NewCo Engineering GmbH & Co. KG
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Berghoff seit 16.2.2024 | Geschäftsführer |
Sonja Hedwig Saul seit 16.2.2024 | Prokura |
Ulrich Franz Berghoff seit 28.10.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft Bludau | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Berghoff GmbH (vormals: Berghoff Holding GmbH)DrolshagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS Mit handelsrechtlicher Wirkung zum 1. September 2023 (0:00 Uhr) ist die ehemalige Berghoff GmbH & Co. KG der Berghoff GmbH (vormals: Berghoff Holding GmbH) angewachsen. Dies erfolgte mit Gesellschafterbeschluss und notarieller Beurkundung vom 27. November 2023 (UVZ-Nr. 177/2023 des Notars Ralf Bartmeier, Olpe). Der vorliegende Jahresabschluss sowie der Lagebericht stellt eine Kumulation des Jahresabschlusses der ehemaligen Berghoff Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und des Jahresabschlusses der ehemaligen Berghoff GmbH & Co. KG für den Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember 2023 dar. Dies ist bei der Betrachtung der Berichte zu beachten. Auf absolute Vorjahresvergleiche wird im Lagebericht weitestgehend verzichtet, während sich relative Vorjahresvergleiche stets auf die Werte der ehemaligen Berghoff GmbH & Co. KG beziehen. Die BERGHOFF GmbH gehört seit fast 40 Jahren zu den Weltmarktführern im Supply-Chain-Management rund um die mechanische Bearbeitung hochkomplexer Komponenten und Baugruppen. Im Rahmen von strategischen Partnerschaften und des von ihr entwickelten 3-Step-Vertical-Integration-Process® verbessern wir gemeinsam mit den Kunden Produktionsprozesse und lässt als Technologieführer neue Bearbeitungsverfahren auf Basis einer einzigartigen Fertigungsinfrastruktur zum Vorteil seiner Kunden vor dem Wettbewerb in die Supply Chain einfließen. Unsere Spezialisten beschäftigen sich ständig damit, wie sie dazu beitragen können, die Produkte der Kunden wettbewerbsfähiger zu machen. Für innovative Unternehmen mit höchsten Ansprüchen ist BERGHOFF der kompetenteste Partner unter allen Supply-Chain-Managern von mechanischen Komplettlösungen, weil wir die Ideen unserer Kunden von der Entwicklung bis zur fertigen Komponente zuverlässig in die Realität umsetzen. Wir verfügen über Know-how in den Bereichen: Technische Beratung / Fertigungsstrategie, Projektmanagement, Einkauf, CAD/CAM-Programmierung, Mechanische Bearbeitung, Qualitätssicherung und Logistik. Die BERGHOFF GmbH ist kein einfacher mechanischer Fertiger, sondern ein Supply-Chain-Manager mit eigener High-Tech-Fertigung. Unsere Strategie basiert darauf, Bestehendes zu optimieren und sich gleichzeitig neu zu erfinden. So erweitert die BERGHOFF GmbH ihre Kompetenzen in Additive Manufacturing oder Künstlicher Intelligenz, um auch zukünftig Technologieführer zu bleiben. II. WIRTSCHAFTSBERICHT 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der immer noch brüchigeren Lieferketten rechnet der Branchenverband VDMA mit einem leichten Rückgang der Produktion im Jahr 2024. Zusätzlich belasten die hohen Energiepreise und die hohe Inflation die Unternehmen. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Branchen. So geht ASML, der weltweit größte Anbieter von Lithographie Systemen für die Halbleiterindustrie, von einem Umsatzwachstum in Höhe von 30% in 2023 und auch in 2024 aus. Das spiegelt sich im Auftragseingang und Auftragsbestand der BERGHOFF GmbH wider. 2. Geschäftsverlauf Die BERGHOFF GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2023 kontinuierlich weiterentwickelt. Durch verstärkte Vertriebsanstrengungen konnten einige interessante Projekte mit Neukunden gewonnen werden. Das Geschäftsjahr war durch eine intensive Zusammenarbeit mit unseren Kunden gekennzeichnet, die unter anderem darin bestand, unsere Produktions- und produktionsnahe Dienstleistungsprozesse noch stärker zu professionalisieren und an die gestiegenen Kundenanforderungen in dieser durch Unsicherheit geprägten Zeit anzupassen. Die produktive Auslastung gemessen an produktiven Maschinenstunden lag 