vor dem Stichtag, die Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Rückstellungen mit einer Laufzeit unter einem Jahr werden nicht abgezinst.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

Latente Steuern werden auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, sofern sich diese in den Folgejahren voraussichtlich abbauen. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden berücksichtigt, sofern eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar und wahrscheinlich ist. Latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Wertansätze eine Steuerbelastung, werden passive latente Steuern ausgewiesen. Im Fall einer sich ergebenden Steuerentlastung wird das Wahlrecht zum Ansatz des Aktivüberhangs gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht in Anspruch genommen. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftssteuersatzes sowie der relevanten Gewerbesteuersätze.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Der Rückgang des Anlagevermögens (TEUR 5.866, i. Vj. TEUR 6.507) in Höhe von TEUR 641 resultiert im Geschäftsjahr 2023 aus den Verkäufen von zwei Grundstücken.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr Darlehensforderungen i.H.v. TEUR 4.213 (i. Vj. TEUR 2.102) und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Bei den restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen liegen wie im Vorjahr keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr vor.

In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für ausstehende Rechnungen enthalten.

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023

davon mit einer Restlaufzeit
Gesamt bis zu 1 Jahr von 1 bis 5 über 5 Jahre
Art der Verbindlichkeit (EUR) (EUR) Jahren (EUR) (EUR)
Erhaltene Anzahlungen 466.679,42 466.679,42 0,00 0,00
Vorjahr 468.256,64 468.256,64 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.549,30 15.549,30 0,00 0,00
Vorjahr 779,95 779,95 0,00 0,00
Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 7.221.126,30 35.224,33 0,00 7.185.901,97
Vorjahr 6.958.014,81 15.114,36 0,00 6.942.900,45
Sonstige Verbindlichkeiten 262.419,88 81.825,47 180.594,41 0,00
Vorjahr 241.679,02 58.923,81 182.755,21 0,00
Gesamtsumme 7.965.774,90 599.278,52 180.594,41 7.185.901,97
Vorjahr 7.668.730,42 543.074,76 182.755,21 6.942.900,45

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden wie im Vorjahr Darlehen von der Grand City Properties S.A., Luxemburg, und deren Tochterunternehmen ausgewiesen.

IV. Erläuterungen zur GuV

Außergewöhnliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden im Geschäftsjahr Erlöse aus Grundstücksverkäufen in Höhe von TEUR 1.880 (i.Vj. TEUR 0,00) ausgewiesen.

Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen periodenfremden Erträge betragen TEUR 22 (i.Vj. TEUR 10).

Außergewöhnliche Aufwendungen

Die in den Aufwendungen für Hausbewirtschaftung ausgewiesenen Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen, die neben der Instandhaltung auch der zeitgemäßen Substanzerhaltung dienen (TEUR 332; i. Vj. TEUR 332), weisen im Geschäftsjahr eine außergewöhnliche Größenordnung auf.

Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen periodenfremden Aufwendungen betragen TEUR 200 (i.Vj. TEUR 11).

Die Steuern von Einkommen und Ertrag beinhalten in Höhe von TEUR 215 (i. Vj. TEUR 0) latente Steuern, die aus einer in der Steuerbilanz nach §6b EStG gebildeten Rücklage resultieren.

V. Sonstige Angaben

Der Geschäftsführer ist:

Herr David Fischer, Kaufmann

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft hält treuhänderisch Guthaben bei Kreditinstituten i. H. v. TEUR 174 (i. Vj. TEUR 183). In korrespondierender Höhe bestehen Treuhandverbindlichkeiten.

Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Grand City Properties S.A., Luxemburg (kleinster Konsolidierungskreis), sowie der Aroundtown S.A., Luxemburg (größter Konsolidierungskreis), einbezogen.

 

Berlin, 15. September 2025

Geschäftsführer
David Fischer

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte mit Gesellschafterbeschluss vom 15.09.2025.

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