Haus der Dokumente Vertriebs-GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Fieber seit 8.7.2019 | Geschäftsführer |
Sina Reusch seit 8.7.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Transfergesellschaft ConWay mbH (TGC)BremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR GESELLSCHAFT
B. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff.), des GmbH-Gesetzes sowie der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden In Anwendung der Regelung des § 265 Abs. 5 HGB wurde zum Zwecke der Klarheit und Übersichtlichkeit die Gewinn- und Verlustrechnung weitergehend untergliedert. Die Treuhänderzuschüsse werden separat ausgewiesen. Des Weiteren werden die Kurzarbeitergelderstattungen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und die Aufwendungen für Kurzarbeitergeld unter den Personalaufwendungen ausgewiesen. Die im Vorjahresabschluss angewendeten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden unverändert beibehalten. Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Die Entwicklung des Anlagevermögens im Jahr 2023 ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen wie im Vorjahr Abschluss- und Prüfungskosten. Sämtliche sonstigen erkennbaren Verpflichtungen sind als Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Sie haben alle eine Laufzeit bis zu einem Jahr. C. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Geschäftsführung Als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist bestellt: Herr Oliver Fieber, Diplom-Sozialwissenschaftler, Bremen Mitarbeiter Während des Geschäftsjahres 2023 wurden durchschnittlich 75 angestellte Arbeitnehmer * innen (Vorjahr: 680) beschäftigt. D. ERGEBNISVERWENDUNG Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 beträgt EUR 0,00. Er soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Bremen, den 19. Dezember 2024 Transfergesellschaft ConWay mbH (TGC) gez. Oliver Fieber Die Gesellschafterversammlung hat am 4. März 2025 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um eine nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende, hier gemäß § 328 Abs. 1 Satz 3 HGB im Wortlaut wiedergegebene, Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Transfergesellschaft ConWay mbH (TGC): Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Transfergesellschaft ConWay mbH (TGC) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Transfergesellschaft ConWay mbH (TGC) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 19. Dezember 2024 Nordwest
Revision GmbH
Beering, Wirtschaftsprüfer Mählmann, Wirtschaftsprüfer Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Transfergesellschaft ConWay mbH (TGC), BremenA. Die Gesellschaft Ziel der in 2019 gegründeten Transfergesellschaft ConWay mbH (TGC mbH) ist es, Arbeitnehmer*innen, die von betriebsbedingter Kündigung im Sinne des § 110 SGB III bedroht gewesen sind, dabei zu unterstützen, sich schnellstmöglich wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, ein Existenzvorhaben zu realisieren und/oder eine berufliche Neuorientierung zu vollziehen. Dabei steht die individuelle Zielstellung der Arbeitnehmer*innen, die Vermittlung in ein aus ihrer Sicht zumutbares neues sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und die Qualität der Dienstleistungserbringung im Mittelpunkt der Projektumsetzung. Es wird eine möglichst passgenaue, tragfähige und zukunftsorientierte arbeitsmarktpolitische Beratung von qualifizierten Fachberatern*innen, Personalverantwortlichen und Projektleitern umgesetzt, die über eine jahrelange Erfahrung im Coaching von Transfermitarbeiter*innen verfügen. Alle Maßnahmen der Vermittlungsunterstützung, auch in Verbindung mit betrieblichen Praktika und weiterführenden beruflichen Fortbildungen, werden regelmäßig insbesondere auf die Zufriedenheit der Transfermitarbeiter*innen und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Grundsätzlich wird die Qualität der Transferprojekte dabei durch die Transfermitarbeiter*innen und die Projektbeiräte bewertet, damit auf etwaige Störungen im Projektverlauf schnell reagiert werden kann. Sämtliche Qualifizierungsmaßnahmen der betreuten Transfermitarbeiter*innen werden dabei durch zertifizierte Bildungsträger umgesetzt, die weder wirtschaftlich noch rechtlich mit der TGC mbH verbunden sind. Die Gesellschaft fungiert dabei bundesweit an unterschiedlichen Standorten und projektbezogen als betriebsorganisatorische eigenständige Einheiten (beE) gemäß § 111 SGB III um jeweils eine Wohnort- und/oder betriebsnahe Beratung und Betreuung der betroffenen Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten. B. Wirtschaftliche Lage Die Krisen durch den Krieg in der Ukraine, die Inflation sowie den anhaltenden Fachkräftemangel führten im Jahr 2023 zu einer schwächeren Wirtschaftsleistung als im Vorjahr. Auch die Nachfrage bezüglich der Umsetzung von Transferprojekten gemäß §§ 110, 111 SGB III als Instrument zur sozialverträglichen Flankierung von Personalabbauprozessen ist stark zurückgegangen. Infolgedessen ist auch das Auftragsvolumen der TGC mbH von 25 zu betreuenden Projekten (teilweise mit mehreren Standorten) auf 20 Betriebsstätten gesunken. Die Anzahl der zu betreuenden Arbeitnehmer*innen hat sich auf 179 Projektteilnehmer*innen deutlich verringert (Vorjahr 1.272). Ebenso ist die Anzahl der aktiven Projekte von 14 auf 11 im Jahr 2023 gesunken. Die besondere wirtschaftliche Lage der Transfergesellschaft ConWay mbH, die wesentlich durch die fehlende Gewinnerzielungsabsicht