Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Carl Jung GmbH
Rheinstraße 3, 65385 Rüdesheim am Rhein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Jung seit 24.10.2017 | Geschäftsführer |
Martin Henrichs seit 26.11.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.00% | |
| 45.00% | |
| 6.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Carl Jung GmbHRüdesheim am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Carl Jung GmbH, Rüdesheim am RheinI. Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell Die Carl Jung GmbH entalkoholisiert Wein auf Grundlage des von Dr. Carl Jung im Jahr 1907 entwickelten Vakuum-Extraktions-Verfahrens, das dem Wein bei unter 30 Grad Celsius den Alkohol schonend entzieht. Durch die Aroma-Rückgewinnung werden die natürlichen Weinaromen aufgefangen, damit Bouquet und Geschmack beibehalten werden. Die Produkte werden unter dem Namen "Carl Jung" vertrieben. Darüber hinaus wird Wein im Auftrag anderer Hersteller entalkoholisiert und bei Bedarf in Flaschen abgefüllt. Aus dem entalkoholisierten Wein werden unter Zugabe von Kohlendioxid auch schäumende Getränke aus entakoholisiertem Wein (alkoholfreier "Sekt") sowohl für die Marke Carl Jung als auch für andre Marken hergestellt. Der Vertrieb erstreckt sich auf Deutschland (Umsatzanteil rund ein Drittel) und die ganze Welt mit Schwerpunkt auf die Europäische Union. 2. Forschung und Entwicklung Der Anspruch der Abnehmer an die Qualität der Produkte erhöht sich fortlaufend. Das Verfahren zur Entalkholisierung wurde und wird aus diesem Grund laufend weiterentwickelt. Die zweite, im Januar 2023 in Betrieb genommene Entalkoholisierungsanlage trägt diesem Anspruch und der Fortentwicklung Rechnung. Wesentliche, die Qualität fördernde technische Merkmale der Anlage wurden von unseren Mitarbeitern zusammen mit dem Hersteller entwickelt. Darüber hinaus werden permanent Rezeptur- und somit Qualitätsverbesserungen zusammen mit Kunden umgesetzt. Dies betrifft neben der Auswahl besonderer Grundweine auch das Testen erlaubter Zusätze für entalkoholiserten Wein sowie Aromen oder sonstige deklarationspflichtige Substanzen für aromatisierte Getränke. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Unternehmensleitung verwendet in erster Linie die Umsatzentwicklung, die Rohgewinnmarge ([Umsatz + Bestandsveränderung - Materialaufwand] / [Umsatz + Bestandsveränderung]) und das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) als Leistungsindikatoren zur Messung des wirtschaftlichen Erfolgs. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Carl Jung GmbH erzielt rund ein Drittel der Umsatzerlöse in Deutschland. Der Export nimmt an Bedeutung zu, wobei neben den Ländern der Europäischen Union zunehmend Drittländer beliefert werden. Unsere Geschäftsentwicklung ist in hohem Maße von der Konsumlaune der Märkte abhängig. Negative Entwicklungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, aber auch exogene Krisen (z.B. kriegerische Aktivitäten oder andere geopolitischen Unruhen) können sich nachteilig auf die privaten Konsumausgaben und damit auch auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 in Deutschland nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 Prozent. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Die Weltwirtschaft hat im Jahr 2023 um 3,9 Prozent zugelegt. Dieses Wachstum ist im historischen Vergleich zwar verhalten, aber angesichts der Belastungen als robust anzusehen. Vielerorts wurde die konjunkturelle Entwicklung durch hohe Energiepreise, stark gestiegene Zinsen, Kaufkraftverluste infolge der erhöhten Inflation sowie geopolitische Krisen und Unsicherheiten belastet. In den meisten Ländern schwächelte dadurch in erster Linie die Industrie, während sich die Dienstleistungen vielerorts etwas besser behaupten konnten. Die europäische Wirtschaft hingegen trat auf der Stelle, gebremst von der Energiepreiskrise und der restriktiven Geldpolitik. Der Euroraum trug mit 0,5 Prozent nur wenig zum Wachstum der Weltwirtschaft 2023 bei (vgl. DIW Wochenbericht 10/2024). In einem schwierigen Umfeld mit begrenztem Wachstum steigt die Nachfrage nach alkoholfreien (entalkoholisierten) und alkoholarmen (teilentalkoholisierten) Weinen. Während der Trend zu moderatem und gesundheitsbewusstem Konsum also weiter anhält, wirken sich gleichzeitig wirtschaftlicher Druck und Inflation auf die Preise und das verfügbare Einkommen aus. Da bis zu 40 Prozent der Konsument/innen von alkoholfreiem und 38 Prozent der Käufer/innen von alkoholreduziertem Wein erwarten, für alkoholfreie und alkoholarme Weine weniger Geld ausgeben zu müssen, könnte dies das Wachstum der Kategorie bremsen. 