Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 21931
Eingetragen
22.2.2005
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Planung, Projektierung, Errichtung von Immobilien, Erwerb und Verwaltung von Immobilien sowie Baubetreuung und Bauträgertätigkeit gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung im In- und Ausland.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

JTH-project-GmbH

Eibenstock

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 81.733,68 76.893,98
I. Sachanlagen 77.396,36 59.332,36
II. Finanzanlagen 4.337,32 17.561,62
B. Umlaufvermögen 57.428,74 51.278,38
I. Vorräte 22.594,20 7.256,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.721,59 17.005,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.112,95 27.016,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.117,50 1.970,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 142.279,92 130.143,20

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 88.685,01 78.996,95
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 53.996,95 38.486,25
III. Jahresüberschuss 9.688,06 15.510,70
B. Rückstellungen 23.498,44 21.427,33
C. Verbindlichkeiten 30.096,47 29.666,19
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 19.977,29 29.666,19
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 52,73
Bilanzsumme, Summe Passiva 142.279,92 130.143,20

Anhang zum 31.12.2010 gem. § 284 und 285 HGB

der JTH- project GmbH

A Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie wendet das Gesamtkostenverfahren an. Die Gesellschaft unterlässt Angaben nach § 286 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB Gebrauch.

1. Gliederung (§ 265 I S.2 HGB)

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde entsprechend den Vorschriften des HGB erstellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den §§ 266 und 275 HGB.

2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1. Bilanzierungsvorschriften (§§ 242- 251 und 264- 278 HGB)

a) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

b) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

c) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

d) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

e) Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.2. Bewertungsvorschriften (§§ 252- 256a HGB)

a) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

b) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

c) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

d) Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

e) Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren.

f) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet:

- Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet.

Die Zugänge wurden zeitanteilig linear abgeschrieben.

- Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

- Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

- Vorräte wurden mit Anschaffungskosten bewertet.

- Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

- Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der sich nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt.

- Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

- Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

- Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

g) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

h) Die im vorherigen Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

B Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Sicherungsübereignung und Forderungsabtretung gesichert sind, beträgt am Bilanzstichtag 20.739,13 €.

Die aufgrund der Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz noch in späteren Jahren zu zahlenden Steuern sind als Rückstellung für latente Steuern bilanziert.

C Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte durch den Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Ing. Joachim Keßler, wohnhaft in 08309 Eibenstock, Gabelsberger Straße 9, geführt.

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

 

Eibenstock, 30.06.2011

gez. Joachim Keßler, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.

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