Hofmark Eins GmbH
Hofmark 3, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mathias Reichl seit 20.1.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hofmark Eins GmbHMallersdorf-PfaffenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024BilanzAktiva
AnhangDie Firma Hofmark Eins GmbH wurde mit Vertrag vom 16.11.2020 gegründet. Die Eintragung erfolgte im Handelsregister Straubing unter HRB 13033 am 20.01.2021. Die Firma hat ihren Sitz in 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg in der Hofmark 1. Gegenüber dem Gesellschafter besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von 2.180,42 Euro. Die Gesellschaft ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei den die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Es ist nicht Bestandteil des Auftrages des Steuerberaters festzustellen, ob die Gesellschaft zum Bilanzstichtag im insovenzrechtlichen Sinne überschuldet ist oder ob bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses Insolvenzantragspflicht entstanden ist oder diese zukünftig droht. Diese Beurteilung und damit die Feststellung, ob die Gesellschaft in ihrem Bestand gefährdet ist, obliegt der Verantwortung der Geschäftsleitung. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung führt die Bilanzielle Überschuldung nicht zu einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft und die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Nach der von der Geschäftsleitung aufgestellte mittelfristige Erfolgs- und Finanzplanung ergibt sich das die Fortführung der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich ist. Die Geschäfte wurden in 2024 durch den Gesellschafter und Geschäftführer Mathias Reichl geführt. Mit freundlichen Grüßen
gez Mathias Reichl sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2025 festgestellt. |
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