STL Service - Transport - Logistik GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
Managementdaten für GmbH & Co. KG sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
A S T Verkehrssicherung GmbHAufgelöst | 49.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gebr. Stolz GmbH & Co KGHammelburg-UntererthalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. WIRTSCHAFTSBERICHT - Gegenstand des Unternehmens - Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Baubranche 2023 - Geschäftsverlauf der Gebr. Stolz GmbH & Co. KG 2023 2. PROGNOSEBERICHT - Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenaussichten 2024 - Aussichten für die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG 2024 3. CHANCEN- und RISIKOBERICHT 1. WIRTSCHAFTSBERICHT Gegenstand des Unternehmens Das mittelständische Familienunternehmen Stolz wurde im Jahr 1875 gegründet und wird mittlerweile in der fünften Generation geführt. Das Leistungsspektrum der Firmengruppe Stolz deckt nahezu alle wichtigen Bereiche der Bautätigkeit ab. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind neben dem Tief- und Straßenbau der Erdbau, der Fertigteilbau, der Hoch- und Ingenieurbau, die Bauwerksanierung und die Umwelttechnik. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Baubranche 2023 Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 begann die Trendwende in der bis dato florierenden deutschen Baukonjunktur. Den enormen Anstieg der Energiepreise, Sanktionen gegen Russland und Produktionsausfälle in der Ukraine hätte die deutsche Bauwirtschaft vielleicht - wie vorher die Coronakrise - meistern können; gleichzeitig sind jedoch die stabilen politischen Rahmenbedingungen weggefallen, die den Bauboom jahrelang gestützt haben: • Das sprunghafte Anziehen der Bauzinsen ab April 2022 von 1% auf 4%, • eine hohe Inflation und damit steigende Lebenshaltungskosten, die den Spielraum der Verbraucher und Bauherren deutlich einengen, • unaufhaltsam steigende Material- und Energiepreise, getriggert durch das politische Vorantreiben der Klimawende, • sich ständig ändernde Förderrichtlinien im Gebäudebereich, Stopps gerade erst neuaufgelegter Fördermittel und der fast vollständige Wegfall der Neubauförderung sowie • die Unsicherheiten bei der Budgetierung der Haushaltsmittel, dies alles hat dem Hochbau, insbesondere dem Wohnungsbau, im wahrsten Sinne des Wortes den Boden unter den Füßen weggezogen. Denn unsichere oder sich ständig ändernde politische Rahmenbedingungen verhindern Bauprojekte, weil im Bau die Projekte über Jahre geplant und umgesetzt und über Jahrzehnte finanziert werden. Die Bauwirtschaft startete mit einem Auftragsbestand von 68,3 Mrd. € in das Jahr 2023 (nominal +6 %, real -9 %). Wie von den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft prognostiziert, hat die ungünstige Mischung bei den Rahmenbedingungen 2023 zu einem Nachfrageeinbruch nach Bauleistungen geführt: Der Umsatz ist real um 5,3 % gesunken. Verantwortlich für diesen Umsatzrückgang ist vor allem der Wohnungsbau, der 2023 real um 12 % eingebrochen ist. Der Wirtschaftsbau und der öffentliche Bau trugen jeweils "nur" mit real -1% zu dieser krisenhaften Entwicklung bei. Zwischen den Bundesländern und auch regional innerhalb der Länder sind ausgeprägte Unterschiede zu verzeichnen. Der deutliche Nachfrageeinbruch im Wohnungsbau und die daraus resultierende Unterauslastung der Kapazitäten bleiben für die Beschäftigung nicht ohne Folgen: Nach einem Jahrzehnt des Beschäftigungsaufbaus von plus 220.000 Beschäftigten auf 926.700 (2022), konnten die Betriebe die Beschäftigtenzahl 2023 gerade einmal konstant halten (927.700); trotz der geringen Nachfrage bemühen sich die Unternehmen, ihr Personal zu halten. Die Einkaufspreise für Baumaterial verharren weiterhin auf historisch hohem Niveau: Vergleicht man die Jahresmittelwerte der Erzeugerpreisindizes von 2020 mit den laufenden Mittelwerten von 2023, so liegen beispielsweise die Indizes bei Mineralölerzeugnissen per September 2023 um ca. 60% über dem Jahresdurchschnitt von 2020 und bei Bitumen um fast 75%. Dämmstoffe aus Styrol liegen um gut 45% über der Basis von 2020, Betonstahl