2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 sind die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.348 oder 8,7 Prozent auf T€ 16.756 gestiegen. Damit wurde das geplante Wachstum der Umsatzerlöse von 4,6 Prozent übertroffen. Die Rohgewinnmarge (40,9 Prozent) entwickelte sich gegenüber der Planung positiver, so dass mit T€ 513 ein gegenüber der Planung deutlich besseres Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) erzielt wurde. Insgesamt stufen wir den Geschäftsverlauf 2023 als zufriedenstellen ein. 3. Lage Ertragslage Die nachfolgend wirtschaftliche Erfolgsrechnung fasst die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen:
Die Umsatzerlöse stiegen im Zuge einer erhöhten Nachfrage gegenüber dem Vorjahr um 8,7 Prozent auf T€ 16.756. Dabei hat sich insbesondere das Inlandsgeschäft mit einem Zuwachs von rund 21 Prozent und das Drittlandgeschäft mit einem Zuwachs von rund 11 Prozent positiv entwickelt, während die Umsätze innerhalb der Europäischen Union um rund 2 Prozent zurückgingen. Unter Berücksichtigung des Bestandsabbaus in Höhe von T€ 212 hat die Gesamtleistung im Jahresvergleich um 2,8 Prozent auf T€ 16.544 zugenommen. Die Materialaufwandsquote lag mit 59,1 Prozent unter dem Vorjahr von 62,3 Prozent mit der Folge, dass die Rohgewinnmarge auf 40,9 Prozent anstieg. (Vorjahr: 37,7 Prozent). Hier spiegeln sich die im Jahresvergleich gesunkenen Einkaufspreise wider. Eine um T€ 242 höhere Pacht, die an die Gesellschafterin für das bereitgestellte Anlagevermögen zu leisten ist, war die wesentliche Ursache für den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Weiterhin sind die Werbekosten um T€ 108 gegenüber dem Vorjahrgestiegen.Das Ergebnis vor Ertragsteuern stieg mit T€ 513 gegenüber dem Vorjahr deutlich um T€ 267 an. Nach Abzug der Ertragsteuern (Steuerquote von rund 30 Prozent) ergab sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresüberschuss von T€ 357 (Vorjahr: T€ 172). Vermögenslage Nachfolgend erläutern wir den Vermögens- und Kapitalaufbau anhand der nach Liquiditätsgesichtspunkten zusammengefassten Bilanzzahlen: Die Bilanzsumme erhöhte sich von T€ 6.577 im Vorjahr auf T€ 7.075 zum Bilanzstichtag, was im Wesentlichen auf um T€ 855 gestiegene Kundenforderungen zurückzuführen war. Gegenläufig gingen insbesondere die Vorräte um T€ 413 zurück. Dies ist auf eine im Vergleich zum Vorjahr höhere Auslieferungen von Waren noch im Dezember zurückzuführen.Das notwendige Anlagevermögen wird wesentlich von der Gesellschafterin gepachtet, weshalb kein nennenswertes Anlagevermögen in der Bilanz der Carl Jung GmbH ausgewiesen wird. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von T€ 1.128 betrafen nahezu ausschließlich ein Verrechnungskonto mit der Gesellschafterin. Die Eigenkapitalquote stieg bei einem Jahresüberschuss trotz einer gestiegenen Bilanzsumme leicht auf 62,0 Prozent (Vorjahr: 61,2 Prozent). Wir stufen die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft als gut ein. Das kurzfristige Fremdkapital liegt mit T€ 2.350 auf dem Niveau des Vorjahres von T€ 2.220 und ist weiterhin deutlich niedriger als das kurzfristig gebundene Vermögen von T€ 6.886 (Vorjahr: T€ 6.434). Finanzlage Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von T€ 400 (Vorjahr: T€ 386). Bankverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die Finanzierung des laufenden Geschäfts erfolgte weitestgehend über den operativen Cashflow unter Nutzung von Kontokorrentlinien. Investitionen in das Anlagevermögen finden nicht statt, da auf Grundlage eines Pachtvertrags das erforderliche Anlagevermögen von der Gesellschafterin bereitgestellt wird. