Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 157847
Vorher
Automotive Components Penzberg GmbHHörmann Automotive Penzberg GmbH
Eingetragen
11.7.2005
Branche
Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenHerstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren
Gegenstand
Immobilienverwaltung, Projektierungs-, Bauträger-, Consultingsaufgaben, Entwurfs-, Planungs- und Sanierungsaufgaben für Hoch- und Tiefbau, Innenraum- und Freiflächengestaltung, Elektro- und Haustechnik, komplexe Erschließungs- und Vermessungsleistungen, Rekonstruktion, Modernisierung, Denkmalpflege, Erstellung von Gutachten, Entwicklung, Schulung, Beratung und Handel mit Baumaterialien. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst weiterhin sämtliche Geschäfte, die mit dem in § 2 Absatz 1 genannten Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen, sowie den Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anna Hörmann
seit 26.8.2025
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

AIC Hörmann GmbH & Co. KG
Germany
100.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hörmann Automotive Penzberg GmbH

Kirchseeon (vormals: Penzberg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31.12.2020

A K T I V A

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR

A.

ANLAGEVERMÖGEN

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte

und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen

Rechten und Werten

0,00

36.682,00

II.

Sachanlagen

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

0,00

22.410,30

2.

Technische Anlagen und Maschinen

0,00

1.551.259,06

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

0,00

989.153,13

4.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

0,00

12.350,90

0,00

2.575.173,39

0,00

2.611.855,39

B.

UMLAUFVERMÖGEN

I.

Vorräte

1.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

0,00

1.085.528,88

2.

Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

0,00

1.648.549,75

3.

Fertige Erzeugnisse und Waren

184.520,11

1.336.995,13

4.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

0,00

-1.500,00

184.520,11

4.069.573,76

II.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

901.734,43

7.938.821,65

2.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

275.574,34

18.248.651,80

- davon gegen Gesellschafter: EUR 86.370,56

(Vorjahr: EUR 18.116.043,58)

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

7.177,87

1.101.038,81

1.184.486,64

27.288.512,26

III.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

714.115,26

1.727.290,69

2.083.122,01

33.085.376,71

C.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

0,00

16.331,95

D.

NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG

9.557.415,63

11.404.516,17

11.640.537,64

47.118.080,22

P A S S I V A

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR

A.

EIGENKAPITAL

I.

Gezeichnetes Kapital

100.000,00

100.000,00

II.

Kapitalrücklage

30.750.000,00

30.750.000,00

III.

Gewinnrücklagen

andere Gewinnrücklagen

845.583,00

845.583,00

IV.

Verlustvortrag

-43.100.099,17

-6.624.195,44

V.

Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag)

1.847.100,54

-36.475.903,73

VI.

davon nicht durch Eigenkapital gedeckt

9.557.415,63

11.404.516,17

0,00

0,00

B.

RÜCKSTELLUNGEN

1.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

8.203.519,12

8.046.959,56

2.

Steuerrückstellungen

114.100,00

75.500,00

3.

Sonstige Rückstellungen

749.990,99

22.590.349,13

9.067.610,11

30.712.808,69

C.

VERBINDLICHKEITEN

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

665.742,93

14.605.598,78

2.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

1.282.427,41

1.429.504,46

3.

Sonstige Verbindlichkeiten

624.757,19

370.168,29

- davon aus Steuern: EUR 596.427,82

(Vorjahr: EUR 368.387,37)

2.572.927,53

16.405.271,53

11.640.537,64

47.118.080,22

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR EUR EUR

1. 

Umsatzerlöse

23.289.902,20

97.496.586,98

2.

Verminderung des Bestands an fertigen und

unfertigen Erzeugnissen

-2.799.494,24

-2.742.724,75

3.

Andere aktivierte Eigenleistungen

690,69

149.490,40

4.

Sonstige betriebliche Erträge

8.177.391,90

5.208.671,62

- davon Erträge aus der Währungsumrechnung:

EUR 2.895,95 (Vorjahr: EUR 10.468,30)

5.

Materialaufwand:

a)

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

und für bezogene Waren

10.281.116,68

50.839.099,99

b)

Aufwendungen für bezogene Leistungen

1.394.598,63

11.675.715,31

7.166.394,69

58.005.494,68

16.992.775,24

42.106.529,57

6.

Personalaufwand:

a)

Löhne und Gehälter

8.353.439,77

53.000.432,90

b)

Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und für Unterstützung

1.977.242,22

6.975.236,23

- davon für Altersversorgung: EUR 41.202,12

(Vorjahr: EUR 82.518,81)

10.330.681,99

59.975.669,13

7.

Abschreibungen:

a)

auf immaterielle Vermögensgegenstände

des Anlagevermögens und Sachanlagen

285.212,00

2.003.898,79

- davon außerplanmäßige Abschreibungen:

EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 965.828,99)

b)

auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,

soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen

Abschreibungen überschreiten

0,00

285.212,00

766.000,00

2.769.898,79

8.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

4.441.784,65

15.461.890,28

- davon Aufwendungen nach

Art. 67 Abs. 1 und Abs. 2 EGHGB:

EUR 156.559,56 (Vorjahr: EUR 156.559,56)

- davon Aufwendungen aus der

Währungsumrechnung:

EUR 2.365,78 (Vorjahr: EUR 6.004,99)

1.935.096,60

-36.100.928,63

9.

