Großhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Sparkasse Holstein
EutinStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Bothe seit 24.1.2025 | Vorstandsmitglied |
Silke Boldt seit 11.1.2023 | Vorstandsmitglied |
Thomas Piehl seit 22.10.2018 | Vorstandsmitglied |
Michael Ringelhann seit 4.9.2012 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse HolsteinEutin und Bad OldesloeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangGrundlagen der RechnungslegungDer Jahresabschluss der Sparkasse Holstein wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAllgemeine AngabenDie Sparkasse ist eine Pfandbriefbank nach § 1 PfandBG. Gemäß § 2 RechKredV wendet die Sparkasse das Formblatt für Pfandbriefbanken an. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der§§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern eine Durchbrechung der Stetigkeit im Geschäftsjahr erfolgte, wird im weiteren Verlauf darauf hingewiesen. Die Finanzinstrumente werden grundsätzlich anhand institutsinterner Kriterien dem Anlagebestand zugeordnet. Im Berichtsjahr wurden diese Kriterien nicht geändert. Von einer Einbeziehung der anteiligen Zinsen in die Aufgliederung nach Restlaufzeiten wurde gemäß § 11 Satz 3 RechKredV abgesehen. Die Provisionsforderungen ggü. Kreditinstituten aus Vermittlungsleistungen i. H. v. 6,4 Mio. € wurden im Berichtsjahr erstmals im Bilanzposten Aktiva 3 (Forderungen an Kreditinstitute) ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis im Bilanzposten Aktiva 13 (sonstige Vermögensgegenstände; 5,7 Mio. €). ForderungenDie Forderungen an Kunden und Kreditinstitute wurden mit ihrem Nennwert angesetzt; der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und dem höheren bzw. niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde als transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktiv- bzw. Passivseite ausgewiesen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst; im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Für akute Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls. Eine Einzelwertberichtigung wird gebildet, sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit bei dem Kreditnehmer erwartet wird. Bei der Bestimmung der Höhe der Wertberichtigung wird der Wert der gestellten Kreditsicherheiten berücksichtigt. Dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung (PWB) Rechnung getragen, die wir gem. IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 1 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) gebildet haben (Bewertungsvereinfachungsverfahren). Dieser orientiert sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Bewertungsvereinfachungsverfahrens wurden zum Bilanzstichtag überprüft und sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Gem. IDW RS BFA 7 wird die gebildete PWB nicht vollständig in der Bilanzposition Forderungen an Kunden ausgewiesen. Stattdessen erfolgt eine Aufteilung und die PWB wird jeweils anteilig bei den betroffenen Positionen in Abzug gebracht. Die Sparkasse setzt bei der Bewertung von Grundschulden für die Berechnung der Risikovorsorge zusätzlich dingliche Zinsen über 2 Jahre an, wobei der maximale Ansatz auf die Höhe des Realisationswerts begrenzt bleibt. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen zudem Vorsorgereserven. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen bis zu den Zeit-bzw. Nominalwerten vorgenommen worden. WertpapiereWertpapiere wurden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kursen am Bilanzstichtag angesetzt ("strenges Niederstwertprinzip"), gegebenenfalls wurde auf diese Werte zugeschrieben. Auch bei einer nur vorübergehenden Wertminderung bei Papieren des Anlagevermögens wurde das strenge Niederstwertprinzip angewendet. Bei der Ermittlung des beizulegenden Werts für Wertpapiere wird zur Abgrenzung eines aktiven bzw. inaktiven Marktes auf die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) anhand der MiFID II Vorschriften vorgenommene Einstufung der Wertpapiere als liquide bzw. illiquide zurückgegriffen. Für Wertpapiere, die im Ergebnis als auf einem aktiven Markt gehandelt eingestuft werden, liegt ein Geschäft- nicht älter als drei Monate - vor. Werden dauerhaft keine Kurse geliefert, kommen theoretisch berechnete Kurse zur Anwendung, die von Refinitiv zur Verfügung gestellt werden. Die Bewertung dieser illiquiden Wertpapiere erfolgt auf Basis einer hinterlegten Zinsstrukturkurve zuzüglich eines Spreadaufschlags. Die Analyse der Marktliquidität der im Eigenbestand befindlichen Finanztitel und gedeckten Schuldverschreibungen ergab mit Ausnahme von einem Wertpapier das Vorhandensein inaktiver Märkte. Für die Anteile an Publikums- sowie Spezialfonds wurde für die Bewertung dem Grunde und der Höhe nach auf die von den jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften zum Bilanzstichtag veröffentlichten Rücknahmepreise der Anteile abgestellt. Die Sachgerechtigkeit dieser Preise ergibt sich aus den investmentrechtlichen Regelungen, wonach sich für die Bewertung der von den Kapitalanlagegesellschaften verwalteten Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten eindeutige Bewertungsvorschriften und Kontrollen bzgl. der Preisfindung ergeben. Soweit es sich bei den von den Kapitalanlagegesellschaften gehaltenen Vermögensgegenständen um illiquide Positionen oder komplexe Kreditverbriefungen handelte, hat die Sparkasse zusätzliche Nachweise zur Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des veröffentlichten Rücknahmepreises eingeholt. Diese Nachweise umfassen u. a. von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erstellte Bestätigungen zur Sachgerechtigkeit des Wertfindungsverfahrens. Wurden bei Immobilienfonds bewertungsrelevante Risiken erkennbar, die am Bilanzstichtag bereits als begründete Tatsachen zu berücksichtigen sind, sich jedoch noch nicht im Rücknahmepreis niedergeschlagen haben, wurde insoweit ein Abschlag auf den Rücknahmepreis vorgenommen. Die Bewertung der Wertpapiere steht in Einklang mit dem Rechnungslegungshinweis RH HFA 1.014 ("Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB") des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Anteile an verbundenen Unternehmen und BeteiligungenDie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten (strenges Niederstwertprinzip) bewertet; gegebenenfalls wurden Zuschreibungen vorgenommen. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDie immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bei den Gebäuden grundsätzlich linear über eine Nutzungsdauer von höchstens 50 Jahren. Es wurde das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB von niedrigeren Wertansätzen, die auf Abschreibungen nach §§254, 279 Abs.2 HGBa. F. beruhen, ausgenutzt. Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung durchgeführt. Eine dauerhafte Wertminderung liegt bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern vor, wenn der niedrigere beizulegende Wert während der nächsten 5 Jahre den sich nach planmäßigen Abschreibungen ergebenden Wert unterschreitet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Jahr 2023 nicht erforderlich. Bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer angesetzt, soweit sie kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist. Ansonsten erfolgt die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach den für Gebäude geltenden Grundsätzen. Grundsätzlich werden Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich der Betriebsvorrichtungen linear abgeschrieben. Soweit in der Vergangenheit degressiv abgeschrieben wurde, wird dieses bis zu dem Zeitpunkt fortgeführt, zu welchem die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Aus Vereinfachungsgründen wurden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen die geringwertigen Vermögensgegenstände (inkl. Software) mit einem Anschaffungswert von bis zu 250€ (zzgl. USt) im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die geringwertigen Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von mehr als 250€ bis 1.000€ (zzgl. USt.) wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Software mit einem Anschaffungswert von mehr als 250 € bis 800 € (zzgl. USt.) wurde in einen Sammelposten eingestellt, der ebenfalls über 5 Jahre linear abgeschrieben wird. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden gem. §253 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und einem niedrigeren Auszahlungsbetrag werden unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite aufgenommen und laufzeitabhängig bzw. entsprechend der Zinsbindung aufgelöst. Zero-Bonds und ähnliche Verbindlichkeiten werden mit dem Barwert bilanziert. RechnungsabgrenzungErträge aus der Vermittlung von kundenseitigen Zinssicherungsgeschäften an Landesbanken wurden erfolgswirksam abgegrenzt. Die Abgrenzung bestimmt sich nach der Laufzeit der im Zusammenhang mit den vermittelten Geschäften gestellten Garantieverpflichtungen gegenüber den Landesbanken. RückstellungenRückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird eine Änderung dieser wie auch des Abzinsungssatzes zum Ende des Geschäftsjahres unterstellt. Die Rückstellung für Pensionen wurde nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungslegungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Für die Bewertung von Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen wurde als Abzinsungsfaktor der von der Deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet. Auf diesen Zinssatz wurde infolge eines vorgezogenen Bewertungsstichtages eine Projektion des Zinssatzes auf den Abschlussstichtag vorgenommen und ein sich daraus ergebener Zinssatz von 1,82 % (Vorjahr 1,78%) zugrunde gelegt. Es ergeben sich dadurch keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse, da der prognostizierte Zins dem veröffentlichten Zinssatz der Deutschen Bundesbank zum 31.12.2023 entspricht. Für die Abzinsung der Beihilferückstellungen wurde der von der Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste und erkennbare Risiken berücksichtigt worden. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Gemäß § 253 Abs. 2 HGB wurden alle Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellungen für Jubiläumszahlungen werden nach den Bestimmungen des TVöD mittels eines versicherungsmathematischen Verfahrens (PUC-Methode) ermittelt. Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden noch nicht bekannte künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe eines Pauschalbetrags von 2,5% berücksichtigt. Die durchschnittlichen relevanten Lohn- und Gehaltssteigerungen in 2024 wurden mit einem Faktor von 9,9 % berücksichtigt. Für die Abzinsung der Altersteilzeitrückstellung wurde der von der Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz zum 30.11.2023 berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Nutzung des vorgezogenen Zinssatzes vom 30.11.2023 in Höhe von 1,72 % hatte nur geringfügige Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse, da der veröffentlichte Zinssatz der Deutschen Bundesbank zum 31.12.2023 mit 1,74 % etwas höher ausfiel. Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen und zum AGB-Änderungsmechanismus wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden aus S-Prämiensparverträgen zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. bei zinsinduzierten Rückstellungen im Zinsaufwand erfasst. Erträge bzw. Aufwendungen aus Änderungen des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden bei zinsinduzierten Rückstellungen im Zinsertrag bzw. Zinsaufwand sowie bei den sonstigen Rückstellungen im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Fonds für allgemeine BankrisikenEs besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Im Jahr 2023 wurde eine Zuführung durchgeführt. Strukturierte Finanzinstrumente i. S. d. IDW RS HFA 22Die Sparkasse hat strukturierte Produkte in Form von erworbenen Schuldverschreibungen mit Kündigungsrechten bzw. Sonderabreden hinsichtlich der Verzinsung und Verlustbeteiligung einheitlich, ohne Abspaltung der Nebenrechte, bilanziert und bewertet. Ferner wurden Darlehen an Kunden mit variabler Verzinsung und vereinbarter Zinsobergrenze (Cap-Darlehen) sowie variable Darlehen mit Mindestzinsklauseln einheitlich, ohne Abspaltung der Nebenrechte, bilanziert und bewertet. Im Kundeneinlagengeschäft wurden strukturierte Produkte (Holstein Struktur Anleihe) ausgegeben. Bei diesen Anleihen handelt es sich um unverzinsliche, indexbasierte Inhaberschuldverschreibungen, deren Wertermittlung aus einem Index oder mehreren Indizes abgeleitet werden. Gemäß IDW RS HFA 22 wird die Holstein Struktur Anleihe in allen Mischvarianten als ein strukturiertes Produkt ausgelegt und in seine Einzelbestandteile zerlegt und bilanziert. Tranchen, die nur Zinsrisiken beinhalten, werden einheitlich bilanziert. Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente sind als schwebende Geschäfte in der Bilanz nicht auszuweisen. Sie werden bei Abschluss entsprechend ihrer Zweckbestimmung dem Handels- oder Anlagebuch zugeordnet. Zum Bilanzstichtag bestanden Garantien gegenüber zwei Landesbanken. Diese sichern das Erfüllungsrisiko der betreffenden Landesbanken aus mit Kunden abgeschlossenen Finanzderivaten ab. Die Höhe der jeweils übernommenen Garantie ergibt sich aus dem Marktwert des jeweiligen Finanzinstruments zum Bilanzstichtag. Die übernommenen Garantien sind aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten und damit Bestandteil der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten. Sofern eine Inanspruchnahme droht, wird dies insoweit über eine Rückstellung für drohende Verluste abgebildet. Die zur Rentabilitätssteuerung abgeschlossenen Credit Default Swaps (Übernahme von Kreditrisiken) wurden der Liquiditätsreserve zugeordnet und nach den Grundsätzen für schwebende Geschäfte im Sinne des IDW RS BFA 6 behandelt. Für die Bestimmung eines am Abschlussstichtag drohenden Verlustes war auf Basis des IDW RS HFA 4 der negative Zeitwert maßgeblich. Die barwertige Zahlung für die Abweichung zwischen dem aktuellen Marktspread und der vereinbarten Prämie (Up-Front-Zahlung) wird über die Gesamtlaufzeit des Kreditderivates verteilt und bei Auflösung im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen. Der Erfolgsausweis im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen für Credit Default Swaps (CDS) erfolgt ebenfalls im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. sonstigen betrieblichen Aufwand. BewertungseinheitenDie Sparkasse Holstein bildet im Zusammenhang mit der emittierten Holstein Struktur Anleihe Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB (ökonomische Bewertungseinheit). Als Sicherungsgeschäfte für Wertveränderungen des Aktienbestandteils der Holstein Struktur Anleihe (Variante Ertrag+ 25 %, Variante Wachstum 50 %, Variante Europa 50 %) werden Futures eingesetzt (Micro-Hedge). Die Futuregeschäfte sind als Anschlusssicherungsgeschäfte ausgestaltet worden. Das der synthetischen Unternehmensanleihe der Variante Europa innewohnende Bonitätsrisiko (max. 50 %) wird über Credit Default Swaps abgesichert. Es handelt sich um sogenannte dynamische Sicherungsbeziehungen, die die Fälligkeitsunterschiede von gesichertem Grundgeschäft und absicherndem Sicherungsgeschäft betreffen. Vorhandene Erfolge beim Abgang eines auslaufenden Sicherungsinstruments sind bilanziell nicht zu realisieren (Einfrierungsmethode). Bewertung des ZinsbuchsDie Sparkasse hatte zum Bilanzstichtag Zinsswapgeschäfte in ihrem Bestand. Diese sind dem Anlagebuch der Sparkasse zugeordnet. Die Zweckbestimmung der abgeschlossenen Verträge liegt in der Steuerung des bilanziellen und außerbilanziellen zinstragenden Geschäftes, insbesondere der Steuerung des damit verbundenen Zinsänderungsrisikos. Bei Zinsswaps handelt es sich um beiderseitig noch nicht erfüllte Zinsverpflichtungen. Damit gelten diese als schwebende Geschäfte. Eine Bilanzierung dem Grunde nach ist innerhalb und außerhalb der Bilanz nicht erforderlich. Aufwendungen und Erträge werden nicht insgesamt verrechnet, sondern jeweils für das einzelne Swapgeschäft saldiert im Zinsertrag oder im Zinsaufwand ausgewiesen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente des Bankbuchs, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss, es muss keine Drohverlustrückstellung gebildet werden. WährungsumrechnungDie Währungsumrechnung erfolgt nach § 340h i. V. m. § 256a HGB. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte und Avalverbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs in Euro umgerechnet. Sortenbestände werden zum Ankaufskurs der Landesbank Hessen-Thüringen bewertet. Dem Kassakurs liegt entweder der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank oder der Landesbank Hessen-Thüringen zugrunde. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden unabhängig von der Restlaufzeit erfolgswirksam berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden erfolgswirksam vereinnahmt. In den Beständen sind in derselben Währung besonders gedeckte Geschäfte vorhanden. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn spezielle Deckungsgeschäfte für umzurechnende Vermögensgegenstände oder Schulden abgeschlossen worden sind. Zusätzlich gehen wir hiervon aus, wenn eine besondere Beziehung zwischen Vermögensgegenständen oder Schulden hergestellt worden ist und diese in jeweils einer Währung sowie in der Höhe vorliegen, in der sich die Positionen bzw. die Geschäfte in Fremdwährung betragsmäßig entsprechen. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um Kundensichteinlagen, Kundenkredite und Kundentermineinlagen, die durch gegenläufige Geschäfte gedeckt sind. Der Ausweis der aus der Umrechnung der besonders gedeckten Geschäfte ermittelten Kursgewinne und -Verluste erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Emittierte PfandbriefeIn 2021 wurden Hypothekenpfandbriefe mit einem Nominalwert von 725 Mio. € zum alleinigen Zwecke der Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten begeben. Bei diesen Sicherungsgeschäften ist nicht mit einer anderweitigen Verwertung des Pfandrechts zu rechnen, auch besteht keine Weiterveräußerungsabsicht. Aufgrund des wirtschaftlichen Gehalts betrachten wir diese Pfandbriefemission weiterhin als nicht in Umlauf gebracht, so dass ein Ausweis als verbriefte Verbindlichkeit (Passiva 3) - ebenso wie ein Ausweis als eigene Schuldverschreibung (Aktiva 5 c) - unterbleibt. Erläuterungen zu einzelnen BilanzpostenAKTIVA Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an die eigene Girozentrale betrugen zum Bilanzstichtag 41.328 T€. Forderungen an Kunden
Realkredite in Höhe von 1.336.488 T€ sowie Kommunalkredite in Höhe von 89.021 T€ dienen zur Deckung begebener Schuldverschreibungen. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Wertpapiere mit einem Nennwert in Höhe von 86.500 T€ dienen zur Deckung bzw. sichernden Überdeckung begebener Schuldverschreibungen. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die Sparkasse hält Anteile von mehr als 10 % an folgendem Investmentvermögen:
BeteiligungenDie Beteiligungen entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligung am Stammkapital des Sparkassen- und Giroverbands für Schleswig-Holstein (SGVSH). Darüber hinaus besteht eine Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe mbH & Co. KG (ErwerbsKG), über die die Sparkasse mittelbar an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) beteiligt ist. Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Sparkassen- und Giroverbands für Schleswig-Holstein (Anteil: 16,1 %). Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kiel. Der SGVSH hält direkt oder indirekt Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing) und wird dafür von seinen Mitgliedssparkassen mit einem Stammkapital ausgestattet, dessen Höhe von der Verbandsversammlung des SGVSH bestimmt wird. Der Bewertung der wesentlichen Beteiligungen liegen Zeitwertgutachten des SGVSH sowie einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Basis des Ertragswertverfahrens zugrunde. Der SGVSH wurde bei der Erstellung der Zeitwertgutachten von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt. In Höhe von 0,6 % ist die Sparkasse an der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen Finanzgruppe mbH & Co. KG (Beteiligung Landesbank Berlin Holding) mit Sitz in Neuhardenberg beteiligt. Das Eigenkapital der ErwerbsKG betrug zum 31.12.2022 3.285 Mio. €, das Jahresergebnis 2022 belief sich auf 2,8 Mio. €. Die über die ErwerbsKG gehaltene Unterbeteiligung der Sparkasse an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) wurde bereits in 2013 auf einen Erinnerungswert von 1 € abgeschrieben. Die Angaben zum Jahresergebnis sowie Eigenkapital unterbleiben für die Beteiligung am Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein mit Verweis auf den § 286 Abs. 3 HGB. Zum 31.12.2023 besteht eine Beteiligung i. H. v. 609 T€ an der S-International Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG, Bad Oldesloe. Es handelt sich hierbei um eine Beteiligung an einem Wertpapierinstitut. Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der sonstigen Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. Mit der Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft der Schleswig-Holsteinischen Sparkassenorganisation GbR, Kiel ist eine unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbunden. Anteile an verbundenen Unternehmen
Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da die Mehrheitsbeteiligungen an Tochtergesellschaften von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind. Die Haftung für die Verbindlichkeiten der S-Immobiliengesellschaft Holstein mbH & Co. KG, der S-Verwaltungsgesellschaft Holstein mbH und der Stiftungen der Sparkasse Holstein gGmbH beschränkt sich auf die Höhe der jeweiligen Einlage. Treuhandvermögen
Sachanlagen
Rechnungsabgrenzungsposten
Latente SteuernLatente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt. Die Unterschiede entstehen im Wesentlichen bei der Bewertung der Forderungen gegenüber Kunden. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes von 29,3 % (Vorjahr: 29,4 %), wobei sich dieser aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer mit 13,4 % zusammensetzt. Aktive und passive latente Steuern werden verrechnet. Es verbleibt ein Aktivüberhang an latenten Steuern, für welchen das Aktivierungswahlrecht zum 31.12.2023 gemäß §274 Abs. 1 Satz 2 HGB weiterhin nicht ausgenutzt wird. Sonstige Angaben zur Aktivseite
Entwicklung des AnlagevermögensIn der nachfolgenden Übersicht erfolgt die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens der Bilanzpositionen Aktiva 5 bis 8 sowie Aktiva 11 bis 13.
PASSIVAVerbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale betrugen zum Bilanzstichtag 127 T€. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
Treuhandverbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
RückstellungenIm Zusammenhang mit der Bildung der Rückstellungen entstand ein Zinsaufwand von 663 T€. Die Zinsbeträge wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 351 T€ (Vorjahr: 1.564 T€). In Höhe des Unterschiedsbetrags sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, unter Berücksichtigung bereits erfolgter Thesaurierungen für die Ausschüttung gesperrt. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung der Pensionsrückstellung zugrunde:
Genussrechtskapital
Die Genussrechte verbriefen das Recht auf eine Basisverzinsung sowie auf eine gewinnabhängige Zusatzverzinsung. Sonstige Angaben zur Passivseite
EventualverbindlichkeitenBei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Im Rahmen von Aval-Gemeinschaftskrediten bestehen Rückgriffsforderungen gegenüber weiteren Unterbeteiligten in Höhe von 4.354 T€. Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung der Sparkasse an der Erwerbsgesellschaft der Sparkassen Finanzgruppe mbH & Co. KG (Beteiligung Landesbank Berlin Holding) hat die Sparkasse eventuelle Verpflichtungsüberhänge gegenüber dem DSGV ö. K. aus Aufwendungsersatzansprüchen für bei den Sparkassen aufgenommene Darlehen zur teilweisen Refinanzierung der Beteiligung auszugleichen. Für das Geschäftsjahr 2023 wird der DSGV ö.K. keinen Aufwendungsersatzanspruch geltend machen. Die Pflicht zur Bildung einer Rückstellung bzw. Passivierung einer Verbindlichkeit für eventuelle Verpflichtungsüberhänge aus Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber dem DSGV ö.K. besteht aktuell folglich nicht. Andere VerpflichtungenDie unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern dies in einem Fall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, haben wir eine ausreichende Rückstellung gebildet. Die unwiderruflichen Kreditzusagen wurden in Anlehnung an die Vorschriften zur Bilanzstatistik ermittelt. Einschätzung des Risikos der InanspruchnahmeDie Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus gemäß den §§ 26 und 27 RechKredV unter der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten und anderer Verpflichtungen erfolgt insbesondere über die Beurteilung der Bonität und die Sicherheitenstellung der Kreditnehmer. Diese wird durch interne Kontrollmechanismen regelmäßig überwacht. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist Bestandteil der Portfolioüberwachung und wird in der Berechnung der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungZinserträgeIm Zinsertrag sind erhaltene Ausgleichszahlungen in Höhe von 21.285 T€ für vorzeitige Auflösungen von Zinsswaps enthalten. Der Zinsertrag künftiger Jahre wird hierdurch verringert. ZinsaufwendungenIm Zinsaufwand sind geleistete Ausgleichszahlungen in Höhe von 21.338 T€ für vorzeitige Auflösungen von Zinsswaps enthalten. Der Zinsaufwand künftiger Jahre wird hierdurch verringert. Bei einzelnen Geschäftsvorfällen ist es aufgrund der Auswirkungen des bis Mitte 2022 vorherrschenden Niedrigzinsumfeldes dazu gekommen, dass die Sparkasse für die Hereinnahme von Einlagen eine Vergütung (positive Zinsen) erhalten hat. Diese positiven Zinsen wurden im GuV-Posten 2 mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, durch offene Absetzung in einer zusätzlichen Vorspalte verrechnet. Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Spenden in Höhe von 5.462 T€ enthalten. Steuern vom Einkommen und ErtragIn den Steuern vom Einkommen und Ertrag ist ein aperiodisches positives Steuerergebnis in Höhe von 544 T€ enthalten. Dieses beruht im Wesentlichen auf der Reduktion von in den Vorjahren gebildeten Steuerrückstellungen, v. a. im Rahmen der Verarbeitung der Ergebnisse aus der in 2023 beendeten steuerlichen Betriebsprüfung (505 T€) sowie auf Steuerrückzahlungen aus den Jahren 2013-2016 i. Z. m. der Verarbeitung einer geänderten Rechtsprechung im Bereich der Gewerbesteuer (132 T€). JahresüberschussIn 2023 wurde der Sicherheitsrücklage ein Betrag in Höhe von 15.047 T€ zugeführt. Es ist vorgesehen, dass der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 17.058 T€ ebenfalls in die Sicherheitsrücklage eingestellt wird. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Sparkasse gehört dem Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein an. Der Sparkassen-Teilfonds ist Bestandteil des institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Mittel für das Sicherungssystem werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel nach dem Einlagensicherungsgesetz bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 % der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf ca. 1,7 Mio. €. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29. September 2023 einer geänderten Rahmensatzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt und eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbands für Schleswig-Holstein beschlossen. Demnach wird sich die Sparkasse ab 2025 bis 2032 am schrittweisen Aufbau eines von der Bankenaufsicht geforderten Zusatzfonds zum Sicherungssystem beteiligen. Der auf die Sparkasse entfallene Beitrag am Zusatzfonds beläuft sich auf Basis der angenommenen Werte zum Ende der Dotierungsphase auf insgesamt ca. 28,8 Mio. €. Bis zum Erreichen des Zielvolumens in 2032 sind jährliche Beträge zu entrichten. Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst sowie Deutsche Leasing) gehalten. Für die Verbindlichkeiten des SGVSH (u. a. sonstige Verpflichtungen z. B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungsunternehmen) haftet den Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht tragen. Gegenüber drei Immobilienfonds wurden Zeichnungszusagen in Höhe von 0,6 Mio. € abgegeben. Für Sparkassen ist im Jahr 2018 eine bundesweit einheitliche Methodik zur quantitativen Ermittlung von nicht-passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen nach Rechtsauffassung des IDW entwickelt worden. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Tarifvertrag Altersversorgung (ATV)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV zu verschaffen, ist die Sparkasse Holstein beteiligt bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlagefinanzierung). Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts von 10 Jahren zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der von der Schwankungsreserve umfassten zwölf folgenden Monate zu erfüllen. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Umlagesatz 6,90 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zusammen mit dem zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag von 0,40 % sind insgesamt 7,30 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an die VBL zu entrichten. Ein Sanierungsgeld wird nicht mehr erhoben. Der Arbeitgeberanteil an der Umlage beträgt 5,49 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Arbeitnehmeranteil zur Umlage beträgt 1,41 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Zudem tragen die Arbeitnehmer noch einen zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage in Höhe von 0,40 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV richtet sich gegen die VBL, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 47.199 T€ betrugen im Geschäftsjahr 2023 2.592 T€. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der VBL handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 147.154 T€. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer von der VBL unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.12.2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der VBL in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der Verpflichtung der VBL. Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenZum Bilanzstichtag bestehen die nachfolgend aufgeführten Arten an noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumenten, die ein potenzielles Erfüllungsrisiko sowie - im Fall offener Positionen - Zins- und / oder sonstige Marktpreisänderungsrisiken beinhalten. Die von der Sparkasse abgeschlossenen Geschäfte dienen-mit Ausnahme der zur Rentabilitätssteuerung abgeschlossenen Credit Default Swaps (Sicherungsgeberposition) - der Absicherung von Aktien- und Zinsrisiken im Kundengeschäft sowie zur Steuerung des Zinsbuchs. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt:
* unter Berücksichtigung von Netting gem.
Art. 274 Abs. 1 CRR II
Derivative Finanzinstrumente (DAX- bzw. Euro-Stoxx-Futures, CDS) werden grundsätzlich einzeln bewertet. Dienen sie der Absicherung von Bilanzposten, Kundenemissionen oder anderen, nicht bilanzwirksamen Geschäften, werden sie mit diesen zusammengefasst bewertet. In diesem Fall werden Bewertungsverluste und -gewinne gegeneinander aufgerechnet. Für verbleibende Bewertungsverluste werden Rückstellungen gebildet, restliche Gewinne bleiben ohne Ansatz. Bezüglich der Bewertung der Zinsswaps wird auf die Ausführungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps wird über die Abzinsung der künftigen Zahlungen (Cashflows) fiktiver Gegengeschäfte (Glattstellungsfiktion) auf den Bewertungsstichtag ermittelt (Discounted-Cashflow-Verfahren). Die Diskontierungsfaktoren werden von Refinitiv veröffentlichten Zinsstrukturkurven am Markt gehandelter Swaps entnommen. Die beizulegenden Zeitwerte der an der EUREX abgeschlossenen Future-Geschäfte wurden auf der Grundlage der von der EUREX am Bilanzstichtag veröffentlichten Schlusskurse errechnet. Der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Credit Default Swaps iTRAXX wird die Abzinsung der künftigen Zahlungen auf den Bewertungsstichtag zu Grunde gelegt. Die Diskontierungsfaktoren werden den von Refinitiv veröffentlichten Zinsstrukturkurven risikoloser Anleihen entnommen, denen ein emittentenbezogener Zuschlag für Adressenausfallrisiken (Credit Spread) aufgeschlagen wird. Die Credit Spreads werden vom Anbieter iTRAXX bereitgestellt. Der Zeitwert entspricht der Differenz zwischen dem Wert eines Credit Default Swaps (Basket) am Bilanzstichtag und dem Nominalwert. Bei der Holstein Struktur Anleihe (HSA) handelt es sich um eine unverzinsliche Indexanleihe ohne Kapitalgarantie. Bei drei der vier Tranchen der HSA bestehen derivative, aktienbezogene Komponenten. Darüber hinaus wird bei einer Tranche die Wertentwicklung durch eine synthetische Unternehmensanleihe (Kombination eines Baskets Deutscher Staatsanleihen mit einem CDS-Basket Europäischer Unternehmensanleihen) abgebildet. Die Rückzahlung der Anleihen ist abhängig von der Entwicklung nachfolgender Referenzindizes:
Zum Stichtag bestehen folgende Positionen:
Die Bewertung der aktien- und CDS-bezogenen Bestandteile der HSA erfolgt im Rahmen von Bewertungseinheiten (§ 254 HGB). Sofern möglich, werden die Kontraktvolumina der Tranchen für die gebildeten Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zum 31.12.2023 ergeben sich aus dem laufenden Emissionsgeschäft folgende Über- bzw. Unterdeckungen:
Basierend auf den Grundgeschäften werden als Sicherungsinstrumente rollierende DAX-Futures und EuroStoxx-Futures mit einer Laufzeit von 3 Monaten genutzt und Maßnahmen ergriffen, die die Dax- bzw. EuroStoxx-Entwicklung widerspiegeln. Das abzusichernde Volumen richtet sich nach den Aktienanteilen in den HSA-Varianten, die sich in den Kundenportfolios befinden. Diese Anteile werden auf täglicher Basis ermittelt. Für die Absicherung des in einer Tranche befindlichen Bonitätsrisikos aus der Entwicklung der synthetischen Unternehmensanleihe werden rollierende Credit Default Swaps (Laufzeit: 5 Jahre und 3 Monate, halbjährliche Reallokation) eingesetzt. Mittels täglicher Abstimmung wird das zu sichernde Volumen abgedeckt. An jedem Bilanzstichtag, an dem die Sicherungsbeziehungen bestehen, erfolgt eine Messung bzw. Überwachung der Wirksamkeit durch Gegenüberstellung der Risiken (Marktpreisrisiken, Bonitätsrisiken, Hedgerisiken) und Sicherungsgeschäfte. Hierzu werden die Bedingungen und Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft miteinander verglichen (Microhedge). Es lag jeweils eine effektive Absicherung der Grundgeschäfte in Bezug auf die bestehenden Risiken in der vorgegebenen Bandbreite von 80 % bis 125 % vor. Zum Stichtag stellen sich die Ergebnisse aus den Sicherungsbeziehungen in der Holstein Struktur Anleihe wie folgt dar:
Zusätzliche Angaben für UniversalkreditinstituteNachfolgend sind die Posten der Bilanz gemäß § 265 Abs. 4 HGB und § 9 RechKredV aufgegliedert. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden nur die Posten zusätzlich untergliedert, die nicht bereits in der Bilanz dargestellt sind.
