Bauträger für Wohngebäude
DLS provide GmbH
Eulatalstraße 31, 86633 Neuburg an der Donau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Klaus Schertler seit 10.11.2016 | Geschäftsführer |
Dirk-Leon Klaus Schertler seit 20.5.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DLS provide GmbHNeuburg a.d. DonauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden brauchten nicht angepasst zu werden. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Der zum 01.04.2010 erforderliche Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG führte zu keiner Ergebnisänderung. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz bilanzieller Überschuldung zu Fortführungswerten, da die Fortführung des Unternehmens aufgrund einer Rangrücktrittserklärung von HerrnDirk-Leon Schertler, welche die bilanzielle Unterdeckung in voller Höhe abdeckt, und über den Beschluss über die Dotierung von Kapitalrücklagen gesichert ist. Soweit nachstehend nichts anderes erwähnt, wendet die Gesellschaft folgende Bewertungsmethoden an: Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Wirtschaftsgüter im Zugangswert bis 150 € werden als Aufwand behandelt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt; erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Im Bereich des Umlaufvermögens trägt die Gesellschaft den erkennbaren wertmindernden Faktoren durch Abschreibungen gemäß § 253 IV HGB Rechnung. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Sonstige Angaben zum Jahresabschluss Unverzinsliche, jederzeit fällige Verbindlichkeiten an Gesellschafter lagen in Höhe von T€ 19 vor (im Vorjahr: T€ 55). Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist HerrDirk-Leon Schertler. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten des vorgenannten Personenkreises im Sinne des § 285 Nr. 9 c HGB waren nicht zu verzeichnen. Der Vorjahresabschluss wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 22.06.2011 festgestellt. Die Geschäftsführung schlägt dem Alleingesellschafter vor, den Jahresfehlbetrag zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
vorstehender Jahresabschluss wurde bisher nicht festgestellt |
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