 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

12.493,65

11.550,80

- davon aus verbundenen Unternehmen:

EUR 12.493,65 (Vorjahr: EUR 11.550,80)

10.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

106.260,71

138.082,15

- davon aus Aufzinsung: EUR 0,00

(Vorjahr: EUR 23.912,09)

- davon an verbundene Unternehmen:

EUR 73.492,32 (Vorjahr: EUR 82.262,25)

-93.767,06

-126.531,35

11.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-36.316,58

74.135,42

12.

Ergebnis nach Steuern

1.877.646,12

-36.301.595,40

13.

Sonstige Steuern

30.545,58

174.308,33

14.

Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag)

1.847.100,54

-36.475.903,73

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

A.        ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss der Hörmann Automotive Penzberg GmbH, Kirchseeon (bis 17.03.2021 Penzberg), (Amtsgericht München, HRB 157847) wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts für große Kapitalgesellschaften und des GmbH - Gesetzes aufgestellt. Der Sitz der Gesellschaft wurde am 17.03.2021 von Penzberg nach Kirchseeon verlegt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 HGB als große Kapitalgesellschaft. Nach Bewertung der wirtschaftlichen Lage hat die Alleingesellschafterin FTH Fahrzeugteileholding GmbH  im April  2019 den Beschluss gefasst, den operativen Geschäftsbetrieb der Hörmann Automotive Penzberg GmbH mit Wirkung zum 30.06.2020 einzustellen. Im Rahmen der Stilllegung des operativen Geschäftsbetriebs hat die Gesellschaft mit dem Betriebsrat einen Nachtrag zum Sozialplan vom 14.03.2017 in der Fassung vom 28.05.2019 und einen Interessenausgleich vereinbart. Die Personalanpassungsmaßnahmen starteten bereits in der ersten Jahreshälfte 2019 und wurden bis zum 30.06.2020 vollständig umgesetzt. Parallel wurde das Produktionsprogramm zur HÖRMANN Automotive Slovakia s.r.o (HASK) verlagert bzw. Produktgruppen zurück an Kunden gegeben. Die neue Gesellschafterin FTH Fahrzeugteileholding GmbH hat sich zur Refinanzierung des Sozialplans bereit erklärt, die Kapitalrücklage der Gesellschaft um 20 Mio. € zu erhöhen. Die Einzahlung erfolgte in Tranchen über ein Treuhandkonto entsprechend der Sozialplanauszahlungen bis Mitte 2020. Zum 31.12.2020 bestand noch eine Restforderung über 86 T€.

Mit Wirkung zum 30.06.2020 wurde der operative Geschäftsbetrieb wie beschlossen eingestellt und der Sozialplan entsprechend abgewickelt.

Die Unternehmenstätigkeit änderte sich damit zum 01.07.2020. Seit 01.07.2020 hat die Gesellschaft die Restabwicklung des Standortes Penzberg sowie die Verwaltung der Pensionen übernommen. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit wurde das gesamte Anlagevermögen sowie Umlaufvermögen in 2020 und 2021 abverkauft. Auf Grundlage der Einzahlungen aus der Abwicklung sowie in die Kapitalrücklage konnte die Finanzierung der Gesellschaft für 2020 gesichert werden. Zur Absicherung zusätzlicher Liquiditätsbedarfe besteht eine der Höhe und des Zeitraums nach begrenzte Patronatserklärung. Die Gesellschaft soll mit der geänderten Unternehmertätigkeit nicht liquidiert und auf unbestimmte Zeit fortgeführt werden.

Dementsprechend erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Aufgrund der vorstehend beschriebenen Veränderungen sind die Vorjahreszahlen nicht mit den Zahlen des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 vergleichbar.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aufgrund der Stilllegung und zur Finanzierung wurde das gesamte zum 31.12.2019 verbliebene Anlagevermögen in 2020 an die Hörmann Automotive GmbH, die AIC Hörmann GmbH & Co. KG, die HÖRMANN Automotive Slovakia s.r.o. und die Hörmann Automotive Bielefeld GmbH verkauft. Zum 31.12.2020 beträgt der Buchwert des Anlagevermögens 0,00 €.

Fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten (Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist) unter Einbeziehung von Verwaltungskosten, aber ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen und unter Beachtung des Niederstwertprinzipes angesetzt.

Nach der Stilllegung wurden die verkaufsfähigen Fertigerzeugnisse in Abstimmung mit den Kunden getrennt eingelagert und in 2021 ausgeliefert und fakturiert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Die Berücksichtigung des Niederstwertprinzips erfolgte für Einzelrisiken durch entsprechende Einzelwertberichtigungen.

