maigrau
GmbH
Schwäbisch Hall
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.645,00 |
19.817,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.645,00 |
19.817,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
124.367,73 |
114.682,70 |
| I.
Vorräte |
70.020,00 |
51.450,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.171,22 |
32.557,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.176,51 |
30.675,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
410,00 |
542,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
143.422,73 |
135.042,16 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.734,79 |
60.336,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
35.336,77 |
26.701,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
27.601,98 |
-8.635,57 |
| B.
Rückstellungen |
15.758,67 |
17.896,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
94.929,27 |
56.809,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
84.238,86 |
56.809,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
143.422,73 |
135.042,16 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss:
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden:
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen
linearen Abschreibung war die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 410 EUR wurden im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für
Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge
gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt
verlustfrei.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
III.
Angaben zur Bilanz:
1. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5
Jahre bestehen keine.
2. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Haftungsverhältnisse sind in der Bilanz nicht zu
vermerken
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung:
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die
Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf
§ 288 Abs. 1 HGB unterlassen. Die Steuern vom
Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
V.
Angaben zu Organen der Gesellschaft:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren die Herren Alexander Stamminger und Nik Back -
unverändert - als Geschäftsführer jeweils
zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Die
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Gem. § 286 Abs. 4 HGB
unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer.
Schwäbisch Hall, im Juni 2016
Geschäftsführer
gez. Alexander Stamminger; gez. Nik Back
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 30.974,50 EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 9.908,68 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2016 festgestellt.
|