Hypothekenpfandbriefe - Angaben gemäß § 28 PfandBGDie Sparkasse hat Hypothekenpfandbriefe mit einem Nominalwert von 866.300 T€ emittiert, davon wurden Pfandbriefe mit einem Nominalwert von 141.300 T€ am Markt platziert. Angaben zum Gesamtbetrag gem. § 28 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 7 PfandBG:
* Sowohl die Ermittlung des Risikobarwerts als
auch des Währungsstresses erfolgt statisch.
*** Wert per 31.12.2023 nicht ermittelbar
In der Deckungsmasse befinden sich keine Derivategeschäfte. Angaben gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG:
Angaben zur Laufzeitstruktur, Zinsbindungsfristen und Fälligkeitsverschiebung der Deckungsmasse gern. § 28 Abs. 1 Nr. 4 und 5 PfandBG:
Informationen gem. § 28 Abs. 1 Nr. 5 PfandBG zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe: Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit nach § 30 Abs. 2a PfandBG:Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Sparkasse zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Sparkasse ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Sparkasse jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG. Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit nach § 30 Abs. 2a PfandBG:Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG. Angaben gern. § 28 Abs. 1 Nr. 6 PfandBG zu den Liquiditätskennzahlen:
Angaben gern. § 28 Abs. 1 Nr. 8, 9 und 10 PfandBG zum Gesamtbetrag der eingetragenen Forderungen:
Im Gesamtbetrag der Deckungsmasse befinden sich keine weiteren Deckungswerte gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 PfandBG. Es gibt keine Forderungen, die die Begrenzungen des §13 Abs. 1 oder des § 19 Absatz 1 PfandBG überschreiten. In der Deckungsmasse sowie im Pfandbriefumlauf ist keine Fremdwährung enthalten. Angaben gern. § 28 Abs. 1 Nr. 13 PfandBG zum Anteil der festverzinslichen Deckungswerte/Pfandbriefe:
Es bestehen keine Leistungsrückstände. Am Abschlussstichtag waren keine Zwangsversteigerungen oder Zwangsverwaltungen anhängig und es wurden unterjährig auch keine durchgeführt. Angaben zur Verteilung nach Deckungsmassen gern. § 28 Abs. 2 PfandBG:
Außerhalb Deutschlands befinden sich keine Grundstückssicherheiten. Weitere Kennzahlen gern. §28 Abs. 2 Nr. 3 u. 4 PfandBG:
Im Geschäftsjahr wurden keine Grundstücke zur Verhütung von Verlusten übernommen. Der Gesamtbetrag der Rückstände auf die von Hypothekenschuldnern zu entrichtenden Zinsen, soweit diese nicht bereits in den vorhergehenden Jahren abgeschrieben wurden, beträgt 0 T€. Öffentliche Pfandbriefe - Angaben gemäß § 28 PfandBGNeben Hypothekenpfandbriefen wurden auch öffentliche Pfandbriefe mit einem Nominalwert von 30.000 T€ am Markt emittiert. Angaben zum Gesamtbetrag gem. § 28 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 7 PfandBG:
* Sowohl die Ermittlung des Risikobarwerts als
auch des Währungsstresses erfolgt statisch.
*** Wert per 31.12.2023 nicht ermittelbar
In der Deckungsmasse befinden sich keine Derivategeschäfte. Es wurden keine öffentlichen Pfandbriefe begeben, die eine ISIN besitzen (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG). Angaben zur Laufzeitstruktur, Zinsbindungsfristen und Fälligkeitsverschiebung der Deckungsmasse gern. § 28 Abs. 1 Nr. 4 und 5 PfandBG:
Informationen gem. § 28 Abs. 1 Nr. 5 PfandBG zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe: Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit nach § 30 Abs. 2a PfandBG:Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Sparkasse zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Sparkasse ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Sparkasse jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG. Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit nach § 30 Abs. 2a PfandBG:Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG. Angaben gern. § 28 Abs. 1 Nr. 6 PfandBG zu den Liquiditätskennzahlen:
Weitere Angaben zur Zusammensetzung der Deckungsmasse und zum Pfandbriefumlauf: Im Gesamtbetrag der Deckungsmasse befinden sich 31.000 T€ sonstige Deckungswerte ggü. Emittenten in Frankreich, Deutschland, Rumänien und Litauen. Es sind keine weiteren Deckungswerte gem. § 20 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 PfandBG vorhanden. Es gibt keine Forderungen, die die Begrenzungen des § 20 Abs. 3 PfandBG überschreiten. In der Deckungsmasse sowie im Pfandbriefumlauf ist keine Fremdwährung enthalten. Angaben gem. § 28 Abs. 1 Nr. 13 PfandBG zum Anteil der festverzinslichen Deckungsmasse/Pfandbriefe:
Angaben zur Zusammensetzung der Deckungsmasse gem. § 28 Abs. 3 PfandBG: Der Gesamtbetrag der zur Deckung der Pfandbriefe verwendeten Forderungen beträgt 120.021T€. nach Größenklassen
Gesamtbetrag der verwendeten Forderungen
Es bestehen keine rückständigen Leistungen auf diese Forderungen. Sonstige AngabenVerwaltungsrat der Sparkasse HolsteinVerwaltungsrat
Mitglieder
Vorstand der Sparkasse Holstein
OrganangabenEnde 2023 war der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Aufsichtsratsmitglied der Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende war Aufsichtsratsmitglied der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Kiel, und das Vorstandsmitglied Silke Boldt war im Aufsichtsrat der PLUSCARD Service-Gesellschaft für Kreditkarten-Processing mbH tätig. Den Mitgliedern des Vorstands wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 2.177 T€ gewährt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 227 T€. Für die früheren Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 1.168 T€ gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 19.790 T€. Die Höhe der den Mitgliedern des Verwaltungsrates und des Vorstandes gewährten Kredite betrug zum 31.12.2023 538 T€ bzw. 255 T€. Geschäfte mit nahestehenden Personen und UnternehmenIm Geschäftsjahr 2023 wurden mit nahestehenden Personen und Unternehmen keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Aufwendungen für den AbschlussprüferFür das Honorar des Abschlussprüfers wurden im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 512 T€ aufgewendet. Hiervon entfallen 460 T€ auf die Abschlussprüfung und 51 T€ auf andere Bestätigungsleistungen. Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich im Wesentlichen um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts.
Bad Oldesloe und Eutin, den 24.05.2024 Der Vorstand gez. Piehl gez. Boldt gez. Ringelhann Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung" 1 )Die Sparkasse Holstein hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Holstein besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Holstein definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag /-aufwand des Handelsbestands (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 279.566 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 745. Der Gewinn vor Steuern beträgt 56.457 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 39.179 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Holstein hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
1 Für Sparkassen ohne
Auslandsniederlassungen.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Holstein, Bad Oldesloe und EutinVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Holstein, Bad Oldesloe und Eutin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Holstein, Bad Oldesloe und Eutin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
und
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt "Bewertung der Forderungen an Kunden" dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung der Forderungen an Kundena) Sachverhalt und ProblemstellungDas Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse, im Jahresabschluss werden Forderungen an Kunden in Höhe von 7.262,0 Mio. EUR (78,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen sind das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung gestellter Sicherheiten maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Sparkasse. Da bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und der Posten betragsmäßig wesentlich ist, war die Bewertung der Forderungen an Kunden für uns im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit des Verfahrens zur Bewertung von Forderungen an Kunden einschließlich der Bildung von Risikovorsorge im Rahmen einer Aufbauprüfung beurteilt und mit Kontrolltests die Wirksamkeit der Kontrollen nachvollzogen. Bei einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. Die vom Vorstand bei der Bewertung der Forderungen an Kunden und der Bildung von Risikovorsorge getroffenen Einschätzungen und Annahmen sind insgesamt nachvollziehbar. c) Verweis auf weitergehende InformationenWeitere Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 289b Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 26 Abs. 1 des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Wallschläger.
Kiel, 6. Juni 2024 Sparkassen-
und Giroverband für Schleswig-Holstein
Wallschläger, Wirtschaftsprüfer Lagebericht des Geschäftsjahres 2023der Sparkasse Holstein1. Grundlagen der SparkasseDie Sparkasse Holstein (nachstehend auch: Sparkasse) ist eine mündelsichere, am Gemeinwohl orientierte rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Holstein, an dem der Kreis Ostholstein und der Kreis Stormarn zu gleichen Teilen beteiligt sind. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) angeschlossen. Sie gehört darüber hinaus dem bundesweiten institutsbezogenen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe an. Das aus Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen bestehende überregionale System stellt sicher, dass im Bedarfsfall ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um Forderungen der Kundinnen und Kunden sowie das Institut selbst zu sichern.
Die Sparkasse Holstein stand ihren Kundinnen und Kunden mit 37 Filialen von Fehmarn bis Hamburg zur Verfügung (Vorjahr: 35). Zusätzlich können Serviceleistungen in 43 Selbstbedienungs-Filialen in Anspruch genommen werden (Vorjahr: 45). Kundinnen und Kunden mit speziellerem Beratungsbedarf betreuen wir je nach Bedarf an allen Standorten im Geschäftsgebiet mit unseren kundenbetreuenden Einheiten Mittelstand, Professionelle Immobilienkunden und Private Banking. Zum Angebot gehören darüber hinaus die Produkte und Dienstleistungen der Verbundpartner innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe, wie zum Beispiel der Landesbausparkasse (LBS), der Deutschen Leasing AG sowie der DekaBank. Darüber hinaus bieten wir zudem ein breites Spektrum an Versicherungsangeboten aus unserer Holstein Versicherungsagentur an. Unterstützt werden unsere Kundenbetreuer und Kundenbetreuerinnen durch weitere zentrale Produktspezialistinnen und -Spezialisten und Backoffice-Bereiche. Außerdem sorgen verschiedene Stabsbereiche dafür, dass Vorstand, Vertrieb und Backoffice jederzeit auf alle notwendigen Steuerungsinformationen zurückgreifen können. Zum 31.12.2023 hat die Sparkasse Holstein 842 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 834), davon 537 Vollzeit- und 305 Teilzeitkräfte. Zusätzlich befanden sich 63 junge Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung. Im Auslandsgeschäft werden unsere Kundinnen und Kunden durch die S-International Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG betreut. Mit der Gesellschaft bündeln die großen Sparkassen in Schleswig-Holstein seit Oktober 2021 ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot in diesem Bereich. Die Dienstleistungen der S-Immobiliengesellschaft Holstein mbH & Co. KG (SIG) als Tochtergesellschaft der Sparkasse Holstein ergänzen das Angebot im Bereich der Erschließung von Baugebieten und Initiierung von Hochbauprojekten. Um die Kompetenzen im Immobiliengeschäft stärker zu bündeln, gehört der Verkauf von Wohneigentum und Grundstücken seit 2012 ebenfalls zum Geschäftsfeld der SIG. Bei Fragen rund um das Thema Immobilienvermittlung stehen unseren Kundinnen und Kunden 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SIG als Ansprechpartner in den Sparkassen-Filialen vor Ort zur Seite. Die Sparkasse Holstein und ihre 18 Stiftungen engagieren sich gesellschaftlich insbesondere für soziale, kulturelle, bildungsbezogene und sportliche Zwecke sowie für den Umwelt- und Naturschutz in ihrer Region. Schwerpunkte liegen vor allem bei nachhaltigen Projekten sowie der Förderung von Kindern, Jugendlichen und des ehrenamtlichen Engagements. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 20232.1.1 Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung 1Mäßige Dynamik der Weltwirtschaft - Deutschland in StagnationDas Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften 2. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken. Die USA sind vom Kriegsgeschehen geographisch weit entfernt. Außerdem sind sie nicht so stark gegenüber den verteuerten Energiekosten exponiert. Vielmehr sind sie in manchen Sektoren wie dem international gehandelten und stark verteuerten verflüssigten Gas (LNG) sogar Netto-Anbieter und somit Profiteur. Das Bruttoinlandsprodukt der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich - noch einmal in ähnlichem Tempo wie schon im Jahr zuvor. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärkeren Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte. Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Trotz des vermiedenen Gasmangel-Winters kein Aufschwung eingeleitet - zurückhaltender Konsum bei noch hoher InflationAls sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzen würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promiliepunkte auf 11,3 %. Wechselhafter Zins - gemischtes Bild bei der Investitionstätigkeit und beim AußenhandelDie Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf 2,06 % Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 %, in der Spitze fast bei 3 %. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Sie wurden zwar ebenfalls vom Zins gebremst. Aber der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, so dass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar zulegen und zwar um 3,0 %. Auch der Außenhandel leistete zwar einen positiven Wachstumsbeitrag, doch das ist der rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 %. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung eingehen, sanken aber sogar um 3,0 % und somit noch stärker als die Exporte. Die Korrektur bei den Importen ist auch als eine Gegenbewegung zu den von Sonderentwicklungen geprägten Trends des Vorjahres zu interpretieren. Da sich die zuvor erheblich verteuerten Importe - Stichwort Energie - 2023 auch preislich wieder sehr stark entspannten, stieg der nominale Leistungsbilanzsaldo Deutschlands sogar noch stärker als in der preisbereinigten Rechnung. Der Überschuss in der Leistungsbilanz machte nach 4,4 % des BIP 2022 im Jahre 2023 wieder deutlich mehr als 6 % des BIP aus. Der 2022 erlittene Terms-of-Trade-Schock für Deutschland scheint inzwischen weitgehend überwunden. Deutsches BIP im Gesamtjahr 2023 bei -0,3 % - mit schwachem SchlussquartalInsgesamt ergab sich im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf -0,1 %. Im unterjährigen Jahresverlauf war vor allem das Schlussquartal mit -0,3 % schwach. Trotz der negativen Gesamtjahresrate von -0,3 %, die sich aus dem negativen Überhang aus dem Jahr 2022, dem negativen Arbeitstageeffekt, der Stagnation über drei Quartale und einem rückläufigen Schlussquartal speist, handelt es sich jedoch technisch nicht um eine Rezession, da aufgrund des Nullwachstums im dritten Quartal keine zwei negativen Quartale in Folge vorliegen. 3 Arbeitsmarkt weiter robust - Fachkräftemangel als WachstumsbremseAm Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin nicht an wie eine Rezession. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023. Das hat allerdings Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig. Pro Stunde gerechnet sieht die Entwicklung etwas günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist. Aktienkurse profitierten Ende 2023 in erster Linie von den veränderten ZinserwartungenDie Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Preisentwicklung und der Investitionstätigkeit beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %.
