Mountain
Industries Capital GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 09.04.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.158,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.158,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
238.178,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.682,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
219.496,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.063,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
145.215,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
387.615,21 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
195.215,67 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
145.215,67 |
| B.
Rückstellungen |
2.750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
384.865,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
387.615,21 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Mountain Industries Capital
GmbH, bestehend aus Bilanz und Anhang, wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs, wie sie am 25.05.2009 verkündet
wurden (BilMoG), aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Regeln
des § 266 HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Sie nimmt die größenabhängigen
Erleichterungen für die Aufstellung der Bilanz und des
Anhanges nach §§ 266 Abs. 1
Satz 3, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB und für
die Veröffentlichung nach § 326 HGB in
Anspruch, soweit Bilanz und Anhang zur
Veröffentlichung bestimmt sind.
Auf einen möglichst sicheren Einblick in die
Vermögens- und Finanzlage wurde im Rahmen der
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln bei
der Bilanzerstellung geachtet.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte trotz bilanzieller Überschuldung
nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung
(Going-Concern-Prinzip gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen laut
Geschäftsführung weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen, da bezüglich
großer Teile der Verbindlichkeiten
Rangrücktritte erklärt wurden. Das
Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie
der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252
Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich
zum Nennwert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der
Ansatz erfolgte mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
Euro 384.865,21.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Dr. Gisbert Grasses
|
ausgeübter Beruf:
|
selbstständigerUnternehmensberater
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
Dr. Christian C. Reif
|
ausgeübter Beruf:
|
selbstständigerUnternehmensberater
|
4.2
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern belaufen sich im Berichtsjahr insgesamt auf
Euro 384.695,60. Von diesen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt Euro
383.767,31 durch Rangrücktrittsvereinbarungen
abgedeckt, um die bilanzielle Überschuldung und damit
eine einhergehende Überschuldung im
materiell-rechtlichen Sinne zu vermeiden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.10.2011 festgestellt.
|