CW
Fire-Support GmbH,
Bad
Soden-Salmünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.716,79 |
26.934,72 |
| I.
Sachanlagen |
753,00 |
1.008,00 |
| II.
Finanzanlagen |
26.963,79 |
25.926,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.561,24 |
4.655,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.416,57 |
123,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.144,67 |
4.532,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.278,03 |
31.590,09 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.550,81 |
28.330,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
6.550,81 |
3.330,52 |
| B.
Rückstellungen |
2.074,52 |
2.272,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.652,70 |
986,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.652,70 |
986,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.278,03 |
31.590,09 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Berichtsfirma CW Fire-Support GmbH, ist zum
Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva
erfolgten nach den für Kaufleute geltenden
Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis
335 HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist für jeden Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermöge, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind
nur Gegenstände zugeordnet, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsformen sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
II.
Angaben zur Bilanzierung- und Bewertungmethoden
Der Jahresabschluss der Firma CW Fire-Support GmbH,
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzende zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Anwendung des BilMoG im vorliegenden Abschluss
hat zu keinen Änderungen geführt. Für die
Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden
gegenüber dem Vorjahr unveränderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden
beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge erfolgte
zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen
Erleichterungsvorschriften. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies u einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegendem Wert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichketen. Sie
werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HB
bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB
im Anhang angegeben.
III.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Gesellschaft hat gegenüber dem
Gesellschafter zum 31. Dezember 2011 Forderungen in
Höhe von 26.963,79 Euro aus Verrechnungskonto und
Darlehen. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten
erfolgte nicht. Sie sind in den "Sonstigen Ausleihungen"
enthalten. Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß
mit 4,0 %.
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß
§ 268 Abs.5 Satz 1 und § 285 Nr.1 HGB folgende
Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):
Bezeichung der
Verbindlichkeitsposten
|
Gesamt
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Bis zu einem Jahr
|
von einem Jahr bis zu
fünf Jahren
|
über fünf
Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
- sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.652,70 (986,96)
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1.652,70 (986,96)
|
0,00 (0,00)
|
0,00 (0,00)
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Bad Soden-Salmünster, den 28.06.2012
gez. Herr Clemens Widmayr
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2012 festgestellt.
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