ebenfalls. Zement, ein energieintensiv hergestellter Baustoff, hat um über 60% zugelegt. Auch die Indizes für Holzprodukte liegen um gut ein Drittel über dem Niveau von 2020. Diese Entwicklung hält auch die Preise für Bauleistungen auf hohem Niveau. Betroffen sind alle Bausparten. Inzwischen hat die Preisdynamik für Bauleistungen allerdings erkennbar nachgelassen: Für 2023 lag die Preisentwicklung für Bauleistungen bei etwa +7% (nach +16% in 2022), der Umsatz betrug 162,5 Mrd. € (real -5,3%; nominal +1,3%). In den einzelnen Sparten zeichnete sich folgende Entwicklung ab: Im Wohnungsbau wurden 2023 für 260.000 Wohneinheiten Baugenehmigungen erteilt. Damit wurden etwa 100.000 WE weniger genehmigt als im Vorjahr (-27 %; Mehrfamilienhäuser etwa -48.000 WE, somit -25 %; Ein- und Zweifamilienhäuser -44.000 WE, somit -41 %). Die Auftragsbestände sind 2023 real um fast 20% zurückgegangen; die Auftragspolster der Unternehmen damit weitgehend aufgebraucht. Die Bauverbände gehen davon aus, dass 2023 etwa 271.000 WE fertiggestellt worden sind (Vorjahr: 295.300 WE). Der Umsatz im Wohnungsbau betrug bei 58 Mrd. Euro (nominal -6%, real -12%). Im Wirtschaftsbau ist die Entwicklung zweigeteilt: Im Wirtschaftshochbau schlägt sich die konjunkturelle Stagnation in Deutschland erkennbar nieder. Zinsen und Energiepreise bremsen die Investitionsneigung der Unternehmen. Für Baumaßnahmen in und an Wirtschaftsbauten fehlen Genehmigungen über insgesamt ca. 3 Mrd. Euro (nominal -10% ggü. Vorjahr). Die Auftragseingänge lagen 2023 im Wirtschaftshochbau im Minus, die Auftragsbestände sind gegenüber dem Vorjahr geschmolzen. Anders der Wirtschaftstiefbau: Hier hat es im gesamten Jahr 2023 deutliche Investitionsimpulse gegeben. Projekte der Mobilitätswende und auch der Energiewende sind an den Markt gegangen, Großprojekte im Öffentlichen Nahverkehr, aber auch für den Stromtrassenausbau beauftragt worden. Und die Deutsche Bahn investiert weiter in ihr Schienennetz. Der Auftragseingang im Wirtschaftstiefbau legte 2023 nominal um 26% zu. Für 2023 lag der Umsatz im Wirtschaftshochbau bei 32,4 Mrd. Euro (real -6%), im Wirtschaftstiefbau bei 27,6 Mrd. Euro (real +5%). Der Wirtschaftsbau insgesamt erreicht 2023 somit einen Umsatz von 60 Mrd. Euro (nominal +5,5%, real -1,3%). Auch der öffentliche Bau zeigte ein ambivalentes Bild: Insgesamt erreichte der Umsatz 2023 im öffentlichen Hochbau 9,4 Mrd. Euro (nominal +13%, real fast +6%). Im öffentlichen Tiefbau stiegen die Umsätze dagegen nur leicht auf 35 Mrd. Euro (nominal fast +4%, real -3%). Insgesamt hat der öffentliche Bau damit im Jahr 2023 gut 44 Mrd. Euro erreicht (nominal +6%, real -1%). (Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe/Statistisches Bundesamt). Geschäftsverlauf der Gebr. Stolz GmbH & Co. KG 2023 Die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG startete das neue Jahr mit einer Auftragslage und einem Bestand an Aufträgen im Wert von 14,3 Mio. €. Die milde Witterung im Januar und Februar ermöglichte einen guten Arbeitsfortschritt, der zu vergleichsweisen hohen Umsätzen führte, auch für die Wintermonate. Per Ende April lag die Gesamtleistung mit 8,7 Mio. € deutlich über Plan. Bis Ende Juni wurde bereits eine Gesamtleistung von 23,3 Mio. € erwirtschaftet und durch zahlreiche neue Aufträge die Höhe des Auftragsbestandes auf 39,4 Mio. € aufgebaut. Die Kapazitäten erreichten somit bereits in der ersten Jahreshälfte eine hohe Auslastung. In der zweiten Jahreshälfte wurden die Kapazitäten voll ausgelastet. Kapazitätsspitzen und Spezialgewerke wurden über Subunternehmer abgedeckt. Die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG konnte im Vergleich zum Vorjahr eine konstante Entwicklung der Gesamtleistung verzeichnen. Mit einer Gesamtleistung von rund 74,6 Mio. € (Vorjahr: 75,7 Mio. €) wurde das Vorjahresniveau erreicht. Dies zeigt eine positive Entwicklung des Unternehmens und spiegelt dessen Leistungsfähigkeit wider. Gleichzeitig fiel der Jahresüberschuss mit 4.798 T€ (Vorjahr: 2.821 T€) im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher aus, was auf eine effizientere Abwicklung der Bauaufträge und auf eine sorgfältige Platzierung der Bauleistungen am Markt zurückzuführen ist. Der Auftragsüberhang für das Jahr 2024 liegt mit 28,1 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau (14,2 Mio. €). Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses im Mai 2024 betrug der Auftragsbestand 30,3 Mio. € (Mai 2023: 36,4 Mio. €). Die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG konnte weiterhin solide wirtschaften und eine positive Geschäftsentwicklung verzeichnen. Insgesamt sehen wir die Entwicklung der Gesellschaft als stabil und gehen von einer weiteren Entwicklung in diesem Rahmen aus. Investitionen Die Investitionen in den Bereichen Grundstücke und Bauten, technische Anlagen, Fuhrpark sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung beliefen sich auf 1.263 T€ (Vorjahr 694 T€). Hierin enthalten ist die Neuerrichtung von zwei weiteren Photovoltaikanlagen auf dem Betriebsgelände. Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe von insgesamt 645 T€ gegenüber (Vorjahr 531 T€). Investitionen in den Baumaschinenpark wurden in der Stolz Holding GmbH & Co. KG entsprechend der angestrebten Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit mit insgesamt 2.513 T€ (Vorjahr 3.070 T€) vorgenommen. Im Jahr 2022 wurden aufgrund angekündigter Preissteigerungen der Hersteller bereits Investitionen für das Jahr 2023 vorgezogen, sodass im Jahr 2023 entsprechend weniger investiert werden musste. Die Investitionen dienten überwiegend der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit. Finanzierung Die in der Gebr. Stolz GmbH & Co. KG getätigten Investitionen in den Bereichen Grundstücke und Bauten, Fuhrpark sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden im Jahr 2023 erneut aus dem Cash-Flow finanziert. Insgesamt wird eine konservative Finanzierungspolitik verfolgt. Für die Vorfinanzierung der Baumaßnahmen standen und stehen ausreichend Kontoguthaben sowie Kreditlinien zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag wurden die Bankkonten mit Guthaben ausgewiesen und die zur Verfügung gestellten Kontokorrentkreditlinien nicht in Anspruch genommen. Personal- und Sozialbereich Der Fachkräftemangel stellte nach wie vor eine bedeutende Herausforderung für das Unternehmen dar. In einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld und angesichts der demografischen Entwicklungen ist es essenziell, hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Trotz des schwierigen Umfelds auf dem Arbeitsmarkt gelang es mit 193 (Vorjahr: 190) gewerblichen Mitarbeitern den Jahresdurchschnitt zu erhöhen. Erhöhte Investitionen und eine Fokussierung auf das Employer-Branding zur Stärkung der Arbeitgebermarke gegenüber den Mitbewerbern machten sich hier durchaus positiv bemerkbar. Der Personalaufwand hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um rd. 4% auf 9.541 T€ (Vorjahr 9.204 T€) erhöht. Den Arbeitnehmern wurden im Jahr 2023 erneut tarifliche sowie freiwillige Prämien gewährt. Zudem haben tarifliche als auch außertarifliche Lohnerhöhungen und Einmalzahlungen stattgefunden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG erneut einen starken Fokus auf die Weiterbildung und Qualifizierung ihrer Mitarbeiter gelegt. Die kontinuierliche Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist hier von zentraler Bedeutung. Ein bedeutender Schritt in diese Richtung war das durchgeführte Kick-Off-Seminar zu Saisonbeginn, das speziell für Bauleiter und Poliere konzipiert wurde. Das Seminar hatte das Ziel, die Auftragsabwicklung und das Baustellenmanagement zu optimieren. Durch gezielte Schulungen und den Austausch von Best Practices wurden die Teilnehmer befähigt, ihre Führungs- und Organisationsfähigkeiten zu stärken und effizienter in ihren Aufgaben zu agieren. Des Weiteren setzte die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG auf die Förderung des Nachwuchses und die Ausbildung von Fachkräften in verschiedenen Berufsgruppen. In den Bereichen Straßenbauer, Tiefbaufacharbeiter, Baugeräteführer und Vermessungstechniker wurde eine Berufsausbildung durchgeführt. Durch die gezielte Förderung von Auszubildenden und dualen Studenten wurden 17 junge Talente im Berichtsjahr