und die in § 3 des Gesellschaftsvertrages konstituierte Selbstlosigkeit geprägt ist, hat zur Folge, dass sich eine Erhöhung oder Reduzierung der Projektanzahl naturgemäß zwar auf den Umfang der verwalteten und zu verantwortenden Finanzvolumina auswirkt, nicht jedoch auf das Jahresergebnis. Das Jahresergebnis der Gesellschaft beträgt unabhängig von der Auslastung regelmäßig EUR 0,00. Kurzfristige Überzahlungen aus den von externen Treuhändern verwalteten Finanzmitteln sind als Verbindlichkeiten im Jahresabschluss ausgewiesen. C. Darstellung des Geschäftsverlaufes Das Geschäftsjahr 2023 ist bei der TGC mbH maßgeblich durch die o. g. Rahmenbedingungen geprägt. Von den insgesamt 20 Betriebsstätten (betriebsorganisatorisch eigenständige Einheiten (beE)) der TGC mbH waren 11 Betriebsstätten im Geschäftsjahr 2023 aktiv. Im Ergebnis ist der Geschäftsverlauf 2023 der TGC mbH bezüglich der Auslastungssituation deutlich unter dem Vorjahresniveau. D. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Vermögenslage Die Vermögensstruktur der Gesellschaft stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
2. Finanzlage Der Rückgang der Liquidität um TEUR 3.165 auf TEUR 5.878 resultiert ausschließlich aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Die bedarfsgerechte Ausstattung der Gesellschaft mit Finanzmitteln wird durch die gezeichneten Sozialpläne, Interessenausgleiche oder Betriebsvereinbarungen bzw. Sozialtarifverträge sowie damit einhergehende weitere Vereinbarungen und Verträge zwischen den Betriebsparteien bzw. Tarifvertragsparteien und ggf. über die Zuwendungsbescheide der zuständigen Behörden sichergestellt. Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel werden jeweils durch die vertraglich verpflichteten Treuhänder lediglich in Höhe des nachgewiesenen Bedarfs - auch vorschussweise - zur Verfügung gestellt. Die stete Überwachung und Einhaltung der Formvorschriften, Fristen und inhaltlichen Voraussetzungen der öffentlichen und privaten Fördermittel sowie die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Auftraggebern und der Gesellschaft mit entsprechenden Sicherheitsleistungen garantieren eine jederzeit ausreichende Liquidität. Das Risiko von Forderungsausfällen und Liquiditätsmängeln ist daher als gering einzustufen. Verantwortlich für die Risikoüberwachung und Risikobetreuung ist die Geschäftsführung. Für sämtliche Projekte werden regelmäßig, bedarfsgerecht und zeitnah in kurzen Intervallen Verwendungsnachweise und Prognoseberechnungen zur Kontrolle, Liquiditätsplanungen und Mittelanforderungen erstellt. Als weiteres Kontrollorgan und zur Überwachung der Mittelverwendung ist in den Projekten jeweils ein paritätisch besetzter Beirat installiert, der regelmäßig über den Fortgang des entsprechenden Projektes informiert wird sowie die Entscheidungen der Geschäftsführung und die Einhaltung der von ihr zu genehmigenden Wirtschaftspläne der Transferprojekte kontrolliert. Die Liquidität der Gesellschaft war jederzeit gewährleistet. 3. Ertragslage Gemäß ihrer Funktion als betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit und Festlegung in § 3 der Satzung erwirtschaftet die Transfergesellschaft ConWay mbH keine Überschüsse. Sie erhält Erträge aus Zuschüssen zur bedarfsgerechten Deckung ihrer Wirtschaftspläne in der Höhe ihrer Aufwendungen.
Die Erträge sind zweckgebunden und müssen bestimmungsgemäß verwendet werden. Überzahlungen fließen an die Treuhänder und/oder an die zuständigen öffentlichen Kostenträger zurück. Insgesamt betrachtet hat sich die Gesellschaft im Berichtsjahr erwartungsgemäß entwickelt. E. Risiko- und Prognosebericht 1. Voraussichtliche Entwicklung Aufgrund des demographischen Wandels und dem damit einhergehenden Fachkräftemangel einerseits sowie den Folgen der "Energie- und Ukrainekrise", strukturellen Anpassungsprozessen aufgrund des Klimawandels, der Dekarbonisierung und Digitalisierung anderseits, gibt es naturgemäß Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und auf den deutschen Arbeitsmarkt. Die Wirtschaftsleistung wird nach Prognosen im Jahr 2024 leicht sinken. Infolgedessen wird die Nachfrage nach Personalanpassungsprozessen in den Unternehmen im Hinblick auf die Umsetzung von Transferprojekten voraussichtlich leicht steigen. Die TGC mbH wird auch weiterhin aufgrund laufender Verträge, wenn auch mit deutlich reduzierter Leistung gegenüber den Vorjahren am Markt aktiv sein. Die Geschäftsführung geht angesichts der zunehmend strukturellen Anpassungsprozesse in der Wirtschaft von einer Zunahme nach Instrumenten der Beschäftigtentransfers aus. Ihre Leistung wird die Gesellschaft deswegen auch zukünftig für ausgewählte Projekte auf vergleichbarem Niveau des Jahres 2023 anbieten. 2. Chancen und Risiken Letztlich sind die Erfolgsaussichten des Beschäftigtentransfers und andere Instrumente der betriebsnahen Arbeitsmarktpolitik insbesondere von externen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig und im Wesentlichen durch die Vorgaben der Sozialgesetzgebung bestimmt. In jedem Falle können dadurch aber auch in Zukunft betriebliche Umstrukturierungs- und Transformationsprozesse und die damit einhergehenden Personalmaßnahmen flankiert und sozialverträglich gestaltet werden.
Bremen, den 19. Dezember 2024 Transfergesellschaft ConWay mbH (TGC) gez. Oliver Fieber |
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Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
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