Metzgerei Michael Carl GmbHLiquidiert
96279 Weidhausen bei Coburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Carl seit 25.1.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Metzgerei Michael Carl GmbHWeidhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzMetzgerei Carl GmbH, Hauptstraße 7,96279 WeidhausenAKTIVA
Anhang zur Offenlegung gem. § 325 HGB (kleine KapGes) für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2015der Michael Carl GmbH, Weidhausen
I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB für den Anhang) wurden in Anspruch genommen. Zugunsten des Anhangs wurde darauf verzichtet, die davon-Vermerke in der Bilanz auszuweisen. Durch das Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen vom 25.07.1994, BGBl, 1682,1686, wurden rückwirkend auch für die kleine GmbH weitere Erleichterungen bezüglich des Anhangs gesetzlich geregelt. Von diesen Erleichterungen wurde in vollem Umfange Gebrauch gemacht. Der Anhang ist aufgrund der gesetzlichen Mindestanforderung für die kleine GmbH aufgestellt worden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB) 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. 2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Aktiva Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde anhand der steuerlichen AfA-Tabelle, sowie der betrieblichen Erfahrungswerte ermittelt. Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen wurden linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind vorausbezahlte Versicherungen, Kfz-Steuer und Damnum ausgewiesen. Passiva Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Abzuzinsende zinslose Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Stichtag nicht. III. Angaben zur Bilanz § 268 Abs. 2 HGB Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem nachfolgenden Brutto-Anlagespiegel ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres:
§ 268 Abs. 4 HGB / § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen aus Ausleihungen gegenüber Gesellschafter bestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von 36.214,64 Euro. § 268 Abs. 7 i. V. § 251 HGB Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten. § 285 Nr. 1 a/b i. V. § 268 Abs. 5 HGB Der Verbindlichkeitenspiegel beinhaltet folgende Angaben, die auch teilweise statt in der Bilanz im Anhang erläutert wurden:
Verbindlichkeitenspiegel per 31.12.2015
IV. Sonstige Angaben § 285 Nr. 9c HGB / § 285 Nr. 10 HGB Als Geschäftsführer war per 31.12.2015 bestellt:
Es bestanden zum 31.12.2015 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 681,45 €. V. Feststellung Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde von der Gesellschafterversammlung am 03.11.2016 rechtsverbindlich festgestellt.
Die Geschäftsführung |
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