WGV-Informatik und Media GmbH

Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 725351
Vorher
RZB-Service GmbH
Eingetragen
17.7.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens sind: - die Herstellung und der Vertrieb von Informationstechnik, insbesondere die Entwicklung von Software und die Erbringung und Beauftragung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen - der Betrieb von IT-Infrastruktur für Versicherungsunternehmen und deren Geschäftspartner - die Erstellung, die Vermarktung und der Vertrieb von Marketing- und Werbekonzepten und Werbemaßnahmen - die Planung und Durchführung von Veranstaltungen jedweder Art - die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen jedweder Art für Versicherungsnehmer und Versicherte der Versicherungsunternehmen der WGV Gruppe sowie sonstige natürliche Personen (z.B. Interessenten von Versicherungsprodukten) u.a. in den Geschäftsfeldern Mobilität, Gesundheit und Zuhause - die Erbringung sämtlicher Servicedienstleistungen für Versicherungen, Makler oder sonstige Geschäftspartner.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anja Emde
seit 22.7.2025
Geschäftsführer
Hartmut Schöch
seit 20.1.2025
Geschäftsführer
Olaf Bechtold
seit 1.12.2017
Geschäftsführer
Klaus Dr. Brachmann
seit 17.11.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
WGV Holding AG
Germany
2.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WGV-Informatik und Media GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Geschäftsführung

Dr. Klaus Brachmann
Nürtingen


Ralf Pfeiffer
Talheim
ab 13.01.2023


Dr. Frank Welfens
Pforzheim


Olaf Bechtold
Leinfelden-Echterdingen

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

2023 2022
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 11.239.205,90 8.566.037,20
2. Sonstige Ausleihungen 2.280.000,00 2.280.000,00
13.519.205,90 10.846.037,20
13.519.205,90 10.846.037,20
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 83.311,96 257.986,60
2. Sonstige Vermögensgegenstände 461.550,59 403.045,05
544.862,55 661.031,65
II. Guthaben bei Kreditinstituten 3.866.641,62 5.477.537,98
4.411.504,17 6.138.569,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 47.144,90 18.564,00
17.977.854,97 17.003.170,83

Passiva

2023 2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.000.000,00 2.000.000,00
II. Kapitalrücklage 5.226.998,06 5.226.998,06
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 9.664.819,64 8.956.326,08
IV. Bilanzgewinn 974.323,99 708.493,56
17.866.141,69 16.891.817,70
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 50.245,40 1.678,50
2. Sonstige Rückstellungen 13.500,00 12.500,00
63.745,40 14.178,50
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 44.638,27 89.433,42
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.329,61 7.741,21
47.967,88 97.174,63
17.977.854,97 17.003.170,83

Anhang

Vorbemerkung

Der Jahresabschluss der WGV-Informatik und Media GmbH wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Übereinstimmung mit dem in § 275 Abs. 2 HGB dargestellten Gesamtkostenverfahren gegliedert. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften.

Die Gesellschaft ist gemäß den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens und die sonstigen Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet und bei dauerhaften Wertminderungen entsprechend abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden mangels erkennbarer Einzelrisiken nicht gebildet.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Im Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, ausgewiesen.

Rückstellungen sind mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und, soweit die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen, mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Der Ausweis der Verbindlichkeiten erfolgt mit ihren Erfüllungsbeträgen.

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Softwarelizenzen werden realisiert, wenn nachweislich ein Vertrag vorliegt, die Lieferung erfolgt ist, die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Kunden übertragen wurden, die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann und der Zahlungseingang für die entsprechende Forderung hinreichend wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse werden abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen.

Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

A.II. Finanzanlagen

Aktivposten Buchwert Marktwert
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 11.239.205,90 11.292.900,10
2. Sonstige Ausleihungen 2.280.000,00 2.134.488,56

Stille Lasten

Aktivposten Stille Last Zugeordneter Buchwert
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 160.980,00 3.880.852,00

Passiva

A. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 2.000.000 €. Das gezeichnete Kapital befindet sich vollständig im Besitz der WGV Holding AG, Ravensburg.

A.III. Gewinnrücklagen - Andere Gewinnrücklagen

2023 2022
Stand 01.01. 8.956.326,08 8.179.466,77
Einstellungen aus Bilanzgewinn des Vorjahres 708.493,56 776.859,31
Stand 31.12. 9.664.819,64 8.956.326,08

C.1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

2023 2022
Mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 44.638,27 89.433,42

C.2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

2023 2022
Mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.329,61 7.741,21
Aus Lieferungen und Leistungen 3.329,61 7.741,21

Weitere Angaben

Firma, Sitz und Registergericht

WGV-Informatik und Media GmbH

Sitz der Gesellschaft: Stuttgart

Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB 725351

Angaben zur Konzernzugehörigkeit

Die WGV-Informatik und Media GmbH ist Teil der WGV Gruppe, deren Obergesellschaft die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Stuttgart ist. Der Abschluss der WGV-Informatik und Media GmbH wird in den Konzernabschluss der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. einbezogen.

Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt.

Nachtragsbericht

Nach Schluss des Geschäftsjahres sind Vorgänge von besonderer Bedeutung nicht eingetreten.

Vorschlag für die Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von 974.323,99 € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

 

Stuttgart, 8. Januar 2024

WGV-Informatik und Media GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Brachmann Pfeiffer Dr. Welfens Bechtold

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss der WGV-Informatik und Media GmbH, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen, oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 15. Januar 2024

Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Kagermeier Offizier
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Die Gesellschafterversammlung hat am 07.10.2024 den in der Form von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Entsprechend dem Vorschlag für die Gewinnverwendung beschloss die Gesellschafterversammlung am 07.10.2024, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 974.323,99 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Nachrichten & Medien

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