3 Pressemitteilung Nr. 066 des Statistischen
Bundesamts vom 23. Februar 2024
Wirtschaft in Schleswig-HolsteinAuf Landesebene sowie - weiter heruntergebrochen - für das Geschäftsgebiet der Sparkasse Holstein (Kreise Stormarn und Ostholstein sowie angrenzende Gemeinden) stand uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes kein statistisches Datenmaterial wie auf Bundesebene zur Verfügung. Der Konjunkturklimaindex in Schleswig-Holstein hat sich nach einem Anstieg zum Jahresanfang gegenüber dem Jahresende 2022 im Jahresverlauf wieder eingetrübt, wobei er jedoch -wie im Vorjahr-nach einem Tiefpunkt im 3. Quartal zum 4. Quartal wieder eine leichte Aufwärtstendenz zeigt. Mit knapp 85 Punkten im 4. Quartal 2023 liegt er dennoch immer noch unter dem Vorjahreswert (knapp 87 Punkte) und ebenso weiterhin unter dem mehrjährigen Durchschnittswert 4. Die größten Herausforderungen liegen laut IHK aus Sicht der Schleswig-Holsteinischen Unternehmen im Fachkräftemangel, in dem ungünstigen Zinsumfeld sowie dem schwachen Konsum. Darüber hinaus kritisieren die Unternehmen laut IHK insbesondere auch die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. 5 Mit den Hansestädten Hamburg und Lübeck als Nachbarn liegt unser Geschäftsgebiet in unmittelbarer Nähe zu städtischen Metropolen, von deren Dynamik wir profitieren können. 2.1.2 Entwicklung der Kreditwirtschaft 6Nach 10 Jahren der Niedrigzinsphase konnten die Sparkassen in Deutschland in 2023 wieder deutliche Steigerungen in der Rentabilität erzielen, was insbesondere für eine Stärkung der wirtschaftlichen Substanz genutzt wurde. Dadurch sind die Sparkassen auch zukünftig in der Lage, ihre stabilisierende Rolle in der deutschen Wirtschaft - insbesondere auch vor dem Hintergrund des anstehenden Finanzierungsbedarfes für die Transformation von Wirtschaft und Infrastruktur- umfassend zu erfüllen. Die Sparkassen haben auf der Kreditseite in Summe weiterhin ein Wachstum verzeichnet, während die Einlagen annähernd stabil geblieben sind. Wachstumstreiber waren die Kredite an Unternehmen und Selbstständige, die in Summe um 11,1 Mrd. € auf insgesamt 539,3 Mrd. € anstiegen. Die Kreditneuvergabe ist dabei jedoch um 29,7 Mrd. € (-27,9 %) auf 76,8 Mrd. € zurückgegangen, worin man das vorsichtigere Investitionsverhalten in der Wirtschaft erkennen kann. Bei den Krediten für den privaten Wohnungsbau ist das Kreditvolumen mit 384,8 Mrd. € (-0,2 %) relativ stabil geblieben. In diesem Bereich wurden in 2023 insgesamt nur noch 36,4 Mrd. € neue Kredite ausgegeben, was einem Rückgang von 43,6 % gegenüber der Kreditvergabe im Vorjahr entspricht. Hier machen sich die Auswirkungen des geänderten Zinsumfelds noch deutlicher bemerkbar als bei den Unternehmen. Die Einlagenseite ist mit einem Volumen von 1.148,5 Mrd. €(-0,5 %) annähernd stabil geblieben. Dabei gab es im Bereich der Privatkundeneinlagen einen Rückgang von 17,9 Mrd. € auf 864,7 Mrd. €, während die restlichen Kundeneinlagen um 12,7 Mrd. € gestiegen sind. Innerhalb der Kundeneinlagen kann dabei eine deutliche Umschichtung von Sicht- und Spareinlagen (-80,9 Mrd. € bzw. -46,7 Mrd. €) hin zu Termingeldern (+65,1 Mrd. €) und Eigenemissionen (+57,3 Mrd. €) beobachtet werden. Der Rückgang der Privatkundeneinlagen wurde darüber hinaus von einem um 5,6 % auf 30,6 Mrd. € gesteigerten Wertpapiernettoabsatz begleitet. Die kumulierten Betriebsergebnisse vor Bewertung der Sparkassen in Deutschland konnten um 6,6 Mrd. € auf 18,2 Mrd. € gesteigert werden. Treiber war insbesondere die deutliche Erhöhung des Zinsüberschusses um 7,4 Mrd. € (35,0 %) auf 28,4 Mrd. €. Daneben konnte der Provisionsüberschuss erneut um 0,3 Mrd. € (3,4 %) auf 9,7 Mrd. € gesteigert werden. Der Verwaltungsaufwand der Sparkassen ist gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mrd. € auf 20,5 Mrd. € gestiegen. Der Personalaufwand stieg dabei tarifbedingt um 597 Mio. €.
4 Vgl. IHK-Konjunkturbericht für
Schleswig-Holstein, IV. Quartal 2023
6 Vgl. Bilanzpressekonferenz des DSGV vom 12.
März 2024
Die kumulierten Betriebsergebnisse nach Bewertung sind ggü. dem Vorjahr um 4,4 Mrd. € gestiegen. Wie erwartet konnten die hohen, aber nur vorübergehenden Bewertungskorrekturen bei festverzinslichen Wertpapieren des Vorjahres wieder zeitanteilig aufgeholt werden. Der größte Posten im Bewertungsergebnis der Sparkassen in 2023 waren stattdessen Zuführungen zu den Vorsorgereserven, zur Stärkung der Resilienz der Häuser. 2.2 Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen2.2.1 IPS SanierungsplanungAufgrund der auf der europäischen Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) beruhenden Vorgaben des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) haben grundsätzlich alle Institute die Pflicht, institutsspezifische Sanierungspläne zu erstellen. In einem solchen Sanierungsplan hat ein Institut präventiv, d. h. unabhängig von dem tatsächlichen Vorliegen einer akuten Krise, darzulegen, mit welchen von ihm selbst umsetzbaren Maßnahmen (sog. Handlungsoptionen) die finanzielle Stabilität gesichert oder wiederhergestellt werden kann, falls sich seine Finanzlage wesentlich verschlechtert, d. h. diese Verschlechterung zu einer Bestandsgefährdung des Instituts führen kann. Die Sparkasse Holstein gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem (IPS) der Sparkassen-Finanzgruppe an und hat sich von einer eigenen Sanierungsplanung formell befreien lassen. Sie nimmt am zentralen IPS-Sanierungsplan teil, dessen Abgabe durch das IPS zum 30.06.2022 initial erfolgt ist. Trotz formeller Befreiung von der eigenen Erstellungspflicht verbleiben dennoch Aufgaben der institutsspezifischen Krisenvorbereitung, zu deren Erfüllung die Sparkasse Holstein in 2022 die organisatorischen und prozessualen Voraussetzungen geschaffen hat. Im Jahresverlauf wurden keine der definierten MaSanV-Meldeschwellenwerte erreicht. 2.2.2 Zusätzliche KapitalpufferAm 30. März 2022 wurde eine Allgemeinverfügung der BaFin veröffentlicht, mit der sie einen sektoralen Systemrisikopuffer (Artikel 133 CRD, §10e KWG) in Höhe von 2 % für Risikopositionen von mit Wohnimmobilien besicherten Krediten anordnet. Am 31. Januar 2022 wurde bereits eine Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers in Deutschland auf 0,75% per Bafin Allgemeinverfügung beschlossen. Diese Pufferanforderungen sind mit hartem Kernkapital zu erfüllen und gelten ab 1. Februar 2023. Sie konnte von der Sparkasse Holstein vollständig erfüllt werden. 2.2.3 7. MaRisk-NovelleIm Juni 2023 hat die Bafin die mittlerweile 7. Novelle der MaRisk veröffentlicht. In dieser hat sie insbesondere die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA für die Kreditvergabe und -Überwachung umgesetzt. Außerdem hat die Bafin erstmals Anforderungen an den Umgang des Risikomanagements mit eigenen Immobilien sowie Vorgaben zur Messung von Nachhaltigkeitsrisiken festgesetzt. Für die Implementierung der Änderungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. 2.3 Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenDie Kennziffern Cost-Income-Ratio 7 , Eigenkapitalrentabilität vor Steuern 8 , Betriebsergebnis vor Bewertung 9 sowie Wachstum Privatgirokonten 10 , die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden im Berichtsjahr als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert. 2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung des GeschäftsverlaufesDer Jahresabschluss der Sparkasse Holstein wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt. Die nachfolgenden Ausführungen nehmen Bezug auf die Entwicklung der Sparkasse Holstein im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023. Die angegebenen Kennzahlen basieren mit Ausnahme der Angabe zur durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) auf der Jahresbilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und wurden als gerundete Werte berechnet. Die Veränderungen unserer Bilanzsumme, der durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS), des Geschäftsvolumens sowie ausgewählter Bilanzpositionen haben wir in der folgenden Übersicht zusammengestellt:
2.4.1 Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDer Anstieg der Bilanzsumme auf 9.239,2 Mio. € und des Geschäftsvolumens auf 9.351,9 Mio. € ist beinahe vollständig auf eine Ausweitung des Kundengeschäfts (aktiv und passiv) zurückzuführen. Die DBS stieg um 380,4 Mio. € auf 9.073,2 Mio. € (Vorjahr: 8.692,8 Mio. €). 2.4.2 Aktivgeschäft2.4.2.1 Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute sind mit 1.310,0 Mio. € nahezu stabil geblieben (Vorjahr: 1.307,7 Mio. €). Die größte Komponente ist die Übernachtanlage bei der Bundesbank für unsere Liquidität, welche als Tagesgeld gilt und daher bei den Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen wird. 2.4.2.2 Kundenkreditvolumen
In 2023 konnten wir die Kreditvergabe erneut steigern, wenn auch langsamer als im Vorjahr. Unsere Erwartung eines Wachstums von 1,5 % wurden dennoch deutlich übertroffen. Das gesamte Kundenkreditvolumen inkl. Eventualverbindlichkeiten und Treuhandkredite erhöhte sich um 381,0 Mio. € bzw. 5,4 % (Vorjahr: 614,5 Mio. € bzw. 9,6 %) auf 7.395,5 Mio. €. Wachstumsmotor der erhöhten Forderungen an Kundinnen und Kunden war wieder die Kreditvergabe an Unternehmen. Im Vergleich zum Vorjahr konnten wir hier eine Zunahme in Höhe von 5,8 % bzw. 308,5 Mio. € (Vorjahr: 12,4 % bzw. 591,0 Mio. €) verzeichnen. Im Kreditgeschäft mit Privatkunden war dagegen ein Rückgang von 1,7 % im Vergleich zum Vorjahr (Vorjahr: +5,6 %) zu verzeichnen. Die Kreditnachfrage der öffentlichen Haushalte ist mit +16,0 % (Vorjahr: -5,6 %) wieder angestiegen. Der Rückgang der Treuhandkredite ist auf die Tilgung von durch die Sparkasse vermittelten KfW-Schnellkrediten zurückzuführen, die aufgrund der vollständigen Besicherung durch die KfW als Treuhandkredite ausgewiesen werden. Der Anteil des Kreditgeschäfts am gesamten Geschäftsvolumen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 77,6 % auf 79,1 % erhöht. 2.4.2.3 WertpapieranlagenDas Wertpapiervermögen der Sparkasse ist in 2023 um 16,2 Mio. € zurück gegangen. Haupttreiber war die Fälligkeit von festverzinslichen Wertpapieren. Dieser Bestand entspricht einem Anteil von 4,2 % am gesamten Geschäftsvolumen. 2.4.2.4 Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenDas Beteiligungsportfolio der Sparkasse weist zum Jahresende 2023 ein Gesamtvolumen in Höhe von 90,2 Mio. € aus. Es besteht im Wesentlichen aus der Beteiligung am Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein (SGVSH), der wiederum diverse Beteiligungen an Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe hält. Hierzu gehören insbesondere die Beteiligungen an der Provinzial Holding AG sowie darüber hinaus an der LBS NordOst AG, dem DSGV ö. K. und der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG. Für die Sparkasse konnte bei den Beteiligungen zum 31.12.2023 eine Zuschreibung i. H. v. 8,9 Mio. € vorgenommen werden. Es bestand kein Abschreibungsbedarf. 2.4.2.1 SachanlagenDie Sachanlagen erhöhten sich um 5,3 Mio. € von 54,4 Mio. € auf 59,7 Mio. €. Dies ist insbesondere auf Investitionen in die Neugestaltung unserer Hauptstelle Bad Oldesloe sowie auf die im Bau befindlichen Lottbek-Arkaden mit der Filiale Ammersbek zurück zu führen. 2.4.3 Passivgeschäft2.4.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um 116,4 Mio. € bzw. 8,6 % auf 1.235,3 Mio. € verringert. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist im Wesentlichen auf die Rückzahlung eines Offenmarktgeschäfts i. H. v. 190 Mio. € zurückzuführen. Einen Anstieg um 36,4 Mio. € auf 588,6 Mio. € gab es dagegen bei den Verbindlichkeiten aus zweckgebundener Refinanzierung des Kundenkreditgeschäfts, i. W. über die Investitionsbank SH und die Landwirtschaftliche Rentenbank. 2.4.3.2 Mittelaufkommen von Kunden
Das gesamte Mittelaufkommen von Kundinnen und Kunden hat sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 305,7 Mio. € bzw. 4,6 % auf 6.948,9 Mio. € erhöht. Unsere zu Beginn des Jahres formulierte Erwartung, kein Wachstum bei den Kundeneinlagen zu erreichen, wurde damit übertroffen. Der Anteil am Geschäftsvolumen liegt mit 74,3 % leicht über dem Niveau des Vorjahres (73,5 %). Der Bestand der Spareinlagen reduzierte sich um 73,5 Mio. € auf 364,1 Mio. €. Daneben gestaltet die Sparkasse üblicherweise Sparkonten im Neugeschäft als unechte Spareinlagen (ohne Ausgabe einer Sparurkunde), die als "andere Verbindlichkeiten" zu bilanzieren sind. Das Bestandsvolumen der unechten Spareinlagen ist um 141,3 Mio. € auf 1.060,8 Mio. € angestiegen. Die unverbrieften anderen Verbindlichkeiten stiegen insgesamt um 346,9 Mio. € bzw. 5,7 % auf 6.459,4 Mio. € an. Sowohl Privatkundinnen und -kunden als auch Unternehmen erhöhten ihre Bestände deutlich, insbesondere im Bereich der längerfristigen Anlagen. Das Volumen der verbrieften Verbindlichkeiten gegenüber Kundinnen und Kunden liegt mit 76,4 Mio. € um 32,1 Mio. € über dem Vorjahreswert (44,3 Mio. €), was auf die Neuemission von Inhaberschuldverschreibungen zurückzuführen ist. 2.4.4 DienstleistungsgeschäftDas Dienstleistungsergebnis liegt in 2023 mit 54,2 Mio. € um 4,2 Mio. € über dem Vorjahr. Der Provisionsüberschuss bleibt weiterhin der größte Bestandteil des ordentlichen Ertrags bzw. des Dienstleistungsgeschäfts. Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: Im Girokontobereich zeigt sich in 2023 erneut ein deutliches Nettowachstum der Girokonten, insbesondere im Privatgirobereich (dort: +6.545 Stück). Das Wachstum zeigt, dass unsere moingirol-Kontomodelle weiterhin gut angenommen werden. Das Ziel eines Nettozuwachses der Privatgirokonten in 2023 i. H. v. 3.000 Stück wurde damit deutlich übertroffen.
