Delta Bike
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Gießen-Wieseck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.548,00 |
4.385,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.298,00 |
4.135,00 |
| II.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
391.965,79 |
359.918,07 |
| I.
Vorräte |
278.167,83 |
313.461,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.781,48 |
36.872,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.016,48 |
9.584,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.986,10 |
|
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
39.461,77 |
|
| Aktiva |
450.961,66 |
364.303,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
19.580,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.419,92 |
5.665,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
59.041,85 |
-245,90 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
39.461,77 |
|
| B.
Rückstellungen |
19.609,38 |
5.139,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
431.352,28 |
339.583,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
318.852,28 |
189.583,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
112.500,00 |
150.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.116,04 |
941,05 |
| Summe
Passiva |
450.961,66 |
364.303,07 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.
S. d. § 42 III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Abschreibungen auf den Firmenwert
II. Außerplanmäßige
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
III. Bildung von Bewertungseinheiten
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für
andere Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet. Das Saldierungsverbot
wird entsprechend der Gesetzlage ab dem 01.01.2010 bezogen
auf die Rückstellung der Pensionszusage und die damit
im Zusammenhang stehenden Ansprüche aus der
Rückdeckungsversicherung durchbrochen.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Ausleihungen" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248
Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1
Satz 3 HGB)
6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig
wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00
EUR werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe steuerlich abgeschrieben und gleichzeitig im
Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Die im
Geschäftsjahr 2023 vorgenommen Abschreibungen sind dem
beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.
7) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt und mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
12) Nach § 253 Absatz 6 HGB ergibt
sich eine Ausschüttungssperre von 0,00 €.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten belaufen sich bis zu einem
Jahr auf ca. T€ 38 und auf 1 bis 5 Jahre auf ca.
T€ 75. Besicherungen für die Verbindlichkeiten
sind keine bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegen den
Gesellschaftern Verbindlichkeiten i. H. v. T€ 1.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Abschreibungen auf den Firmenwert
Der Firmenwert wurde nach § 246 Abs. 1 Satz 4
HGB ist nicht vorhanden.
II. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen auf das
Finanzanlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB
vorgenommen.
III. Bildung von Bewertungseinheiten
Gemäß § 254 HGB waren zum
Bilanzstichtag für die Pensionsverpflichtung eine
Bewertungseinheit zum Teil zu bilden.
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
den Herrn Thomas Langner, Sven Frank und Toni Miene,
Gießen geführt.
III. Größenabhängige
Erleichterungen
Von den Größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend
Gebrauch gemacht.
Gießen, 18. Oktober, 2024
Thomas Langner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2024
festgestellt.
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