ZHH
Immobilien GmbH
Mülheim an der Ruhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.240.838,45 |
1.302.689,45 |
| I.
Sachanlagen |
1.240.838,45 |
1.302.689,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.592,82 |
28.306,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
1.662,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.592,82 |
26.644,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.741,45 |
0,00 |
| Aktiva |
1.295.172,72 |
1.330.995,96 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
73.409,59 |
62.096,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
75.000,00 |
75.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
37.903,34 |
46.153,12 |
| IV.
Jahresüberschuss |
11.312,93 |
8.249,78 |
| B.
Rückstellungen |
1.520,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.220.243,13 |
1.266.399,30 |
| Summe
Passiva |
1.295.172,72 |
1.330.995,96 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die ZHH Immobilien GmbH hat ihren Sitz in der
Fuchsgrube 47 in 45478 Mülheim an der Ruhr. Sie wird
beim Amtsgericht Duisburg unter der Nummer HRB 32768
geführt.
Der Jahresabschluss der ZHH Immobilien GmbH für
das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember
2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in
der Fassung des BilRUG aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)Die Umsatzerlöse wurden
gemäß § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des
BilRUG ausgewiesen.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben. Die Möglichkeiten
der degressiven Abschreibung wurden nicht in Anspruch
genommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten zwischen 150 EUR und 410 EUR, wurden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Von der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch
gemacht. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen
wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht
erforderlich.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen erfolgte in
Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen
wurden entsprechend abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zu Positionen der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben zum
Bilanzstichtag nicht bestanden. Forderungen mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben ebenfalls nicht
bestanden.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren (§ 285 Nr.1 HGB) haben zum
Bilanzstichtag in Höhe von 1.106.502,85 EUR
gegenüber Kreditinstituten nicht bestanden.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr haben in Höhe von 111.989,44 EUR
gegenüber Gesellschaftern bestanden. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben zum
Bilanzstichtag in Höhe von 1.750,84 EÜR
bestanden.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Unter Hinweis auf § 326 Abs. 1 S. 2 HGB werden
keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.
Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 i.
V. m. § 288 HGB und Erläuterungen zum
Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz-, und
ErtragslageDie Haftungsverhältnisse sind
vollständig auf der Passivseite der Bilanz vermerkt.
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Verwendung des Jahresüberschusses:
Unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden
keine Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht.
Hannover, den 14.10.2024
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- Wolfgang Zimmermann -
- Ferdinand Freiherr von Hammerstein-Loxten
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2024
festgestellt.
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