2023 gut 10% über dem Vorjahresniveau von 2022. a) Allgemeines Es wurden neben expliziten Finanzkennzahlen wie Umsatz, Gesamtleistung und Ergebnis auch operationale Qualitäts-, Ablauf- und Prozessziele definiert und deren Erreichung aktiv vorangetrieben. Zu den bereits etablierten Qualitätskennzahlen zählen u. a. Liefertreue, Fehlerrate, Anliefertreue der Lieferanten, Quote fehlerhafter Anlieferungen und Fehlerkosten. Die Ablauf- und Prozessziele leiten sich aus der strategischen Ausrichtung des Unternehmens ab und werden jährlich z. T. neu operationalisiert. b) Umsatz und Auftragsentwicklung Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 14% erhöht. Der Auftragseingang (AE) hat sich im Jahresvergleich um 14% erhöht. Die Nachfrage hat sich stabilisiert, so dass die BERGHOFF GmbH insgesamt einen Auftragseingang i. H. v. 28,9 MEUR verzeichnen konnte. c) Geschäftsergebnis Die Gesamtleistung liegt am Ende des Jahres knapp 12% über dem Vorjahr jedoch 4,5% unter der geplanten Gesamtleistung. In den Monaten April, Mai und Juli haben wir unsere geplanten Umsätze nicht erreicht. Aufgrund der fehlenden Umsätze und der gestiegenen Kosten u. a. durch Lohn- und Gehaltserhöhungen und unvorhergesehenen, jedoch notwendigen Reparaturen, konnte das geplante Ergebnis nicht erreicht werden. Zum Ende des Jahres haben sich die Umsätze aber wieder stabilisiert. d) Personal- und Sozialbereich Zu Beginn des Jahres wurde unsere jährliche, anonyme Zufriedenheitsbefragung unter allen Mitarbeitern durchgeführt. Die Ergebnisse bestätigen den positiven Trend und die positive Stimmung in der Belegschaft. Die individuellen Mitarbeitergespräche wurden in 2023 fortgeführt. Die Löhne und Gehälter wurden zum 01.06. um mindestens 5,0 % erhöht. Die Zahl der Mitarbeiter*innen hat sich im Jahresverlauf um 13% erhöht und liegt zum Jahresende bei 133 Mitarbeiter*innen. Aktuell ist die BERGHOFF GmbH auf der Suche nach weiteren neuen Mitarbeitern. 3. DARSTELLUNG DER LAGE a) Vermögenslage Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme aufgrund der Anwachsung der Berghoff GmbH & Co. KG deutlich erhöht. Auf der Passivseite hat sich im Wesentlichen das Eigenkapital aufgrund der Einbringung erhöht. b) Finanzlage Die Eigenkapitalquote beträgt 32,0 % (Vj. 12,8 %). Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich auf TEUR 650. Die Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit in der Lage ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. c) Ertragslage Der Umsatz hat sich um 14% erhöht. Die Materialaufwandsquote lag bei 35,3% (Vj 34,6%). Der Personalaufwand beträgt im Berichtsjahr 2.886 TEUR. Das Ergebnis vor Steuern liegt bei 387 TEUR. III. NACHTRAGSBERICHT Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen. IV. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 1. Prognosebericht Die strategische Ausrichtung der BERGHOFF GmbH wird sich in den kommenden Jahren weiter auf den Halbleitermarkt konzentrieren. Um die gestiegenen Bedarfe und Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, wurde 2023 mit dem Bau einer weiteren Produktionshalle begonnen und die vorhandenen Kapazitäten erweitert. Für 2024 planen wir eine weitere Steigerung des Umsatzes um 20-22%. Aufgrund technischer Verbesserungen und Anpassungen in den Abläufen erwarten wir eine weitere, sukzessive Erhöhung der Ergebnisqualität. Diese resultiert ebenfalls aus einer Verbesserung der Produktivität und der fortschreitenden Digitalisierung von Produktions- und Verwaltungsprozessen. Durch aktives Working-Capital-Management und durch die Verkürzung von Durchlaufzeiten gehen wir von einer stabilen Liquiditätsentwicklung aus. 2. Risikobericht Im Rahmen der geschäftlichen Aktivitäten ist die Gesellschaft naturgemäß Risiken unterworfen, die fest mit unserem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Durch ein umfassendes strategisches und operatives Risikomanagement werden die Entwicklung des Risikoumfeldes und die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen kontinuierlich von der Geschäftsführung überwacht. Wesentliche rechtliche, finanzielle und marktliche Risiken bestehen zurzeit nicht. Für versicherbare Risiken haben wir entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Nach unserer Einschätzung ist der Fortbestand der Gesellschaft weder unter Substanz- noch unter Liquiditätsaspekten gefährdet. Bestandsgefährdende und die Entwicklung beeinträchtigende Risiken können wir nicht erkennen. 