RAPP
WOHNBAU GmbH
Bernau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
342.002,00 |
433.498,00 |
| I.
Sachanlagen |
342.002,00 |
433.498,00 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
76.521,32 |
113.094,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
418.523,32 |
546.592,56 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
138.094,56 |
123.103,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
36.573,24 |
-14.990,82 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
76.521,32 |
113.094,56 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
1.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
415.633,32 |
544.102,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
42.290,33 |
32.204,34 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
890,00 |
890,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
418.523,32 |
546.592,56 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
2011
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für die Aufstellung des
Jahresabschlusses (§§ 267, 274 a, 276 und 288
HGB) wird Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 Abs. 2 und
3 und 275 Abs. 2 HGB sowie § 42 GmbHG; die Bilanz ist
in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt
worden.
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist
zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Der Anlagespiegel sowie der Kontennachweis sind
beigefügt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2
HGB).
Der Anhang wird nach den Bestimmungen der
§§ 284 ff. HGB auf der Basis der für "Kleine
Kapitalgesellschaften" geltenden Vorschriften gefertigt.
Der Jahresabschluss ist gem. §§ 325 ff. HGB
offen zu legen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
der §§ 252 - 256a HGB sowie - soweit zutreffend -
unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und
Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 270 - 274 HGB) aufgestellt.
Die Bewertung erfolgt unter der Prämisse der
Unternehmensfortführung (going concern). Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln
bewertet, wobei das Vorsichtsprinzip beachtet ist.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 II EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über €
410 bis € 1.000 entsprechend der Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
1. Aktiva
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagespiegel) ist beigefügt (Anlage IV). Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).
2. Passiva
Das gezeichnete Kapital entspricht den
gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen bzw. den
Beschlüssen der Gesellschafterversammlung.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt EURO 381.108,18 (Vj. EURO 520.619,15).
Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten)
bestanden für Bankavale in Höhe von EURO 0,00.
V. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Hermann Rapp, Architekt
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 28.365,28 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 19.303,41 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2012 festgestellt.
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