in das Unternehmen integriert und qualifiziert. Die Ausbildung junger Fachkräfte ist ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklungspolitik des Unternehmens. Es ermöglicht den Auszubildenden und dualen Studenten, praxisorientierte Erfahrungen zu sammeln und ihr fachliches Wissen zu erweitern. Zugleich investiert die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG in die Zukunft des Unternehmens, indem sie eine talentierte und gut ausgebildete Mitarbeiterbasis aufbaut. Der Anteil der Schwerbehinderten an der Belegschaft entspricht den Auflagen des Schwerbehindertengesetzes. Umweltschutz Die für das Unternehmen geltenden Rechtsvorschriften wurden eingehalten. Das Unternehmen betreibt fünf Photovoltaikanlagen sowie 10 E-Ladesäulen am Standort. Lage des Unternehmens, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 13,8 % (Vorjahr 11,4 %). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Baumaschinenpark in der Stolz Holding GmbH & Co. KG bilanziert wird. Unter den Finanzanlagen werden die Unternehmensbeteiligungen mit 514 T€ (Vorjahr 514 T€) bilanziert. Hier sind sowohl operative Beteiligungen enthalten, von denen die Fa. Stolz selbst wieder Leistungen bezieht, als auch strategische Beteiligungen. Die Ertragskraft in den Beteiligungen wird weiterhin verfolgt und bei Unternehmensentscheidungen berücksichtigt. Der Bestand der in Ausführung befindlichen Bauaufträge (teilfertige Arbeiten) hat sich gegenüber dem Vorjahr von 34.104 T€ um 6.274 T€ auf 27.830 T€ reduziert, was mit den unterschiedlichen Fertigstellungsterminen der einzelnen Baumaßnahmen und dem jeweiligen Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag begründet ist. Die Bewertungen der Einzelprojekte erfolgen nach dem Niederstwertprinzip. Den Teilfertigen Arbeiten stehen Kundenanzahlungen in Höhe von netto 26.717 T€ (Vorjahr: 32.276 T€) gegenüber, was einen sehr guten Wert darstellt und in der Bilanz offen abgesetzt wird. Im Gegenzug zur Verminderung der unfertigen Leistungen hat sich der Forderungsbestand von 9.630 T€ um 2.926 T€ auf 12.556 T€ erhöht, da viele Baumaßnahmen zum Bilanzstichtag fertig gestellt waren. Ferner sind darin Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit 1.240 T€ (Vorjahr 645 T€) und Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, mit 436 T€ (Vorjahr 391 T€) enthalten. Dem Prinzip der Vorsicht folgend, wurden Forderungen mit 163 T€ einzel- sowie mit 172 T€ pauschalwertberichtigt. Die ausgewiesenen Forderungen werden als werthaltig angesehen. Das Bankguthaben hat sich von 13.034 T€ um 3.273 T€ auf 9.761 T€ vermindert, was hauptsächlich auf Einkommens- und Gewerbesteuerzahlungen zurückzuführen ist. Die Bilanzsumme hat sich von 36.072 T€ um 1.715 T€ auf 34.357 T€ vermindert. Erhaltene Kundenanzahlungen wurden aktivisch abgesetzt. Das Sonderkonto des Kommanditisten wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als Eigenkapital betrachtet. Die Eigenkapitalquote liegt mit 62,4 % gegenüber dem Vorjahr (60,6 %) leicht erhöht und hiermit weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Nominal hat sich das Eigenkapital von 21.880 T€ um 433 T€ auf 21.447 T€ leicht vermindert, was auf die erwähnten Steuerzahlungen aus dem Sonderkonto zurückzuführen ist. Unter den Sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von 4.403 T€ enthalten (Vorjahr 5.154 T€). Diese betreffen Abschlagsrechnungen für in Ausführung befindliche Subunternehmerleistungen, welchen geleistete Anzahlungen in Höhe von 4.081 T€ (Vorjahr: 4.826 T€) - ausgewiesen unter den Vorräten - gegenüberstehen. Der saldierte Wert von 322 T€ entspricht dem unbezahlten Anteil zum Bilanzstichtag. In der Regel geht diese Rückstellung mit der Veränderung der Teilfertigen Arbeiten einher. Bei fertig gestellten Subunternehmerleistungen sind die Schlussrechnungen der Lieferanten unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten haben sich zum Bilanzstichtag von 6.301 T€ um 14 T€ auf 6.287 T€ leicht vermindert, was stichtagsbezogen mit der Struktur und dem Anteil an Nachunternehmerleistungen an den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zusammenhängt, da hier unfertige Leistungen unter den bereits erwähnten Rückstellungen ausgewiesen sind. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten waren zum Bilanzstichtag erneut ausgeglichen. Im Jahresverlauf 2023 wurden die Kreditlinien nicht in Anspruch genommen. Die Rentabilität bezogen auf die Gesamtleistung liegt bei einem sehr guten Wert von 6,4 % (Vorjahr 3,7 %). Der EBITDA liegt bei 6.223 T€ (Vorjahr 3.896 T€). Insgesamt ist die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gebr. Stolz GmbH & Co. KG geordnet und solide. 2. PROGNOSEBERICHT Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenaussichten 2024 Durch die nachlassende Dynamik bei den Einkaufspreisen und den anziehenden Wettbewerb um Aufträge lässt zwar der Druck auf die Baupreise allmählich nach. Andererseits bleiben aber die Einkaufspreise hoch, steigende Mautgebühren und CO 2 -Aufschläge verteuern das Bauen noch einmal; hinzu kommen die anstehenden Tarifverhandlungen. Alles in allem rechnen die Spitzenverbände der Bauwirtschaft 2024 dennoch mit einem Preisrückgang für Bauleistungen um 2 %. Nach dem Nachfrageeinbruch im letzten Jahr erwarten die Bauverbände 2024 wegen der nach wie vor ungünstigen Rahmenbedingungen einen weiteren Rückgang des Umsatzes im Bauhauptgewerbe auf 154 Mrd. € (nominal -5 %; unter der Annahme sinkender Baupreise: real -3 %). Verantwortlich dafür ist vor allem der Wohnungsbau, der seinen Sinkflug fortsetzen wird und mit real -13 % zu der schlechten Entwicklung beiträgt. Die Unterauslastung im Wohnungsbau lässt den jahrelangen Kapazitätsaufbau in Personal und Geräte ins Stocken geraten: Zum ersten Mal seit 2008 werden 2024 Beschäftigte abgebaut werden, voraussichtlich etwa 30.000 (= 900.000 Beschäftigte). Nur in den Ausbaubereichen und im Ingenieur- und Tiefbau werden weiterhin Fachkräfte gesucht. Nachdem die deutsche Wirtschaft 2023 um real 0,3 % geschrumpft ist, erwartet die Bundesregierung für 2024 auch nur ein geringes Wachstum des BIP von 0,3 %. In den einzelnen Bau-Sparten sehen die Erwartungen folgendermaßen aus: Für 2024 erwarten die Bauverbände bei weiterhin unveränderten Investitionsbedingungen die Fertigstellung von 235.000 WE. Das von der Bundesregierung gesteckte Ziel von 400.000 WE ist damit in weite Ferne gerückt. Die mit dem Wachstumschancengesetz gesetzten Impulse (eine degressive Afa von 6% für den Mietwohnungsbau und eine bessere steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen) können nicht wirken, das Gesetz steckt im Vermittlungsausschuss fest. Den Umsatz im Wohnungsbau erwarten die Bauverbände daher 2024 nur noch bei 49 Mrd. € (nominal -15%, real -13%). Im Wirtschaftsbau rechnen wir 2024 mit einem Umsatz von gut 60 Mrd. Euro (nominal knapp +1%, real knapp +3%). Die positive Entwicklung wird vom Tiefbau getragen, der fast 29 Mrd. Euro erreicht (real +7%). Im Wirtschaftshochbau werden gut 31 Mrd. Euro umgesetzt werden (real -1%). Unter der Voraussetzung, dass es bei der für 2024 geplanten Investitionslinie in Höhe von 10 Mrd. € für die Infrastruktur (Straße und Wasserstraße) bleibt, gehen die Bauverbände für 2024 im öffentlichen Tiefbau von einem Umsatz in gleicher Höhe aus wie 2023 (35 Mrd. €, real +2%), im öffentlichen Hochbau dagegen von einem leichten Zuwachs auf 9,7 Mrd. € (real +5%). Die anhaltend prekäre Finanzsituation vieler Kommunen lässt Mehrausgaben zum Abbau des Investitionsstaus nicht zu. Insgesamt rechnen die Bauverbände mit einem Umsatz von 44,9 Mrd. € im öffentlichen Bau (nominal +1%, real +3%). (Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe) Aussichten für die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG Aufgrund der aktuellen guten Auftragslage (Auftragsbestand per Mai 2024 = 30,3 Mio. €) wird im Jahr 2024 wieder eine hohe Auslastung der Kapazität zu erreichen sein. Kapazitätsspitzen sollen möglichst vermieden werden. Die Geschäftsleitung plant für das Jahr 2024 vorsichtig mit einer Gesamtleistung in Höhe von 70 Mio. €. Die Ertragslage wird aktuell weiterhin als stabil angesehen. Sofern der Lagebericht in die Zukunft gerichtete Annahmen und Einschätzungen enthält, besteht gerade in der Baubranche grundsätzliche Unsicherheit bezüglich von Prognosen. 