Bickensohler Weinvogtei eG
Vogtsburg im KaiserstuhlStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Georg Bühler seit 20.8.2020 | Vorsitzender des Vorstands |
Yves Buchert seit 20.8.2020 | Vorsitzender des Vorstands |
Patrick Chelaifa seit 29.1.2020 | Vorstandsmitglied |
Reinhard Rudolf Möcklin seit 12.5.2009 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bickensohler Weinvogtei eGVogtsburg im KaiserstuhlJahresabschluss zum 30. Juni 2024BILANZ ZUM 30. JUNI 2024A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023/24A. Allgemeine Angaben Die Bickensohler Weinvogtei eG hat ihren Sitz in Vogtsburg-Bickensohl. Sie ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Freiburg im Brsg. unter GnR 290015 eingetragen. In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen. In der Außerordentlichen Generalversammlung vom 10.10.2017 wurde die Umfirmierung der Winzergenossenschaft Bickensohl eG in Bickensohler Weinvogtei eG beschlossen. Die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bestehenden Wertberichtigungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB (in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung) betragen TEUR 800,0 (Vorjahr TEUR 800,0) B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Bauten und bewegliche Anlagengegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Auf Bauten wurden planmäßige lineare Abschreibungen vorgenommen. Bewegliche Anlagengegenstände wurden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungspreis (vermindert um Vorsteuer) von 150,00 EUR sind in den Geschäftsjahren bis 2014/2015 voll abgeschrieben und als Abgang behandelt worden. Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis zwischen 150,01 EUR und 1.000,00 EUR (jeweils vermindert um Vorsteuer) werden ab dem genannten Geschäftsjahr jahrgangsweise in einem Sammel-Posten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Die Vorräte wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. In einzelnen Fällen waren Abwertungen auf den niedrigeren Wert erforderlich. Die auf das Vorratsvermögen bestehenden Wertabschreibungen nach § 253 Abs. 4 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung im Umfang von TEUR 800 wurden beibehalten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko und das zinsfreie Zahlungsziel bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen abgesetzt. In den sonstigen Vermögensgegenständen ist das aus dem Anrechnungsverfahren entstandene Körperschaftsteuerguthaben enthalten, das zwischen 2008 und 2017 ratierlich zurückbezahlt wird. Wegen der Unverzinslichkeit des Zahlungsanspruches wurde das Körperschaftsteuerguthaben mit dem Barwert angesetzt. Der Abzinsungssatz beträgt 4 %. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entsprechend ihrer Restlaufzeit vorgenommen. Rückstellungen, welche nach § 248 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 HGB a. F. gebildet wurden und für die der Grund weiterhin besteht, wurden beibehalten. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. BILANZ Von den Forderungen haben insgesamt EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr. Die Ergebnisrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere enthalten:
Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr bzw. über 5 Jahre:
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. II. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG - nicht veröffentlichungspflichtig - D. Sonstige Angaben Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Auszubildende wurden im Geschäftsjahr nicht beschäftigt. Mitgliederbewegung
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstandes: Chelaifa, Patrick - Geschäftsführer Buchert, Yves - Vorsitzender Bühler, Daniel - stellv. Vorsitzender Mitglieder des Aufsichtsrats: Johner, Timo - Vorsitzender Schmidt, Oliver - stellv. Vorsitzender Schmidt, Wilma Federer, Dirk Am Bilanzstichtag betrugen die Forderungen an: Mitglieder des Vorstands EUR 178,20 Mitglieder des Aufsichtsrats EUR -
Vogtsburg-Bickensohl, 8. August 2024 Bickensohler Weinvogtei eG Der Vorstand: Chelaifa, Patrick Buchert, Yves Bühler, Daniel Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 48 GenG in der Generalversammlung am 19. Februar 2025 festgestellt und die Ergebnisverwendung wie vorgeschlagen beschlossen. |
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