Kompostwerk
Mauna GmbH
Krögis
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.723.744,30 |
1.723.818,91 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
252.774,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.723.744,30 |
1.471.044,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
94.244,29 |
407.124,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.867,98 |
132.928,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.376,31 |
274.195,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.062,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
126.463,97 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.947.514,56 |
2.130.943,46 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
17.853,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-7.146,41 |
| III.
Bilanzverlust |
151.463,97 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
126.463,97 |
0,00 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
65.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
57.407,70 |
134.166,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.890.071,86 |
1.913.923,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
893.210,19 |
1.537.580,12 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
35,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.947.514,56 |
2.130.943,46 |
Anhang
der KOMPOSTWERK MAUNA GMBH, KÄBSCHÜTZTAL, zum
ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2007
ALLGEMEINER TEIL
Erläuterungen
Laut Kaufvertrag vom 1. August 2006 erwarb die
Kompostwerk Mauna GmbH von der Firma Bernd Esser GmbH bzw.
Herrn Bernd Esser Grundbesitz in der Gemarkung Krögis
und in der Gemarkung Ziegenhain. Mitverkauft wurden die auf
den jeweiligen Objekten vorhandenen Kompostieranlagen mit
Gerätschaften, mitverkauft wurde auch der Vertrag mit
dem Abnehmer verarbeiteter Komposterde. Der
Besitzübergang erfolgte zunächst
vertragsgemäß am 7.8.2006.
Die Kompostwert Mauna GmbH macht gegenüber der
Gesamtkaufpreisforderung in Höhe von 2 Mio Euro die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend. Die
Einrede begründet sich auf folgende Fakten:
Die Verkäufer haben die Erwerberin bei Abschluss
des Kaufvertrages getäuscht, indem sie verschwiegen
haben, auf dem Kaufgelände bis kurz vor
Vertragsabschluss illegal in strafbarer Weise Abfall
entsorgt zu haben. Die Einwendungen der Verkäufer, mit
welchen die Zahlung des Kaufpreises erzwungen werden
sollte, wurden in zwei Gerichtsverfahren, zuletzt im
Berufungsverfahren vor dem OLG Dresden, als
unbegründet zurückgewiesen.
Bereits im Jahresabschluss 2006 wurden vom
Veräußerer mitverkaufte Geräte, welche die
Leasinggeber mangels Zahlungen zurückgenommen hatten,
in Höhe von 265.000 € von der Aktivierung
ausgenommen, da diese nicht Gegenstand des Kaufvertrages
sein können.
Die mitveräußerte Geschäftsverbindung
in Höhe von 260.000 € löste sich in Nichts
auf, nachdem festgestellt wurde, das die Abnahme des
Materials durch diesen Partner behördlich nicht
zugelassen war und nur unter Verwendung einer
falschen Abfallschlüsselnummer durch die Firma Esser
praktiziert wurde. Im Jahresabschluss 2007 erfolgte die
entsprechende Korrektur dieser Kaufpreisposition.
Durch Wegfall des Abnehmers der verarbeiteten
Komposterde geriet die Kompostanlage Mauna GmbH 2007 in
wirtschaftliche Schwierigkeiten, die sich auch im Ergebnis
des Jahres dokumentieren.
Da keine geregelte Abnahme des Material erfolgen
konnte, kam es zu einer Überfüllung der
Kompostieranlage, was dazu führte, das die
Behörde ein Annahmestopp verfügte, was wiederum
mangels Einnahmen dazu führt, dass der Betrieb
über einen längeren Zeitraum nur mit Verlust
geführt werden kann.
Weiterhin war der Veräußerer nicht in der
Lage, die von ihm im Kaufvertrag übernommenen Kosten
für noch auszuführende Bauten und Genehmigungen
aufzubringen, er befindet sich insoweit bereits im Verzug.
Daher wurde der Kaufpreis um die Positionen Thermoanlage
(50.000 €), Einhausung (70.000 €), Stromanschluss
(150.000 €) und Baugenehmigung Sozialgebäude
(50.000 €) vermindert und die im Jahr 2006
berücksichtigte Abschreibung als periodenfremder
Ertrag ausgewiesen.
Da eine fällige Kaufpreisforderung derzeit nicht
gegeben ist, wurde die laut Kaufvertrag in 2006
vorzunehmende Kaufpreisverzinsung im Jahresabschluss 2007
ebenfalls rückgängig gemacht und als
periodenfremder Ertrag ausgewiesen.
Die Parteien sind nach wie vor über die
Kaufpreishöhe strittig, insbesondere sind nicht zu
aktivierende Gegenforderungen in Form von
Schadenersatzleistungen Gegenstand eventueller
Kaufpreisverrechnungen. Aus diesem Grund ist dieser
Jahresabschluss und die Aktivierung der
Wirtschaftsgüter
aus dem Kaufvertrag als vorläufig zu betrachten.
Rechtliche Verhältnisse
Firma: Kompostwerk Mauna GmbH
Sitz: Krögis
Gründung: Bargründung durch notariellen
Vertrag vom 20. Juli 2006, Urkundenrolle Nr. 0770/2006 der
Notarin Elke Ossig mit Amtssitz in Hohenstein-Ernstthal
Rechtsform: GmbH, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Dresden am 17.08.2006 unter HRB 24806
Stammkapital: EUR 25.000,00 davon eingezahlt in Geld
EUR 25.000,00
Anteilseigner: Claus-Dieter Hein, Altmarkt 6, 09337
Hohenstein-Ernsttahl mit EUR 25.000,00 (100,0 %)
Geschäftsführer: Claus-Dieter Hein
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Sonstige Feststellungen
I. Rechnungswesen
Ausgangspunkt für das Rechnungswesen zum 01.
Januar 2007 war die von uns erstellte Bilanz zum
31.12.2006.
Die einzelnen Positionen wurden
kontengemäß vorgetragen.
Gebucht wird nach den Grundsätzen der Doppik und
dem System der maschinellen Datenerfassung und externen
Auswertung.
II. Steuerliche Verhältnisse
Veranlagungsfinanzamt: Meissen
Steuernummer: 209 / 112 / 03325
Betriebsprüfung: Eine
Betriebsprüfung fand bisher noch nicht statt.
III. Wirtschaftliche Verhältnisse
Gegenstand des Unternehmens:
Gegenstand des Unternehmens ist die Kompostierung und
Verwertung aller Arten von Klärschlämmen,
Grünschnitten und sonstigen organischen Stoffen sowie
die Verwertung von anorganischen Bodenersatzstoffen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen
gleicher Art und solchen Unternehmen, die ihren Zweck zu
fördern geeignet sind, zu beteiligen, insbesondere
auch
als persönlich haftende Gesellschafterin.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen
zu gründen.
IV. Haftungsverhältnisse
Nach Angaben des Berichtsunternehmens bestanden am
Bilanzstichtag keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
(Gewährleistungsbürgschaften).
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