3. Chancen- und Risikobericht Die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG hat in den letzten Jahren umfassende Maßnahmen im Risikomanagement ergriffen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu bewältigen. Dabei wurden sowohl personelle als auch organisatorische Vorkehrungen getroffen, um die Unternehmensprozesse transparenter und effizienter zu gestalten. Zur Minimierung rechtlicher Risiken werden Bauverträge regelmäßig einer juristischen Überprüfung unterzogen. Zusätzlich wird die Bonität privater Auftraggeber während der Bauzeit von einer Wirtschaftsauskunftei überwacht, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Um die Liquidität und Rentabilität des Unternehmens sicherzustellen, wurden für das Geschäftsjahr Liquiditäts- und Rentabilitätspläne aufgestellt. Diese Pläne werden quartalsweise mittels Soll-Ist-Vergleiche kontrolliert, um Abweichungen rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls gegenzusteuern. Die Steuerung und Kontrolle der Bauvorhaben erfolgt durch monatliche Leistungsmeldungen, Projektabrechnungen und regelmäßige Baubesprechungen, bei denen auch der Zahlungsstand systematisch überprüft wird. Die Qualität von Lieferanten und Nachunternehmern wird kontinuierlich durch Bauleiter und Poliere bewertet, um eine hohe Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Partner sicherzustellen. Ablauforganisatorische Regelungen und Richtlinien, wie das "Vieraugenprinzip", sorgen dafür, dass wichtige Risiken wie Kalkulationsfehler, Verzögerungen bei der Fertigstellung, Kostenüberschreitungen, Mängel und ausbleibende Zahlungseingänge beherrschbar bleiben. Der starke Wettbewerb erfordert aktuell eine äußerst sorgfältige Kalkulation der Projekte, um bei Ausschreibungen erfolgreich zu sein. Die Digitalisierung betrieblicher Prozesse hat deutliche Effizienzvorteile gebracht, die dazu beitragen, die Qualität zu verbessern, Abstimmungsdefizite zu vermeiden und gleichzeitig Zeit und Kosten zu sparen. Die Fachkräftesicherung bleibt eine Herausforderung, aber aktuell ist der Bedarf an Fachkräften und Auszubildenden bei der Gebr. Stolz GmbH & Co. KG zufriedenstellend gedeckt. Dennoch arbeitet das Unternehmen kontinuierlich daran, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, um das vorhandene Personal langfristig im Unternehmen zu halten und auszubauen. Die IT-Sicherheit wird durch eine permanent an die aktuelle Bedrohungslage angepasste IT-Infrastruktur sichergestellt, die den neuesten technologischen Standards entspricht. Um eine effektive und effiziente Abwehr von Cyberangriffen zu gewährleisten, verfügt das Unternehmen über eigenes Fachpersonal im Bereich IT-Sicherheit. Dies ist dafür verantwortlich, die IT-Systeme kontinuierlich zu überwachen, Schwachstellen zu identifizieren und geeignete Schutzmechanismen zu implementieren. Eine enge Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern ergänzt das Fachwissen. Diese Partnerschaft ermöglicht eine breitere Expertise in der IT-Sicherheit und bietet eine schnelle Reaktionszeit auf mögliche Angriffe. Die dargestellten Risiken haben derzeit weder einzeln noch kumuliert einen bestandsgefährdenden Charakter. Die Liquiditätslage des Unternehmens ist gut, es werden keine Engpässe erwartet. Die Finanzinstrumente des Unternehmens umfassen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Forderungsausfälle sind die Ausnahme, und Verbindlichkeiten werden innerhalb vereinbarter Skonto- und Zahlungsfristen beglichen. Das Finanz- und Risikomanagement der Gesellschaft verfolgt eine konservative Risikopolitik, um finanzielle Risiken jeglicher Art zu minimieren. Wertberichtigungen werden vorgenommen, wenn bei finanziellen Vermögenswerten Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind. Es bestehen weiterhin Chancen für das Unternehmen aufgrund der dringend erforderlichen Sanierungen an Bundes- und Staatsstraßen, der aufgestockten Mittel aus dem Verkehrsetat (Bund und Länder) sowie der gestiegenen Nachfrage im Wirtschaftsbau. Die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG wird diese Chancen nutzen, um ihre Position am Markt zu stärken und nachhaltiges Wachstum zu fördern.
