Recknagel
GmbH
Straubenhardt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2021
EUR |
30.6.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Finanzanlagen |
2,00 |
2,00 |
| 1.
Beteiligungen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
355.398,54 |
473.510,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
151.659,23 |
174.055,02 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
62.009,41 |
62.835,36 |
| 2.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
1,00 |
1,00 |
| 3.
sonstige Vermögensgegenstände |
89.648,82 |
111.218,66 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
203.739,31 |
299.455,80 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.535.372,72 |
2.473.233,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.890.773,26 |
2.946.746,06 |
Passiva
|
|
30.6.2021
EUR |
30.6.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.000,00 |
76.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.549.233,24 |
2.535.420,83 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
62.139,48 |
13.812,41 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.535.372,72 |
2.473.233,24 |
| B.
Rückstellungen |
129.970,66 |
190.294,35 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
9.900,66 |
9.900,66 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
120.070,00 |
180.393,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.760.802,60 |
2.756.451,71 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
1.055.173,51 |
1.055.173,51 |
| davon
mit Restlaufzeit über 5 Jahre |
1.055.173,51 |
1.055.173,51 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
507.999,81 |
507.999,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre |
507.999,81 |
507.999,81 |
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht |
1,00 |
1,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1,00 |
1,00 |
| 4.
sonstige Verbindlichkeiten |
1.197.628,28 |
1.193.277,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.154,30 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit über 5 Jahre |
532.220,11 |
532.220,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.890.773,26 |
2.946.746,06 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.7.2020 - 30.6.2021
EUR |
1.7.2019 - 30.6.2020
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
-970,00 |
659.106,38 |
| 2.
sonstige betriebliche Erträge |
0,00 |
133.760,90 |
| 3.
Materialaufwand |
0,00 |
296.597,40 |
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren |
0,00 |
296.597,40 |
| 4.
Personalaufwand |
0,00 |
217.011,57 |
| a)
Löhne und Gehälter |
0,00 |
152.032,17 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
0,00 |
64.979,40 |
| 5.
Abschreibungen |
0,00 |
6.751,96 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf
aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
0,00 |
6.751,96 |
| 6.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
61.169,48 |
286.207,94 |
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
0,00 |
61,82 |
| 8.
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit |
-62.139,48 |
-13.763,41 |
| 9.
sonstige Steuern |
0,00 |
49,00 |
| Jahresfehlbetrag |
62.139,48 |
13.812,41 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und als solche nicht
prüfungspflichtig.
Durch die Insolvenzeröffnung wurde das bisherige,
dem Kalenderjahr entsprechende Wirtschaftsjahr geändert.
Das Wirtschaftsjahr weicht vom Kalenderjahr ab und läuft
vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021.
Am 15. April 2019 beantragte die Recknagel GmbH
(Eigenantrag) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der Gesellschaft. Mit Beschluss
des Amtsgerichts Pforzheim wurden am 6. Mai 2019
Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Frau
Rechtsanwältin Tanja Justin, Pforzheim, zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 1. Juli
2019 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Recknagel GmbH i.I. eröffnet. Zur
Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Tanja
Justin, Pforzheim, bestellt.
Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wurde
zunächst fortgeführt und konnte zum 1. Dezember
2019 veräußert werden. Der Geschäftszweck ist
seitdem auf die Abwicklung bestehender Rechtsgeschäfte,
die Verwertung restlichen Vermögens und die Beendigung
der Gesellschaft gerichtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
Recknagel GmbH i.I. |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Straubenhardt |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Amtsgericht Mannheim |
| Register-Nr.: |
HRB 503076 |
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Von der Fortführung des Unternehmens konnte zum
Bilanzstichtag nicht ausgegangen werden. Damit einhergehend
wurde bezüglich der Bewertung der Gesellschaft vom
Wegfall der going-concern-Prämisse ausgegangen. Die
Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgte entsprechend der
handelsrechtlichen Bewertunggrundsätze zu
Liquidationswerten, höchstens aber zu den
fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Sofern die Anwendung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere die
Beachtung des Anschaffungskostenprinzips, dazu führt,
dass kein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögenslage nach § 264
Abs. 2 Satz 1 HGB vermittelt wird, sind zusätzliche
Angaben zu machen.
