ConUti
GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.206.638,07 |
807.980,99 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.074.963,07 |
687.328,99 |
| II.
Sachanlagen |
131.675,00 |
120.652,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.041.447,41 |
4.497.475,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.681.026,79 |
2.325.189,29 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.360.420,62 |
2.172.286,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
89.450,97 |
68.890,74 |
| Aktiva |
9.337.536,45 |
5.374.347,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.493.060,12 |
3.288.155,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.263.155,81 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
3.204.904,31 |
|
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
3.263.155,81 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
2.704.240,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.212.718,21 |
1.233.509,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
993.873,44 |
596.943,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
893.873,44 |
596.943,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100.000,00 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
3.926,29 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.261,65 |
16.374,00 |
| E.
Passive latente Steuern |
626.623,03 |
239.365,34 |
| Passiva |
9.337.536,45 |
5.374.347,68 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben
Die ConUti GmbH hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist
eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim
unter HRB 710538.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung
vornehmlich von Unternehmen der Versorgungsindustrie und
die Entwicklung von Applikationen auf Softwareplattformen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die ConUti GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember
2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des §
267 Abs. 1 und 4 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages waren nicht zu beachten.
Die Gesellschaft nimmt, gem. § 267 Abs. 1 und
§ 4 HGB, die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB
teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft überschreitet im
Geschäftsjahr erstmalig die Größenkriterien
nach § 267 Abs. 1 HGB.
Der Pflicht zur Angabe der Laufzeiten für
Forderungen und Verbindlichkeiten gegen(über)
Gesellschafter(n) gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
wird die Gesellschaft durch die Angabe im Anhang gerecht,
ebenso der Pflicht zur Angabe der Laufzeiten für
Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Soweit nachfolgend nichts Anderes beschrieben wird,
kamen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die
gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zur
Anwendung.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
1.
Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Die
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
(Entwicklungskosten) wurden aktiviert, sofern zum
Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit
der tatsächlichen Entstehung eines
Vermögensgegenstandes besteht. Zu den
Herstellungskosten zählen neben den einzeln
zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern
und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessenen
Teiler der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des
durch den Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs
von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens auch ein angemessener >Teil der
Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände umfassen die
Entwicklung einer Marktkommunikations-Applikation im
Versorgungsbereich, die mit Fertigstellung nach der
linearen Methode über eine voraussichtlichen
Nutzungsdauer von 3 Jahre abgeschrieben werden.
Aufwendungen für die Erweiterung von selbst
geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen
werden als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert
und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben, sofern
dabei wesentliche additive Funktionen entstehen.
Entgeltich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare
Abschreibungen vermindert. Hierbei wurde eine Nutzungsdauer
von 3 Jahren zu Grunde gelegt.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger,
grundsätzlich linearer Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von
3 bis 13 Jahren zugrunde.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2
EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
800,00 € nicht übersteigen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
2. Bilanzierung und Bewertung der
PassivpostenDas
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als
passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind
Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum
Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Kurzfristige
Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr
oder weniger), liquide Mittel oder andere kurzfristige
Vermögensgegenstände in Fremdwährungen sowie
kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Latente Steuern
Die Gesellschaft ist grundsätzlich von der
Abgrenzung der latenten Steuern nach §274a Nr. 4 HGB
befreit, ebenso von der Pflicht zur Angabe der Berechnung
der latenten Steuern nach § 288 Abs. 1 HGB i.V.m.
§ 285 Nr. 29 HGB.
Die Befreiungsvorschrift gilt nicht für das
Vorliegen von passiven latenten Steuern. Insbesondere aus
der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen ergeben sich
passivierungspflichtige latente Steuern. Postenmindernd
wurden die Differenzposten zwischen Handels- und
Steuerbilanz berücksichtigt, die zu einer
künftigen Steuerentlastung führen und im Posten
im Rahmen der Gesamtdifferenzbetrachtung reduzieren.
Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein
effektiver Steuersatz von 30,0 % zugrunde (15,0 % für
die Körperschafsteuer und 15,0 % für de
Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des
Abbaus der Differenzen ergeben wird.
Die latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres
betragen 626.623,03 € (Vorjahr 239.365,34
€), hier wurde eine Saldierung gem. § 274 Abs. 1
HGB vorgenommen.
Im Laufe des Geschäftsjahres gab es folgende
Änderungen am Saldo der latenten Steuern:
387.257,69 €.
III.
Erläuterungen zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr,
innerhalb eines Jahres fällig.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen
handelt es sich ausschließlich um solche gegen
Gesellschafter. Diese betreffen in Höhe von T€
1.620 vier im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossene
Darlehensverträge mit einer Laufzeit von jeweils 20
Jahren. Die aufgelaufenen Zinsen in Höhe von T€
16 wurden kapitalisiert.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlten Stammkapital beträgt TE 25.
In der Gesellschafterversammlung vom 31. Juli 2023
wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
festgestellt. Es wurde beschlossen, den sich aus
Jahresüberschuss und Gewinnvortrag ergebenden
Bilanzgewinn in Höhe von 3.263.155,81 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt T€
1.447 € (Vorjahr T€ 481) und beruht auf der
Aktivierung der aktiven selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen (abzüglich darauf
gebildeter passiver latenter Steuer).