Unter dem Posten Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden Forderungen gegen Unternehmen oder Einheiten ausgewiesen, für die die Voraussetzungen der Vollkonsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses der Hans Hörmann Holding GmbH & Co. KG vorliegen, auch wenn die Aufstellung eines Konzernabschlusses unterbleibt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die den Pensionsrückstellungen zugrunde liegenden Altersversorgungsverpflichtungen wurden mit Wirkung zum 01.01.2015 auf die Unterstützungskasse "Versorgungswerk Hörmann Automotive Penzberg e.V." übertragen. In Höhe der Erstdotierung der Unterstützungskasse erfolgte in 2015 ein Verbrauch der Pensionsrückstellung, der danach verbleibende Betrag wird als Rückstellung ausgewiesen. Der sich aus der Umstellung durch das BilMoG ergebende Erhöhungsbetrag beträgt 2.348 T€. Gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurden davon im Berichtsjahr 157 T€ zugeführt. Der zum 31.12.2020 nicht passivierte Rückstellungsbetrag beträgt somit 624 T€ (Vj. 781 T€).

Entsprechend des versicherungsmathematischen Gutachtens beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2020 16.851 T€ (Vj. 15.494 T€). 

Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen nach der projected unit credit method und den Richttafeln Heubeck 2018 G lagen folgende Parameter zugrunde:

       -    (durchschnittlicher) Zinssatz: 2,30 %

       -    Einkommensdynamik: 0,0 %

       -    Rentendynamik: 1,5 %

Dabei erfolgt die Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB auf Basis eines durchschnittlichen Marktzinssatzes, der sich aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser wird von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben.

Es ergibt sich eine Unterdeckung gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB. Die Unterdeckung beträgt zum 31.12. 2020 7.628 T€.

Zum 30.06.2020 wurden sämtliche zwischen der Gesellschaft und den Altersteilzeitarbeitnehmern bestehenden Alterteilzeit-Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf die IWV Beschäftigungsgesellschaft für Altersteilzeitbeschäftigte mbH übertragen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden hierfür verbraucht.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkenn­baren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden aufgrund der Fristigkeitsstruktur der Rückstellungen und nur geringfügigem Einfluss nicht explizit berücksichtigt.

Rückstellungen für Gewährleistungen wurden nicht gebildet, da in den vergangenen Jahren nur eine unbedeutende Inanspruchnahme wegen Gewährleistung erfolgte. Die Sozialplanrückstellung berücksichtigt im Wesentlichen die in 2021 geleisteten Restverpflichtungen aus dem Sozialplan. Die sonstige Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen die in 2021 geleisteten Aufwendungen für Rückbau- und Wartungsverpflichtungen an der bisher gemieteten Immobilie sowie ausstehende Rechnungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Unter dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen oder Einheiten ausgewiesen, für die die Voraussetzungen der Vollkonsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses der Hans Hörmann Holding GmbH & Co. KG vorliegen, auch wenn die Aufstellung eines Konzernabschlusses unterbleibt.

Passive latente Steuern liegen nicht vor, aktive latente Steuern wurden unter Berücksichtigung des Aktivierungswahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.

B.        ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1.          Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Aufgrund der Stilllegung und zur Finanzierung der Stilllegungskosten wurden sämtliche zum 31.12.2019 noch vorhandenen Anlagen in 2020 an die Hörmann Automotive GmbH, die AIC Hörmann GmbH & Co. KG, die HÖRMANN Automotive Slovakia s.r.o. und die Hörmann Automotive Bielefeld GmbH verkauft. Zum 31.12.2020 beträgt der Buchwert des Anlagevermögens 0,00 €.

2.         Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich aus sonstigen Forderungen gegen den Gesellschafter auf Einzahlung in die Kapitalrücklage von  86 T€ (Vj. 18.116 T€) und sonstigen Forderungen gegen die Unterstützungskasse von 189 T€ (Vj. 133 T€) zusammen. Die Erfüllung der Einzahlungsverpflichtung in die Kapitalrücklage erfolgt durch Begleichung der Sozialplanverpflichtungen durch den Gesellschafter zu Gunsten der Gesellschaft.

3.          Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 100 T€ und ist vollständig erbracht.

Die Kapitalrücklagewurde bei Gründung der Gesellschaft im Jahr 2005 in Höhe von 4.400 T€ durch Übernahme der Aktiva und Passiva des Werkes Penzberg von der MAN eingebracht. Im Geschäftsjahr 2008 wurde eine Einzahlung in Höhe von 4.100 T€ in die Kapitalrücklage vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte eine Einzahlung in Höhe von 1.500 T€ durch den damaligen Gesellschafter Hörmann Automotive GmbH. Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte eine Erhöhung in Höhe von 750 T€. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte eine Erhöhung der Kapitalrücklage durch den Gesellschafter FTH Fahrzeugteileholding GmbH, Chemnitz, in Höhe von 20.000 T€. Die Einzahlung erfolgt durch Begleichung der Sozialplanverbindlichkeiten durch den Gesellschafter zugunsten der Gesellschaft.

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 36.476 T€ wurde nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag von 6.624 T€ auf neue Rechnung vorgetragen.

4.          Steuerrückstellungen

Für zu erwartende Steuernachzahlungen aufgrund der Betriebsprüfung für die Veranlagungsjahre 2014 bis 2017 werden Steuerrückstellungen für Gewerbesteuer (61 T€) und Körperschaftsteuer (20 T€) gebildet. Daneben werden für Lohn- und Umsatzsteuerrisiken aus einer abgeschlossenen Lohnsteueraußenprüfung  33 T€ zurückgestellt.

5.          Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen die Rückstellung für sonstige Verpflichtungen für Rückbau- und Wartungsverpflichtungen an dem bisher angemieteten Gebäude.

Die wesentlichen sonstigen Rückstellungen betreffen:

T€

Rückstellung für Rückbau- und Wartungsmaßnahmen

387

Rückstellung für ausstehende Rechnungen

82

Rückstellung für Personal (Sozialplanverpflichtungen)

85

Rückstellung für die Aufwahrung von Geschäftsunterlagen

50

Rückstellung für Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten

113

Rückstellung für Berufsgenossenschaft

19

Rückstellung für Zinsen

10

Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

4

Gesamt

750

                                                                                                                                  T€

6 .         Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind bis auf Eigentumsvorbehalte nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert.

7.         Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten beruhen auf sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.217 T€ (Vj. 1.430 T€) gegenüber einer Unterstützungskasse sowie auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 66 T€ (Vj. 0 T€). Von den sonstigen Verbindlichkeiten (1.217 T€, Vj. 1.430 T€) haben 222 T€ (Vj. 213 T€) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 995 T€ (Vj. 1.217 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, davon haben 0 T€ (Vj. 265 T€) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

8.         Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.

C.        ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2020 ist wesentlich beeinflusst durch den Beschlusses des Gesellschafters in 2019, den operativen Geschäftsbetrieb zum 30.06.2020 aufzugeben und das Unternehmen als Verwaltungsgesellschaft fortzuführen.

1.        Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:

a) nach Tätigkeitsbereichen

-

Blechbearbeitung

15.355 T€

(Vj. 67.576 T€)

-

Rohrbearbeitung

7.929 T€

(Vj. 29.694 T€)

-

Dienstleistungen

6 T€

(Vj. 227 T€)

b) nach geografischen Märkten

-

Inland

17.550 T€

(Vj. 64.484 T€)

-

Europäisches Ausland

5.718 T€

(Vj. 32.830 T€)

-

Übriges Ausland

22 T€

(Vj. 183 T€)

2.        Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von insgesamt 5.198 T€ (Vj. 4.156 T€), die sich wie folgt zusammensetzen:

Gewinne aus dem Verkauf von Anlagevermögen

5.102 T€

(Vj. 3.567 T€)

Auflösung von Rückstellungen

91 T€

(Vj. 579 T€)

Sonstige periodenfremde Erträge

5 T€

(Vj. 10 T€)

Bei den Gewinnen aus dem Verkauf von Anlagevermögen handelt es sich vollumfänglich um Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung. Daneben enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge weitere Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung von 2.780 T€ (Vj. 0 T€) aus Forderungsverzichten von Gesellschaften der HÖRMANN-Gruppe.

3.          Personalaufwand

Der Personalaufwand ist aufgrund der Betriebsstillegung zum 30.06.2020 wesentlich geringer als im Vorjahr. Sämtliche Aufwendungen für Sozialplanregelungen wurden bereits in 2019 als laufender Aufwand bzw. als Rückstellungszuführung berücksichtigt. Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaubstage, Gleitzeitguthaben und Jubiläen wurden verbraucht. Der Personalaufwand enthielt im Vorjahr Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung (Sozialplan- sowie Abfindungsaufwendungen) von 20.351 T€.

4.         Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von insgesamt  23 T€ (Vj. 3.169 T€), die sich wie folgt zusammensetzen:

Verluste aus Anlagenabgängen

8 T€

(Vj. 2.858 T€)

Lieferantenrechnungen

0 T€

(Vj. 236 T€)

Sonstige periodenfremde Aufwendungen

15 T€

(Vj. 75 T€)

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewögnlicher  Bedeutung in Höhe von insgesamt 1.136 T€ (Vj. 6.401 T€), davon entfallen 1.136 T€ (Vj. 2.124 T€) auf sonstige Fremdleistungen und Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Aufgabe des operativen Geschäftsbetriebs. Außergewöhnliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bildung von Drohverlustrückstellungen (Vj. 1.419 T€) bzw. Anlagenabgängen (Vj. 2.858 T€) fielen in 2020 nicht an.

Sie enthalten zudem Aufwendungen aus folgenden Positionen:

- Zuführung aus Umstellung BilMoG zur

   Pensionsrückstellung

157 T€

(Vj. 157 T€)

D.        SONSTIGE ANGABEN

1.          Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

a)         Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB waren zum Stichtag nicht zu vermerken.

b)        Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen voraussichtliche Verpflichtungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit aus Miet- und Leasingverträgen sowie langfristigen Dienstleistungsverträgen in Höhe von 120 T€ (Vj. 1.334 T€).

2.         Geschäftsführer

Herr Peter Jos Bertha Vandecruys, Interimsgeschäftsführer, Mühlheim an der Ruhr

Die Hörmann Automotive Penzberg GmbH macht unter Inanspruchnahme der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB keine Angaben zu den Geschäftsführerbezügen.

