Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 148636
Eingetragen
4.8.2003
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Verwaltung und Vermietung von Grundbesitz. Sie beteiligt sich an Gesellschaften mit dem gleichen Zweck. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und führt deren Geschäfte, insbesondere die der Elvira Seiler Grundstücksvermietung GbRmbH.

Historie

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Management

NameRolle
Christophorus Ceppa
seit 4.8.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Christopher Ceppa
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Christopher Ceppa
Dr. Langecker Straße 7, 83734 Hausham
25.565 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

C. Ceppa Verwaltungs GmbH

Hausham

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

  31.12.2010 31.12.2009
  EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Finanzanlagen 12.782,30 12.782,30
Summe Anlagevermögen 12.782,30 12.782,30
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 132.888,59 107.115,61
Summe Umlaufvermögen 132.888,59 107.115,61
SUMME AKTIVA 145.670,89 119.897,91

Passiva

   
  31.12.2010 31.12.2009
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 113.407,99 88.964,64
Summe Eigenkapital 138.972,58 114.529,23
B. Rückstellungen 2.865,55 4.253,19
C. Verbindlichkeiten 3.832,76 1.115,49
SUMME PASSIVA 145.670,89 119.897,91

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der C. Ceppa Verwaltungs GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 132.888,59 0,00 107.115,61 0,00
davon Forderungen gegenüber Gesellschafter 916,21 0,00 864,35 0,00

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 3.832,76 3.832,76 0,00
  Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 1.115,49 1.115,49 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

 

Herrn Christopher Ceppa.

Gewinnverwendungsvorschlag

Nachdem natürliche Personen Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind, wird vom Wahlrecht des § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Hausham , den 08. Feb. 2013

Christopher Ceppa-Geschäftsführer

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