Das Provisionsergebnis aus dem Girogeschäft konnte insgesamt um 1,0 Mio. € bzw. 5,1 % gesteigert werden. Das provisionswirksame Wertpapiergeschäft verzeichnete einen Anstieg um 33,8 % bzw. 3,9 Mio. €. Hintergrund ist das gegenüber dem schwachen Vorjahr wieder starke Ergebnis unserer hauseigenen Vermögensverwaltung sowie der aktiven Depotbetreuung, welche in 2023 von der Marktentwicklung profitieren konnten. Das übrige provisionswirksame Wertpapiergeschäft ist mit -2,6 % bzw. -0,2 Mio. € annähernd stabil geblieben. 2.4.5 DerivateDie Sparkasse hat im abgelaufenen Geschäftsjahr derivative Instrumente zur Steuerung des allgemeinen Zinsrisikos eingesetzt. Zur Realisierung des gewünschten Risikoprofils im Zinsbuch wurden Swaps im Gesamtvolumen von 685,0 Mio. € im Geschäftsjahr neu abgeschlossen. Das gesamte Kontraktvolumen der Zinsswaps betrug per Jahresende 2023 4.027,0 Mio. €. Für weitere Informationen verweisen wir auf die umfangreichen Anhangangaben zu den derivativen Finanzinstrumenten. 2.4.6 Soziales EngagementIn 2023 gab die Sparkasse Holstein 5,5 Mio. € an ihre Stiftungen, die gemeinnützige GmbH sowie die beiden Bürgerstiftungen Ostholstein und Stormarn. Davon flossen 0,8 Mio. € direkt in die Stiftungsvermögen. Das Stiftungskapital bleibt unangetastet, gefördert wird aus den Erträgen des Stiftungskapitals sowie aus zeitnah zu verwendenden Spenden. 2.5 Bedeutsamste nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie Sparkasse Holstein sieht Nachhaltigkeit als dauerhafte Gesamthausaufgabe. Der Fortschritt wird mit dem Instrument des "Nachhaltigkeitskompasses" der Firma N-Motion gemessen. Dieser ermöglicht ein Benchmarking mit anderen Sparkassen und Regionalbanken. Als Ziel soll dauerhaft ein Platz im Durchschnitt des oberen Drittels (16,7%) der Vergleichsgruppe (überwiegend Sparkassen) erreicht werden. Dieses Ziel ist seit 2023 fester Bestandteil der internen Steuerung. Im Jahr 2023 wurde ein Wert von 10,2 % erreicht, beinahe im obersten Zehntel der Vergleichsgruppe, womit unser Ziel übertroffen wurde. 2.6 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.6.1 VermögenslageIm abgelaufenen Geschäftsjahr sind in der Bilanzstruktur weitestgehend geringe Veränderungen eingetreten. Hervorzuheben ist die weitere Verschiebung hin zum Kundengeschäft. Der Anteil der Kundenforderungen stieg um 1,5 %-Punkte auf 79,1 %, während die Barreserve um 0,9 %-Punkte auf 1,0 % und die Forderungen an Kreditinstitute um 0,5 %-Punkte auf 14,0 % gesunken sind. Auf der Passivseite verringerten sich die Anteile der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erneut, um 1,7 %-Punkte von 14,9 % auf 13,2 %, während der Strukturanteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kundinnen und Kunden um 0,8 %-Punkte auf 74,3 % gestiegen ist. Mit den gebildeten handelsrechtlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen wurde von der Sparkasse den derzeit erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft, die über alle Kundengruppen und Branchen verteilt sind, sowie den sonstigen Verpflichtungen entsprechend den strengen Bewertungsmaßstäben der Sparkasse Rechnung getragen. Die Bewertung des Wertpapierbestandes sowie der Beteiligungen erfolgten wie in den Vorjahren unter Anwendung des strengen Niederstwertprinzips. Die übrigen Vermögensgegenstände wurden ebenso vorsichtig bewertet. Weitere Einzelheiten zu den Bewertungsmaßnahmen sind dem Anhang zu entnehmen. Die zu Jahresbeginn ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich nach Feststellung des Jahresabschlusses um den Bilanzgewinn des Vorjahres von 15,0 Mio. €. Sie liegt zum Jahresende 2023 bei 452,7 Mio. €. Für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute besteht eine zusätzliche Vorsorge (Fonds für allgemeine Bankrisiken) in Höhe von 445,8 Mio. € (Vorjahr: 343,5 Mio. €). In Summe verfügt die Sparkasse nach Zuweisung des Bilanzgewinns 2023 in Höhe von 17,1 Mio. € in die Sicherheitsrücklage und mit dem Fonds für allgemeine Bankrisiken über ein Kernkapital in Höhe von 915,5 Mio. € (Vorjahr 796,2 Mio. €). Daneben verfügt die Sparkasse über weitere Eigenkapitalbestandteile im Sinne des KWG bzw. der CRR. Die Eigenkapitalanforderungen wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. Die Sparkasse weist per 31.12.2023 eine Gesamtkennziffer gemäß CRR von 13,67 % (Vorjahr: 13,42 %) aus und überschreitet damit den aktuell erwarteten Mindestwert von 12,47 % (inkl. 1,0 % SREP-Zuschlag) sicher. Die Kernkapitalquote liegt bei 13,03 % (Vorjahr 12,69 %). Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2023 wird sich aufgrund des zugeführten Jahresergebnisses und der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken eine Gesamtkennziffer ceteris paribus von 15,63 % sowie eine Kernkapitalquote von 14,98 % ergeben. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 8,12 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 vom 18. Dezember 2023 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten. 2.6.2 FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war 2023 jederzeit gegeben. Sowohl für die Liquiditätskennzahl LCR als auch für die strukturelle Liquiditätsquote NSFR wurden die verbindlich einzuhaltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit klar erfüllt. Per 31.12.2023 weist die Sparkasse eine LCR in Höhe von 162 % und eine NSFR in Höhe von 110 % aus und liegt damit bei beiden Kennzahlen deutlich über der geforderten Mindestnorm von 100 %. Zur Überwachung der Zahlungsbereitschaft bedienen wir uns einer kurzfristigen operativen Liquiditätssteuerung, die die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsstandards sowie die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft, aber auch eine ökonomische Liquiditätssteuerung gewährleisten soll. Ein an Schwellenwerten orientiertes Ampelsystem zeigt einen eventuellen Handlungsbedarf auf. Darüber hinaus erfolgt eine langfristig strategische Liquiditätssteuerung unter Risiko- und Ertragsgesichtspunkten. Gemäß der Liquiditätsplanung der Sparkasse ist die Zahlungsfähigkeit für die Zukunft gesichert. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Die eingeräumten Kredit- und Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank wurden nicht in Anspruch genommen, bei der Norddeutschen Landesbank wurden diese an vier Tagen in Anspruch genommen. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch weiterhin gewährleistet. 2.6.3 ErtragslageIm Berichtsjahr 2023 konnte die Sparkasse eine insgesamt stabile Ertragslage erwirtschaften. Die wesentlichen Ertragskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
In Relation zur DBS weist die Sparkasse ein Betriebsergebnis vor Bewertung von 1,65 % aus und liegt somit oberhalb des Durchschnitts der Sparkassen auf Bundes- (1,22 %) und Landesebene (1,48 %). Dies gilt auch für die als weitere bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzten Kennzahlen "Eigenkapitalrentabilität" und "Cost-Income-Ratio" (CIR). Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern lag mit 21,0 % entgegen unserer Erwartungen über dem Vorjahresniveau von 11,5 % und damit deutlich über dem Planwert in Höhe von 10,2 %. 11 Die CIR lag bei 43,5 % (Vorjahr: 54,3 %) und damit ebenfalls deutlich besser als der Planwert von 55,5 %. Der Zinsüberschuss gemäß Gewinn- und Verlustrechnung liegt mit 205,9 Mio. € deutlich über Vorjahresniveau (+61,4 Mio. €). Bei Betrachtung des Betriebsvergleichs (also bereinigt um periodenfremde oder außerordentliche Komponenten) befindet sich der Zinsüberschuss mit 203,5 Mio. € ebenfalls deutlich oberhalb des Niveaus des Vorjahres (142,8 Mio. €). Damit haben wir unseren Erwartungswert in Höhe von 147,5 Mio. € um 56,0 Mio. € deutlich übertroffen. Der Provisionsüberschuss ist leicht angestiegen. In der Gewinn- und Verlustrechnung stieg das Provisionsergebnis in Summe um 4,2 Mio. € bzw. 8,4 % auf 54,2 Mio. €. Entsprechend der Betriebsvergleichssystematik erhöhte sich das Ergebnis um 6,0 Mio. € und lief mit einem Wert von 57,4 Mio. € ein Stück oberhalb unseres Erwartungswerts in Höhe von 53,7 Mio. € aus. Treiber für den Anstieg waren vor allem gestiegene Erträge im provisionswirksamen Wertpapiergeschäft, in den Provisionserträgen aus dem Giroverkehr sowie aus dem Zahlungsverkehr. Rückgänge konnten dagegen insbesondere bei den Provisionen aus dem Darlehensgeschäft beobachtet werden. Der Verwaltungsaufwand gemäß Gewinn- und Verlustrechnung ist im Vergleich zum Vorjahr um 9,4 Mio. € bzw. 8,8 % auf 116,1 Mio. € gestiegen. Der Person al aufwand ist mit -0,2 Mio. € nahezu stabil geblieben. Die Sachaufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 9,6 Mio. € (26,1 %) auf 46,3 Mio. €. Primäre Treiber waren erneut gestiegene Beiträge zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, zusätzlich haben sich gestiegene Kosten für Dienstleistungen Dritter ausgewirkt. Bei Betrachtung des Betriebsvergleichs (also bereinigt um periodenfremde oder außerordentliche Komponenten) steigt der Verwaltungsaufwand um 7,9 Mio. € auf 115,5 Mio. € und liegt damit leicht oberhalb unseres Erwartungswerts von 113,9 Mio. €. Der Saldo der sonstigen Erträge und Aufwendungen in Höhe von 5,8 Mio. € fällt im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich positiver aus. Die sonstigen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr in Summe um 8,5 Mio. € gestiegen, hauptsächlich durch Erträge aus Derivaten, die in der Höhe im Vorjahr nicht erzielt wurden, sowie aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen (Pos. 11 der Gewinn- und Verlustrechnung) liegen mit 4,1 Mio. € leicht über dem Vorjahresergebnis (3,7 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Pos. 12) haben sich um 4,9 Mio. € verringert, ursächlich sind Aufwendungen aus Derivategeschäften, die in diesem Jahr entfallen sind. Die genannten Faktoren ergeben in Summe ein Ergebnis vor Bewertung in Höhe von 149,8 Mio. €. Dieses liegt aufgrund der beschriebenen Entwicklung der Ertrags- und Aufwandskomponenten in der Gewinn- und Verlustrechnung um 69,1 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres. Nach Betriebsvergleichslogik liegt das Betriebsergebnis vor Bewertung mit 150,0 Mio. € um 59,4 Mio. € über dem Vorjahreswert und deutlich über unserem Erwartungswert (+64,1 %). Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Ergebnis nach Bewertung um 19,3 Mio. € auf 56,5 Mio. €. Gemäß Betriebsvergleichslogik saldiert sich das Bewertungsergebnis Wertpapier per Jahresultimo auf +17,6 Mio. €, womit unsere Erwartung von -0,8 Mio. € deutlich übertroffen wurde. Hintergrund sind hauptsächlich realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen. Das Bewertungsergebnis Kredit ist mit -7,2 Mio. € zwar schlechter als das Vorjahresergebnis von +12,4 Mio. € ausgefallen, aber ebenfalls besser als unser Planwert von -10,0 Mio. €. Es ergibt sich aus der Bewertung unserer Kreditengagements in Höhe von -6,3 Mio. € sowie aus der Bildung von Pauschalwertberichtigung (-0,9 Mio. €). Darüber hinaus haben wir unsere Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB um 3,0 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €) erhöht. Insgesamt ergibt sich somit ein Bewertungsergebnis für das Kreditrisiko i. H. v. -10,2 Mio. € (Vorjahr +7,4 Mio. €). Im sonstigen Bewertungsergebnis (+8,9 Mio. €, Vorjahr: +0,9 Mio. €) ist gemäß Betriebsvergleichslogik primär die Zuschreibung zu einer Beteiligung enthalten. In Summe fiel unser Bewertungsergebnis deutlich besser aus, als geplant. Zur Stärkung des Kernkapitals der Sparkasse wurden 102,3 Mio. € dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zugeführt. Der Einkommens- und Ertragssteueraufwand sowie der Aufwand für die sonstigen Steuern betrugen in 2023 in Summe 39,4 Mio. €. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr (22,2 Mio. €) ist auf das ggü. dem Vorjahr höhere Ergebnis vor Steuern zurückzuführen. Vom ausgewiesenen Steueraufwand entfällt ein Anteil in Höhe von 18,2 Mio. € auf die Gewerbesteuer, die den Städten und Gemeinden im Geschäftsgebiet der Sparkasse zugutekommt. Der Jahresüberschuss bzw. ausgewiesene Bilanzgewinn beträgt 17,1 Mio. € und liegt damit um 2,1 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses soll dieser Betrag gemäß § 27 des Sparkassengesetzes für Schleswig-Holstein der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,2 % (Vorjahr: 0,2 %). Die Angabe entspricht der Vorgabe des Gesetzgebers gem. § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG. 2.7 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als erfreulich. Unsere zu Beginn des Jahres 2023 formulierten Erwartungen an die Geschäftsentwicklung wurden größtenteils erfüllt bis übertroffen. Dies wurde insbesondere durch einen deutlich über unseren Erwartungen liegenden Zinsüberschuss erreicht, begründet in der unterjährigen Zinsentwicklung. Das Kundenkreditgeschäft wuchs ebenfalls stärker als prognostiziert und auch auf der Einlagenseite konnten wir ein deutliches Wachstum verzeichnen. Ein deutlich besseres Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft sowie ein unerwartet hohes sonstiges Bewertungsergebnis haben das über den Erwartungen liegende Ergebnis zusätzlich unterstützt. Der operative Erfolg des Geschäftsjahres ermöglicht es unserer Sparkasse, den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine sowie den Effekten der Zinswende weiterhin aus einer Position der Stärke heraus zu begegnen. Insbesondere vor dem Hintergrund der erneuten Stärkung unseres Kernkapitals sehen wir uns gut aufgestellt, weiterhin insbesondere die Unternehmen mit Krediten zu versorgen und die Finanzinfrastruktur in der Region aufrecht zu erhalten und somit unserem öffentlichen Auftrag nachzukommen. 3. Risikobericht3.1 Einbettung des Risikomanagements in die UnternehmenssteuerungDer professionelle und verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor der Sparkasse. Daher nimmt ein aktives Risikomanagement in der Geschäftspolitik der Sparkasse einen hohen Stellenwert ein. Unter dem Begriff "Risiko" versteht die Sparkasse grundsätzlich eine Verlust- oder Schadensgefahr, die dadurch entsteht, dass eine erwartete zukünftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant. Die eingerichteten Unternehmenssteuerungsprozesse sollen sicherstellen, dass eingegangene Risiken eine angemessene Rendite-Risiko-Relation vorweisen und die Gesamtsumme der Risiken stets tragbar ist. Auf verschiedenen Ebenen-von der Gesamtbank bis teilweise zu einzelnen Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern - wird der komplette Steuerungsprozess regelmäßig durchlaufen. Dazu gehören die strategische und operative Zielplanung ebenso wie ein aktuelles Reporting und die ständige Abweichungsanalyse mit Festlegung entsprechender Maßnahmen. Die Risikoparameter sind dabei selbstverständlicher Bestandteil aller Betrachtungen. Sowohl auf Gesamtbankebene als auch auf Ebene der Geschäftsbereiche liegen Strategien oder Konzepte vor, die jährlich rollierend und / oder anlassbezogen überprüft werden. Die strategische Planung wird in operative Jahresziele überführt, die - heruntergebrochen auf jeden einzelnen Mitarbeiter und jede einzelne Mitarbeiterin der Sparkasse - unter anderem Basis für die individuelle Erfolgsbeteiligung sind. Hierbei werden ausdrücklich nicht nur Finanzziele berücksichtigt, sondern auch "weiche" Faktoren. So findet sich das strategische Ziel einer hohen Kundenzufriedenheit in der Zielvereinbarung einer jeden Mitarbeiterin und eines jeden Mitarbeiters. Auf Grundlage entsprechender Berichte wird die Ergebnisentwicklung regelmäßig mit den Verantwortlichen besprochen, um ggf. notwendige Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Besonderes Augenmerk legen wir darauf, in den Betrachtungsebenen unterhalb der Gesamtbank die Ertrags-, Aufwands- und Risikokomponenten verursachergerecht einzelnen Geschäftsbereichen zuzuweisen, um für größtmögliche Transparenz zu sorgen. Eine ganzheitliche Unternehmenssteuerung soll sicherstellen, dass sowohl die aufsichtsrechtlich definierten Risiken als auch weitere mögliche wirtschaftliche Gefährdungen rechtzeitig erkannt und notwendige Schritte zielgerichtet eingeleitet werden können. 3.2 RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Gesamthausstrategie sowie in Teilrisikostrategien werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Kreditrisikostrategie, die Marktpreisrisikostrategie, die Liquiditätsrisikostrategie, die Strategie zum Umgang mit operationellen Risiken, die Beteiligungsstrategie sowie die IT-Strategie unterstützen die nachhaltige Optimierung des Erfolgs sowie die Wirksamkeit des Risikomanagements. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und in der Regel auch der normativen Perspektive (Ausnahme Refinanzierungskostenrisiko) als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 1.428,0 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 760,0 Mio . EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit um 140 Mio. EUR auf 760,0 Mio. EUR erhöht. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken der Varianz-Kovarianz-Ansatz, das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads, sowie zwischen Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die Gesamtbanksteuerung steuert die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028 im Planszenario und im adversen Szenario bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen für den betrachteten Zeitraum bis Ende 2026, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird gewöhnlich vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu steuern, zu überwachen und darüber zu berichten. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der Abteilung Gesamtbanksteuerung des Bereiches Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Die "Leitung der Risikocontrolling-Funktion" wurde dem Bereichsleiter Unternehmenssteuerung übertragen. Der Leiter der Risikocontrolling-Funktion ist bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen des Vorstandes zu beteiligen. Zu diesen Entscheidungen gehören u. a. die Festlegung der Risikostrategien und von der Geschäftsstrategie abweichende Geschäfte. Die Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion umfassen insbesondere die laufende Überwachung und Kommunikation der Risikosituation und der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Die regelmäßige Risikoberichterstattung fällt in diesen Aufgabenbereich. Ebenfalls in den Aufgabenbereich fallen die Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und Controllingprozesse. Darüber hinaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich für die Durchführung der Risikoinventur, die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungsverfahrens sowie die Einhaltung der eingerichteten Risikolimite. Die Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Vorstand der Sparkasse. Das Risikomanagementsystem unterstützt die Umsetzung der Teilrisikostrategien und umfasst Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse. Es ist somit der wesentliche Bestandteil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der Sparkasse. Ziel ist dabei die Gewährleistung eines angemessenen Umgangs mit allen für die Sparkasse wesentlichen Risiken. Das Risikomanagementsystem wird fortwährend an neue Entwicklungen angepasst und aktualisiert. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Auch die mit der Emission von Hypotheken-Namenspfandbriefen nach § 27 PfandBG gestellten Anforderungen werden durch das bestehende Risikomanagementsystem erfüllt. Alle risikopolitischen Vorgaben werden in einem IT-gestützten Managementinformations- und Steuerungssystem dokumentiert. 3.3 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken3.3.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. 3.3.1.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Der Vorstand der Sparkasse hat Grundsätze des Adressenrisikomanagements in einer Risikostrategie für das Kreditgeschäft niedergelegt, die mindestens jährlich überprüft wird. Für die Sparkasse ist das Kundenkreditgeschäft nicht nur Satzungsauftrag, sondern eine der wichtigsten Säulen in der geschäftspolitischen Zielsetzung, die ausgebaut werden soll. Die angestrebte Stärkung unserer Marktstellung soll dabei nicht zulasten der nachhaltigen Rentabilität gehen. Ein Kreditgeschäft sollte danach nur abgeschlossen werden, wenn für das eingegangene Risiko ein angemessener Ertrag erzielt wird. Entsprechend der strategischen Ausrichtung der Sparkasse werden schwerpunktmäßig Kredite an gewerbliche (74,7 %) und private Kundinnen und Kunden (20,6 %) herausgegeben sowie zu einem geringeren Anteil an öffentliche Haushalte (4,7 %). 12 Auslandskredite haben mit unter 1 % einen sehr geringen Umfang, weshalb das Länderrisiko aus dem Kreditgeschäft nur eine geringe Bedeutung hat. Das gewerbliche Kreditgeschäft umfasst grundsätzlich alle Branchen. Die Branchenstruktur ist diversifiziert, wobei Finanzierungen von Wohnungsunternehmen und des sonstigen Grundstückswesens mit 39,6 % einen Schwerpunkt im Kundenkreditportfolio bilden. Auch die Größenklassenstruktur ist diversifiziert. Die Sparkasse hat hier zur Vermeidung von Klumpenrisiken interne, bonitätsabhängige Kreditobergrenzen für den Gesamt- und Blankokredit festgelegt. Die Beurteilung des Kreditrisikos des einzelnen Geschäftes basiert auf einer zukunftsgerichteten Kreditwürdigkeitsprüfung unter besonderer Berücksichtigung einer dauerhaften Kapitaldienstfähigkeit. Zur quantitativen Beurteilung des Adressausfallrisikos der Kreditnehmer verwendet die Sparkasse von der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelte Risikoklassifizierungsverfahren. Mit Hilfe dieser Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer entsprechend ihren individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Um eine am Kreditrisiko ausgerichtete Bewilligung und Bearbeitung sicherzustellen, orientieren sich Kompetenzen und Bearbeitungsrichtlinien an diesen Risikoklassen. Außerdem erfolgt eine risikoadjustierte Preisbildung anhand der ermittelten individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer. Zum 31.12.2023 sind 98,8 % des Kundenkreditvolumens durch die Rating- und Scoringsysteme bewertet. 96,7 % dieses bewerteten Volumens entfällt auf die Ratingklassen 1-9 (Ausfallwahrscheinlichkeit in %: 0,00-1,98). Zur frühzeitigen Identifizierung der Kreditnehmer, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, erfolgt eine systematische Kreditüberwachung. Hierbei wird ein großer Teil des risikobehafteten Kreditobligos turnusmäßig überprüft. Weiterhin werden anlassbezogen bei Auftreten von definierten Negativmerkmalen wie z. B. Dauerüberziehungen oder Leistungsrückständen ebenfalls Kreditüberprüfungen durchgeführt. Aus den Erkenntnissen der Kreditüberwachung folgt gegebenenfalls die Einleitung risikobegrenzender Maßnahmen sowie bei signifikanter Bonitätsverschlechterung die Einleitung einer Intensiv- bzw. Problemkreditbearbeitung. Die Auswirkungen der derzeitigen Krisen auf das Kundenkreditportfolio wurden in 2023 anhand von Risikoindikatoren regelmäßig überwacht. Potenziell besonders stark betroffene Kreditnehmer wurden identifiziert und analysiert. Die allgemein befürchtete deutliche Verschlechterung der Bonitätsstruktur mit einer Zunahme an Kreditausfällen ist nicht eingetreten. Das Kundenkreditportfolio hat sich nicht zuletzt aufgrund der Portfoliostruktur mit einem Schwerpunkt auf Immobilienfinanzierungen sowie der umfangreichen staatlichen Unterstützungen für betroffene Unternehmen weiterhin als sehr robust erwiesen. Die Hereinnahme von Sicherheiten ist ein wesentlicher Aspekt, der zur Begrenzung von Verlusten dient und unter Kosten-/Nutzen-Erwägungen zu betrachten ist. Mangelnde Kapitaldienstfähigkeit darf grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von Sicherheiten ersetzt werden. In Abhängigkeit von der Sicherheitenart und einer unter Risikogesichtspunkten festgelegten Grenze wird eine regelmäßige Überprüfung der Sicherheiten vorgenommen. Zur regelmäßigen Überwachung anrechnungsprivilegierter, in den Deckungsstock aufgenommener wohnwirtschaftlicher Z gewerblicher Immobiliarsicherheiten wird das Marktschwankungskonzept eingesetzt. Eine Einzelobjektüberprüfung von Immobilien erfolgt zusätzlich bei Objekten, die nicht mit dem Marktschwankungskonzept überwacht werden können bzw. definierte Grenzen überschreiten. Im Sicherheitenportfolio der Sparkasse bilden Grundschulden auf Objekte im Geschäftsgebiet einen deutlichen Schwerpunkt. Diese Konzentration ist aufgrund der regionalen Ausrichtung der Sparkasse systembedingt und somit strategiekonform. Bei allen Engagements, bei denen nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse davon auszugehen ist, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen nach den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen, werden Risikovorsorgemaßnahmen getroffen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Die interne Revision prüft die Vollständigkeit und Angemessenheit der vorgesehenen Wertberichtigungen in Stichproben. Dem latenten Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung (PWB) Rechnung getragen, die gem. IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 ermittelt wird. Die Entwicklung der Risikovorsorge stellt sich wie folgt dar:
Die Non-Performing-Loans-Quote (Prozentualer Anteil des Bruttobestand es notleidender Kredite am Bruttobuchwert der Kredite) als finanzieller Leistungsindikator im Bereich der Kundenforderungen liegt zum Bilanzstichtag bei 0,5 % und damit unterhalb des strategischen Limits von 2 %. Die Steuerung und Überwachung des Gesamtkreditportfolios erfolgt auf der Grundlage von Portfolioanalysen, die mittels des Portfoliomodells "Credit Portfolio View" (kurz: CPV) erfolgen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 beliefen sich die Kreditrisiken im Kundengeschäft (bei einem Konfidenzniveau von 99,9 %) auf 61,7 Mio. € (74,2 Mio. € Kunden- und Eigenanlagen diversifiziert). Dem Thema Nachhaltigkeit begegnet die Sparkasse Holstein mit der Zielsetzung, die Menschen und Unternehmen in der Region aktiv beim Übergang in eine ressourcenschonende Zukunft zu begleiten. Im Kundenkreditgeschäft berücksichtigt die Sparkasse Nachhaltigkeitsrisiken u. a. über Portfoliolimite für Wirtschaftszweige mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken und eine Ausschlussliste bzgl. neuer Finanzierungen für Projekte bzw. für Verwendungszwecke in bestimmten, besonders kritisch zu bewertenden Bereichen. Der Vorstand und der Risikoausschuss der Sparkasse werden mittels des Gesamtrisikoberichts vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limitsysteme und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Die Adressausfallrisiken im Kreditgeschäft bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb des vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Limits. 3.3.1.2 Adressenrisiko EigenanlagenDas Adressenrisiko der Eigenanlagen umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Die Adressrisiken der Eigengeschäfte werden als separater Bestandteil der Marktpreisrisiken berücksichtigt. Für die Limitierung des Adressausfallrisikos aus Eigenanlagegeschäften setzt die Sparkasse Emittenten-/Kontrahentenlimite fest, auf deren Auslastung neben dem Anlagevolumen auch externe Ratings und die damit verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeiten einen Einfluss haben. Für direkt gehaltene Wertpapiere hat die Sparkasse einen Investmentprozess eingerichtet, der dem Ziel Rechnung tragen soll, eine ausgewogene Portfoliozusammensetzung bei hoher substanzieller Qualität der Eigenanlagen vorzuweisen. Aktienkurs-, Zins- und Bonitäts-/Adressrisiken (Spreadrisiken) werden im Rahmen der vergebenen Limite bewusst eingegangen und gesteuert. Anlagen außerhalb des Investmentgrade-Bereiches sind nur in beschränktem Ausmaß zugelassen. Wesentliche Größenkonzentrationen, Branchen- oder Länderrisiken sind nicht erkennbar. Zum 31.12.2023 beträgt der Nominalwert unserer Finanzanlagen in Staatsanleihen der PIIGS-Staaten insgesamt 15,0 Mio. € (Italien). Zudem sind wir mit weiteren rund 24,0 Mio. € Nennwert in Credit Default Swaps aus PIIGS-Staaten investiert. Vor dem Hintergrund der moderaten bis teilweise nur noch sehr kurzen Restlaufzeiten, der sehr geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten der Titel und der entschlossenen Haltung der EZB zur Stabilisierung des Euroraumes halten wir das Engagement in dieser Größenordnung für gut vertretbar. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 beliefen sich die Kreditrisiken der Eigenanlagen (bei einem Konfidenzniveau von 99,9 %) auf 29,6 Mio. €. 3.3.2 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (z. B. risikolose Zinskurve, Spreads, Aktienkurse, Wechselkurse, Rohstoff- und Immobilienpreise) ergibt. Im Risikoprofil der Sparkasse nimmt das Marktpreisrisiko eine zentrale Bedeutung ein. Aufgrund des Rendite- und Risikobeitrags sind vor allem die Zinsänderungs- und Spread-/Adressrisiken der Eigengeschäfte als wesentlich für den Erfolg der Sparkasse Holstein einzustufen. Die Sparkasse hat zur Risikodiversifizierung sowie Erzielung angemessener Ergebnisbeiträge während der Niedrigzinsphase ihre Anlagen in Sachwerten (Aktien und Immobilien) ausgebaut. Daher sind Aktienkursrisiken, Währungsrisiken und Immobilienpreisrisiken für die Sparkasse als wesentlich zu klassifizieren. Rohstoffpreisrisiken spielen für die Sparkasse Holstein auf Basis ihrer aktuellen Eigenanlagenstruktur hingegen nur eine untergeordnete Rolle. Die Marktpreisrisikostrategie der Sparkasse definiert neben dem anzustrebenden Zielzustand hinsichtlich der Ausgestaltung des Portfolios der Eigenanlagen auch den Umgang mit dem im Kunden- und Eigengeschäft vorhandenen Zinsänderungsrisiko. Hierdurch soll sie das Ziel unterstützen, unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit, weitere mögliche Quellen für eine nachhaltige Ertragserzielung zu identifizieren und auszuschöpfen. Alle Marktpreisrisiken außerhalb des Zinsänderungsrisikos werden im Prozess der "Asset Allocation" gesteuert. Das aktuelle Marktumfeld sowie die Einschätzung der zukünftigen Marktentwicklung der jeweiligen Anlageklasse ist fester Bestandteil des jährlichen Allokationsprozesses. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. Der Arbeitskreis Eigengeschäfte hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Das Marktpreisrisiko der Positionen des Handels- und Anlagebuchs 13 wird täglich durch die Abteilung Gesamtbanksteuerung gemessen und u. a. dem Treasury sowie dem Vorstand berichtet. Das Verlustpotenzial wurde bis zum 31.12.2023 mit Hilfe eines Value-at-Risk-Ansatzes bewertet. Ab dem 01.01.2024 werden im Rahmen der Einführung der ökonomischen Risikotragfähigkeit die eingetretenen Marktpreisveränderungen einem Verlustlimit gegenübergestellt.
13 Die Sparkasse führte im Jahr 2023 keinen
Handelsbuchbestand.
Die Risiken dieser Positionen werden über Einzel-, Portfolio- und Gesamtlimite begrenzt. Die Einhaltung der Limite wird im Rahmen des täglichen Reportings überwacht. Bei Überschreitung gewisser Warngrenzen hat der positionsverantwortliche Bereich Maßnahmen einzuleiten, die ein Überschreiten des jeweiligen Risikolimits verhindern. Darüber hinaus werden im Rahmen der vierteljährlichen Risikotragfähigkeitsberechnung Stressszenarien simuliert. Der Bestand an bilanzwirksamen Handelsgeschäften hat sich zum Bilanzstichtag wie folgt dargestellt:
* Die Angaben erfolgen ohne
Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen.