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Die nachstehenden Risiken sind in absteigender Reihenfolge aufgeführt. Risiken sehen wir in der Preisentwicklung und der Verfügbarkeit von Wein, die in den letzten Jahren von hohen Volatilitäten geprägt war. Als Naturprodukt hängen Preise und Qualität von den jeweiligen Ernten in den für uns relevanten Anbauregionen ab. Der Klimawandel mit einer stetigen Veränderung von Klima und Wetter verschärft diese Situation. Bei einer geringeren Qualität der Weine besteht das Risiko, dass die Akzeptanz und damit die Nachfrage nach unseren Produkten zurückgeht. Im Fall von Preissteigerungen von Weinen kann ferner das Risiko bestehen, dass die höheren Einkaufspreise nicht vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden können. Gleiches gilt auch für die steigenden Energiekosten, wenn es uns nicht gelingt, diese weiter zu berechnen. Aus der steigenden Nachfrage der Konsumenten nach alkoholfreien Weinen können sich aus einer wachsenden Konkurrenz Marktrisiken ergeben. Wie das Deutsche Weininstitut (DWI) mitteilt, treten immer mehr Weingüter, Winzergenossenschaften und Handelskellereien in den Markt der entalkoholisierten Weine und Sekte ein. Hier gilt es, die Marktposition zu halten und durch Qualität und ggf. Sortimentserweiterung weiter zu stärken. In den vergangenen Jahren konnte ein nicht unerhebliches Geschäft mit alkoholfreien Weinen und Sekten auf der Basis von ökologisch erzeugten Weinen aufgebaut werden. Derzeit ist diese Produktion aus EU-rechtlichen Gründen nach wie vor nicht möglich. Perspektivisch soll die Entalkoholisierung von ökologisch erzeugten Weinen ab dem 2. Quartal 2025 durch EU-Zulassung erlaubt sein, allerdings sind die Informationen seitens der EU hierzu unverbindlich. Bedeutende Umsatzausfälle hat es wider Erwarten nicht gegeben. Zur Herstellung der Produkte wurde weiterhin Biowein verwendet und dies lediglich in den Zutaten vermerkt, ansonsten aber auf die Deklaration der biologischen Herstellung unter Beibehaltung der sonstigen Etikettierung verzichtet. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung kann Einfluss auf unsere Geschäftsentwicklung haben. Bei einer rezessiven Entwicklung der Wirtschaft bzw. bei einer anhaltenden Inflation kann es zu einer Schmälerung der Kaufkraft der Konsumenten und damit zu einem Rückgang der Nachfrage nach unseren Produkten kommen. Es besteht ein mögliches Risiko des Forderungsausfalls. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden kontinuierlich überwacht. Für den Fall, dass Kunden ihre Forderungen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen bezahlen, werden in Abstimmung mit dem Vertrieb entsprechende Maßnahmen ergriffen. Ein nennenswertes Ausfallrisiko können wir derzeit aus der Struktur der Forderungen nicht ableiten. Zur Abdeckung identifizierter Ausfallrisiken werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. 2. Chancenbericht Im Zuge des allgemeinen Trends, dass Konsumenten vermehrt alkoholfreie Varianten von Weinen und anderen Produkten bevorzugen, ergeben sich große Chancen für die Gesellschaft. Als zusätzliche Chance sehen wir unsere langjährige Erfahrung und Tradition in der Entalkoholisierung von Weinen, die uns helfen wird, in dem aufstrebenden Marktsegment alkoholfreier Getränke unseren Marktanteil zu halten und auszubauen. 3. Prognosebericht Ungeachtet der weniger guten wirtschaftlichen Rahmendaten in Deutschland entwickelt sich die Nachfrage nach alkoholfreien Weinen und Sekten nach wie vor gut, insbesondere auch im Ausland. Wir erhalten konstant viele Anfragen von potenziellen Neukunden, für die wir ein attraktiver Partner sind. Die ursprüngliche Planung für das Jahr 2024 sah gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Umsatzwachstum vor. Bei einer leicht rückläufigen Rohgewinnmarge war ein Ergebnis vor Ertragsteuern leicht unter dem des Jahres 2023 geplant. Unter Berücksichtigung der umsatz- und ergebnisstarken Monate Oktober bis Dezember gehen wir auf Basis der Zahlen zum 30. September 2024 davon aus, das Umsatzziel deutlich zu übertreffen. Bremsend auf das Ergebnis werden sich die im Jahr 2024 stark gestiegenen Materialkosten auswirken. Die Rohgewinnmarge im Jahr 2024 wird daher unterhalb unserer Planung liegen. Wir erwarten ein Ergebnis vor Ertragsteuern deutlich oberhalb der ursprünglichen Planung und auch oberhalb des Jahres 2023, das sich aber wesentlich schwächer entwickelt als der Umsatz. Für das Geschäftsjahr 2025 gehen wir von einem gegenüber dem Geschäftsjahr 2024 weiteren Umsatzwachstum von rund 5 Prozent aus. Unter der Annahme einer weiter leicht rückläufigen Rohgewinnmarge planen wir ein leicht verbessertes Ergebnis vor Ertragsteuern Bedingt durch den schnellen Zuwachs an Neugeschäft werden wir allmählich an unsere derzeit verfügbaren Kapazitätsgrenzen geraten.
