Bauträger für Wohngebäude
Handy Girls GmbH
Am Margaretenhof 14, 19057 Schwerin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Beate Richter seit 14.8.2006 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
18225.marketing GmbHAufgelöst | 5.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Handy Girls GmbHSchwerinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023(HR Amtsgericht Schwerin, HRB 7997)
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde - wie im Vorjahr auch - nach
den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
Zur Darstellung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sind keine
zusätzlichen Angaben notwendig.
Im Berichtsjahr war Frau Beate Richter, wohnhaft 19057
Schwerin, Am Tannenkamp 2, als
einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer
bestellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur
Handelsbilanz
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurde die Gewinn-
und Verlustrechnung nach der Gliederung des
Gesamt-kostenverfahrens erstellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen erfolgten die Bilanzierung sowie die
Bewertung nach folgenden Grundsätzen und Methoden:
Die Bilanzierung der Sachanlagen und der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear oder degressiv abgeschrieben.
Auf die Zugänge des Sachanlagevermögens wird
die Jahresabschreibung monatsanteilig ermittelt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Waren sowie der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV
HGB). Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den
Verbrauch den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechend ab.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird
durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,00 %.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus
der gesonderten Anlage.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG)
bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 €
(Vorjahr 40.385,06 €).
Zum Bilanzstichtag besteht kein außerbilanzieller
Posten "Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g
(1) EStG".
Latente Steuern sind in Höhe von 40,00 €
(Vorjahr 68,00 €) rückgestellt, da insoweit die
Steuerbelastung auf den handelsrechtlichen Gewinn
höher ist als auf den steuerlichen Gewinn.
Es sind Rückforderungen für Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag gebildet worden über
30.336,00 €.
Schwerin, den 22. Mai 2024
Schwerin, den 22. Mai 2024 gez. Richter Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. Mai 2024 |
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