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferung und
Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten sind, wie im
Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren aus einer Darlehnsgewährung.
Die Restlaufzeit beträgt mehr als fünf Jahre.
Latente Steuern
Die latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres
betragen T€ 627 (31. Dezember 2022 T€ 239), hier
wurde eine Saldierung gem. § 274 Abs. 1 HGB
vorgenommen.
Die Veränderung der passiven latenten Steuern
beläuft sich auf T€ 387 und resultiert aus der
Aktivierung selbsterstellter immaterieller
Vermögenswerte.
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die in 2023 erzielten Umsatzerlöse betreffen
ausschließlich Inlandserlöse.
Der Gesamtbetrag, der im Geschäftsjahr 2023
getätigten Entwicklungskosten, beläuft sich auf
T€ 1.387 (Vorjahr T€ 687), der
vollumfänglich auf selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
entfällt.
V.
Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt wurden 92 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Im Jahr 2023 waren zum Geschäftsführer
bestellt:
Herr Daniel Heinemann,
Wirtschaftsinformatiker (FH)
|
Herr Steffen Harter,
Integrations- und Data Spezialist (ab 01.09.2023)
|
Den Geschäftsführern wurden keine Darlehen
oder Vorschüsse gewährt.
Haftungsverhältnisse
Zwischen der EWERK HOLDING GmbH, Leipzig, und der
NH125 Beteiligungs GmbH, Hannover, als Garantiegeber, der
ConUti GmbH, Karlsruhe, der CONUTI Holding GmbH, Karlsruhe,
der EWERK GROUP GmbH, Leipzig, der EWERK GROUP SERVICES
GmbH, Leipzig, und der EWERK DIGITAL GmbH, Leipzig, als
Kreditnehmer und Garantiegeber sowie der Landesbank
Baden-Württemberg als Arrangeur und Kreditgeber wurde
am 10. März 2022 eine Konsortialkreditvereinbarung mit
Kreditzusagen in Höhe von T€ 47.000 geschlossen.
Die gesamten Bankschulden des Konzerns aus der
Konsortialkreditvereinbarung belaufen sich zum 31. Dezember
2023 auf T€ 37.438.
Die Gesellschaft haftet neben anderen
Konzernunternehmen für die unter dem o.g. Vertrag
eingegangen Bankschulden als Garantiegeber in den Grenzen
der Kapitalerhaltungsregeln des GmbHG. Zur Besicherung der
(Konzern-) Verbindlichkeiten hat die Gesellschaft u.a. ihre
Bankguthaben, eigene Geschäftsanteile sowie ihre
Forderungsansprüche verpfändet. Ferner wurden
für die die Bankschulden aus dem Konsortialvertrag
sog. Financial Covenants vereinbart, die an bestimmte
Finanzkennzahlen der NH125 Beteiligungs GmbH-Gruppe
gebunden sind.
Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ist nicht mit
einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen zu
rechnen, da die zugrunde liegenden Verpflichtungen durch
die einzelnen Kreditnehmer voraussichtlich erfüllt
werden können.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus
der Anmietung von Büroräumen in Höhe von
jährlich 180 T€. Aus weiteren Miet- und
Leasingverträgen resultieren zum Stichtag sonstige
finanzielle Verpflichtungen bis 2027 in Höhe von 475
T€, davon sind 255 T€ innerhalb eines Jahres
fällig. Zum Stichtag betragen die sonstigen
finanziellen Verpflichtungen 655 T€
Nachtragsbericht
Es liegen keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung vor, die nach dem Schluss des
Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der
Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind.
Konzernzugehörigkeit
Die ConUti GmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen
der ConUti Holding GmbH, Hannover, und mittelbar über
diese Gesellschaft ein 100%iges Tochterunternehmen der
EWERK Holding GmbH, Leipzig.
Die EWERK Holding GmbH mit Sitz in Leipzig stellt
für den größten Kreis von Unternehmen einen
Konzernabschluss auf, in den der Jahresabschluss der
Gesellschaft einbezogen wird. Der freiwillig aufgestellte
Konzernabschluss der EWERK Holding GmbH braucht nicht
veröffentlicht zu werden und ist am Sitz der
Gesellschaft erhältlich.
Die ConUti Holding GmbH bildet den kleinsten
Konsolidierungskreis mit Sitz in Hannover bildet mit ihrem
Tochterunternehmen einen (Teil-)Konzern im Sinne des §
290 HGB. Eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes für
den (Teil-)Konzern der ConUti GmbH besteht nicht, da die
Größenkriterien des § 293 HGB nicht
erfüllt sind.
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresabschluss in Höhe von 3.204.904,31 € zu
Gunsten des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen.
Karlsruhe,
..................................
………………………..
Daniel Heinemann Steffen
Harter
sonstige Berichtsbestandteile
Karlsruhe, 31. März 2024
Daniel Heinemann
Steffen Harter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024
festgestellt.
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