Rüdesheim am Rhein, den 25. November 2024 Bernhard Jung Martin Henrichs BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Carl Jung GmbH, Rüdesheim am RheinI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss einschließlich der Angaben zum Unternehmen Der Jahresabschluss der Carl Jung GmbH, Rüdesheim am Rhein (Handelsregister Wiesbaden 19999) wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Da die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft erstmals unterschritten wurden, wird die Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 4 HGB weiterhin wie eine mittelgroße Kapitalgesellschaft behandelt. Bei der Aufstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode (Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens: 3 Jahre; Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens: zwischen 8 und 14 Jahren) und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen betreffen Genossenschaftsanteile und werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der Börsen- oder Marktpreis niedriger war als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Darüber hinaus wird der Werteverzehr des Anlagevermögens, sofern dieser durch die Fertigung veranlasst ist, in den Herstellungskosten berücksichtigt. Zur Abdeckung von Lager- und Qualitätsrisiken werden branchenübliche Abwertungen auf die entalkoholisierten Flaschenwaren vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertverfahren gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt: • durchschnittlicher Marktzins von 1,82 % für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren (10-Jahresdurchschnitt), der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde • Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,0 % nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit • Richttafeln 2018 G Klaus Heubeck Die Fluktuation wird mit einer Rate von 0,0 % berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so kann eine sich nach Saldierung insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt werden bzw. ist ein sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern anzusetzen. Allerdings wird vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch gemacht und auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in der Bilanz verzichtet. Wesentliche Ursache für aktive latente Steuern sind Bewertungsunterschiede bei den Rückstellungen für Pensionen (Bewertung und Abzinsung). III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Aus dem Anlagenspiegel ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 1.128.074,05 (Vorjahr: Forderung in Höhe von € 1.060.924,32). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Verrechnungskonten (sonstige Forderungen). Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen solche in Höhe von T€ 137 (Vorjahr: T€ 136) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 256.000,00. Rückstellungen Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 € 3.847,00 (§ 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag). Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (T€ 189), Gewährleistungen (T€ 84) sowie Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 25). Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Mit der Gesellschafterin als verbundenes Unternehmen besteht ein Pachtvertrag. Der Pachtvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Pacht ist variabel und betrug im Jahr 2023 T€ 1.435. Darüber hinaus bestehen laufende Miet- und Leasingverpflichtungen mit Dritten im betriebsüblichen Umfang. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 47. Von den beschäftigten Arbeitnehmern entfallen 18 auf Angestellte in der Verwaltung und 29 auf gewerbliche Arbeitnehmer in der Produktion. Organmitglieder In 2023 bestand die Geschäftsführung aus folgenden Mitgliedern: Herr Bernhard Jung, Geisenheim (hauptberuflicher Geschäftsführer) Herr Martin Henrichs, Ürzig (hauptberuflicher Geschäftsführer) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Im Jahr 2024 wurde mit einer steuerlichen Außenprüfung begonnen, welche die Körperschaftsteuer, die Gewerbsteuer und die Umsatzteuer für die Veranlagungszeiträume 2018 bis 2020 umfasst. Derzeit werden verschiedene Sachverhalte diskutiert, aus der sich materielle Steuernachzahlungen ergeben können. Wir schätzen das Risiko auf Basis der Aktenlage als gering ein. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Ergebnisverwendung Es ist vorgesehen, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von € 356.759,82 und den Gewinnvortrag in Höhe von € 3.771.970,24 auf neue Rechnung vorzutragen.
Rüdesheim am Rhein, den 25. November 2024 Bernhard Jung Martin Henrichs
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem veröffentlichten Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Dem vollständigen Jahresabschluss wurde der nachfolgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Carl Jung GmbH, Rüdesheim am Rhein Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Carl Jung GmbH, Rüdesheim am Rhein, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Carl Jung GmbH, Rüdesheim am Rhein, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wiesbaden, 28. November 2024 Muth
& Reich GmbH
Muth, Wirtschaftsprüfer Reich, Wirtschaftsprüfer |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
2 nahegelegene Organisationen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen