Spezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
MoviLite Intelligente Projektionssysteme GmbH
Wittenberger Straße 11, 89597 Munderkingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harry Ratzer seit 30.3.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MoviLite Intelligente Projektionssysteme GmbHErbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang1. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der MoviLite Intelligente Projektionssysteme GmbH in 89155 Erbach auf den 31.12.2010 wurde erstmals nach den Vorschriften des §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Es wurde keine Umstellungsbilanz auf den 01.01.2010 erstellt; Anpassungsbuchungen per 01.01.2010 waren nicht vorzunehmen. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen wird die Gesellschaft wie eine kleine Kapitalgesellschaft behandelt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses und des Anhangs wurden in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen linearen Abschreibungen, angesetzt. Eine Umstellung gem. Art. 67 EGHGB hinsichtlich der Abschreibungen auf eine handelsrechtliche lineare Abschreibung musste mangels degressiven Abschreibungen im Vorjahr nicht vorgenommen werden. Auf das Wahlrecht der Zuschreibung der Buchwerte zum 01.01.2010 auf die tatsächlichen Vermögenswerte wurde verzichtet. Für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG sowie für Wirtschaftsgüter des Sammelpostens nach § 6 Abs. 2 a EStG wurde vom Wahlrecht der Fortführung der bisherigen Abschreibung bis 31.12.2009 Gebrauch gemacht. Zugänge im Wirtschaftsjahr 2010 zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden nach § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Zugänge in den Sammelposten wurden nach § 6 Abs. 2 a EStG auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben. Aufgrund der Geringfügigkeit beider Positionen mit < 5% der Bilanzsumme gilt dies auch handelsrechtlich als zulässig. Die Bewertung des Vorratsvermögens (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren) erfolgte zu Anschaffungskosten, nach der sog. LiFo-Methode (lt. Angabe der Geschäftsführung). Ein niedrigerer beizulegender Wert war nicht erkennbar anzusetzen. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten an der handelsrechtlichen Wertuntergrenze. Das Fertigungsmaterial ist im Vorratsvermögen enthalten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Dem allgemeinen Beitreibungs- und Skontierungsrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren nicht vorhanden, weshalb eine Abzinsung nicht erforderlich war. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren nicht vorhanden und sind ansonsten mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf die Verpflichtung zum Ausweis von latenten Steuern wurde verzichtet (§274 a Nr. 5 HGB). Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautende Sachverhalte. 3. Erläuterungen zur BilanzIm Wesentlichen werden auf die Ausführungen unter Nr. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verwiesen. Die Aufgliederungen und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. Im Einzelnen ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge:
Einstellungen in andere Gewinnrücklagen nach den Vorschriften des BilMoG wurden nicht vorgenommen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Darüber hinaus ist der Aufwand für die gesetzliche Verpflichtung der Archivierung von Geschäftsunterlagen enthalten. Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Forderungen langfristig
Forderungen kurzfristig
November und Dezember 2010 Ohne Verzinsung. Der Geschäftsführer Harry Ratzer hat in Höhe von jeweils brutto € 3.250,00 auf die Monatsgehälter September bis November 2009 und Januar bis Oktober 2010 verzichtet. Die in der laufenden Finanzbuchführung 2009 und 2010 eingestellte Verbindlichkeit dieser, bis zum Verzicht gestundeten Gehälter, wurde im Jahresabschluss zum 31.12.2010 als sonstiger betrieblicher Ertrag aus der Auflösung von Verbindlichkeiten aufgelöst. Es ergab sich mangels Werthaltigkeit durch den Verzicht der Geschäftsführervergütung keine verdeckte Einlage. Von den noch gestundeten Gehältern 2009 wurden zwischenzeitlich im Geschäftsjahr 2011 die Gehälter Juni 2009 bis August 2009 ausbezahlt. 4. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 5. Sonstige AngabenNicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen: Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln bestehen nicht Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften bestehen nicht Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen bestehen nicht aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der Geschäftsführung nicht zu rechnen. Unternehmensorgane Gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010 war: Harry Ratzer, Kaufmann, Wittenbergstr. 11, 89597 Munderkingen Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis 2010 auf neue Rechnung vorzutragen. Feststellung des Jahresabschluss und Annahme des Vorschlags zur Ergebnisverwendung Durch nachfolgende Unterschrift wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der MoviLite Intelligente Projektionssysteme GmbH festgestellt sowie der Vorschlag zur Ergebnisverwendung angenommen.
Erbach, den 28. Dezember 2011 MoviLite Intelligente Projektionssysteme GmbH (Unterschrift Gesellschafter-Geschäftsführer Harry Ratzer) |
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