Thomas P. Meyer & Co.GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Dr. Mehrtens seit 8.6.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Thomas P. Meyer & Co. GmbHBremenJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31. Dezember 2006Thomas P. Meyer & Co. GmbH, BremenAKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2006 einschließlich AnlagenspiegelThomas P. Meyer & Co. GmbH, BremenA. Angaben zur Bilanzierung und BewertungI. Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der Thomas P. Meyer & Co. GmbH, 28209 Bremen, ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften sowohl unter Beachtung der Vorschriften für alle Kaufleute gemäß §§ 238 ff HGB und der Anwendung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264 ff HGB sowie des GmbH-Gesetzes als auch unter Beachtung der nicht kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB dargestellt. Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden. Die Vorjahreswerte werden angegeben. II. Bilanzierungsgrundsätze Erläuterungen, insoweit von Aktivierungs- und Passivierungswahlrechten Gebrauch gemacht bzw. nicht Gebrauch gemacht wird, werden bei den Erläuterungen der einzelnen Bilanzposten gemacht. III. Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip) ausgegangen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Das Realisationsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht bzw. das Imparitätsprinzip werden beachtet. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die lineare Abschreibung gemäß § 7 Abs. 1 EStG oder die degressive Abschreibungen nach § 7 Abs. 2 EStG bewertet. Im Fall der geringwertigen Anlagegüter bis zu € 410,00 Anschaffungskosten wird seit 2006 im Jahr des Zugangs von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Bei Abschreibungen auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wendet die Gesellschaft die Vereinfachungsregelung gemäß R 44 Abs. 2 Satz 3 EStG wegen der Gesetzesänderung nicht an. Die Abgänge zu den Sachanlagen werden mit ihrem Restwert im Zeitpunkt des Ausscheidens ausgebucht. Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bewertet werden. Forderungen werden zum Nennwert, zweifelhafte Forderungen mit dem wahrscheinlichen Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt worden, eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen zur Abdeckung latenter Ausfallrisiken wird gegebenenfalls gebildet. Die Übrigen Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert bewertet. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt, und durch die aufgelaufenen Verluste ist der Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" entstanden. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die erwarteten Belastungen. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig. Die Übrigen Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Rückzahlungsbetrag bewertet. IV. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB aufgestellt. Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. B. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen PostenI. Posten der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens der Gesellschaft wird gemäß § 268 Abs. 2 HGB als Anlagespiegel nachfolgend dargestellt: Anlagespiegel zum 31. Dezember 2006Thomas P. Meyer & Co. GmbH, Bremen
C. Sonstige PflichtangabenI. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt € 179.410,78 (Vorjahr: € 171.681,09) und die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen € 100.000,00 (Vorjahr: € 100.000,00). In dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 179.312,30 (Vorjahr: € 162.910,61) enthalten. II. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten und die unter der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten hinaus bestehen keine langfristigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. III. Beeinflussung des Jahresergebnisses Abschreibungen gemäß § 254 HGB, die auf nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen beruhen, wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Die Voraussetzungen für Zuschreibungen gemäß § 280 Absatz 1 HGB waren im Geschäftsjahr nicht gegeben. IV. Ertragsteuerspaltung Da im Geschäftsjahr kein außerordentliches Ergebnis gegeben war, fallen keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an, die aufzuteilen wären. V. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2006 waren Herr Dr. Uwe Mehrtens, 28209 Bremen, und Herr Dipl.-Therapeut Thomas P. Meyer, 28209 Bremen, einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Herr Dr. Uwe Mehrtens und Herr Dipl.-Therapeut Thomas P. Meyer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. VI. Größenabhängige Erleichterungen In Bezug auf die sonstigen Pflichtangaben gemäß § 285 HGB wird die größenabhängige Erleichterung gemäß § 288 HGB teilweise in Anspruch genommen. D. Vorschlag über die Verwendung der ErgebnissesDer Gesellschafterversammlung wird folgende Ergebnisverwendung vorgeschlagen:
auf neue Rechnung zum 01. Januar 2007 vorzutragen wäre.
Bremen, den 07. Februar 2007 Thomas P. Meyer & Co. GmbH gez. Uwe Mehrtens Dr. Uwe Mehrtens, Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer |
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