Hammelburg-Untererthal, 24. Juli 2024 gez. Alexander Stolz handelnd als Geschäftsführer für die Firma Stolz Verwaltungs-GmbH BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhangder Gebr. Stolz GmbH & Co. KG, 97762 Hammelburg-UntererthalI. Allgemeine Angaben Die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hammelburg-Untererthal. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRA 3425 eingetragen. Die Bilanzierung erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die ergänzenden Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a HGB wurden beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große GmbH & Co. KG. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 800 € (netto) werden als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen enthalten Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen. Diese sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bruttoanlagenspiegel Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind in einer Anlagenkartei verzeichnet. Hieraus sind der Anschaffungszeitpunkt, die ursprünglichen Anschaffungskosten, die Zu- und Abgänge zu Anschaffungskosten, die Abschreibung sowie der Buchwert ersichtlich. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz beläuft sich wie folgt:
Vorräte a) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren Die Bestände wurden am Bilanzstichtag körperlich aufgenommen. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB wurden beachtet. b) unfertige Leistungen (in Ausführung befindliche Bauaufträge) Soweit die zum Bilanzstichtag noch abrechenbaren Leistungen für die in Ausführung befindlichen Bauaufträge wertmäßig geringer sind als die entstandenen Herstellungskosten, wurde nach dem Vorsichtsprinzip eine Abwertung vorgenommen. In der Bilanzposition Vorräte wurden die Kundenanzahlungen von den teilfertigen Arbeiten offen abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände a) Forderungen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 1.239.869,32 € (Vorjahr 644.954,09 €) umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber den verbundenen Unternehmen in Höhe von 308.353,54 € (Vorjahr 333.260,83 €). Der Betrag betrifft die Gebr. Stolz Bau GmbH mit 52.371,57 € (Vorjahr 56.470,03 €) und die Stolz Hoch- und Ingenieurbau GmbH mit 255.981,97 € (Vorjahr 276.790,80 €). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen insgesamt 435.834,61 € (Vorjahr 391.055,25 €) und umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 38.076,98 € (Vorjahr 30.692,49 €). b) Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände sind in Höhe von 1.377.439,01 € (Vorjahr 2.088.435,74 €) bilanziert. Eigenkapital Die Position umfasst das Kommandit-Kapital gem. § 4 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrags in Höhe von 500.000,00 € (Vorjahr 500.000,00 €) sowie die gesamthänderisch gebundene Rücklage in Höhe von 4.500.000,00 € (Vorjahr 4.500.000,00 €). Sonderkonten Kommanditisten Das Sonderkonto des Kommanditisten in Höhe von 16.447.409,43 € (Vorjahr 16.880.166,95 €) beinhaltet die zugewiesenen Gewinne und Verluste sowie die Einlagen und Entnahmen. Da dieses Konto jederzeit entnahmefähig ist, erfolgt kein Ausweis innerhalb des Eigenkapitals. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird dieses jedoch als Eigenkapital betrachtet. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die Gewerbesteuer in Höhe von 731.484,00 €. Der Betrag betrifft die Jahre 2020 (2.700,00 €), 2021 (88,00 €), 2022 (203.587,00 €) und 2023 (525.109,00 €). Die sonstigen Rückstellungen (5.890.651,30 €) wurden für folgende Sachverhalte gebildet:
Verbindlichkeitenspiegel (Werte für Vorjahr in Klammern)
Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen von 382.784,88 € (Vorjahr 492.813,24 €) umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber den verbundenen Unternehmen in Höhe von 326.017,34 € (Vorjahr 435.753,16 €). Der Betrag betrifft die Gebr. Stolz Bau GmbH mit 146.184,39 € (Vorjahr 205.420,95 €) und die Stolz Hoch- und Ingenieurbau GmbH mit 179.832,95 € (Vorjahr 230.332,21 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen insgesamt 412.637,35 € (Vorjahr 228.821,08 €) und umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 412.637,35 € (Vorjahr 228.821,08 €). IV. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB § 251 HGB: Haftungsverhältnisse Die Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaftsverpflichtungen betragen 13.360.172,50 € (Vorjahr 13.678.203,50 €). § 264 Abs. 1a HGB: Unternehmensangaben lt. Registergericht