Die Wertveränderungen aus Marktpreisrisiken an den Kapitalmärkten bewegten sich in 2023 durchgängig unter dem von uns vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Limit für diese Risikoart. Die Steuerung und Überwachung der Marktpreisrisiken erfolgt überwiegend mittels der IT-Anwendungen MPR und für die Immobilienrisiken mittels Caballito. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 beliefen sich die Marktpreisrisiken der Eigengeschäfte in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung (bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen) auf 422,1 Mio. €. 3.3.2.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Neben der Marktpreisrisikosteuerung erfolgt monatlich eine barwertige Gesamtbetrachtung aller zinsrisikobehafteten Positionen. Auf Basis einer historischen Simulation der Marktzinsänderungen wird das Zinsänderungsrisiko in Form von Risikokennzahlen (Value-at-Risk) und Risiko-Ertrags-Kennzahlen (RORAC 14 ) ermittelt und beurteilt. Die Risikomessung basiert auf einer Haltedauer von 63 Handelstagen und einem Konfidenzniveau von 95 %. Als Maßstab hinsichtlich der Effizienz des eingegangenen Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer unserer Risikoneigung entsprechenden Benchmark. Mittels eines zweistufigen Limitsystems wird angestrebt, dass vom Rendite-Risiko-Profil der Benchmark nur innerhalb eines vorgegebenen Rahmens abgewichen werden kann. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos werden neben bilanzwirksamen Instrumenten primär Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die seitens der BaFin vorgegebene barwertige Auswertung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung um plus bzw. minus 200 Basispunkte ergab per 31.12.2023 eine Verminderung des Barwertes, gemessen an den regulatorischen Eigenmitteln, um 20,8 % (Vorjahr: 18,6 %). Parallel zur wertorientierten Berechnung wird vierteljährlich eine GuV-orientierte Analyse zur Ermittlung des periodischen Zinsrisikos durchgeführt. Neben der Betrachtung des laufenden Jahres steht die Entwicklung des Zinsüberschusses der kommenden Jahre im Mittelpunkt der Analysen. Dabei wird die Szenariotechnik angewendet, die auch Stressszenarien hinsichtlich der Zins- und der Bilanzstrukturentwicklung beinhaltet. 3.3.2.2 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Die Sparkasse ist nach § 35 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein (SGVSH). Der SGVSH ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, die gemeinsamen Angelegenheiten seiner Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen und zu fördern. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors (u. a. Provinzial Holding, DekaBank, LBS NordOst, Deutsche Leasing) gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des SGVSH (z. B. aus der Gewährträgerhaftung für Beteiligungsunternehmen sowie für die Hamburg Commercial Bank (früher HSH)) haftet den Gläubigern gegenüber allein der SGVSH. Der Verband kann einen nach Heranziehung der Sicherheitsrücklage verbleibenden Fehlbetrag von den Mitgliedssparkassen nach dem Verhältnis ihrer Einzelanteile einfordern. Für uneinbringliche Beträge haften die übrigen Mitglieder in gleicher Weise. Der Verband erhebt nach § 37 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein eine Umlage von den Mitgliedsparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht tragen. Da der überwiegende Anteil des gesamten Beteiligungsportfolios auf strategische Beteiligungen an Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt, welche für die Sparkassen durch den SGVSH gehalten werden, erfolgt das Beteiligungscontrolling vornehmlich unter Federführung des SGVSH und enger Einbindung der Verbandsorgane bzw. Mitgliedssparkassen. Die Risikokennzahlen für die ökonomische und normative Risikotragfähigkeitsrechnung werden auf Basis zentral durch die Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) bereitgestellter Vergleichsindizes abgeleitet. Die Sparkasse stellt wesentliche Informationen im Rahmen von Ad-hoc-Berichterstattungen bereit und berichtet regelmäßig an die zuständigen Gremien über die Entwicklung der Risiko- und Ertragslage der Beteiligungen. Der Buchwert unserer Beteiligung am SGVSH betrug per 31.12.2023 79,8 Mio. € (Vorjahr: 70,9 Mio. €), Hintergrund für den Anstieg war eine Zuschreibung. Bei unseren Kapitalbeteiligungen erhöhte sich unsere Beteiligung an der Hannover Finanz Fonds VII Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH infolge weiterer Kapitalabrufe um rd. 0,6 Mio. €. Für die Sparkasse bestand bei den Beteiligungen insgesamt zum 31.12.2023 kein Abschreibungsbedarf. Im Zusammenhang mit unseren Beteiligungen können sich aufgrund der aktuellen geopolitischen Rahmenbedingungen sowie des sich substantiell verschlechternden makroökonomischen Umfelds zukünftig Abschreibungsrisiken ergeben.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 beliefen sich die Beteiligungsrisiken (unerwartete Verluste bei einem Konfidenzniveau von 99,9 %) auf 24,5 Mio. €. 3.3.3 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Dieses wird mittels der IT-Anwendung RKR ermittelt. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Um den Risiken gerecht zu werden, hat die Sparkasse ein mehrstufiges Liquiditätsmanagement implementiert. Die Liquiditätsrisikostrategie bildet hierfür die Ausgangsbasis und umschreibt die geschäftspolitischen Ziele im Hinblick auf die aktuellen Liquiditätsanforderungen unter Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. Es wird zusätzlich auf die Ausführungen zur Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Liquiditätsausstattung im Abschnitt "Finanzlage" verwiesen. Oberstes Ziel der Überwachung und Steuerung der Liquiditätsrisiken ist die Gewährleistung einer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Die Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Ferner wurden zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio) ist mit einem Erfüllungsgrad von 100 % aufsichtsrechtlich einzuhalten. Die LCR-Kennziffer der Sparkasse Holstein übertrifft seit deren Inkrafttreten durchgängig den geforderten Mindestwert und lag per Stichtag 31.12.2023 bei 162 %. Die LCR wird mittels interner Zielkorridore gesteuert und täglich ermittelt. Die definierten Schwellenwerte führen zudem zu einer monatlichen Einstufung des Liquiditätsrisikos mittels Ampelsystem in einen grünen, gelben, roten oder grauen (= Überliquidität) Bereich. Ziel ist es, dass sich die Liquiditätsdeckungsquote jederzeit über der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderung und im Monatsdurchschnitt im grünen Bereich befindet. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) übertrifft durchgängig den geforderten Mindestwert und lag per Stichtag 31.12.2023 bei 110 %. Die NSFR-Kennzahl wird täglich ermittelt und quartalsweise berichtet. Sie soll stets über der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderung von 100 % liegen, mit einem internen Zielwert oberhalb von 110 %. Das laufende Liquiditätsmanagement basiert neben der täglichen Disposition insbesondere auf der Erstellung einer Liquiditätsübersicht. Dabei werden die vereinbarten und erwarteten Zahlungseingänge und Zahlungsverpflichtungen gegenübergestellt. Eine vierteljährliche integrative Betrachtung von Szenarien, in Kombination mit einem Frühwarnsystem, soll sicherstellen, dass die Sparkasse unplanmäßige Entwicklungen identifizieren und frühzeitig entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen einleiten kann. Als Zeithorizont für die Betrachtung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos sind sparkassenintern zwölf Monate definiert. Die Refinanzierungsrisiken werden über fünf Jahre betrachtet. Die Auswirkungen einer etwaigen Verteuerung der Refinanzierung fließen über entsprechende Szenarien in die Zinsüberschusssimulation ein. Die durch die Verteuerung der Refinanzierung induzierten Auswirkungen auf den Zinsüberschuss werden somit berücksichtigt. Per 31.12.2023 zeigt der vierteljährliche Report zur Liquiditätsentwicklung und -planung, auch unter Würdigung von Stressszenarien, keinen außerplanmäßigen Handlungsbedarf an. Die Sparkasse kann bei der Refinanzierung ihrer Geschäftsaktivitäten grundsätzlich auf ihr Kundeneinlagengeschäft zurückgreifen. Kurzfristiger Liquiditätsbedarf der Sparkasse kann über den Geldmarkt sichergestellt werden. Als zusätzliches Instrument der Liquiditätssicherung dient der Bestand an Wertpapieren der Liquiditätsreserve, insbesondere der Bestand an beleihbaren Sicherheiten bei der Deutschen Bundesbank. Hierdurch verfügt die Sparkasse über einen zusätzlichen Zugang zu Zentralbankgeld. Darüber hinaus steht der Sparkasse Holstein bei Bedarf eine externe Kreditlinie zur Verfügung. Ein sich abzeichnender langfristiger Refinanzierungsbedarf kann mit Vorzug gegenüber einer ungesicherten Refinanzierung durch die Emission von Pfandbriefen gemäß Pfandbriefgesetz gedeckt werden. Das Pfandbriefgeschäft als Teil des Bankbuchs unterliegt besonderen Vorschriften gemäß dem Pfandbriefgesetz. Ein Risikomanagementsystem nach § 27 PfandBG ist installiert. Für den Fall eines drohenden Liquiditätsengpasses liegen Notfallpläne vor. Hierin ist geregelt, welche Maßnahmen bei Eintritt eines Liquiditätsengpasses zur Verfügung stehen bzw. ergriffen werden sollen. Wesentliches Instrument ist dabei ein Liquiditätskatalog, der u. a. die vorhandenen Übernachtfazilitäten bei der EZB sowie freie Kreditlinien aufführt und kurzfristig liquidierbare Aktiva-Positionen ausweist. Mit Blick auf die Ausstattung mit liquiden Mitteln, die erwarteten Liquiditätszuflüsse sowie die Refinanzierungsmöglichkeiten ist eine ausreichende Liquidität auch für die absehbare Zukunft aus Sicht der Sparkasse gegeben. Insbesondere die während der Finanzmarktkrise zu beobachtenden Verwerfungen an den Geld- und Kapitalmärkten als Ausprägung des Marktliquiditätsrisikos zeigen jedoch beispielhaft die grundlegende Bedeutung des Liquiditätsrisikos. Daher stuft die Sparkasse Holstein das Liquiditätsrisiko (inkl. Marktliquiditätsrisiko) als wesentlich ein. 3.3.4 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Zentrale Voraussetzung für eine Steuerung der operationellen Risiken ist die Datensammlung aus sämtlichen Unternehmensbereichen. Hierzu werden die Schadensfälle systematisch erfasst und regelmäßig ausgewertet. Zudem wird eine in die Zukunft gerichtete Betrachtung hinsichtlich bestehender Risikopotenziale vorgenommen. Der OR-Ausschuss gewährleistet eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dieser Risikoart, insbesondere hinsichtlich der Statusbestimmung und Maßnahmenableitung. Einen Schwerpunkt bei der Steuerung der operationellen Risiken bildet die IT-Sicherheit. Im Bereich der IT-Risiken sind ein IT-Notfallkonzept und Maßnahmen zur Sicherung der DV-Systeme erarbeitet worden. Durch einen ausgewählten Versicherungsschutz der Sparkasse, interne Kontrollsysteme, die permanente Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Einsatz rechtlich geprüfter Verträge werden die operationellen Risiken begrenzt. Für die Eigenkapitalunterlegung operationeller Risiken wird der Basisindikatoransatz herangezogen. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Schadensfälle informiert. Eine Ad-hoc-Meldung erfolgt bei Auftritt von bedeutenden Schadensfällen oder bei Identifikation von wesentlichen Risiken. Im Ergebnis sind im Jahre 2023 operationelle Risiken mit Ertragsauswirkungen i. H. v. 0,3 Mio. € eingetreten (Nettoschäden Vorjahr: 0,4 Mio. €). Aufgetretene Schäden werden in der Regel nach Bekanntwerden im Risikodeckungspotenzial verarbeitet. Für die Risikomessung in der ökonomischen Perspektive wird die IT-Anwendung OpRisk-Schätzverfahren verwendet. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 beliefen sich die operationellen Risiken im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung (bei einem Konfidenzniveau von 99,9 %) auf 55,5 Mio. €. Wir sehen auch für die Zukunft keine wesentliche Gefährdung der Sparkasse durch operationelle Risiken. 3.4 Gesamtbeurteilung der RisikolageDas Gesamtbankrisiko ist vor dem Hintergrund der Ertrags- und Vermögenslage ausreichend durch das vorhandene Risikodeckungskapital abgeschirmt. Die Risikotragfähigkeit der Sparkasse war zu jeder Zeit gegeben. Eine existenzielle Gefährdung der Sparkasse liegt selbst bei gleichzeitigem Eintritt mehrerer Stressszenarien nicht vor. Risiken der künftigen Entwicklung, die für die Sparkasse bestandsgefährdend sein könnten, sind derzeit weder für das laufende Geschäftsjahr noch darüber hinaus erkennbar. In der für die Sparkasse beschlossenen Gesamthausstrategie sind wesentliche Ziele zur Eigenkapital- und Risikopolitik definiert, die in Verbindung mit den Steuerungsinstrumenten der Sparkasse auch zukünftig die interne Risikotragfähigkeit gewährleisten sollen. Dies schließt die jederzeitige Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen ein. Unter Berücksichtigung der vorhandenen anrechenbaren Eigenmittel von 834,5 Mio. € ergibt sich per 31.12.2023 eine Gesamtkennziffer von 13,67 %. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Insgesamt beurteilen wir die Risikolage unter Würdigung aller Risiken und Abschirmung aller Risiken aus dem Kundengeschäft als ausgewogen. Die Auswirkungen des andauernden Kriegs in der Ukraine sowie der Spannungen in Nahost auf die Kapitalmärkte und die Kreditnehmer der Sparkasse können zu einer Veränderung der Risikolage der Sparkasse im Jahr 2024 führen. Wir haben keine Kredite an die Staaten Russland, Belarus und Ukraine bzw. an Kreditinstitute und Unternehmen mit Sitz in diesen Ländern im Bestand. Daneben liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass sich die Adressenrisiken der Sparkasse aufgrund von Kreditgewährungen an Kreditinstitute und Kundinnen sowie Kunden, die in den Ländern Russland, Belarus und Ukraine besonders engagiert sind, erhöht haben. Zur abschließenden Wertung der vorgenannten Aussagen verweisen wir auf den nachfolgenden Gliederungspunkt 4.2.1 Dort werden erhöhte Prognose-Unsicherheiten sowie nicht umfassend beurteilbare Auswirkungen der der derzeitigen Krisenlagen dargestellt. 4. Prognosebericht (voraussichtliche Entwicklung der Sparkasse mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken)4.1 Rahmenbedingungen 1 5Die rechnerische Ausrufung einer "technischen Rezession" könnte auf Deutschland doch noch zukommen, wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate aufweisen sollte. Dann wären zusammen mit dem Jahresschluss 2023 die zwei aufeinanderfolgenden negativen Quartale zur Erfüllung der Definition gegeben. Es ist im Januar natürlich noch zu früh, einen solchen Verlauf für das erste Quartal insgesamt final abzuschätzen. Aber ausgeschlossen erscheint die abermalige Schrumpfung aus heutiger Sicht nicht. Im Januar wurde die Wirtschaftstätigkeit jedenfalls bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Witterung und Streiks legten den Verkehr mehrere Tage lahm, wobei die Ausfälle im Güterverkehr für das Wachstum noch bedeutsamer sind als diejenigen im Personenverkehr. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eines Quartals hinterlassen einige beeinträchtigte Tage angesichts der insgesamt nur rund 65 Arbeitstage bereits einen spürbaren Effekt. Dazu kommen auf der weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer und der dadurch verlängerten Transportwege um Afrika herum. Die vollen Effekte der verzögerten Lieferungen werden sich erst in einigen Wochen zeigen. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Als mittleres Szenario halten wir ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung, das fünfte Jahr einer inzwischen recht langen Stagnationsphase. Anderseits unterzeichnen die vorhergesagten 0,3 % den angenommenen Dynamikgewinn im Verlauf des Jahres 2024. Denn der Wert ist abermals durch einen negativen statistischen Überhang aus 2023 und den bereits beschriebenen schwachen Jahresauftakt 2024 rechnerisch belastet. Im zweiten Halbjahr 2024 würde in dem beschriebenen Prognoseszenario der Verlauf besser sein, als es die magere Rate des Gesamtjahres suggeriert. Für das Folgejahr 2025 gehen wir von einer Beschleunigung des deutschen Wachstums auf 1,1 % aus. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen wir hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht. Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Wir gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Die Kernraten unter Herausrechnung von Energie- und Lebensmittelpreisen waren naturgemäß in den letzten Jahren weniger volatil zurückgeblieben. Jetzt tragen und bestimmen die Kernraten den allgemeinen Preistrend und bewegen sich 2024 und 2025 sehr ähnlich wie die ,,Headline"-Raten. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert. Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei 2 %. Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können und sollten dann entsprechend angepasst werden. Wir gehen davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet. Der als das zentrale Szenario unterstellten realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch moderaten, dann aber 2025 an Kraft gewinnenden Erholung dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege stehen. Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. 4.2 Voraussichtliche Geschäftsentwicklung der Sparkasse HolsteinDer Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Die nachfolgenden Einschätzungen entstammen im Wesentlichen der mittelfristigen Unternehmensplanung der Sparkasse für die Jahre 2024 bis 2028. 16 Da das Ergebnis der Sparkasse einer Vielzahl externer Einflussfaktoren unterliegt, ist eine Prognose zukünftiger Ergebnisse mit zunehmendem Planungshorizont herausfordernd. Insbesondere die wirtschaftlich angespannte Lage erschwert die Vorhersage zusätzlich, weil die künftige Geschäftsentwicklung weiterhin stark von dem weiteren Verlauf und den Maßnahmen der Europäischen Zentralbank abhängt. Insofern sind auch die konkreten Auswirkungen auf die strategische Geschäftsplanung unseres Hauses nur bedingt vorhersehbar. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die Entwicklung abweichen. Bei der Kapitalplanung haben wir die von der BaFin erlassene Anordnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) berücksichtigt. Bis zum 30.05.2023 wurde für die Sparkasse Holstein ein individueller Kapitalaufschlag 0,25 % festgelegt, der anschließend bis zum Jahresende auf 1,0 % angepasst wurde. Im Januar 2024 wurde der Kapitalaufschlag auf 0 % gesenkt. Das Kreditgeschäft ist und bleibt Säule unseres Geschäftsmodells und wir erwarten für 2024 ein Wachstum von etwa 1,5 %. Im Privatkundengeschäft ist unser wettbewerbspolitisches Ziel der kommenden Jahre die Stärkung unserer Marktposition. Neue Geschäftsbeziehungen sollen gewonnen und bestehende intensiviert werden. Um die bei unseren Kundeneinlagen angesichts der anhaltenden Inflation drohenden realen Kaufkraftverluste zu mildern, wollen wir zudem vermehrt Anreize für ein stärker renditeorientiertes Sparen und damit die Teilhabe am Erfolg unserer Wirtschaft setzen. Volumenzuwächse sollen daher bevorzugt in Wertpapierprodukte überführt und das Einlagevolumen möglichst konstant gehalten werden. Wir erwarten insgesamt einen moderaten Zuwachs des Kundengeschäftsvolumens. Wir werden den eingeschlagenen Weg weitergehen und wollen unsere Stellung als eine der rentabilitäts- und eigenkapitalstärksten Sparkassen Schleswig-Holsteins festigen. Gemäß der aktuellen Prognosezahlen sollen sich die wesentlichen Kennziffern auf Basis des Betriebsvergleichsschemas 17 des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes für 2024 im Vergleich zu 2023 wie folgt entwickeln:
