Barthel Grundbesitz GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Fronek-Barthel seit 17.12.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 41.80% | |
| 41.80% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARTIFEX Sportanlagenservice GmbHWeimarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz vom 01.01.-31.12.2021Werte in EUR AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. Grundsätzliche Angaben und Erläuterungen Der vorliegende Jahresabschluss der ARTIFEX Sportanlagenservice GmbH, Weimar, zum 31. Dezember 2021 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie unter Beachtung geltender Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Der Unternehmenssitz der Barthel Beteiligungsgesellschaft mbH befindet sich in Weimar, weitere Standorte sind nicht vorhanden. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena HRB 517663 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB. Sie nimmt für die Aufstellung des Jahresabschlusses die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zum Bilanzstichtag mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet. Die Abschreibungen wurden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und auf Zugänge des Anlagevermögens im Berichtsjahr zeitanteilig vorgenommen. Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten EUR 800 nicht übersteigen, wurden im Geschäftsjahr 2021 gemäß § 6 Abs. 2 S.1 EStG sofort abgeschrieben. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss wurde ebenso verfahren. Die sonstigen Ausleihungen wurden zum Nennwert bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs.1 HGB unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 S.2 und S. 3 HGB bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten der Fertigung auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens, sofern durch die Fertigung verursacht und angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung berücksichtigt wurden. Das Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalbetrag abzüglich gegebenenfalls notwendiger Wertberichtigung angesetzt. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalbetrag. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Auszahlungen und fällige Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und wurden gemäß § 249 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Angaben zur Bilanz Auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) wurde verzichtet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich zusammen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 9,9 (Vj. TEUR 0). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf TEUR 4,3 (Vj. TEUR 0,0) Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 43,1 (Vj. TEUR 0) und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 0). Die Geschäftsführung der ARITFEX Sportanlagenservice GmbH gehörte im Geschäftsjahr 2021 Herrn Daniel Fronek-Barthel, Grammetal hauptberuflich an.
Weimar, 13.02.2023 Daniel
Fronek-Barthel
Geschäftsführung Angabe gemäß § 328 Abs. 1a S. 1 HGB Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde am 02.04.2023 festgestellt. |
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