3.         Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand aus folgenden Mitgliedern:

Herr Johann Schmid-Davis, Vorsitzender (bis 18.06.2020)

Geschäftsführer der Hörmann Holding GmbH & Co. KG

Herr Dr. Michael Radke (bis 18.06.2020)

Geschäftsführer der Hörmann Holding GmbH & Co. KG

Herr Thomas Nachtmann, Vertreter des Betriebsrats (bis 24.07.2020)

Betriebsratsvorsitzender der Hörmann Automotive Penzberg GmbH

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit als Aufsichtsrat keine Vergütung. Da die Arbeitnehmerzahl der Gesellschaft in 2020 dauerhaft unter 500 Arbeitnehmern gesunken ist, ist die Verpflichtung zur Errichtung eines Aufsichtsrates nach dem Drittelbeteiligungsgesetz entfallen. Daher sind sämtliche Aufsichtsratsmitglieder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

4.         Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich (12-Monatsdurchschnitt) 163 (Vj. 563) Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt.

Aufgliederung nach Gruppen:

Gewerbliche Arbeitnehmer

89

Angestellte

74

Leitende Angestellte

0

Summe (ohne Azubis und Praktikanten)

163

5 .         Honorar des Abschlussprüfers

Das für das Geschäftsjahr 2020 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt:

- für Abschlussprüfungsleistungen:

28 T€

- für Steuerberatungsleistungen:

  31 T€

   Gesamt:

59 T€

6.         Name und Sitz des Mutterunternehmens

Mutterunternehmen der Gesellschaft mit dem größten Konsolidierungskreis ist die Hans Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon. Die FTH Fahrzeugteileholding GmbH, Chemnitz, ist das Mutterunternehmen mit dem kleinsten Konsolidierungskreis. Beide Mutterunternehmen sind von der Pflicht, Konzernabschlüsse aufzustellen, nach § 293 HGB befreit.

7.        Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Zur Absicherung zusätzlicher Liquiditätsbedarfe besteht eine der Höhe und des Zeitraums nach begrenzte Patronatserklärung, die in 2022 verlängert und der Höhe nach an den bestehenden Liquiditätsbedarf angepaßt wurde. Somit geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Gesellschaft im Planungshorizont bis Ende 2023 ausreichend finanziert ist, um der ab 01.07.2020 bestehender Geschäftstätigkeit in Form der Verwaltung und Abwicklung der Pensionsverpflichtungen nachkommen zu können.

8.         Ergebnisverwendungsvorschlag

Das Jahresergebnis soll, nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag, auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Kirchseeon, den 25.03.2022

Peter Vandecruys

Geschäftsführer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 28.04.2022 festgestellt.

Anlagenspiegel für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Stand

Zugänge

Abgänge

Umbuchung

Stand

01.01.2020

31.12.2020

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen,

gewerbliche Schutzrechte und ähnliche

Rechte und Werte sowie Lizenzen

an solchen Rechten und Werten

68.594,64

0,00

68.594,64

0,00

0,00

II.

Sachanlagen

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche

Rechte und Bauten einschließlich

der Bauten auf fremden

Grundstücken

52.917,00

0,00

52.917,00

0,00

0,00

2.

Technische Anlagen und Maschinen

7.612.714,48

2.450,00

7.615.164,48

0,00

0,00

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung

5.694.964,06

0,00

5.694.964,06

0,00

0,00

4.

Geleistete Anzahlungen und

Anlagen im Bau

12.350,90

12.739,89

25.090,79

0,00

0,00

13.372.946,44

15.189,89

13.388.136,33

0,00

0,00

Summe Anlagevermögen

13.441.541,08

15.189,89

13.456.730,97

0,00

0,00

Summe Anlagevermögen

0,00

2.611.855,39

Abschreibung

Stand

Zugänge

Abgänge

Stand

01.01.2020

31.12.2020

EUR

EUR

EUR

EUR

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen,

gewerbliche Schutzrechte und ähnliche

Rechte und Werte sowie Lizenzen

an solchen Rechten und Werten

31.912,64

6.297,00

38.209,64

0,00

II.

Sachanlagen

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche

Rechte und Bauten einschließlich

der Bauten auf fremden

Grundstücken

30.506,70

603,00

31.109,70

0,00

2.

Technische Anlagen und Maschinen

6.061.455,42

119.292,00

6.180.747,42

0,00

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung

4.705.810,93

159.020,00

4.864.830,93

0,00

4.

Geleistete Anzahlungen und

Anlagen im Bau

0,00

0,00

0,00

0,00

10.797.773,05

278.915,00

11.076.688,05

0,00

Summe Anlagevermögen

10.829.685,69

285.212,00

11.114.897,69

0,00

Buchwert

31.12.2020

31.12.2019

EUR

EUR

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen,

gewerbliche Schutzrechte und ähnliche

Rechte und Werte sowie Lizenzen

an solchen Rechten und Werten

0,00

36.682,00

II.

Sachanlagen

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche

Rechte und Bauten einschließlich

der Bauten auf fremden

Grundstücken

0,00

22.410,30

2.

