Adolf Hammel GmbHLiquidiert
Weizsäckerstraße 4, 74613 Öhringen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Ulrich Hammel | 30.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Adolf Hammel GmbHÖhringenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangANHANG zum Jahresabschluss 2010 der Firma Adolf Hammel GmbH, Öhringen Allgemeine Bemerkungen Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag wiederholt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Die vorliegende Bilanz per 31.12.2010 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Gliederungsregeln des HGB erstellt worden. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 01.01.2010 wurden aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG außerordentliche Aufwendungen in Höhe von T-€ 5 bilanziert. Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung wurde sowohl bei Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahrs 2010 als auch beim vorliegenden Abschluss Rechnung getragen. In der Bilanz sind sämtliche Aktiva und Passiva auf den Bilanzstichtag, in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres ausgewiesen. Das Stammkapital ist voll einbezahlt. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze unter Beachtung der nach dem BilMoG geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Teilwert am Abschlussstichtag aktiviert. Beim Umlaufvermögen sind die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt: durchschnittlicher Marktzins in Höhe von 5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekannt gemacht wurde ein Rententrend in Höhe von 2 % nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G" Der Zuführungsbetrag aus der Umbewertung nach BilMoG wird gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB bis zum 31.12.2024 mit jährlich mindestens 1/15 (T-€ 5) zugeführt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Angaben zur Bilanz Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T-€ 14 und die sonstigen Vermögensgegenstände haben allesamt - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Innerhalb des Eigenkapitals ist das gezeichnete Kapital in Höhe von T-€ 25 enthalten. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit ihrem ggf. abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Von den laufenden Verbindlichkeiten belaufen sich:
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sonstige Angaben Geschäftsführer war im Berichtsjahr 2010: Herr Adolf Hammel, Bäckermeister, Öhringen - Alleinvertretung -. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt in zulässiger Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Öhringen, den 23. Februar 2012
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.2.2012. |
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