Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 7997
Eingetragen
30.4.2003
Branche
Einzelhandel mit TelekommunikationsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Telekommunikationsgeräten sowie elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen a. n. g.Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
der Handel mit Telekommunikationstechnik und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie der ambulante Handel mit Waren aller Art, mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Waren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Beate Richter
seit 14.8.2006
Geschäftsführer

Beteiligungen

NameAnteil
5.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Handy Girls GmbH

Schwerin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

46.392

13.532

B. Umlaufvermögen

214.682,94

376.766,89

C. Rechnungsabgrenzungsposten

87,48

0

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Summe Aktiva

261.162,42

390.298,89



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

147.207,12

252.563,15

B. Rückstellungen

1.114,16

50.862,60

C. Verbindlichkeiten

108.536,97

86.873,14

D. Rechnungsabgrenzungsposten

4.304,17

0,00

E. Passive latente Steuern

Summe Passiva

261.162,42

390.298,89

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

(HR Amtsgericht Schwerin, HRB 7997)

A. Allgemeine Angaben

Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Größenmerkmale nach § 267 (1) HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden in keinem Punkt überschritten.

Der Jahresabschluss wurde - wie im Vorjahr auch - nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig.

Im Berichtsjahr war Frau Beate Richter, wohnhaft 19057 Schwerin, Am Tannenkamp 2, als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer bestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Handelsbilanz

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurde die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Gliederung des Gesamt-kostenverfahrens erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen erfolgten die Bilanzierung sowie die Bewertung nach folgenden Grundsätzen und Methoden:

Die Bilanzierung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben.

Auf die Zugänge des Sachanlagevermögens wird die Jahresabschreibung monatsanteilig ermittelt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Waren sowie der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,00 %.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).


C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der gesonderten Anlage.

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 40.385,06 €).

Zum Bilanzstichtag besteht kein außerbilanzieller Posten "Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g (1) EStG".

Latente Steuern sind in Höhe von 40,00 € (Vorjahr 68,00 €) rückgestellt, da insoweit die Steuerbelastung auf den handelsrechtlichen Gewinn höher ist als auf den steuerlichen Gewinn.

Es sind Rückforderungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gebildet worden über 30.336,00 €.

Schwerin, den 22. Mai 2024

 

Schwerin, den 22. Mai 2024

gez. Richter

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. Mai 2024

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