Akustik Systembau-Nenzel GmbHLiquidiert
Krangener Straße 10, 16827 Neuruppin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reiner Nenzel seit 16.6.2006 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Akustik Systembau-Nenzel GmbHNeuruppin (vormals: Potsdam)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANG
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
ANLAGEVERMÖGEN
Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Auf Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird die Abschreibung zeitanteilig ( pro rata temporis ) verrechnet. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagespiegel für
den Zeitraum von fünf Jahren fortgeführt und als
Abgang ausgewiesen.
UMLAUFVERMÖGEN
Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu
Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von 2043,85 Euro sind durch
Sicherungsübereignung gesichert.
SONSTIGE ANGABEN
Zu Geschäftsführern waren während des gesamten Geschäftsjahres bestellt: Bernd Vierk Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer.
Berlin, den 05. Januar 2015 gez. Bernd Vierk Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.01.2015 |
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