Thünnesen Administration GmbH
Kranenburg
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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B. Umlaufvermögen
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26.160,35
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23.960,19
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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D. Aktive latente Steuern
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E. Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung
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Summe Aktiva
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26.160,35
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23.960,19
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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20.108,13
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17.907,97
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B. Rückstellungen
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300
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300
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C. Verbindlichkeiten
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5.752,22
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5.752,22
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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E. Passive latente Steuern
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Summe Passiva
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26.160,35
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23.960,19
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ANHANG
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht abgewichen.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Es wurden keine immateriellen
Vermögensgegenstände bilanziert.
2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen nach den steuerrechtlichen Vorschriften
des § 7 Abs. 1 und 2 EStG vorgenommen. Beteiligungen
wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Ausleihungen wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu
den Anschaffungskosten angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden
gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
3. Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
5. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten
die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
6. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprüngliche
auf fremde Währung gelautet haben.
IV. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz
Die allgemeinen Grundsätze des § 265 ff.
HGB zur Gliederung der Bilanz wurden von der Gesellschaft
beachtet.
Auf der Aktivseite der Bilanz sind Forderungen
gegenüber Gesellschaften gemäß § 42
Abs. 3 GmbH ausgewiesen.
Auf der Passivseite der Bilanz sind keine
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG eingestellt.
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
V. Ergänzende Angaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane:
Geschäftsführer
Dipl. Betriebswirt Karl-Heinz Thünnesen und
Dipl. Ing. Willy Thünnesen sind die
Geschäftsführer der Gesellschaft. Sie sind
einzelvertretungsbefugt.
Kleve, den 30. Mai 2022
gez.
Thünnesen
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 30. Mai 2022
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