§ 264c Abs. 1 HGB / § 42 Abs. 3 GmbHG: Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Neben dem in der Bilanz separat ausgewiesenen Sonderkonto Kommanditist in Höhe von 16.447.409,43 € (Vorjahr 16.880.166,95 €) bestehen Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von 49.398,79 € (Vorjahr 47.341,16 €). Der Betrag betrifft das Verrechnungskonto der Komplementärin Stolz Verwaltungs-GmbH. Das Verrechnungskonto der Komplementärin ist in der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. § 285 Nr. 1a HGB: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum Stichtag 0,00 € (Vorjahr 0,00 €). § 285 Nr. 1b HGB: Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind Folgende Verbindlichkeiten werden durch Pfandrechte gesichert:
§ 285 Nr. 3a HGB: Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende künftige Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen:
Des Weiteren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Form von Mietverträgen über Baumaschinen und Personalgestellung. Die Verträge sind kurzfristig kündbar. Die Aufwendungen in 2023 betrugen für die Miete von Baumaschinen 2.818.330,31 € (Vorjahr 2.641.396,80 €) und für die Personalgestellung 3.476.148,80 € (Vorjahr 3.395.197,98 €). § 285 Nr. 7 HGB: Zahl der Arbeitnehmer
§ 285 Nr. 9a HGB: Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorgans Die Stolz Verwaltungs-GmbH erhielt im Berichtsjahr für ihre Geschäftsführung keine Vergütung. § 285 Nr. 10 HGB: Angaben zur Geschäftsführung Gemäß § 5 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages ist die Komplementärin Stolz Verwaltungs-GmbH zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Die Stolz Verwaltungs-GmbH wiederum hat im Berichtszeitraum 2023 folgende Person zum Geschäftsführer bestellt: Herr Alexander Stolz, Dipl.-Ing. (FH) - Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) § 285 Nr. 11 HGB: Anteilsbesitz Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen:
§ 285 Nr. 15 HGB: Persönlich haftende Gesellschafter Persönlich haftender Gesellschafter ist die Fa. Stolz Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Hammelburg-Untererthal. Das Stammkapital beträgt 25.564,59 €. § 285 Nr. 17 HGB: Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt 24.600,00 € und entfällt auf Abschlussprüfungsleistungen. § 285 Nr. 27 HGB: Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB Die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit der unter der Bilanz ausgewiesenen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB (Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften für Bauleistungen) schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen und bisherigen Erfahrungswerte als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. § 285 Nr. 31 und Nr. 32 HGB: Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung bestanden nicht. § 285 Nr. 33 HGB: Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. § 285 Nr. 34 HGB: Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde nach Gewinnverwendung aufgestellt. Der Jahresüberschuss 2023 wurde dem Sonderkonto des Gesellschafters Alexander Stolz gutgeschrieben.
Hammelburg-Untererthal, 10. Juli 2024 gez. Alexander Stolz handelnd als Geschäftsführer für die Firma Stolz Verwaltungs-GmbH Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
sonstige BerichtsbestandteileFeststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und Beschluss über die Ergebnisverwendung:In der Gesellschafterversammlung der Gebr. Stolz GmbH & Co. KG vom 06. August 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB festgestellt. Der Jahresüberschuss 2023 i.H.v. 4.798.335,08 € wurde dem Sonderkonto des Kommanditisten Alexander Stolz gutgeschrieben. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG, Hammelburg-Untererthal Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gebr. Stolz GmbH & Co. KG, Hammelburg-Untererthal - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gebr. Stolz GmbH & Co. KG, Hammelburg-Untererthal, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Fulda, den 30. Juli 2024 Muth & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ppa. Lukas Geiger, Wirtschaftsprüfer Marco Bug, Wirtschaftsprüfer |
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