Helmut
Spies GmbH
Allendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.311,50 |
23.429,50 |
| I.
Sachanlagen |
18.311,50 |
23.429,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
124.340,98 |
115.568,59 |
| I.
Vorräte |
42.196,00 |
27.269,16 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
80.000,00 |
17.700,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.992,03 |
12.665,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
43.152,95 |
75.634,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.095,14 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
19.227,15 |
30.886,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
163.974,77 |
169.884,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
153.387,56 |
153.387,56 |
| III.
Bilanzverlust |
198.179,30 |
209.839,02 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
19.227,15 |
30.886,87 |
| B.
Rückstellungen |
29.411,20 |
54.677,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
134.563,57 |
115.207,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
163.974,77 |
169.884,96 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Aufstellung des
Jahresabschlusses
zum
31. Dezember 2010 erfolgte nach den
einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften des HGB
(i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - BilMoG -
vom 25. Mai 2009), insoweit der §§ 242 ff. HGB
i.V. m. den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff.
HGB, unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Daneben
waren die Vorschriften des GmbHG zu beachten.
Die
Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte
für bestimmte Bilanzpositionen nach alter Rechtslage
(Art. 67 Abs. 1 bis 5 EGHGB) wurden ausgeübt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB
aus.
Die
Gliederung der Bilanz erfolgte für Zwecke der
Offenlegung in verkürzter Form gemäß §
266 Abs. 1 S. 3 HGB.
In den Fällen, in denen die Beträge
einzelner Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
nicht mit dem Vorjahr vergleichbar sind, wurde auf eine
Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet, soweit diese
Nichtvergleichbarkeit auf die erstmalige Anwendung von
BilMoG auf dem Jahresabschluss 2010
zurückzuführen ist. Es handelt sich hierbei um
die Bilanzposition Rückstellung aus Pensionen und
ähnlichen Verpflichtungen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz wurde gem. § 268 Abs. 1 HGB unter
Berücksichtigung der
teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Die Bewertung wurde unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB) vorgenommen.
Im Einzelnen wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige
lineare und geometrisch-degressive Abschreibungen
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet.
Die den Abschreibungen zugrunde liegenden Nutzungsdauern
sind unter Berücksichtigung des tatsächlichen
Werteverzehrs - in Anlehnung an die amtliche
AfA-Tabelle - geschätzt.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgten
grundsätzlich zeitanteilig.
Im Berichtsjahr angeschaffte
geringwertige Wirtschaftsgüter (
bis Euro 410,00) wurden gem. § 6 Abs. 2 S.1
EStG sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe
abgeschrieben.
Die in den Vorjahren angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten
zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 wurdenin
sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG
jeweils in einen Sammelposten eingestellt und werden im
Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren mit
jeweils einem Fünftel abgeschrieben.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nennwert bewertet.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 % auf die Nettoforderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen betreffen die Pensionsverpflichtungen
der Gesellschaft.
Der Bilanzierung zugrunde liegt das
"Versicherungsmathematische Gutachten über die
Bewertung der Versorgungsverpflichtungen der Firma Helmut
Spies GmbH, Allendorf, für die Handelsbilanz,
Bilanzstichtag: 31. Dezember 2010", erstellt unter dem
Datum vom 19 . März 2012.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen dienen, wurden mit v. g.
Pensionsverpflichtungen verrechnet.
Als Bewertungsverfahren für die
Pensionsrückstellung wird die PCU Methode (Project
Unit Credit Method) angewandt. Dabei sind folgende
grundlegende Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
Rechnungszinssatz: 5,15 v. H.
Gehaltstrend: 0,00 v.H.
Zugrunde gelegte Sterbetafeln: "Richttafeln
2005 G" von Prof Dr. Klaus Heubeck.
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen
infolge der neuen gesetzlichen Vorschriften durch BilMoG
ist eine Mehrung der Pensionsrückstellung in Höhe
von insgesamt Euro 4.610,00 erforderlich. Dabei wird das
Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht in
Anspruch genommen, und der aus der geänderten
Rückstellungsbewertung resultierende Differenzbetrag
vollständig am 31.12.2010 erfasst.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei werden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
beträgt, erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2
S. 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
verwendet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO
aufgestellt. Die Umstellung des
gezeichneten Kapitals in
EURO ist jedoch noch nicht erfolgt; zum 31. Dezember
2010 betrug es noch
DM 50.000,00.
Der
Bilanzverlust aus Vorjahren beträgt Euro
209.839,02.
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5
Jahren betragen Euro 44.449,27.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen insgesamt Euro 3.267,19.
Zum 31. Dezember 2010 bestehen
sonstige finanzielle Verpflichtungen im Wesentlichen
aus einem
Mietvertrag für gewerbliche Räume in
Höhe von Euro 9.251,04 p. a.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch
den Geschäftsführer
| • |
Markus Spies, Schönborn
|
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
aus § 181 BGB befreit.
Schönborn, den 29. März 2012
Helmut Spies GmbH
- Geschäftsführung -
gez. Markus Spies
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der diesem Offenlegungsexemplar zu Grunde liegende
vollständige Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Helmut
Spies GmbH, Allendorf, wurde unter dem Datum vom 29.03.2012
aufgestellt und von der Gesellschafterversammlung am
29.03.2012 festgestellt.
Änderungen des Jahresabschlusses auf Grund des
Feststellungbeschlusses haben sich nicht ergeben.
|