Blitz F24-980 GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Brockmann seit 15.2.2002 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wertkontor AGMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31. Dezember 2006Wertkontor AG, MünchenAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2006Wertkontor AG, MünchenA. Allgemeine AngabenAngaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung -. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses a) Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. b) Vorjahreszahlen Die Betragsangaben für das Vorjahr sind in allen Fällen vergleichbar. B. Grundsätze der Bilanzierung und BewertungI. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 3. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden 4. Unter der Bilanz zu vermerkende Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen nicht. II. Bewertungsmethoden 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. 5. Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden: a) Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird (amtliche Abschreibungstabellen, kürzeste Nutzungsdauer). Geringwertige Anlagegüter wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, der Abgang der Gegenstände wird im Jahr des Zugangs unterstellt. b) Umlaufvermögen Forderungen und liquide Mittel wurden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Aus Geringfügigkeitsgründen wurde auf den Ansatz einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko verzichtet. c) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. d) Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei den Aufwendungen wurde von Vollkosten ausgegangen. 6. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes Vor dem Anlagevermögen waren die Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes (Organisations- und Vertriebsmaßnahmen) aus den Jahren 2004 und 2005 auszuweisen und wurden entsprechen § 281 HGB zu mindestens einem Viertel durch Abschreibungen getilgt. 2. Anlagenspiegel Die Zusammensetzung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. 3. Forderungen und Verbindlichkeiten Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind innerhalb von drei Monaten fällig. 4. Rückstellungen Die anderen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Kosten des Jahresabschlusses gebildet. 5. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnlich Rechte gesichert sind Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen keine. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Aperiodische Aufwendungen und Erträge Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält aperiodische Aufwendungen in Höhe von TEuro 11,2 (Forderungsverluste). Aperiodische Erträge sind keine nennenswerten entstanden. E. Sonstige Angaben1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB. 2. Eigenkapital Zum Bilanzstichtag besteht ein gezeichnetes Kapital in Höhe von Euro 270.000,00, das in 270.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je Euro 1,00 eingeteilt ist. 3. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt für das bis zum 31. Dezember 2006 laufende Geschäftsjahr vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Zahl der Beschäftigten Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer i.S.d. § 285 Satz 1 Nr. Abs. 7 HGB beschäftigt. 5. Vorstand
6. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören an:
Folgende Aufsichtsratsvergütungen wurden im abgelaufenen Wirtschaftsjahr an die Mitglieder bezahlt:
7. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorstand Es bestehen kurzfristige Forderungen gegen den Vorstand in Höhe von TEuro 2,3. 8. Nachrangige Verbindlichkeiten Es bestehen nachrangige Verbindlichkeiten aus einem Darlehen in Höhe von TEuro 43,7. Das Nachrangdarlehen lautet über eine Darlehenssumme von TEuro 40 und wird mit 8 % p.a. verzinst; der Bilanzausweis enthält neben der Darlehenssumme die bisher angefallenen Zinsen. Das Darlehen wurde der Gesellschaft für mindestens 5 Jahre zur Verfügung gestellt und wird im Falle eines Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Gesellschaft erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt; die Aufrechnung des Rückzahlungsanspruches gegen Forderungen der Gesellschaft ist ausgeschlossen; für die Verbindlichkeiten werden in den Vertragsbedingungen keine Sicherheiten durch die Gesellschaft oder Dritte gestellt. Das Darlehen kann frühestens am 1. Juni 2009 gekündigt werden.
München, den 30. August 2007 Robert Brockmann |
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