3. Chancenbericht Die erklärte Unternehmensstrategie der BERGHOFF GmbH ist, die vorhandene Marktposition in Deutschland weiter auszubauen und weitere Kunden zu gewinnen sowie die Steigerung der Profitabilität durch verschiedene Optimierungsmaßnahmen. Unsere Chancen sehen wir in der Weiterentwicklung unserer hohen Qualitätsstandards, einer Optimierung der Wertschöpfungstiefe und die der stetigen Weiterentwicklung / Qualifizierung unserer Mitarbeiter und der internen Managementsysteme.
57489 Drolshagen, den 3. Mai 2024 gez. Ulrich Berghoff, Geschäftsführer gez. Markus Berghoff, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss auf den 31.12.2023 Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Drolshagen und ist unter der Nummer HRB 8783 im Handelsregister beim Amtsgericht Siegen eingetragen. Zum 1. September 2023 ist die ehemalige Berghoff GmbH & Co. KG der Berghoff GmbH angewachsen. Daher sind Vorjahresvergleiche im vorliegenden Jahresabschluss gegebenenfalls nicht aussagekräftig. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Berghoff GmbH ist entsprechend den handelsrechtlichen und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Berghoff GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne § 267 Abs. 2 HGB i.V.m. § 267 Abs. 4 S. 2 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Gliederungsvorschriften nach § 266 und § 275 HGB in Anspruch genommen. Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. B. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewendet. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr vom dem Wahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz zu aktivieren. Diese werden über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anlagengegenstände werden entsprechend der geschätzten betriebsindividuellen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Die Vorräte werden zu fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des unternehmensindividuellen Gewerbesteuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). Gliederung und Bewertung erfolgten entsprechend den Vorschriften des HGB. C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB wurden nicht angewendet. Eine Berechnung des Unterschiedsbetrages gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB war demnach nicht erforderlich. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz zu aktivieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Entwicklungsaufwendungen i.H.v. TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 0) aktiviert. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet eine Beteiligung i.S.d. § 285 Nr.11 i.V.m. § 271 Abs. 1 HGB an der LBP GmbH zum ursprünglichen Nennbetrag in Höhe von EUR 25.000,00 zzgl. einer erbrachten Kapitalrücklage von EUR 1.991.466,35. Die Anteile an dem verbundenen Unternehmen wurde aufgrund der Annahme einer dauerhaften Wertminderung auf EUR 1,00 abgeschrieben. Die Entwicklung der Anlagepositionen in der Zeit von 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage zur Anlage 3) ersichtlich. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge vorhanden, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt EUR 50.000,00. Mit Gesellschafterbeschluss und notarieller Beurkundung vom 27. November 2023 (UVZ-Nr. 177/2023 des Notars Ralf Bartmeier, Olpe) erfolgte die Erhöhung des Stammkapitals auf EUR 50.000,00 im Wege einer Sachkapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile. Zu diesem Zweck haben die Gesellschafter ihre Kommanditanteile an der Berghoff GmbH & Co. KG in die Berghoff GmbH (vormals Berghoff Holding GmbH) gegen Gewährung neuer Geschäftsanteile eingebracht. Als Folge der Einbringung aller