Technische Anlagen und Maschinen

0,00

1.551.259,06

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung

0,00

989.153,13

4.

Geleistete Anzahlungen und

Anlagen im Bau

0,00

12.350,90

0,00

2.575.173,39

Summe Anlagevermögen

0,00

2.611.855,39

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

A. Geschäftsmodell der Gesellschaft

Die Hörmann Automotive Penzberg GmbH (HAP) wurde am 01.07.2005 unter dem Namen Automotive Components Penzberg GmbH (ACP) gegründet und hat den Betrieb des ehemaligen MAN Nutzfahrzeuge Werkes in Penzberg fortgeführt. Mit Wirkung zum 01.01.2006 hat sich die Hörmann Holding GmbH & Co. KG (Hörmann) mit 50 % an der HAP beteiligt. Zum 01.01.2008 hat die Hörmann Automotive GmbH (ehemals Hörmann Industrie Beteiligungs GmbH) die verbliebenen 50 % der Gesellschaftsanteile übernommen. Im Rahmen einer gruppenweiten Vereinheitlichung der Namen und Zusammenführung von sieben Werken zur Hörmann Automotive Gruppe wurde die ACP am 05.01.2012 in Hörmann Automotive Penzberg GmbH (HAP) umfirmiert. In 2013 erfolgte die Übernahme aller Geschäftsanteile durch die Hörmann Automotive GmbH, die seitdem 100 % der Anteile an der HAP hält. Im Geschäftsjahr 2016 hat die HAP eine Tochtergesellschaft in der Slowakei gegründet. Die Hörmann Automotive Slovakia s.r.o. (HASK) hat ihren Sitz in Bánovce nad Bebravou und ihren Betrieb zum 01.09.2016 aufgenommen. Die Gesellschaft fokussiert sich auf Bauteile mit hoher Varianz und kleinen Stückzahlen, die einen hohen manuellen Wertschöpfungsanteil haben. Die niedrigeren Lohnkosten in der Slowakei stellen dabei einen deutlichen Wettbewerbsvorteil dar und tragen in einem sogenannten Fertigungsverbund zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der HAP bei, z.B. durch die kostengünstige Vorfertigung von Vorprodukten/unfertigen Erzeugnissen. An der Gesellschaft war die Hörmann Automotive Penzberg GmbH mit 90 % und die Hörmann Automotive GmbH mit 10 % beteiligt.  Der Anteil der HAP an der HASK wurde im Juli 2018 in Höhe von 10 % an die Hörmann Industries GmbH und in Höhe von 80 % an die Hörmann Automotive GmbH, die nun 90 % der Anteile an HASK hält, verkauft.

Die HAP war der Spezialist für Bauteile und Komponenten aus Metall für Kunden aus dem Bereich LKW, Bus, Land- und Baumaschinen. Unsere Produktpalette reichte von Chassis- und Rahmenanbauteilen über Abgasrohre und medienführende Leitungen bis hin zu Montagen von kompletten Systemen wie Pedalwerken. Die Kerntechnologien des Werks Penzberg war Hand- und Roboterschweißen sowie die komplette Bearbeitung von Rohren - vom Biegen über die Rohrendenbearbeitung bis hin zur Montage und Isolierung von Rohren. Komponenten fertigten wir mittels Laserschneiden, Stanzen und Pressen bis 800 Tonnen sowie Abkanten. Unsere Oberflächenbeschichtung bot dem Kunden die Möglichkeit, die Produkte direkt inklusive Korrosionsschutz mittels kathodischer Tauchlackierung und Pulver-Decklackierung aus unserem Werk beschichtet zu beziehen. Wir erfüllten hohe logistische Anforderungen unserer Kunden durch taktgenaue Fertigung und Lieferung in Sequenz. Zur Gewährleistung optimaler Transporte und zur bedarfsgerechten und sicheren Versorgung unserer Kunden entwickelten wir Behälterkonzepte und Verpackungsvorschläge. Mit unseren Zertifizierungen nach IATF 16949, ISO 9001, ISO 14011 und EMAS III erfüllten wir die hohen Qualitätsanforderungen der Automobilindustrie und sind in der Lage, effizient und umweltbewusst hochqualitative Produkte herzustellen. Unsere Hauptkunden waren MAN Truck & Bus AG (MTB), Daimler, Scania, John Deere, Jungheinrich, Meiller und Case New Holland mit Werken in Europa, aber auch in der Türkei, Brasilien und den USA. Mit dem Vertriebsnetz der Hörmann Automotive Gruppe nutzten wir verstärkt Synergien. Unsere Produktschwerpunkte lagen dabei in den Bereichen der medienführenden Leitungen sowie bei Chassis- und Rahmenanbauteilen.

