real
partnership GmbH
Kirchen/Sieg
(vormals:
Gauting,Landkreis Starnberg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.626,00 |
3.309,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,50 |
3,50 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
3,50 |
3,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.622,50 |
3.305,50 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
1.622,50 |
3.305,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.270,13 |
19.618,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.809,56 |
12.520,85 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
17.850,00 |
0,00 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
1.959,56 |
12.520,85 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
460,57 |
7.097,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
326,13 |
60,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.222,26 |
22.987,53 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.059,01 |
16.127,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.500,00 |
27.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.372,47 |
-80.676,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.068,52 |
92.048,90 |
| B.
Rückstellungen |
9.109,20 |
6.860,00 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
2.850,00 |
0,00 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
6.259,20 |
6.860,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.054,05 |
0,00 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
77,35 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
77,35 |
0,00 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
2.976,70 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.976,70 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.222,26 |
22.987,53 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen
der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt. Das
Wahlrecht, die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) bereits
für dieses Geschäftsjahr anzuwenden, wurde so
ausgeübt, dass die neuen Regelungen bereits in vollem
Umfang übernommen wurden.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet und um die planmäßige Abschreibung
vermindert.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus
den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
linear und degressiv vorgenommen unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Ergibt der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere
Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.
Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von
Euro 150 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Vorräte waren zum Bilanzstichtag nicht
vorhanden.
Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere
wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen weisen die für das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden bei
den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung
erkennbarer Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
ausgewiesen.
Angaben zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter wurden mit dem
Nennbetrag ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
waren diese Forderungen ausgeglichen.
Sonstige Vermögensgegenstände beinhalten
Umsatzsteuerforderungen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5
Jahre bestanden im Geschäftsjahr nicht.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2011
akzeptierte den Vorschlag der Geschäftsführung
zur Ergebnisverwendung.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00
Euro.
Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks
in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Dr. Nannett Ipach-Sauer
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet. Nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung würde die Aufstellung dem Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zufügen.
Kirchen, den 10. September 2011
(Dr. Nannett Ipach-Sauer)
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde am 09.09.2011 festgestellt.
|