Holzbau Finke
GmbH
Borken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
144.878,00 |
63.224,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1.280,00 |
| II.
Sachanlagen |
134.752,00 |
51.819,00 |
| III.
Finanzanlagen |
10.125,00 |
10.125,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
253.098,32 |
236.832,44 |
| I.
Vorräte |
-8.084,78 |
74.563,15 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
358.989,25 |
241.735,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
120.511,53 |
112.593,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.897,98 |
0,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
37.193,19 |
31.649,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
140.671,57 |
49.676,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
499,80 |
| Aktiva |
397.976,32 |
300.556,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
178.826,92 |
144.011,90 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
121.511,90 |
98.900,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
44.815,02 |
32.611,07 |
| B.
Rückstellungen |
29.973,00 |
28.815,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
162.124,40 |
110.405,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
128.331,43 |
62.731,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
33.792,97 |
47.673,71 |
| D.
Passive latente Steuern |
27.052,00 |
17.324,00 |
| Passiva |
397.976,32 |
300.556,24 |
Anhang
A. ALLGEMEINE GRUNDLAGENDie Holzbau Finke GmbH
hat ihren Sitz in Borken und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Fritzlar (HRB 12266).
Bei der Holzbau Finke GmbH handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Nr. 1 HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen gem. §
288 HGB wurden in Anspruch genommen. Die Zahl der im
Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer betrug: 12
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt
worden.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst worden. Die Posten sind im
Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
I. Bilanzierungsmethoden
Aktivierungswahlrechte wurden nicht ausgeübt. Der
Anlagespiegel wurde branchenbedingt dem gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschema angepasst. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden unter einer
eigenständigen Anlagenposition zusammengefasst.
II. BewertungsmethodenDie Vermögens- und
Schuldposten sind nach dem Anschaffungsprinzip bewertet
worden.
a) Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet worden. Es wurde die lineare bzw.
degressive Abschreibungsmethode angewandt. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde aufgrund von
Erfahrungssätzen geschätzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800,00
€ wurden auf fünf Jahre abgeschrieben.
b) VorräteDie Vorräte wurden im
Zeitpunkt der Anschaffung zu Anschaffungskosten bewertet. Der
Inventurbestand ist durch Bestandsaufnahme nachgewiesen.
Die teilfertigen Arbeiten wurden mit den bis zum
Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten bewertet.
c) Forderungen und sonstige
VermögensgegenständeBei den Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen lagen keine
erkennbaren Ausfallrisiken vor, sodass keine
Einzelwertberichtigung notwendig war.
d) Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel sind mit den
Anschaffungskosten angesetzt worden.
e) RückstellungenRückstellungen sind
für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet worden. Sie sind mit dem nach kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet worden
und im Kontennachweis zur Bilanz einzeln aufgeführt.
Eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 HGB
oder nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG erfolgte nicht, da
entweder die Laufzeit der Rückstellungen weniger als 12
Monate beträgt oder der Betrag im Verhältnis zur
Bilanzsumme von untergeordneter Bedeutung war. Anhaltspunkte
für Preis- oder Kostensteigerungen lagen nicht vor.
f) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet worden. Die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sind per OPOS-Liste
nachgewiesen. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1
Nr. 3 EStG erfolgt nicht, da die Verbindlichkeiten entweder
verzinslich sind oder deren Laufzeit am Bilanzstichtag
weniger als 12 Monate beträgt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
I. Sachanlagen und immaterielle
VermögensgegenständeDie Entwicklung ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel.
II. Verbindlichkeiten1. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
2. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen betragen 92.086,45 €. Der Nachweis wird durch
die OPOS-Liste zum Bilanzstichtag erbracht.
C. ERGEBNISVERWENDUNG
Auf Vorschlag der Geschäftsführung hat die
Gesellschafterversammlung beschlossen, das Ergebnis 2023 wie
folgt zu verwenden:
| Gewinnvortrag
31.12.2022 |
121.511,90 € |
| Jahresüberschuss
2023 |
44.815,02 € |
| Bilanzgewinn |
166.326,92 € |
| davon: Ausschüttung
an die Gesellschafter |
0,00 € |
| Vortrag auf neue
Rechnung |
166.326,92 € |
D. SONSTIGE ANGABENDie Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans ergeben sich aus der, dem
Jahresabschluss beigefügten, Liste der Gesellschafter.
34582 Borken, den 19. August
2024
gez.
Wolfgang Finke
Geschäftsführer
gez.
Marcel Braun
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2024
festgestellt. |