Mit dinglicher Wirkung zum 11.04.2019 hat die Hörmann Automotive GmbH sämtliche Geschäftsanteile an der HAP an die FTH Fahrzeugteileholding GmbH veräußert. Nach Bewertung der wirtschaftlichen Lage beschloss die Alleingesellschafterin FTH Fahrzeugteileholding GmbH noch im April 2019 den operativen Geschäftsbetrieb der HAP mit Wirkung zum  30.06.2020 einzustellen. Die Personalanpassungsmaßnahmen starteten bereits in der ersten Jahreshälfte 2019 und wurden bis zum 30.06.2020 vollständig umgesetzt. Parallel wurden das Produktionsprogramm zur HÖRMANN Automotive Slovakia s.r.o (HASK) verlagert bzw. Produktgruppen an Kunden zurückgegeben. Die Unternehmenstätigkeit änderte sich damit zum 01.07.2020. Seit 01.07.2020 hat die Gesellschaft die Restabwicklung des Standortes Penzberg sowie die Verwaltung der Pensionen übernommen. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit wurde das gesamte Anlagevermögen sowie Umlaufvermögen in 2020 und 2021 abverkauft.

Die Gesellschaft soll mit der geänderten Unternehmertätigkeit nicht liquidiert und auf unbestimmte Zeit fortgeführt werden.

B. Wirtschaftsbericht

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus und die ergriffenen Gegenmaßnahmen haben spätestens seit dem zweiten Quartal 2020 die wirtschaftlichen Aktivitäten erheblich eingeschränkt. Weltweit, aber insbesondere auch in Europa, wurde sowohl im zweiten aber auch im vierten Quartal mit landesweiten Lockdowns nicht nur der schwankungsanfällige Industriesektor, sondern in besonderem Maße auch der Dienstleistungsbereich von der Pandemie massiv erfasst. Geschäftsklima, Verbrauchervertrauen, Konsumausgaben und die Industrieproduktion brachen in der Folge im April auf ein historisches Tief ein. Signifikante Rückgänge des Bruttoinlandsprodukts für das Gesamtjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr wurden nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) von Januar 2021 [1]  nicht nur für Deutschland gemeldet (-5,4 %), sondern auch für viele andere Länder, unter anderem die USA (-3,4 %). Im europäischen Vergleich waren die wirtschaftlichen Einbrüche in einigen Ländern noch stärker als in Deutschland. Unter den Mitgliedsstaaten der EU verzeichnete Spanien mit 11,1 % den stärksten Rückgang im Vergleich zu 2019, gefolgt von Italien (-9,2 %) und Frankreich (-9,0 %). Für den Euroraum insgesamt gab der IWF einen Rückgang des BIP von 7,2 % im Gesamtjahr 2020 bekannt.

Gemäß aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) von Januar 2021 [2]  fiel das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 2020 preis- und kalenderbereinigt um 5,3 % gegenüber dem Vorjahr. Dabei hinterließ die Coronapandemie deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Im Produzierenden Gewerbe ohne Bau, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, ging die preisbereinigte Wirtschaftsleistung gegenüber 2019 um 9,7 % zurück, im Verarbeitenden Gewerbe sogar um 10,4 %. Die Industrie war vor allem in der ersten Jahreshälfte von den Folgen der Pandemie betroffen, unter anderem durch die zeitweise gestörten globalen Lieferketten. Besonders deutlich zeigte sich der konjunkturelle Einbruch in den Dienstleistungsbereichen, die zum Teil so starke Rückgänge wie noch nie verzeichneten. Exemplarisch hierfür steht der zusammengefasste Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe, dessen Wirtschaftsleistung preisbereinigt um 6,3 % niedriger war als 2019. Hingegen hat sich das Baugewerbe einmal mehr behauptet, die preisbereinigte Bruttowertschöpfung nahm hier im Vorjahresvergleich um 1,4 % zu.

Die Automotive-Branche wurde im vergangenen Jahr ebenfalls hart von der Coronapandemie getroffen. Laut des Europäischen Verbands der Automobilhersteller (ACEA) [3]  sank die Zahl der zugelassenen Nutzfahrzeuge in der EU im Vergleich zum Vorjahr trotz positiver Ergebnisse im September und November um 18,9 % auf 1,7 Mio. Stück. Mit Ausnahme Dänemarks verzeichneten alle EU-Märkte zweistellige prozentuale Rückgänge, wobei der spanische Markt mit einem Rückgang von 26,1 % an der Spitze lag, gefolgt von Frankreich (-16,9 %), Italien (-15,1 %) und Deutschland (-14,8 %). In Großbritannien sanken die Neuzulassungen um 22,0 %.

Insgesamt wurden laut des Verbands der internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) [4]  in Deutschland knapp 350.000 Nutzfahrzeuge zugelassen. Mit Ausnahme des Segments Busse mit einem zulässigen Gewicht über 3,5 Tonnen, in dem die Neuzulassungen in 2020 leicht über Vorjahresniveau lagen (+0,4 %, 6.460 Einheiten), verzeichneten alle weiteren Segmente deutliche Absatzrückgänge. Das volumenstarke Segment der leichten Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen verzeichnete ein Rückgang der Neuzulassungen um 12,2 % auf rund 268.000. Der Absatz schwerer Nutzfahrzeuge über 16 Tonnen sowie von Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 16 Tonnen sank um 26,1 % respektive 19,5 % auf rund 50.000 respektive 24.500 Neuzulassungen.

C. Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die globale Wirtschaft wird nach wie vor durch die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus in einem bisher unbekannten Ausmaß beeinflusst. Folglich unterliegen die Prognosen der Experten einer hohen Unsicherheit über die weitere Dauer und Schwere der Pandemie. Eine zuverlässige Vorhersage der volkswirtschaftlichen Folgen und der damit verbundenen Wirtschafts- und Finanzkrise ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts nur eingeschränkt möglich. Auch alle vorliegenden Prognosen der Wirtschaftsinstitute verweisen auf die enormen Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung. Der Internationale Währungsfonds (IWF) [5]  fasst diese Unsicherheit in seiner Prognose von Januar 2021 in drei zusammenhängenden Fragestellungen zusammen: Wie werden sich die Einschränkungen, die zur Eindämmung der Übertragung notwendig sind, kurzfristig auswirken, bevor die Impfstoffe einen wirksamen Schutz für die gesamte Gesellschaft bieten? Wie werden sich die Erwartungen an die Einführung von Impfstoffen und die politische Unterstützung auf die wirtschaftliche Aktivität auswirken? Und wie werden sich die finanziellen Rahmenbedingungen und die Rohstoffpreise entwickeln? Auf Basis dieser Fragestellungen erwartet der IWF für 2021 ein weltweites Wirtschaftswachstum von 5,5 %. Damit hebt der IWF seine Prognose gegenüber Oktober 2020 um 0,3 Prozentpunkte an. Für die Industriestaaten wird ein Anstieg von 4,3 % prognostiziert. Die Wirtschaft in der Eurozone soll im laufenden Jahr um 4,2 % zulegen. In Spanien wird mit einem Wirtschaftswachstum von 5,9 % gerechnet, gefolgt von Frankreich (5,5 %), Deutschland (3,5 %) und Italien (3,0 %).

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)  rechnet für das Gesamtjahr 2021 mit einer leichten Erholung bei der Nutzfahrzeugnachfrage. Mit etwa 370.000 zugelassenen Einheiten erwartet der VDIK [1] ein Plus von rund 6 %. Allerdings verweisen die Experten auf die nach wie vor herrschende Unsicherheit. Große Hersteller wie Traton oder Daimler Trucks haben ebenfalls auf die bereits im zweiten Halbjahr 2019 spürbare Abkühlung des europäischen Markts reagiert und strukturelle Maßnahmen eingeleitet, die die Ertragskraft sichern sollen.

Kirchseeon, den 25.03.2022

Peter Vandecruys

Geschäftsführer                     

[1] vgl. International Monetary Fund, World Economic Outlook Update, January 2021

[2] vgl. DESTATIS Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14. Januar 2021 - 020/21

[3] vgl. ACEA European Automobile Manufacturers Association, Press Embargo, 26 January 2021

[4] vgl. VDIK Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V., Nutzfahrzeug-Markt, Dezember 2020

[5] vgl. International Monetary Fund, Word Economic Outlook Update, January 2021

[6] vgl. VDIK Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V., 2020 ist das schlechteste Autojahr seit 30 Jahren

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hörmann Automotive Penzberg GmbH, Kirchseeon

PRÜFUNGSURTEIL ZUM JAHRESABSCHLUSS UND VERSAGTES PRÜFUNGSURTEIL ZUM LAGEBERICHT

Wir haben den Jahresabschluss der Hörmann Automotive Penzberg GmbH, Kirchseeon, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hörmann Automotive Penzberg GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

·   entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

·   vermittelt der beigefügte Lagebericht wegen der Bedeutung des im Abschnitt "GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGS­URTEIL ZUM JAHRESABSCHLUSS UNDFÜR DIE VERSAGUNG EINES PRÜFUNGS­URTEILS ZUM LAGEBERICHT" beschrie­benen Sachverhalts insgesamt kein zutreffendes Bild von der Lage der Hörmann Automotive Penzberg GmbH, steht nicht in Einklang mit dem Jahres­abschluss, entspricht nicht den deut­schen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht zutref­fend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahres­abschlusses geführt hat. Ferner erklären wir, dass unsere Prüfung zu den genannten Einwen­dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Lage­berichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL ZUM JAHRESABSCHLUSS UND FÜR DIE VERSAGUNG EINES PRÜFUNGSURTEILS ZUM LAGEBERICHT

Der Lagebericht enthält wesentliche erforder­liche Angaben nicht. U. a. fehlen die Dar­stellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses, die Darstellung der Lage der Gesellschaft und die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Ent­wicklung. Der Lagebericht vermittelt insgesamt kein zutref­fendes Bild von der Lage der Gesellschaft, steht nicht mit dem Jahres­abschluss in Einklang, ent­spricht nicht den deutschen gesetzlichen Vor­schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht zutreffend dar.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlus­ses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant­wortung nach diesen Vorschriften und Grund­sätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deut­schen handelsrechtlichen und berufsrecht­lichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü­fungsurteil zum Jahresabschluss und unsere Versagung eines Prüfungsurteils zum Lage­bericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESAB­SCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

·   identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

·   gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

·   beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

·   ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

·   beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

·   beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, 27. April 2022

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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