Bezüglich der vor Insolvenzeröffnung
begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft bestehen
folgende Besonderheiten der Bilanzierung:
Die vor Insolvenzeröffnung begründeten
Verbindlichkeiten wurden von den Gläubigern
sämtlich fällig gestellt, werden jedoch
während des andauernden Insolvenzverfahrens
zunächst nicht beglichen werden. Bezüglich
Gläubigern zustehenden Sicherungsrechten werden
zunächst die Verwertungserlöse und die Aufteilung
dieser abzuwarten sein. Auf die Darstellung der üblichen
"Davon- Ausweise" zur Fälligkeit und zur Zusammensetzung
der vor Insolvenzeröffnung begründeten
Verbindlichkeiten wurde verzichtet. Der Wertansatz erfolgte
zu Nominalbeträgen.
Nach § 265 Abs. 5 Satz 1 HGB erfolgten die
ergänzenden Angaben im Rahmen von "Davon-Ausweisen"
durch Angabe der zur Insolvenztabelle festgestellten
Insolvenzforderungen nach § 38 InsO ("davon zur
Insolvenztabelle festgestellte Insolvenzforderungen") und
durch Angabe der Masseverbindlichkeiten nach § 55
InsO ("davon Masseverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr") zu den betroffenen Posten der Bilanz.
Auszahlungen der Insolvenzmasse aufgrund von
Absonderungsrechten o.ä. waren als Tilgungen der
zugrunde liegenden Verpflichtungen zu behandeln und
führten zu Minderungen der entsprechenden
Verbindlichkeiten sowie ggf. der "Davon-Ausweise".
In der auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung
nach § 153 InsO erstellten Vermögensübersicht
wurden die folgenden wesentlichen Positionen ausgewiesen:
|
Wert, insgesamt
|
|
davon besichert
|
|
davon für die Masse
|
|
|
TEUR
|
|
TEUR
|
|
TEUR
|
|
Aktiva:
|
|
|
|
|
|
|
Anlagevermögen
|
134
|
|
0
|
|
134
|
|
Umlaufvermögen
|
186
|
|
0
|
|
186
|
|
Sonderaktiva
|
|
|
|
|
0
|
|
Überschuldung
|
2.468
|
|
|
|
|
|
|
2.788
|
|
0
|
|
320
|
|
Passiva:
|
|
|
|
|
|
|
Verfahrenskosten
|
59
|
|
|
|
|
|
Masseverbindlichkeiten
|
222
|
|
|
|
|
|
Insolvenzforderung
|
2.507
|
|
|
|
|
|
|
2.788
|
|
|
|
|
|
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Grundsätze der Stellungnahme RS HFA 17 des
Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Rechnungslegung in
der Insolvenz wurden beachtet.
Von der Fortführung des Unternehmens konnte zum
Bilanzstichtag nicht ausgegangen werden. Damit einhergehend
wurde bezüglich der Bewertung des Unternehmens vom
Wegfall der going-concern-Prämisse ausgegangen (Tz. 25
IDW RS HFA 17). Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgte zu
Liquidationswerten, höchstens aber zu den
fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Das
Realisationsprinzip wurde beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer wurde dabei
unter Zugrundelegung der steuerlichen AfA-Tabellen ermittelt.
Im Falle niedrigerer Liquidationswerte waren diese
anzusetzen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sofern geboten, wurden ausreichende Wertberichtigungen
vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Namen der Geschäftsführer
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wurde
durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Herr Stephan
Recknagel bestellt.
Zur Insolvenzverwalterin wurde mit
Insolvenzeröffnung am 1. Juli 2019
Frau Rechtsanwältin Tanja Justin, Pforzheim,
bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Pforzheim, den
Rechtsanwältin Tanja Justin als
Insolvenzverwalterin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024
festgestellt. |