ATW-Ivensys
GmbH
Baden-Baden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
676.664,00 |
878.061,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
533.899,00 |
710.129,00 |
| II.
Sachanlagen |
142.765,00 |
167.932,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.020.638,10 |
1.161.477,18 |
| I.
Vorräte |
95.358,00 |
64.739,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
862.208,35 |
892.906,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.071,75 |
203.831,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
29.781,52 |
38.500,42 |
| Aktiva |
1.727.083,62 |
2.078.038,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
488.665,90 |
476.863,03 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
438.665,90 |
426.863,03 |
| davon
Gewinnvortrag |
426.863,03 |
910.859,84 |
| B.
Rückstellungen |
92.876,98 |
83.385,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
980.366,74 |
1.301.068,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
364.085,53 |
549.206,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
616.281,21 |
751.861,89 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
16.030,84 |
14.881,15 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.250,00 |
3.125,00 |
| E.
Passive latente Steuern |
163.924,00 |
213.597,00 |
| Summe
Passiva |
1.727.083,62 |
2.078.038,60 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die ATW-Ivensys GmbH hat ihren Sitz in Baden-Baden.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Mannheim unter Registernummer HRB 724426
eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
auf.
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff.
und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch
genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2023
entspricht der Vorschrift des § 266 HGB. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde
entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen
erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger
Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S.
1, Abs. 3 S. 1 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die
beweglichen Anlagegüter werden
linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war
(§ 253 Abs. 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten gem. § 253 Abs. 1 S.
1 HGB bzw. dem Nominalwert bewertet, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen
war.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Liquide Mittel
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
ebenfalls mit dem Nominalwert ausgewiesen (§ 253
Abs. 1 HGB).
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 S. 2 HGB).
Passive latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher
Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich
ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen
werden unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB).
Der zur Berechnung der latenten Steuern
verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 29,475%. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz
beträgt hierbei 390%.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag
i.H.v. T€ 272(Vorjahr T€409).
Verbindlichkeiten i.H.v. T€ 369 (Vorjahr:
T€ 439) sind durch Buchgrundschulden und
Bürgschaften besichert.
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestehen
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB in
Höhe von T€ 575.
5. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 29
(Vorjahr: 27) Arbeitnehmer beschäftigt.
Baden-Baden, 22. Januar
2025
gez.
Rainer Adam
gez.
Eugen Schmidt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2025
festgestellt.
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