Kommanditanteile an der Berghoff GmbH & Co. KG wächst das Vermögen der Berghoff GmbH & CO. KG deren einzig verbleibenden Gesellschafterin der Berghoff GmbH (vormals: Berghoff Holding GmbH) an. Die Einbringung und erweiterte Anwachsung erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. September 2023 (0:00 Uhr). Das Vermögen der Berghoff GmbH & Co. KG wurde zu Buchwerten eingebracht. Sonstige Rückstellungen Bei den unter der Bilanzposition "Sonstige Rückstellungen" bilanzierten Beträgen handelt es sich im Wesentlichen um eine Rückstellung für Personalkosten und Gewährleistungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber der Berghoff Vermögensverwaltungs GmbH und resultieren aus dem bestehenden Pachtverhältnis mit der Gesellschaft. Unter der Position "sonstige Verbindlichkeiten" sind keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB). Die Position "sonstige Verbindlichkeiten" beinhaltet Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus laufender Verrechnung in Höhe von TEUR 828. Passive latente Steuern: Der Saldo der latenten Steuern zum Bilanzstichtag resultiert aus EUR 0,00 aktiven und 22.501,50 EUR passiven latenten Steuern. Haftungsverhältnisse Es bestehen folgende Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB: Die Berghoff GmbH hat für die Verbindlichkeiten der Berghoff Vermögens-Verwaltungs mbH aus Darlehen folgende Sicherheiten gestellt: Raumsicherungsübertragung Waren Betragsmäßig beschränkte Bürgschaft über EUR 2.260.140,32. Aufgrund der Geschäftsentwicklung und Liquiditätslage der Gesellschaften gehen wir zurzeit nicht von einer Inanspruchnahme der Gesamthaftungsverhältnisse aus. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Bezüglich der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten beziehen wir uns auf die Erleichterungen nach § 288 Satz 2 HGB. Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen Außergewöhnliche Erträge bzw. Aufwendungen sowie periodenfremde Erträge und Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2023 nicht angefallen. Außerplanmäßige Abschreibung von Finanzanlagen Im Berichtsjahr sind außerplanmäßige Abschreibungen des Beteiligungsansatzes an der LBP GmbH in Höhe von TEUR 256 vorgenommen worden, da von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen wurde. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge in Höhe von TEUR 1 aus Vorperioden enthalten. Außerdem sind hier Aufwendungen aus der Zuführung passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 9 enthalten. E. Nachtragsbericht Zwischen Bilanzstichtag und Erstellung des Jahresabschlusses sind keine wertbegründenden Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. F. Sonstige Angaben Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter umfasst:
Prüfungs- und Beratungsgebühren Auf die Angabe der Prüfungs- und Beratungsgebühren wird unter Anwendung der Vorschriften des § 288 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB i.V.m. § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB Zum Geschäftsführer der Berghoff GmbH, Drolshagen, sind Herr Ulrich Berghoff und Herr Markus Berghoff bestellt. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe nach § 285 Nr. 9 HGB verzichtet.
57489 Drolshagen, den 3. Mai 2024 gez. Ulrich Berghoff, Geschäftsführer gez. Markus Berghoff, Geschäftsführer
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2024 festgestellt. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSAn die Berghoff GmbH, Drolshagen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Berghoff GmbH, Drolshagen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Berghoff GmbH, Drolshagen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Berghoff GmbH für das vorherige, am 31. 12.2022 endende Geschäftsjahr, die Grundlage für die Vergleichsangaben im Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2023 sind, wurden nicht geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Lünen, den 21. Mai 2024 ANT
Revision GmbH
Anna Trillmann, Wirtschaftsprüferin |
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