H. Erhard
Wagner GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
170.601,14 |
98.468,14 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.007,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
102.387,00 |
31.261,00 |
| III.
Finanzanlagen |
67.207,14 |
67.207,14 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.918.982,83 |
5.473.534,87 |
| I.
Vorräte |
4.624.512,54 |
4.396.569,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
778.914,15 |
643.015,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
515.556,14 |
433.949,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.686,45 |
1.917,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.098.270,42 |
5.573.920,82 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.958.756,18 |
3.768.340,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
154.500,00 |
154.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.804.256,18 |
3.613.840,48 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.813.840,48 |
2.628.333,62 |
| B.
Rückstellungen |
1.001.037,98 |
1.065.548,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.138.476,26 |
740.031,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.138.476,26 |
740.031,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.098.270,42 |
5.573.920,82 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften in Anlehnung an die amtlichen
AfA-Tabellen der Finanzverwaltung vorgenommen. Sie erfolgen
linear.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 (geringwertige
Anlagegüter) werden im Jahr des Zugangs unter
Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2
EStG abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt und
bewertet.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt mit den Anschaffungskosten nach
der FiFo-Methode unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Bewertungsabschläge
berücksichtigt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie die
liquiden Mittel werden zum Nennwert bewertet.
Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch
entsprechende Wertabschläge vom Nennwert
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Für ungewisse
Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen sind
Rückstellungen gebildet. Die Berechnungen erfolgten
unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck
nach der Projected Unit Credit Method unter Beachtung der
dafür geltenden Bestimmungen. Der angewandte
Rechnungszinsfuß entspricht dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichen Zinssatz gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB zum 31.12.2022. Als Rententrend ist
0,0% bzw. 3,0% zugrunde gelegt.Es erfolgte gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Verrechnung der
Rückstellungen mit Vermögensgegenständen.
Von der Übergangsregelung des Art. 67 EGHGB wurde
Gebrauch gemacht. Die versicherungsmathematischen
Erfüllungsbeträge aus den Pensionsverpflichtungen
belaufen sich auf TEUR 1.263,9 die beizulegenden
Zeitwerte der verrechneten Vermögensgegenstände
auf TEUR 368,3. Die Rückstellungsbildung wird auf der
Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend
den handelsrechtlichen Regelungen des BilMoG
durchgeführt. Die Ausschüttungssperre
gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt
zum Bilanzstichtag TEUR 58,2.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen werden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Sie
wurden mit Ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten der Geschäftsführung an:
Dipl.-Kaufmann Steffen Wagner, Bremen
Dipl.-Informatiker Thorsten Stich, Bremen
Angaben nach § 264 Abs. 1a HGB
Die Gesellschaft ist unter der Firma H. Erhard Wagner
GmbH im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter
Abteilung B Nr. 10980 eingetragen. Sitz der Firma ist
Bremen-Lesum.
Unterschrift der Geschäftsführung
Bremen-Lesum, den 20. Dezember 2024
H. Erhard Wagner GmbH
gez. S. Wagner
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gez. Th. Stich
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Steffen Wagner
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Thorsten Stich
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(Geschäftsführer)
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(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
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