Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 4208
Eingetragen
30.7.2002
Branche
Großhandel mit FlachglasHerstellung von Türen und Fenstern aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus Holz
Gegenstand
Der Vertrieb von Dachfirst-Hubschiebefenstern.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Schneider
seit 8.9.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Uwe Schneider
Münsterstraße 3, 97633 Großelbstadt
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BMS-SCHNEIDER GmbH

Großeibstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5,00 8,00
I. Sachanlagen 5,00 8,00
B. Umlaufvermögen 90.198,55 72.100,67
I. Vorräte 42.500,00 26.550,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.322,92 33.814,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.375,63 11.736,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 500,00 500,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 90.703,55 72.608,67

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 19.225,55 12.881,23
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 5.774,45 12.118,77
B. Rückstellungen 15.600,00 5.700,00
C. Verbindlichkeiten 55.878,00 54.027,44
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 55.878,00 54.027,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 90.703,55 72.608,67

Anhang


A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Das am 29.05.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66, Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66, Abs. 3, Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebraucht gemacht.

Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67, Abs. 8, Satz 2 EGHGB unterblieben.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital


Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das Stammkapital ist voll eingezahlt.

Angabe zu Verbindlichkeiten
  

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
55.878,00 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0,00 Euro



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)


Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
  

Ausleihungen
0,00 Euro
Forderungen
590,21 Euro
Verbindlichkeiten
0,00 Euro




E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Name des Geschäftsführers

Herr Uwe Schneider:
Kaufmann

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2011 festgestellt.

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