17 Die im Folgenden genannten Beträge
wurden ebenfalls gem. Betriebsvergleichslogik ermittelt
4.2.1 ZinsüberschussMittel- und langfristig ist der Zinsüberschuss maßgeblich von der Entwicklung des Kundenkredit- und -einlagengeschäftes abhängig. Kurzfristig wird der Zinsüberschuss von der Entwicklung der Zinsstrukturkurve dominiert. In unserem "Normal-Szenario" rechnen wir für die kommenden Jahre im Sinne einer konservativen Planung mit verhaltenen Zinssenkungen und einer Entwicklung hin zu einer normalen, nicht inversen Zinskurve. Wir erwarten mittelfristig eine moderate Steilheit der Zinskurve mit entsprechenden Möglichkeiten zur Erzielung von Fristentransformationserträgen. Insbesondere der Umfang und die Geschwindigkeit der Konditionenanpassungen im Wettbewerb um die Kundenpassiva stellen einen großen Einflussfaktor für die zukünftigen Zinsergebnisse dar. Das Risiko unserer Zinsüberschussplanung liegt einerseits in einer weiter zunehmenden Invertierung der Zinskurve und andererseits bei über dem Plan liegenden sinkenden Zinsen. Den Eintritt ungünstiger Risiko-Rendite-Relationen würden wir zudem zum Anlass nehmen, unseren Zinsbuchhebel zu reduzieren. Bei deutlich steigenden Zinsen kann die Bildung einer Drohverlustrückstellung gem. BFA 3 aufgrund von Barwertverlusten im Zinsbuch nicht ausgeschlossen werden. Eine Chance auf erhöhte Fristentransformationsbeiträge würde sich hingegen bei einer steileren Zinsstrukturkurve eröffnen. Im prognostizierten Zinsergebnis sind Ausschüttungen aus unseren Beteiligungen und Kapitalanlagen eingeplant. Unter den genannten Rahmenbedingungen wird der Zinsüberschuss 2024 gegenüber 2023 mit rd. 174,2 Mio. € geringer ausfallen (rd. -29,3 Mio. €). Chancen und Risiken entstehen für die Sparkasse aus den schon dargestellten Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Finanzmärkte und der Zinsstruktur. 4.2.2 Ordentlicher ErtragDie Höhe des Provisionsüberschusses ist für den ordentlichen Ertrag die treibende Größe. Das Ausschöpfen von Potenzialen und die Steigerung des Provisionsüberschusses ist ein zentraler Kern unserer Strategie 2030. Der Provisionsüberschuss wird für 2024 mit 56,2 Mio. € um 1,2 Mio. € geringer veranschlagt als im Vorjahr. Dieser Entwicklung soll insbesondere über die weitere Intensivierung des Verbundgeschäftes sowie ein Bestandswachstum im Privatgirogeschäft entgegengewirkt werden. Chancen entstehen aus der konsequenten Umsetzung unseres kundenfokussierten Geschäftsmodells sowie beispielsweise bei höher als geplant ausfallenden Erfolgen bei der Umschichtung von Kundeneinlagen in das Wertpapiergeschäft oder in alternative Produkte unserer Verbundpartner. Risiken ergeben sich folglich, sollten die Vertriebserfolge diesbezüglich hinter den Erwartungen zurückbleiben. 4.2.3 Ordentlicher AufwandDer ordentliche Aufwand wird 2024 voraussichtlich auf 122,8 Mio. € (+ rd. 5,0 Mio. €) ansteigen. Ursächlich hierfür sind vor allem erhöhte Personalaufwendungen (+ rd. 4,8 Mio. €) aufgrund von Tarifsteigerungen und Investitionen in den Personalbestand. Chancen für Kosteneinsparungen ergeben sich infolge des fortlaufenden Kostenmanagement- und Benchmarkingprozesses der Sparkasse. Die Vergleichsanalyse PARES Kompakt hat diesbezüglich bereits strukturelle Optimierungspotenziale aufgezeigt. Risiken bestehen üblicherweise in unplanmäßigen Kostensteigerungen, z. B. im Rahmen von Bauprojekten oder im Falle einer weiteren Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. 4.2.4 BewertungsergebnisWährend das Bewertungsergebnis in 2023 mit rd. +19,2 Mio. € erfreulich ausgefallen ist, erwarten wir für 2024 einen "normalen" Bewertungsbedarf von rd. -8,6 Mio. €. Das positive Bewertungsergebnis 2023 ist maßgeblich auf die gute Aktienmarktentwicklung, Gewinnrealisierung sowie auf Zuschreibungen bei Beteiligungen zurückzuführen. Ebenfalls fiel das Bewertungsergebnis Kredit erfreulich gering aus. Im Kundenkreditgeschäft zeigen die Risikoindikatoren trotz der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin keine signifikanten Anzeichen eines Anstiegs der Kreditrisiken im Portfolio. Die wirtschaftlichen Folgen der Krisen können in 2024 grundsätzlich noch zu einer Erhöhung der Kreditrisiken führen, hiervon sollten aber eher nur Einzelfälle betroffen sein. Wesentliche darüberhinausgehende Belastungen erwarten wir im "Normal-Szenario" nicht. Das Risiko schlechterer Bewertungsergebnisse besteht selbstverständlich immer, beispielsweise resultierend aus Marktwertschwankungen (insbesondere infolge von Zins- und Spreadveränderungen oder der Veränderung von Aktienkursen), einer Rezession oder dem weiter sinkenden Immobilienpreisen. Diese sind jedoch in der Regel nicht planbar und finden in der Risikotragfähigkeit ihre Berücksichtigung. 4.2.5 Neutrales ErgebnisWir werden auch im Jahr 2024 unser gesellschaftliches Engagement wahrnehmen. Die geplanten Zuwendungen an unsere Stiftungen sowie direkte Spenden sind an die Geschäftsergebnisse der Sparkasse gekoppelt und werden voraussichtlich rund 5,4 Mio. € betragen. Die Sparkasse gehört dem Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein an. Der Sparkassen-Teilfonds ist Bestandteil des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kundinnen und Kunden der angehörenden Institute der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen nach dem EinSiG erfüllt werden kann ("Einlagensicherung"). Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die angehörenden Institute selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("Institutssicherung"). Die Mittel für das Sicherungssystem werden durch Beiträge von den angehörenden Instituten erbracht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel bis zum 3. Juli 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 % der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in das nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf ca. 1,7 Mio. €. Damit wird das individuelle Zielvolumen in 2024 erreicht. Die Verbandsversammlung des SGVSH hat am 29. September 2023 einer geänderten Rahmensatzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe zugestimmt und eine Neufassung der Satzung des Sparkassen-Teilfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein beschlossen. Demnach wird sich die Sparkasse ab 2025 bis 2032 am schrittweisen Aufbau eines von der Bankenaufsicht geforderten Zusatzfonds zum Sicherungssystem beteiligen. Der auf die Sparkasse entfallende Beitrag am Zusatzfonds beläuft sich auf Basis der angenommenen Werte zum Ende der Dotierungsphase auf insgesamt ca. 28,8 Mio. €. Bis zum Erreichen des Zielvolumens in 2032 sind jährliche Beträge zu entrichten. 4.2.6 Voraussichtliches Ergebnis und KennzahlenWir gehen von einer weiterhin positiven Geschäftsentwicklung bei einer stabilen Finanz- und ausreichenden Ertragslage aus. Das Betriebsergebnis vor Bewertung wird 2024 mit rd. 113,3 Mio. € voraussichtlich geringer ausfallen (rd. -36,7 Mio. €). Aufgrund des 2024 wieder auf einem "normalen" Niveau erwarteten Bewertungsbedarfes wird sich ein niedrigeres Betriebsergebnis nach Bewertung von rd. 104,7 Mio. € ergeben (rd. -64,5 Mio. €). Die Prognose für die Cost-Income-Ratio (CIR) liegt 2024 bei 51,5 %. Die operative Eigenkapitalrendite (vor Steuern und vor Zuführung zu den Vorsorgereserven sowie vor Ausschüttung an unsere Sparkassenstiftungen) erwarten wir für das Jahr 2024 bei 11,7 %. Zur abschließenden Wertung der vorgenannten Aussagen verweisen wir auf Gliederungspunkt 4.2. Dort werden erhöhte Prognose Unsicherheiten sowie nicht umfassend beurteilbare Auswirkungen der aktuellen Krisen und geopolitischen Herausforderungen dargestellt. In der Folge können auch deutliche negative Abweichungen bei den für die bedeutenden Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen nicht ausgeschlossen werden.
Bad Oldesloe und Eutin, den 24.05.2024 Der Vorstand gez. Piehl gez. Boldt gez. Ringelhann Bericht des VerwaltungsratesIm August 2023 haben sich der Zweckverband sowie der Verwaltungsrat der Sparkasse für die neue, fünfjährige kommunale Wahlperiode neu konstituiert. Zum Verwaltungsratsvorsitzenden wurde der Landrat des Kreises Ostholstein, Herr Timo Gaarz, gewählt. Als dessen Vertreter wurde Herr Dr. Henning Görtz, Landrat des Kreises Stormarn, ernannt. Unter ihrer Führung, die zur Mitte der Wahlperiode wechselt, wird der Verwaltungsrat auch zukünftig gemeinsam mit dem Vorstand der Sparkasse wirtschaftliche und strategische Entscheidungen für eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung der Sparkasse Holstein treffen. Der neu gewählte Verwaltungsrat dankt den ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitgliedern nochmals für das langjährige erfolgreiche Wirken zum Wohle der Sparkasse Holstein. Der Verwaltungsrat hat im Berichtsjahr seine gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben wahrgenommen und sämtliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung erörtert. Darüber hinaus wurden einzelne Themen in den Ausschüssen des Verwaltungsrates ausführlich beraten. Die Gremien wurden vom Vorstand laufend über die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Geschäftsentwicklung und die Risikolage sowie über die strategische Ausrichtung der Sparkasse und die Unternehmensplanung unterrichtet. Zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates sowie seiner Stellvertreter fanden außerdem regelmäßig Gespräche statt, in denen strategische Überlegungen, verbandspolitische Aspekte und aktuelle operative Sachverhalte von wesentlicher Bedeutung thematisiert wurden. Das Jahr 2023 war weiterhin durch die Auswirkungen der schnellen Zinswende und des Kriegs in der Ukraine, weiterer geopolitischer Verwerfungen sowie von anhaltender Inflation und rückläufigem Wirtschaftswachstum geprägt. Zum Jahresbeginn 2023 waren die Erwartungen des Verwaltungsrates an das Ergebnis der Sparkasse aufgrund der beobachteten Zinsentwicklung vorsichtig optimistisch. Erfreut kann der Verwaltungsrat nunmehr in der Nachbetrachtung auf ein in fast allen Positionen deutlich über den Erwartungen liegendes und in Summe außergewöhnlich erfolgreiches Geschäftsjahr blicken. Dazu beigetragen hat - neben einem zwar verlangsamten, aber weiterhin spürbaren Anstieg der Kundenkredite und Kundeneinlagen - insbesondere das erneut gute operative Ergebnis. So lag infolge der unterjährigen Zinsentwicklung insbesondere der Zinsüberschuss sehr deutlich über den Erwartungen. Darüber hinaus haben ein deutlich besseres Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft sowie ein unerwartet hohes sonstiges Bewertungsergebnis das Ergebnis zusätzlich unterstützt. Der Verwaltungsrat begrüßt, dass die Eigenkapitalbasis der Sparkasse durch das positive Jahresergebnis weiter gestärkt werden konnte. Somit kann die Sparkasse auch in der Zukunft aus einer Position der Stärke heraus agieren und ihrem öffentlichen Auftrag - insbesondere die Unternehmen mit Krediten zu versorgen und die Finanzinfrastruktur in der Region aufrecht zu erhalten - nachkommen. Ein Augenmerk der Sparkasse lag in 2023- unterstützt durch den Verwaltungsrat-weiterhin auf der konsequenten Stärkung des Vertriebs. Die neuen Mehrwertkontomodelle moingiro! überzeugten auch in 2023 viele Kundinnen und Kunden, so dass sich der Bestand netto um weitere 6.545 Konten auf mehr als 197.000 Privatgirokonten erhöht hat. Das Ziel von 200.000 Privatgirokonten in 2025 war damit bereits 2023 in greifbare Nähe gerückt und wurde nunmehr in 2024 sogar übertroffen. Neben den beliebten Girokontomodellen bietet die Sparkasse Holstein weiterhin eine attraktive Einlagenverzinsung sowie Inhaberschuldverschreibungen mit hervorragenden Konditionen und lässt ihre Kundinnen und Kunden somit weiter vom geänderten Zinsumfeld profitieren. Zur weiteren Stärkung der Attraktivität unseres Vertriebs vor Ort hat der Verwaltungsrat darüber hinaus den Neubau der Filiale in Bad Oldesloe begleitet. Seit Anfang 2024 erstrahlt diese nun in neuem Glanz und bietet den Kunden der Sparkasse mit dem neuen Filialkonzept ein modernes und angenehmes Beratungserlebnis. Ende des Jahres wurde beschlossen, dieses Konzept auch auf weitere Filialen zu übertragen und somit in den nächsten Jahren sämtliche Filialen auf einen modernen Stand zu bringen. Neben der Filiale wurden auch die Besprechungsräume in Bad Oldesloe neu hergerichtet und auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Zum 1. November 2023 konnte der Verwaltungsrat mit Thomas Bothe den Nachfolger des scheidenden langjährigen Vorstandsmitglieds Joachim Wallmeroth in der Sparkasse Holstein begrüßen. Herr Wallmeroth ist zum 1. Januar 2024 nach 22 Jahren Vorstandstätigkeit in den wohlverdienten Ruhestand gewechselt. Der Verwaltungsrat bedankt sich bei Herrn Wallmeroth für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit und freut sich, dass mit Herrn Bothe ein engagierter Nachfolger den Staffelstab im gewerblich geprägten Kundengeschäft und Private Banking übernommen hat. Der Verwaltungsrat begrüßt, dass die Sparkasse dem Thema Nachhaltigkeit einen großen Stellenwert beimisst. Auch in 2023 hat die Sparkasse Holstein im Nachhaltigkeitskompass von N-Motion bundesweit einen sehr guten Platz im ersten Drittel aller teilnehmenden Kreditinstitute erzielt. Das Erhalten dieses guten Ranges im dynamischen Umfeld der anderen Teilnehmer ist seit letztem Jahr zur Unterstreichung der hohen Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit fest in den Unternehmenszielen verankert. Neben der Nachhaltigkeit setzt die Sparkasse Holstein auch einen Schwerpunkt auf die Förderung der Gleichstellung. In 2023 wurde unter der Überschrift "Mein Weg" ein Schwerpunkt auf individuelle Karriereplanungen gelegt. Highlight war dabei ein "Tag der offenen Tür von Frauen für Frauen", an dem interessierte Frauen sich in Vieraugengesprächen mit den weiblichen Mitgliedern der Geschäftsleitung über alle Fragen zum Thema Karriereplanung austauschen konnten. Ebenfalls ist hervorzuheben, dass das hohe gesellschaftliche Engagement der Sparkasse und ihrer Stiftungen auch in 2023 unverändert aufrechterhalten wurde. Durch zusätzliche Zuwendungen und die ergebnisabhängige Verzinsung der Anlagen profitierten die Stiftungen ebenfalls von dem sehr guten Ergebnis der Sparkasse. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden durch die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 des Sparkassengesetzes für Schleswig-Holstein festgestellt und den Lagebericht gebilligt sowie die Zuführung des Jahresüberschusses zur Sicherheitsrücklage beschlossen. Dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse spricht der Verwaltungsrat für das große Engagement und die erneut sehr guten Erfolge im Jahr 2023 besonderen Dank und hohe Anerkennung aus.
Bad Oldesloe, den 16.07.2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Timo Gaarz, Landrat |
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